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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung und der Abschlussprüfung

Vollzitat: Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung und der Abschlussprüfung vom 17. August 2006 (MBl. SMK S. 348), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 407)

Hinweise
zur Vorbereitung und Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung und der Abschlussprüfung

Az: 34-6613.30/241

Vom 17. August 2006

1.
Allgemeine Festlegungen
1.1
Grundlagen

Vorbereitung und Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung und der Abschlussprüfung für Schüler an Mittelschulen, Förderschulen und Abendmittelschulen sowie für schulfremde Teilnehmer erfolgen auf der Grundlage

der Verordnung des SMK über Mittelschulen im Freistaat Sachsen und deren Abschlussprüfungen (Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen - SOMIAP) vom 3. August 2004, zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Juli 2006, in der jeweils geltenden Fassung,
Verwaltungsvorschrift des SMK zur Klassen- und Gruppenbildung, Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und Ablauf des Schuljahres (VwV Bedarf und Schuljahresablauf) in der jeweils geltenden Fassung,
nationalen Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz (KMK) für den Mittleren Schulabschluss und für den Hauptschulabschluss in den jeweils geltenden Fassungen.

Grundlage für die Auswahl der Inhalte und Anforderungen bilden neben den Bildungsstandards die sächsischen Lehrpläne in der jeweils geltenden Fassung. Bei der Konzeption der Arbeiten werden die spezifischen Begriffsbedeutungen zur Beschreibung der Lernziele beachtet, d.h. die Auswahl der Inhalte und Anforderungen erfolgt entsprechend den Schwerpunktsetzungen des Lehrplans mit Blick auf die Bedeutsamkeit für das öffentliche und private Leben. In allen Leistungsnachweisen und Prüfungen ist, jeweils in gedruckter Form, ein Wörterbuch der deutschen bzw. sorbischen Rechtschreibung zugelassen. Teilnehmer mit Migrationshintergrund können in der Abschlussprüfung bzw. der besonderen Leistungsfeststellung darüber hinaus ein zweisprachiges Wörterbuch in gedruckter Form verwenden.

Die Einlesezeit bei schriftlichen Leistungsnachweisen und schriftlichen Prüfungen beträgt in der Regel 15 Minuten. Sie wird nicht auf die Arbeitszeit angerechnet. Eventuelle Abweichungen sind in den Unterlagen ausgewiesen.

1.2
Bewertungsmaßstab und Anforderungsbereiche

Der Bewertungsmaßstab für die besondere Leistungsfeststellung und die Abschlussprüfung orientiert sich an folgender Zuordnung:

Bewertungsmaßstab
Erreichter Anteil Note
Erreichter Anteil x an der Gesamtanzahl der BE Note
93% ≤ X 1 (sehr gut)
75% ≤ X 2 (gut)
60% ≤ X 3 (befriedigend)
40% ≤ x 4 (ausreichend)
20% ≤ X 5 (mangelhaft)
X 6 (ungenügend)

Die Aufgaben in der besonderen Leistungsfeststellung sowie der Abschlussprüfung decken die in den Bildungsstandards beschriebenen Anforderungsbereiche ab. Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistungen liegt im Anforderungsbereich II. Daneben werden die Anforderungsbereiche I und III berücksichtigt und zwar Anforderungsbereich I in höherem Maße als Anforderungsbereich III. Für die Note „ausreichend“ reichen Leistungen allein im Anforderungsbereich I nicht aus. Bei der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch müssen die Anforderungen der Kompetenzstufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Bei der Abschlussprüfung im Fach Englisch müssen die Anforderungen der Kompetenzstufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.

2
Schriftliche Leistungsnachweise 1 der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses bzw. des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
2.1
Fächer Deutsch und Sorbisch

Struktur der besonderen Leistungsfeststellung:

Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei obligatorischen Teilen.

Teil 1
beinhaltet mehrere Pflichtaufgaben zum Textverständnis (untersuchendes Erschließen). Den Aufgaben liegt entweder ein Sachtext oder ein literarischer Text zugrunde.
Teil 2
beinhaltet zwei komplexe Wahlaufgaben zur Textproduktion (erörterndes Erschließen, gestaltendes Erschließen). Der Schüler entscheidet sich für eine Wahlaufgabe.

Schwerpunkte für die inhaltliche Ausgestaltung:

Beide Teile des schriftlichen Leistungsnachweises enthalten Aufgaben, die

alle in den Bildungsstandards beschriebenen Anforderungsbereiche abdecken. Dabei wird der Schwierigkeitsgrad der Anforderungen vor allem durch die Komplexität und das Anforderungsniveau des vorgelegten Textes, des zu untersuchenden Problems und der Aufgabenstellung bestimmt,
auf die Bearbeitung eines Textes bezogen sind und grundlegende Aspekte des Textverstehens beinhalten. Sie erstrecken sich vom allgemeinen Textverständnis über die Informationsentnahme bis hin zu einer Bewertung des Inhalts und einer Beschreibung der Form,
eine eigenständig gestaltete Lösung bei der Erschließung eines Textes oder einzelner Textpassagen erfordern,
auch Reflexions- und Bewertungsleistungen in Form einer argumentativen Auseinandersetzung mit Problemen einfordern,
ein Verständnis des Schreibens erfordern, das den Prozesscharakter betont (Planung-Gliederung-Ausführung-Überarbeitung),
einen alters- und bildungsgangspezifischen Grad der Allgemeinbildung voraussetzen und thematisch die Lebens- und Erfahrungswelt der Schüler berücksichtigen.

Für das Fach Deutsch sind die Schwerpunkte in den Abschnitten 3.2, 3.3 und 3.4 der Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss ausgewiesen. Für das Fach Sorbisch finden diese Schwerpunkte ebenfalls Anwendung.

Textgrundlagen können sein:

kontinuierliche oder nichtkontinuierliche Sachtexte
kürzere, in sich geschlossene literarische Texte oder Ausschnitte aus literarischen Texten

Arbeitszeit: 180 Minuten

2.2
Fach Englisch

Struktur der besonderen Leistungsfeststellung:

Die besondere Leistungsfeststellung besteht aus zwei obligatorischen Teilen, einem schriftlichen Teil A und einem praktischen Teil B mit Aufgaben zur mündlichen Sprachkompetenz. Die Aufgabenstellungen erfolgen in beiden Teilen in englischer Sprache.

Teil A (schriftlich)

Dieser Teil beinhaltet drei Abschnitte: Nachweis des Hörverstehens (Listening), Nachweis des Leseverstehens (Reading), Schreiben (Writing).

Schwerpunkte für die inhaltliche Ausgestaltung:

Der schriftliche Teil enthält Aufgaben, die

das globale Hörverstehen und die Entnahme von Kernaussagen aus englischsprachigen Texten,
das globale Erfassen einfacher englischsprachiger Texte und die Entnahme konkreter Informationen,
die Wiedergabe eines kurzen englischsprachigen Textes in deutscher Sprache,
die Beherrschung eines elementaren Wortschatzes sowie einfacher grammatischer Strukturen,
die Fähigkeit zur sinngemäßen Übertragung persönlicher und einfacher Sach- und Gebrauchstexte von der deutschen in die englische Sprache,
das adressaten- und situationsgerechte Verfassen von einfachen englischsprachigen Texten nach Vorgaben

erfordern.

Erlaubte Hilfsmittel:

zweisprachiges Wörterbuch Englisch-Deutsch/Deutsch-Englisch in gedruckter Form
zugelassenes Nachschlagewerk zur Grammatik

Arbeitszeit: 90 Minuten

Teil B (praktisch)

Dieser Teil beinhaltet drei Abschnitte: Präsentation (Presentation), sinngemäßes Übertragen in die englische Sprache (Express in English), Gespräch (Communication/lnterview).

Der gesamte Teil B wird grundsätzlich in Gruppen mit zwei, im Ausnahmefall drei, Teilnehmern organisiert.

Zeitgleich mit der Wahl des schriftlichen naturwissenschaftlichen Prüfungsfaches legt der Fachlehrer fest, welche Teilnehmer im praktischen Teil der besonderen Leistungsfeststellung zusammen arbeiten. Schülerwünsche können berücksichtigt werden.

Schwerpunkte für die inhaltliche Ausgestaltung:

eine vorbereitete, zusammenhängende Sprechleistung in englischer Sprache zu einer erbrachten Komplexen Leistung aus den Klassenstufen 7-9 eines beliebigen Faches
angemessenes und verständliches Reagieren in geläufigen Alltagssituationen in der englischen Sprache
die Teilnahme an einem durch den Lehrer gesteuerten Gespräch/Interview in englischer Sprache zu Themen aus der Erfahrungswelt der Schüler Erlaubte Hilfsmittel:
zweisprachiges Wörterbuch Englisch-Deutsch/Deutsch-Englisch in gedruckter Form
zugelassenes Nachschlagewerk zur Grammatik

Arbeitszeit:

Bei zwei Teilnehmern soll der Teil B 20 Minuten, bei drei Prüfungsteilnehmern 30 Minuten dauern. Die Vorbereitungszeit beträgt 10 Minuten.

Bewertung:

Die Note für die besondere Leistungsfeststellung ergibt sich aus der Summe der in den Teilen A und B erreichten Bewertungseinheiten.

Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören:

Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören, die nach Maßgabe der Schulintegrationsverordnung an der Mittelschule unterrichtet werden, gilt § 33 Nr. 1 und 2 der Schulordnung Förderschulen entsprechend.

2.3
Fach Mathematik

Struktur der besonderen Leistungsfeststellung:

Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Teilen.

Teil 1
des schriftlichen Leistungsnachweises enthält nur Pflichtaufgaben.
Teil 2
des schriftlichen Leistungsnachweises enthält Pflichtaufgaben und zwei Wahl aufgaben. Der Schüler wählt eine Wahlaufgabe zur Bearbeitung aus. In sachbezogenen Aufgaben wird von realitätsnahem Zahlenmaterial ausgegangen. Aufwändigere oder umfangreichere numerische Rechnungen kommen ausschließlich im Teil 2 vor.

Schwerpunkte für die inhaltliche Ausgestaltung:

Beide Teile des schriftlichen Leistungsnachweises enthalten Aufgaben, die

alle in den Bildungsstandards beschriebenen Anforderungsbereiche abdecken. Dabei wird der Schwierigkeitsgrad der Anforderungen insbesondere bestimmt durch die Komplexität des zu bearbeitenden Problems, die Vertrautheit mit dem Kontext, die Verwendbarkeit bekannter Lösungsstrategien, die Darstellung relevanter Informationen sowie die Gestaltung des Aufgabentextes,
den verständigen Umgang mit mathematischen Objekten wie rationale Zahlen, Größen, statistische Daten, ebene Figuren, Körper, Gleichungen (insbesondere Formeln), Zuordnungen (sowie ausgewählte Funktionen), Diagramme, Tabellen erfordern oder durch geeignete Modeliierung mit Hilfe dieser Objekte gelöst werden können,
neben einfachen Anforderungen wie Vergleichen, Ordnen, Schätzen, Überschlagen sowie Rechnen mit Zahlen und Größen auch anspruchsvollere Anforderungen beim Veranschaulichen, grafischen Darstellen, Konstruieren, Begründen, Modellieren, Problemlösen sowie Beurteilen von Lösungen enthalten,
in Ansätzen Strategien wie systematisches Probieren, Vorwärts-, Rückwärtsarbeiten oder Prinzipien wie Zerlegungsprinzip, Arbeit mit Einzel- oder Spezialfällen erfordern,
unter Verwendung von Hilfsmitteln wie Tabellen, Gleichungen oder Skizzen zum Sachverhalt bearbeitet werden können,
unterschiedliche Zugänge ermöglichen, indem sie durch mehrere verschiedene Ansätze wie numerische, grafische oder konstruktive Verfahren lösbar sind,
formal oder sachbezogen, kalkül- oder problemorientiert, inner- oder außermathematisch konzipiert sind,
auch offen oder überbestimmt sein können oder Auswahlcharakter (multiple choice) haben oder voraussetzungslos bezüglich mathematisch-inhaltlicher Kenntnisse lösbar sind.

Erlaubte Hilfsmittel:

Teil 1
Zeichengeräte und Zeichenhilfsmittel
Teil 2
Zeichengeräte und Zeichenhilfsmittel Tabellen- und Formelsammlung (ohne Wissensspeicheranhang) Taschenrechner (nicht grafikfähig, nicht programmierbar)

Arbeitszeit: 180 Minuten

3
Schriftliche Abschlussprüfungen 2 zum Erwerb des Realschulabschlusses
3.1
Fächer Deutsch und Sorbisch

Struktur der schriftlichen Prüfung:

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei obligatorischen Teilen, denen literarische Texte oder Sachtexte zugrunde liegen.

Teil 1
beinhaltet mehrere Pflichtaufgaben zum Textverständnis (untersuchendes Erschließen).
Teil 2
beinhaltet drei komplexe Wahlaufgaben zur Textproduktion (erörterndes Erschließen, gestaltendes Erschließen). Der Prüfungsteilnehmer entscheidet sich für eine Wahlaufgabe.

Schwerpunkte für die inhaltliche Ausgestaltung:

Beide Teile der schriftlichen Prüfung enthalten Aufgaben, die

alle in den Bildungsstandards beschriebenen Anforderungsbereiche abdecken. Dabei wird der Schwierigkeitsgrad der Anforderungen vor allem durch die Komplexität und das Anforderungsniveau des vorgelegten Textes, des zu untersuchenden Problems und der Aufgabenstellung bestimmt,
auf die Bearbeitung eines Textes bezogen sind und grundlegende Aspekte des Textverslehens beinhalten. Sie erstrecken sich vom allgemeinen Textverständnis über die Informationsentnahme bis hin zu einer Bewertung des Inhalts und einer Beschreibung der Form,
eine eigenständig gestaltete Lösung bei der Erschließung eines Textes oder einzelner Textpassagen erfordern,
auch Reflexions- und Bewertungsleistungen in Form einer argumentativen Auseinandersetzung mit Problemen auf der Grundlage von Texten oder Textpassagen einfordern.
ein Verständnis des Schreibens erfordern, das den Prozesscharakter betont (Planung-Gliederung-Ausführung-Überarbeitung),
in einer komplexen Anforderung oder in gegliederter Form vorliegen können,
auch offen sein können oder Auswahlcharakter haben,
fachübergreifende Aspekte beinhalten,
einen alters- und bildungsgangspezifischen Grad der Allgemeinbildung voraussetzen und die Lebens- und Erfahrungswelt der Schüler berücksichtigen.

Für das Fach Deutsch sind die Schwerpunkte in den Abschnitten 3.2, 3.3 und 3.4 der Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss ausgewiesen. Für das Fach Sorbisch finden diese Schwerpunkte ebenfalls Anwendung.

Textgrundlagen können sein:

kontinuierliche oder nichtkontinuierliche Sachtexte
kürzere, in sich geschlossene literarische Texte oder Auszüge aus literarischen Texten
zwei kurze literarische Texte oder Textausschnitte im Vergleich Goethe „Faust I“
zwei Ganzschriften aus den Lektüreempfehlungen, die mit entsprechendem Vorlauf im Ministerialblatt des SMK veröffentlicht werden

Arbeitszeit: 240 Minuten

3.2
Fach Englisch

Struktur der schriftlichen Prüfung:

Die Prüfung besteht aus zwei obligatorischen Teilen, einem schriftlichen Teil A und einem praktischen Teil B mit Aufgaben zur mündlichen Sprachkompetenz. Die Aufgabenstellungen erfolgen in allen Teilen in englischer Sprache.

Teil A (schriftlich)

Dieser Teil beinhaltet drei Abschnitte: Nachweis des Hörverslehens (Listening), Nachweis des Leseverslehens (Reading), Schreiben (Writing).

Schwerpunkte für die inhaltliche Ausgestaltung:

Der schriftliche Teil enthält Aufgaben, die

das globale Hörverstehen und die Entnahme von Detailinformationen,
das Erfassen komplexer Texte und Textensembles, die Entnahme von Informationen im Detail (scanning) oder global (skimming),
die Wiedergabe eines kurzen Textes in deutscher Sprache,
die Beherrschung eines ausreichend großen Wortschatzes sowie grammatischer Strukturen,
die Fähigkeit zur sinngemäßen Übertragung persönlicher und einfacher Sach- und Gebrauchstexte von der deutschen in die englische Sprache,
das weitgehend sprachlich korrekte und strukturierte Verfassen eigener schriftlicher Texte in englischer Sprache (berichtend, erzählend, beschreibend, argumentierend, wertend) aus der Erfahrungswelt der Schüler

erfordern.

Erlaubte Hilfsmittel:

zweisprachiges Wörterbuch Englisch-Deutsch/Deutsch-Englisch in gedruckter Form
zugelassenes Nachschlagewerk zur Grammatik

Arbeitszeit: 180 Minuten

Teil B (praktisch)

Dieser Teil beinhaltet drei Abschnitte: Präsentation (Presentation), Reagieren (Reaction), Gespräch (Communication).

Der gesamte Teil B wird grundsätzlich als Gruppenprüfung mit zwei, im Ausnahmefall drei, Prüfungsteilnehmern organisiert.

Zeitgleich mit der Wahl des schriftlichen naturwissenschaftlichen Prüfungsfaches legt der Fachlehrer fest, welche Prüfungsteilnehmer zusammen arbeiten. Schülerwünsche können berücksichtigt werden.

Schwerpunkte für die inhaltliche Ausgestaltung:

eine vorbereitete, zusammenhängende Sprechleistung in englischer Sprache über den Prozess der Erarbeitung einer erbrachten Komplexen Leistung in einem beliebigen Fach aus den Klassenstufen 7-10
der Nachweis, in vertrauten Situationen in der englischen Sprache auf der Grundlage eines umfangreichen lexikalischen Repertoires und einer entsprechenden Variationsbreite grammatischer Strukturen verständlich zu reagieren
der Nachweis der Fähigkeit zum englischsprachigen Beantworten von Fragen in englischer Sprache zum persönlichen Lebensbereich/Umfeld
der Nachweis der Fähigkeit zum englischsprachigen Formulieren von Informationen, Argumenten, Meinungen und Gefühlen
die Teilnahme an einem Gespräch in englischer Sprache zu vorgegebenen Themen

Erlaubte Hilfsmittel:

zweisprachiges Wörterbuch Englisch-Deutsch/Deutsch-Englisch in gedruckter Form
zugelassenes Nachschlagewerk zur Grammatik

Arbeitszeit:

Bei zwei Prüfungsteilnehmern soll die Prüfungszeit 25 Minuten, bei drei Prüfungsteilnehmern 35 Minuten dauern. Die Vorbereitungszeit beträgt 10 Minuten.

Bewertung: Bewertung: Die Prüfungsnote ergibt sich aus der Summe der in den Teilen A und B erreichten Bewertungseinheiten. Bewertung: Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören: Bewertung: Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören, die nach Maßgabe der Schulintegrationsverordnung an der Mittelschule unterrichtet werden, gilt § 33 Nr. 1 und 2 der Schulordnung Förderschulen entsprechend.

3.3
Fach Mathematik

Struktur der schriftlichen Prüfung:

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen.

Teil 1
der schriftlichen Prüfung enthält nur Pflichtaufgaben.
Teil 2
der schriftlichen Prüfung enthält Pflichtaufgaben und drei Wahlaufgaben. Der Prüfungsteilnehmer wählt eine Wahlaufgabe zur Bearbeitung aus. In sachbezogenen Aufgaben wird von realistischem Zahleim1aterial ausgegangen. Aufwändige oder umfangreiche numerische Rechnungen kommen ausschließlich im Teil 2 vor.

Schwerpunkte für die inhaltliche Ausgestaltung:

Beide Teile der schriftlichen Prüfung enthalten Aufgaben, die

alle in den Bildungsstandards beschriebenen Anforderungsbereiche abdecken. Dabei wird der Schwierigkeitsgrad der Anforderungen insbesondere differenziert durch die Komplexität des zu bearbeitenden Problems, die Vertrautheit mit dem Kontext, die Verwendbarkeit bekannter Lösungsstrategien, die Darstellung relevanter Informationen sowie die Gestaltung des Aufgabentextes,
den verständigen Umgang mit mathematischen Objekten wie rationale Zahlen, Größen, statistische Daten, Wahrscheinlichkeiten, ebene Figuren, Körper, Variable, Terme, Gleichungen, Gleichungssysteme, Zuordnungen, Funktionen, Diagramme, Tabellen erfordern oder durch geeignete Modeliierung mit Hilfe dieser Objekte gelöst werden können,
neben einfachen Anforderungen wie Vergleichen, Ordnen, Schätzen, Überschlagen sowie Rechnen mit Zahlen und Größen auch komplexere Anforderungen beim Veranschaulichen, grafischen Darstellen, Konstruieren, Begründen, Modellieren, Problemlösen sowie Beurteilen von Lösungswegen und Lösungen enthalten,
den Einsatz heuristischer Strategien wie systematisches Probieren, Vorwärtsarbeiten, Rückwärtsarbeiten oder heuristischer Prinzipien wie Prinzip der Fallunterscheidung, Symmetrieprinzip, Zerlegungsprinzip, Arbeit mit Einzel- oder Spezialfällen, Analogieprinzip, Rückführungsprinzip erfordern,
unter Verwendung von Hilfsmitteln wie Tabellen, Gleichungen oder Skizzen zum Sachverhalt bearbeitet werden können,
unterschiedliche Zugänge ermöglichen, indem sie durch mehrere verschiedene Ansätze wie numerische, algebraische, analytische, grafische oder konstruktive Verfahren lösbar sind,
formal oder sachbezogen, kalkül- oder problemorientiert, inner- oder außermathematisch konzipiert sind,
auch offen oder überbestimmt sein können oder Auswahlcharakter (multiple choice) haben oder voraussetzungslos bezüglich mathematisch-inhaltlicher Kennnisse lösbar sind.

Erlaubte Hilfsmittel:

Teil 1:
Zeichengeräte und Zeichenhilfsmittel
Teil 2;
Zeichengeräte und Zeichenhilfsmittel Tabellen- und Formelsammlung (ohne Wissensspeicheranhang)
Taschenrechner (nicht grafikfähig, nicht programmierbar)

Arbeitszeit: 240 Minuten

3.4
Naturwissenschaftliche Fächer
3.4.1
Fach Biologie

Struktur der schriftlichen Prüfung:

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen.

Teil 1
enthält Pflichtaufgaben.
Teil 2
umfasst drei thematische Wahlaufgaben, von denen eine ein Schülerexperiment enthält. Der Prüfungsteilnehmer wählt eine Aufgabe zur Bearbeitung aus.

Schwerpunkte für die inhaltliche Ausgestaltung:

Beide Teile der schriftlichen Prüfung enthalten Aufgaben, die anwendungsbereites Wissen über grundlegende biologische Begriffe, Sachverhalte und Zusammenhänge sowie über die Nutzung der Erschließungsfelder erfordern. Zudem kommt dem vergleichenden Betrachten sowie dem Entwickeln tmd Darlegen begründeter Sach- und Werturteile eine entsprechende Bedeutung zu.

Darüber hinaus werden naturwissenschaftliche Arbeitstechniken verlangt, insbesondere:

planen, beobachten, durchführen und auswerten von Experimenten,
Nachweis des Umgangs mit Bestimmungsschlüsseln,
mikroskopieren und zeichnerisches Darstellen,
Informationsentnahme aus fachlich orientierten Texten,
auswerten und/oder erstellen von Diagrammen, Tabellen sowie schematischen Darstellungen.

Erlaubte Hilfsmittel:

Tabellen- und Formelsammlung (ohne Wissensspeicheranhang)
Bestimmungsliteratur
Taschenrechner (nicht grafikfähig, nicht programmierbar)
Zeichengeräte

Arbeitszeit: 150 Minuten

3.4.2
Fach Chemie

Struktur der schriftlichen Prüfung:

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen.

Teil 1
enthält Pflichtaufgaben, zu denen ein Demonstrationsexperiment gehört.
Teil 2
umfasst drei thematische Wahlaufgaben, von denen in der Regel jede em Schülerexperiment enthält. Der Prüfungsteilnehmer wählt eine Aufgabe zur Bearbeitung aus.

Schwerpunkte für die inhaltliche Ausgestaltung:

Beide Teile der schriftlichen Prüfung enthalten Aufgaben, die anwendungsbereites Wissen über grundlegende chemische Begriffe, Sachverhalte und Zusammenhänge erfordern. Zudem kommt dem Entwickeln und Darlegen begründeter Sach- und Werturteile eine entsprechende Bedeutung zu.

Darüber hinaus werden naturwissenschaftliche Arbeitstechniken verlangt, insbesondere:

planen, beobachten, durchführen und auswerten von Experimenten (Nachweise von Stoffen und deren Verbindungen, identifizieren von Stoffen aufgrund ihrer Eigenschaften und chemischen Reaktionen),
Informationsentnahme aus fachlich orientierten Texten,
auswerten und erstellen von Diagrammen, Tabellen sowie schematischen Darstellungen,
interpretieren von Reaktionsgleichungen, entwickeln einfacher Reaktionsgleichungen, ggf. auch in Ionenschreibweise,
erörtern von chemischen Sachverhalten aus Alltag, Natur und Technik,
einfache Masse- und Volumenberechnungen.

Erlaubte Hilfsmittel:

Tabellen- und Formelsammlung (ohne Wissensspeicheranhang)
Taschenrechner (nicht grafikfähig, nicht programmierbar)
Zeichengeräte

Arbeitszeit: 150 Minuten

3.4.3
Fach Physik

Struktur der schriftlichen Prüfung:

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen.

Teil 1
der schriftlichen Prüfung enthält Pflichtaufgaben, zu denen ein Demonstrationsexperiment gehört.
Teil 2
umfasst drei thematische Wahlaufgaben, von denen eine ein Schülerexperiment enthält. Der Prüfungsteilnehmer wählt eine Aufgabe zur Bearbeitung aus.

Schwerpunkte für die inhaltliche Ausgestaltung:

Beide Teile der schriftlichen Prüfung enthalten Aufgaben, die anwendungsbereites Wissen über grundlegende physikalische und astronomische Begriffe, Sachverhalte und Zusammenhänge (auch fachgebietsübergreifend) erfordern. Zudem kommt dem Entwickeln und Darlegen begründeter Sach- und Werturteile eine entsprechende Bedeutung zu.

Darüber hinaus werden naturwissenschaftliche Arbeitstechniken verlangt, insbesondere:

planen, beobachten, durchführen und auswerten von Experimenten,
Informationsentnahme aus fachlich orientierten Texten,
auswerten und erstellen von Diagrammen, Tabellen sowie schematischen Darstellungen,
erklären einfacher technischer Anwendungen sowie vergleichen, argumentieren und interpretieren.

Erlaubte Hilfsmittel:

Tabellen- und Formelsammlung (ohne Wissensspeicheranhang)
Taschenrechner (nicht grafikfähig, nicht programmierbar)
Zeichengeräte

Arbeitszeit: 150 Minuten

4
Mündliche Leistungsnachweise und mündliche Abschlussprüfungen

Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung absolvieren mündliche Leistungsnachweise in zwei Fächern, in denen sie keine schriftlichen erbracht haben. Die Teilnehmer an der mündlichen Abschlussprüfung absolvieren eine Prüfung in einem schriftlich nicht geprüften Fach. Im Fach Sport ist nur für Schüler der vertieften sportlichen Ausbildung ein mündlicher Leistungsnachweis bzw. die mündliche Prüfung als obligatorische Prüfung zulässig. Die Entscheidung über die Fächer trifft der Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung des Schülerwunsches. Neben der Durchführung ohne fachpraktische Elemente gibt es den mündlichen Leistungsnachweis bzw. die mündliche Prüfung mit fachpraktischen Elementen. Diese sind zeitlich umfangreichere, fachbezogene, überwiegend praktische Handlungen zur Aufgabenlösung wie z. B. aufwändigere experimentelle Tätigkeiten, Herstellen eines Produkts, Musizieren, künstlerisches Gestalten.

Die Entscheidung über die durchzuführende Form im jeweiligen Fach trifft der Prüfungsausschuss bis zum 30. September des jeweiligen Schuljahres. Die Gesamtlehrerkonferenz kann eine Empfehlung abgeben. Es ist zu anzustreben, dass in mehreren Fächern der Leistungsnachweis bzw. die Prüfung mit fachpraktischen Elementen angeboten wird, um den Schülern eine interessenbezogene Wahl zu ermöglichen.

Für den Leistungsnachweis bzw. die Prüfung zieht der Schüler einmalig die von ihm zu bearbeitende Aufgabe aus einem Pool von Aufgaben, deren Anzahl im jeweiligen Fach vom Prüfungsausschuss festzulegen ist. Sie soll mindestens die hälftige Anzahl der Prüfungsteilnehmer betragen. Im Anschluss an den Leistungsnachweis bzw. die Prüfung ist die Aufgabe in den Pool zurückzulegen.

Ein mündlicher Leistungsnachweis bzw. eine mündliche Prüfung ohne fachpraktische Elemente erstreckt sich nach einer möglichen Vorbereitungszeit von bis zu 20 Minuten über einen Zeitraum von 20 Minuten, der wie folgt strukturiert ist:

Schülerkurzvortrag von ca. 5 Minuten, der im Zeitraum der Konsultationen vorbereitet und dessen Inhalt mit dem unterrichtenden Fachlehrer abgestimmt wurde; die Abstimmung ist zu dokumentieren,
Darlegen der Lösung der gezogenen Aufgabe unter Verwendung der Aufzeichnungen aus der Vorbereitungszeit,
fachliches Gespräch.

Ein mündlicher Leistungsnachweis bzw. eine mündliche Prüfung mit fachpraktischen Elementen erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten bis zu maximal 60 Minuten. Eine Vorbereitungszeit wird nicht gewährt, wenn der Prozess der Aufgabenlösung Bestandteil der Prüfung und Bewertung ist. Das ist in der Regel bei mündlichen Prüfungen mit fachpraktischen Elementen der Fall. Eine kurze Einlesezeit dient jedoch dem Verständnis der Aufgabenstellung und ist dem Schüler zu gewähren.

Der Zeitraum der Prüfung mit fachpraktischen Elementen ist wie folgt strukturiert:

Lösen der fachpraktischen Aufgabenstellung,
fachliches Gespräch zur Aufgabenlösung.

Wenn gewährleistet ist, dass gegenseitige Beeinträchtigungen ausgeschlossen sind, können mehrere Prüfungsteilnehmer gleichzeitig den fachpraktischen Teil der Prüfung erbringen. In diesem Fall richtet jedes Mitglied des Fachausschusses die Aufmerksamkeit jeweils überwiegend auf einen Schüler. Entscheidungen über bereitzustellende Hilfsmittel trifft der Fachausschuss.

Die Leistungsbewertung eines mündlichen Leistungsnachweises bzw. einer mündlichen Prüfung ohne fachpraktische Elemente erfolgt überwiegend anhand ergebnisorientierter Kriterien. Diejenige eines mündlichen Leistungsnachweises bzw. einer mündlichen Prüfung mit fachpraktischen Elementen erfolgt anhand prozess- und ergebnisorientierter Kriterien, die in einem ausgewogenen Verhältnis stehen müssen. Die entsprechenden Kriterien werden durch den jeweiligen Fachausschuss festgelegt.

In beiden Formen des mündlichen Leistungsnachweises bzw. der mündlichen Prüfung ist bei der Gesamtbewertung der kompetente Gebrauch der deutschen bzw. sorbischen Sprache nach folgenden Kriterien zu beachten:

flüssige, grammatikalisch richtige Sprechweise unter Verwendung von Fachtermini,
Strukturiertheit der Ausführungen und logische Gedankenführung.

Im Rahmen der Gesamtbewertung können für die mündliche Sprachfähigkeit bis zu 2 BE erteilt werden, wobei der Einfluss der Sprachfähigkeit auf die erteilte Note des mündlichen Leistungsnachweises bzw. der mündlichen Prüfung unter 10% bleiben muss. Voraussetzung ist, dass die Schüler vorab mit den Kriterien vertraut gemacht werden und an der Schule mündliche Sprachfähigkeit (z.B. in Kurzvorträgen) nach einl1eitlichen Kriterien abgefordert wird.

Genauere Festlegungen zur Gewichtung dieser Kriterien bei der Notenfindung sind von der Gesamtlehrerkonferenz zu empfehlen und vom Prüfungsausschuss zu beschließen.

Schüler, die eine Notenverbesserung anstreben oder deren Abschluss gefährdet ist, können zusätzlich ZU den obligatorischen auf Antrag einmal in bis zu z.wei Fächern einen weiteren mündlichen Leistungsnachweis bzw. eine weitere mündliche Prüfung absolvieren. Das gilt auch für das Fach Sport.

Wird ein zusätzlicher mündlicher Leistungsnachweis in einem Fach erbracht, in dem bereits ein Leistungsnachweis vorliegt, wird die Durchschnittsnote aus beiden Leistungsnachweisen gebildet. Diese muss nicht ganzzahlig sein und fließt mit dem Gewicht einer Klassenarbeit in die jeweilige Jahresnote ein. Im Fach Sport muss der mündliche Leistungsnachweis bzw. die mündliche Prüfung einen fachpraktischen Teil enthalten. Dieser kann als Gruppenprüfung mit mehreren Prüfungsteilnehmern durchgeführt werden. Der theoretische Teil des Leistungsnachweises bzw. der Prüfung findet im Zeitraum der mündlichen Prüfungen statt und wird wie andere mündliche Leistungsnachweise bzw. Prüfungen durchgeführt. Grundlage des Anforderungsniveaus und der Inhalte bildet der Lehrplan für das Fach Sport der Mittelschule.

Der fachpraktische Teil des mündlichen Leistungsnachweises bzw. der mündlichen Prüfung im Fach Sport besteht in einer Überprüfung der sportlichen Leistungen in einer Individual- oder Mannschaftssportart nach Wahl des Teilnehmers. Er kann auch außerhalb des vorgesehenen mündlichen Prüfungszeitraumes stattfinden. Die Entscheidung über Termine trifft der Prüfungsausschuss auf Vorschlag des Fachlehrers.

Bei der Festlegung der Note für den mündlichen Leistungsnachweis bzw. die mündliche Prüfung im Fach Sport liegt der Schwerpunkt der Bewertung auf den sportpraktischen Anteilen. Der sporttheoretische Teil geht mit einem Viertel in die Note ein.

Die vorgenannten Hinweise gelten ab dem Schuljahr 2006/2007 für die besondere Leistungsfeststellung und ab dem Schuljahr 2007/2008 für die Abschlussprüfung.

Dresden, den 17. August 2006

Raphaele Polak
Abteilungsleiterin

1
Im Fach Englisch gehört zum schriftlichen Leistungsnachweis ein praktischer Teil (siehe 2.2) mit Aufgaben zur mündlichen Sprachkompetenz
2
Im Fach Englisch gehört zur schriftlichen Prüfung ein praktischer Teil (siehe 3.2) mit Aufgaben zur mündlichen Sprachkompetenz

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2006 Nr. 9, S. 348
    Fsn-Nr.: 710-V06.7

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 15. September 2006

    Fassung gültig bis: 31. Juli 2016