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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Erstattung von Fahrgeldausfällen nach dem Schwerbehindertenrecht

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Erstattung von Fahrgeldausfällen nach dem Schwerbehindertenrecht vom 26. April 2005 (SächsABl. S. 413)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Erstattung von Fahrgeldausfällen nach dem Schwerbehindertenrecht

Vom 26. April 2005

Aufgrund von § 148 Abs. 4 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046, 1047), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21. März 2005 (BGBl. I S. 818, 827) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Teil 2 Schwerbehindertenrecht vom 19. November 2002 (SächsGVBl. S. 354) wird Folgendes bekannt gemacht:

Für die Erstattung der Fahrgeldausfälle, die durch die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen entstanden sind, ist der maßgebliche Prozentsatz für das Kalenderjahr 2004 auf

3,75

der in diesem Zeitraum nachgewiesenen Einnahmen im Sinne des § 148 Abs. 2 SGB IX festgesetzt.

Dresden, den 26. April 2005

Die Staatsministerin für Soziales
Helma Orosz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2005 Nr. 21, S. 413
    Fsn-Nr.: 472

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2004

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2004