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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2014/2015, der VwV Abiturprüfung 2015 und der VwV Abiturprüfung 2016

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2014/2015, der VwV Abiturprüfung 2015 und der VwV Abiturprüfung 2016 vom 2. Januar 2015 (MBl. SMK S. 5)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2014/2015, der VwV Abiturprüfung 2015 und der VwV Abiturprüfung 2016

Vom 2. Januar 2015

I.

Ziffer II der Verwaltungsvorschrift zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2014/2015 vom 28. April 2014 (MBl. SMK S. 99) wird wie folgt geändert:

1.
Der Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt:
 
„1.
Alle Fächer
 
 
Teilnehmer mit Migrationshintergrund, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, können zusätzlich in allen Fächern ein zweisprachiges nichtelektronisches Wörterbuch (Deutsch-Herkunftssprache/Herkunftssprache-Deutsch) verwenden.“
2.
Die bisherigen Nummern 1 bis 4 werden die Nummern 2 bis 5.
3.
Dem Wortlaut von Nummer 4 Buchstabe b wird folgender Anstrich vorangestellt:
 
„–
nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung.“
4.
Nummer 5 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
 
„b)
Zugelassene Hilfsmittel
Teil A und Teil B:
 
 
nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung
 
 
Zeichengeräte
 
 
nur Teil B:
 
 
nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung
 
 
Tabellen- und Formelsammlung sowie grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit oder ohne Computer-Algebra-System“

II.

Die VwV Abiturprüfung 2015 vom 15. Mai 2013 (MBl. SMK S. 130), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 895), wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer I Nummer 4 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
 
„a)
In allen Prüfungsfächern:
 
 
Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung
 
 
Prüfungsteilnehmer mit Migrationshintergrund, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, können zusätzlich ein zweisprachiges Wörterbuch (Deutsch-Herkunftssprache/Herkunftssprache-Deutsch) verwenden.“
2.
Ziffer II wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 1 Buchstabe a wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:
„(Im Leistungs- und Grundkursfach werden zusätzlich je 15 Minuten Zeit zum Lesen und zur Auswahl des Themas gewährt.)“.
 
b)
In Nummer 2 werden die Wörter „Leistungs- und Grundkursfach Sorbisch“ durch die Wörter „Leistungskursfach Sorbisch“ ersetzt.
 
c)
In Nummer 2 Buchstabe a wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
„(Im Leistungskursfach werden zusätzlich 15 Minuten Zeit zum Lesen und zur Auswahl des Themas gewährt.)“
 
d)
In Buchstabe b wird gestrichen:
zu streichen
Autor Buchtitel
„Grundkurs
J. Brězan: Stary nan
J. Brězan: Marja Jančowa
J. Koch: Wišnina
J. Koch: Mój wuměrjeny kraj
J. Skala: Stary Šymko
J.-M. Čornakec: W ścinje swěčki“
 
e)
In Buchstabe c werden die Wörter „wie Leistungs- und Grundkursfach Deutsch“ durch die Wörter „wie Leistungskursfach Deutsch“ ersetzt.

III.

Die VwV Abiturprüfung 2016 vom 28. April 2014 (MBl. SMK S. 100) wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer I Nummer 4 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
 
„a)
In allen Prüfungsfächern:
 
 
Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung
 
 
Prüfungsteilnehmer mit Migrationshintergrund, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, können zusätzlich ein zweisprachiges Wörterbuch (Deutsch-Herkunftssprache/Herkunftssprache-Deutsch) verwenden.“
2.
In Ziffer II Nummer 1 Buchstabe a Satz 3 werden die Wörter „Leistungs- und Grundkurs“ durch die Wörter „Leistungs- und Grundkursfach“ ersetzt.
3.
Ziffer II Nummer 2 wird wie folgt geändert:
 
a)
In der Überschrift werden die Wörter „Leistungs- und Grundkursfach Sorbisch“ durch die Wörter „Leistungskursfach Sorbisch“ ersetzt.
 
b)
In Buchstabe a wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
„(Im Leistungskursfach werden zusätzlich 15 Minuten Zeit zum Lesen und zur Auswahl des Themas gewährt.)“.
 
c)
In Buchstabe b wird gestrichen:
zu streichen
Autor Buchtitel
„Grundkurs
J. Brězan: Stary nan
J. Brězan: Marja Jančowa
L. Hajduk-Veljkovićowa: Pawčina złósće
J. Koch: Wišnina
J. Koch: Mój wuměrjeny kraj
M. Młynkowa: Dny w dalinje
J. Skala: Stary Šymko
J.-M. Čornakec: W sćinje swěčki“
 
d)
In Buchstabe c werden die Wörter „wie Leistungs-und Grundkursfach Deutsch“ durch die Wörter „wie Leistungskursfach Deutsch“ ersetzt.

IV.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 2. Januar 2015

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Dr. Frank Pfeil
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2015 Nr. 2, S. 5
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 6. Februar 2015

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2015