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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Erstattung von Fahrgeldausfällen nach dem Schwerbehindertenrecht

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Erstattung von Fahrgeldausfällen nach dem Schwerbehindertenrecht vom 7. März 2008 (SächsABl. S. 520)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Erstattung von Fahrgeldausfällen nach dem Schwerbehindertenrecht

Vom 7. März 2008

Auf Grund von § 148 Abs. 4 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046, 1047), das zuletzt durch Artikel 8 Abs. 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2984, 2999) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Teil 2 Schwerbehindertenrecht vom 19. November 2002 (SächsGVBl. S. 354) wird Folgendes bekannt gemacht:

Der für die Erstattung der Fahrgeldausfälle, die durch die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen entstanden sind, maßgebliche Prozentsatz ist für das Kalenderjahr 2007 auf

2,76

der in diesem Zeitraum nachgewiesenen Einnahmen im Sinne des § 148 Abs. 2 SGB IX festgesetzt.

Dresden, den 7. März 2008

Die Staatsministerin für Soziales
Helma Orosz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2008 Nr. 13, S. 520
    Fsn-Nr.: 472

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2007

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2007