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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in den Fachrichtungen allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Sachsen und Kommunalverwaltung

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in den Fachrichtungen allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Sachsen und Kommunalverwaltung vom 12. September 1996 (SächsGVBl. S. 403)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in den Fachrichtungen allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Sachsen und Kommunalverwaltung

Vom 12. September 1996

Aufgrund von § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Berufsbildung im öffentlichen Dienst vom 2. November 1995 (SächsGVBl. S. 355) wird verordnet:

§ 1
Gemeinsame Ausbildung

Die Ausbildung in den Fachrichtungen allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Sachsen und Kommunalverwaltung wird im dritten Ausbildungsjahr zusammengefaßt.

§ 2
Ausbildungsgegenstand, Ausbildungsrahmenplan

(1) Gegenstand der gemeinsamen Berufsausbildung im dritten Ausbildungsjahr sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten:

1.
Verwaltungsverfahren,
2.
Kommunalrecht,
3.
Sozial- und Jugendhilfe,
4.
Polizei- und Ordnungsrecht,
5.
Öffentliches Baurecht,
6.
fallbezogene, praktische Rechtsanwendung in Aufgabengebieten der ausbildenden Stelle.

(2) Die Kenntnisse und Fertigkeiten nach Absatz 1 sollen nach dem in der Anlage beigefügten Ausbildungsrahmenplan vermittelt werden.

§ 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 12. September 1996

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht

Anlage

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1996 Nr. 19, S. 403
    Fsn-Nr.: 245

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 12. Oktober 1996

    Fassung gültig bis: 31. Juli 1999