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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Haushaltssystematik Kommunen

Vollzitat: VwV Haushaltssystematik Kommunen vom 4. September 2008 (SächsABl. SDr. S. S 598), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen und Kontenrahmen sowie Muster für das neue Haushalts- und Rechnungswesen der Kommunen im Freistaat Sachsen
(VwV Haushaltssystematik Kommunen – VwV KomHSys)

Vom 4. September 2008

Aufgrund von

  1. §§ 128, 129 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 158) geändert worden ist, und § 128 Nr. 2 und 3 SächsGemO im Benehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen sowie
  2. §§ 69, 70 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102, 110) geändert worden ist, und § 69 Nr. 2 und 3 SächsLKrO im Benehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen

wird folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:

I.
Kommunale Haushaltssystematik

1.
Die kommunale Haushaltssystematik umfasst den Produktrahmen und die darin enthaltenen finanzstatistischen Merkmale (Anlage 1), die verbindlichen Produktuntergruppen (Anlage 2), den Kontenrahmen (Anlage 3), die finanzstatistischen Merkmale zum Kontenrahmen (Anlage 4), die Bereichsabgrenzungen für den Kontenrahmen (Anlage 5) sowie die verbindlich anzuwendenden Muster für den Haushaltsplan, die Buchführung und die Haushaltsbewirtschaftung sowie den Jahresabschluss (Anlage 6).
2.
Finanzstatistische Merkmale umfassen die verbindliche Gliederung des Kontenrahmens und des Produktrahmens sowie die Zuordnung von Sachverhalten und Geschäftsvorfällen zu den Gliederungseinheiten.
3.
Die kommunale Haushaltssystematik ist im Interesse einer Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte mit der Haushaltssystematik des Bundes und der Länder abgestimmt. Dadurch werden auch die Auswertung der Finanzstatistik und die Koordinierung der Finanzplanungen im öffentlichen Bereich gewährleistet. Produktrahmen und Kontenrahmen stellen jeweils Rahmenpläne für alle kommunalen Gebietskörperschaften dar. Diese können je nach örtlichen Bedürfnissen weiter unterteilt werden. Die Einheitlichkeit des Systems ermöglicht außerdem die automatisierte Verarbeitung der Finanzdaten nach einheitlichen Programmen.

II.
Verbindlichkeit von Produktrahmen und Kontenrahmen

1.
Produktrahmen
 
a)
Der Produktrahmen mit den darin enthaltenen finanzstatistischen Merkmalen (Anlage 1) ist in Produktbereiche und in Produktgruppen und Produktuntergruppen untergliedert. Die Gliederung der Produktbereiche und Produktgruppen ist verbindlich. Die ersten beiden Ziffern kennzeichnen den Produktbereich, die ersten drei Ziffern die Produktgruppe. Darüber hinaus sind einzelne Produktuntergruppen verbindlich vorgeschrieben (Anlage 2).
 
b)
Der Produktbereich 61 ist mit den entsprechenden Produktgruppen ausschließlich der allgemeinen Finanzwirtschaft vorbehalten.
 
c)
Die Produktbereiche 71 bis 76 mit den entsprechenden Produktgruppen sind ausschließlich außergewöhnlichen Schadensereignissen vorbehalten. Diese Produktbereiche dürfen nur auf der Grundlage eines Erlasses des Staatsministeriums des Innern verwendet werden.
 
d)
Unterhalb der Produktgruppen und der verbindlich festgelegten Produktuntergruppen können einzelne zusätzliche Produktuntergruppen (4 Ziffern), Produkte (6 Ziffern) und gegebenenfalls Leistungen gebildet werden. Deren Gliederung ist nicht verbindlich vorgegeben, sondern bleibt der Kommune in eigener Verantwortung überlassen. Die im Produktrahmen enthaltenen sechsstelligen Ziffern für die einzelnen Produkte stellen lediglich ein Angebot und keine verbindliche Vorgabe dar.
 
e)
Im Produktrahmen mit den darin enthaltenen finanzstatistischen Merkmalen sind auf der Ebene der nicht verbindlich vorgegebenen Produktuntergruppen und Produkte die Anforderungen der Statistiken der Sozialhilfe, der Asylbewerberleistungsstatistik, der Statistik der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe berücksichtigt. Damit können diese statistischen Anforderungen direkt aus dem Produktplan heraus erfüllt werden.
 
f)
Bei der Bezeichnung der einzelnen Produktgruppen, Produktuntergruppen und Produkte kann vom Wortlaut des Produktrahmens abgewichen werden, wenn dadurch der Inhalt treffender beschrieben werden kann.
2.
Kontenrahmen
 
a)
Der Kontenrahmen für den Freistaat Sachsen entspricht dem von der Innenministerkonferenz am 21. November 2003 beschlossenen Kontenrahmen II/2, der eine Spaltung der Ergebnisrechnung in ein ordentliches und ein außerordentliches Ergebnis vorsieht.
 
b)
Der Kontenrahmen (Anlage 3) ist in zehn Kontenklassen eingeteilt. Diese sind in Kontengruppen und Kontenarten unterteilt. Die Kontenklassen der Finanzrechnung dürfen nur dann direkt bebucht werden, wenn für die Finanzrechnung die Methode nach Buchstabe e Doppelbuchst. aa gewählt wird. Ansonsten dienen die in den Kontenklassen 6 und 7 angegebenen Kontengruppen und -arten sowie Konten als statistische Zusatzmerkmale im Buchungssatz nach der Methode gemäß Buchstabe e Doppelbuchst. bb oder der direkten derivativen Ermittlung nach der Methode gemäß Buchstabe e Doppelbuchst. cc.
 
c)
Die in den Kontenklassen 0 bis 2 festgelegten Kontenarten und in den Kontengruppen 22, 23 und 27 festgelegten Konten sowie die in den Kontenklassen 3 bis 7 festgelegten Konten sind verbindlich vorgeschrieben und stellen damit Mindestanforderungen dar. Zusätzlich sind die folgenden Konten und Unterkonten verbindlich vorgeschrieben:
 
 
aa)
2111;
 
 
bb)
2141;
 
 
cc)
31821, 31822, 31823, 31824;
 
 
dd)
43331, 43332;
 
 
ee)
43721, 43722, 43723;
 
 
ff)
43731;
 
 
gg)
44611, 44612;
 
 
hh)
61311;
 
 
ii)
61821, 61822, 61823, 61824;
 
 
jj)
68111, 68112;
 
 
kk)
73331, 73332;
 
 
ll)
73721, 73722, 73723;
 
 
mm)
73731;
 
 
nn)
74611, 74612.
 
 
Die statistischen Berichtspflichten sind auf dieser Grundlage zu erfüllen. Sind bei Konten drei, vier oder fünf Ziffern angegeben, so ist, soweit notwendig, die Bereichsabgrenzung mit der vierten, fünften oder sechsten Ziffer vorzunehmen. Weitere Kontengruppen und Kontenarten dürfen in diesen Ebenen nicht hinzugefügt werden. Bei der Integration der finanzstatistischen Merkmale in den Kontenrahmen wurden die Regelungen des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst ( Finanz- und PersonalstatistikgesetzFPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438) beachtet. Zudem folgt die verbindliche Festsetzung in den Kontenklassen der Bilanz den neuen Anforderungen aus der Verordnung (EG) Nr. 501/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährlichen Finanzkonten des Staates für finanzielle Transaktionen sowie für Forderungen und Verbindlichkeiten vom 10. März 2004, ABl. EU Nr. L 81 S. 1.
 
d)
Zu den Bereichsabgrenzungen (Anlage 5) sind folgende Hinweise zu beachten:
 
 
aa)
Zahlungsbereiche werden durch die Bereichsabgrenzung A erfasst;
 
 
bb)
Die Schuldenstatistik ist durch die Bereichsabgrenzung B für bestimmte Positionen in die Kontensystematik eingeordnet;
 
 
cc)
Soweit nicht anders vorgesehen, ist die Abgrenzung nach A und B auf der vierten Stelle umzusetzen;
 
 
dd)
Teilweise ist zudem die Abgrenzung nach Beständen erforderlich. Diese wird durch die Bereichsabgrenzungen C und D auf der jeweils nächsten freien Stelle ausgewiesen;
 
 
ee)
Mit der Bereichsabgrenzung D werden zusätzlich ordentliche Tilgung, außerordentliche Tilgung und Umschuldung erfasst.
 
 
Die Abgrenzungspositionen der einzelnen Bereiche und die finanzstatistischen Zuordnungen sind unter Ziffer IV sowie in der Anlage 5 dargestellt und verbindlich.
 
e)
Die Finanzrechnung darf nicht rückwirkend und saldiert aus den Salden der Ergebnisrechnung ermittelt werden, sondern ist alternativ nach einer der drei folgenden Methoden zu führen:
 
 
aa)
Die Finanzrechnung wird originär bebucht. Die Zahlungskonten werden in den doppischen Verbund integriert und im Kontenplan anstelle des Kontos „Bank“ oder „Kasse“ geführt.
 
 
bb)
Die Finanzrechnung wird statistisch mitbebucht. Die Zahlungen werden gegen die Bank oder Kasse gebucht. Die Information über die Finanzposition wird dem Buchungssatz datenverarbeitungstechnisch durch ein statistisches Zusatzmerkmal entsprechend den relevanten Zahlungskonten mitgegeben.
 
 
cc)
Die Einzahlungen und Auszahlungen werden zahlungsartenscharf direkt aus dem Buchungsstoff der Ergebnis- und Bilanzkonten abgeleitet. Dazu werden aus den entsprechenden betroffenen Konten die zahlungswirksamen Vorgänge hergeleitet und die exakten Werte berechnet.

III.
Anwendung der Systematik

1.
Die Erträge und Aufwendungen sowie die Ein- und Auszahlungen sind sowohl nach dem Produktrahmen als auch nach dem Kontenrahmen zu ordnen.
2.
Das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, die Kapitalpositionen, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und die Rechnungsabgrenzungsposten sind nach dem Kontenrahmen zu ordnen. Ist eine Zuordnung nicht eindeutig möglich, so ist sie nach dem Schwerpunkt vorzunehmen.
3.
Die verwaltungsinternen Produktgruppen und Kontenarten müssen der Übersicht gemäß § 4 Abs. 5 der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik vom 8. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 202) zuordenbar sein.
4.
Der Produktrahmen mit seinen finanzstatistischen Merkmalen sowie der Kontenrahmen mit seinen finanzstatistischen Merkmalen enthalten einige Beispiele für mögliche Untergliederungen; diese sind jedoch mit Ausnahme der in Anlage 2 genannten Produktuntergruppen unverbindlich.

IV.
Abgrenzungen von Zahlungen nach Bereichen

1.
Für den Nachweis des Zahlungsverkehrs sind bei bestimmten Konten Bereiche nach der Bereichsabgrenzung zu bilden, um die Herkunft, den Empfänger, die Laufzeit oder die Währung zu kennzeichnen. Die Bereichsabgrenzungen werden nach den Bereichen A bis D unterschieden und sind verbindlich gemäß Anlage 5 anzuwenden.
2.
Für die Bereichsabgrenzung C sind folgende zusätzliche Hinweise zu beachten:
 
a)
Für die Vermögensrechnung (Bilanz) sind die Forderungen und Verbindlichkeiten nach der Restlaufzeit zu erfassen. Für die Finanzrechnung gilt die Gliederung der Deutschen Bundesbank: Für die Gliederung nach der Frist ist bei Einzahlungen und Auszahlungen die ursprünglich vereinbarte Laufzeit oder Kündigungsfrist maßgebend, nicht die Restlaufzeit am Meldestichtag. Als Beginn der vereinbarten Laufzeit gilt die erste Inanspruchnahme, nicht die Zusage.
 
b)
Für die Gliederung von in Wertpapieren verbrieften Forderungen und Verbindlichkeiten ist die längste Laufzeit laut Emissionsbedingungen maßgebend, jedoch nur insoweit, als Gläubigerkündigungsrechte dem nicht entgegenstehen. Als Beginn der Laufzeit gilt der Beginn des in den Emissionsbedingungen festgelegten Zinslaufs. Dies ist der Beginn der laufenden Verzinsung, gegebenenfalls der Beginn der Laufzeit des ersten Zinsscheins. Diese Zuordnung nach der Frist gilt auch für den Zweiterwerb von Forderungen und Wertpapieren. Vorzeitige Rücknahmen von Schuldverschreibungen eigener Emissionen im Rahmen der Kurs- oder Marktpflege sind befristungsunschädlich.
 
c)
Als Kündigungsfrist ist der Zeitraum vom Tag der Kündigung bis zur Fälligkeit anzusehen. Sofern neben der Kündigungsfrist noch eine Kündigungssperrfrist vereinbart wird, ist diese bei der Einordnung zu berücksichtigen.
 
d)
Bei Forderungen und Verbindlichkeiten, die regelmäßig in Teilbeträgen, in etwa gleichen Teilbeträgen und Zeitabständen, zu tilgen sind, ist die Zuordnung nicht nach der Befristung der einzelnen Teilbeträge, sondern nach dem Zeitraum zwischen der Entstehung der Forderung oder der Verbindlichkeit und der Fälligkeit des letzten Teilbetrags vorzunehmen; bei unregelmäßiger Tilgung ist für die Zuordnung die Durchschnittslaufzeit aller Raten maßgebend.
 
e)
Forderungen und Verbindlichkeiten, die durch Zahlung regelmäßiger Raten entstehen, sind nach der Durchschnittslaufzeit aller Raten einzuordnen.
 
f)
Bei Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf Grund einer Rahmenvereinbarung begründet wurden, gilt als Befristung nicht die der Rahmenvereinbarung, sondern die für die einzelnen in Anspruch genommenen Beträge jeweils gesondert vereinbarte Laufzeit oder Kündigungsfrist. Als täglich fällig sind nur solche Forderungen und Verbindlichkeiten auszuweisen, über die jederzeit verfügt werden kann; hierzu rechnen auch die so genannten Tagesgelder und Gelder mit täglicher Kündigung einschließlich der über geschäftsfreie Tage angelegten Gelder mit Fälligkeit oder Kündigungsmöglichkeit am nächsten Geschäftstag.
 
g)
Forderungen sind in der ihrer ursprünglichen Laufzeit entsprechenden Fristenkategorie so lange zu belassen, bis sie entweder getilgt oder aber abgeschrieben sind. So sind fällige, vom Kreditnehmer jedoch noch nicht entrichtete Tilgungsraten nicht aus dem lang- oder mittelfristigen in den kurzfristigen Bereich umzubuchen. Zu berücksichtigen sind aber vertragliche Umschuldungsvereinbarungen. Die betreffenden Forderungen sind dann ganz oder teilweise aus der Meldung herauszunehmen oder in andere Positionen umzusetzen.
 
h)
Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist weitergeführte Verbindlichkeiten sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, den täglich fälligen Verbindlichkeiten zuzuordnen.
 
i)
Bei Prolongationen ist bei der Fristenzuordnung generell auf den Zeitraum zwischen dem Tag der Prolongationsabrede und dem darin vereinbarten neuen Fälligkeitstermin abzustellen.
 
j)
Bei Wertpapieren eigener Emissionen wie auch bei Verbindlichkeiten können vorzeitige Rückzahlungen in Form sowohl des Gläubigerkündigungsrechts als auch des Schuldnerkündigungsrechts vereinbart werden. Für die fristenmäßige Zuordnung von Verbindlichkeiten ist aber schon im Hinblick auf das generelle Vorsichtsprinzip allein das Gläubigerkündigungsrecht maßgebend. Ein Schuldnerkündigungsrecht ist dabei unbeachtlich. Im Zweifel ist bei den Forderungen eher auf eine längere und bei den Verbindlichkeiten eher auf eine kürzere Laufzeit abzustellen.
3.
Für die Bereichsabgrenzung D sind folgende zusätzliche Hinweise zu beachten:
 
a)
Eine variable Verzinsung ist eine Zinsvereinbarung, deren Zinssatz abhängig von der Veränderung einer zu vereinbarenden Bezugsgröße ist. Damit steht die konkrete Höhe des anzuwendenden Zinssatzes jeweils nur für die aktuelle Zinsperiode fest. Als Bezugsgrößen können Geldmarktsätze oder auch längerfristige Zinssätze herangezogen werden.
 
b)
Die ordentliche und außerordentliche Tilgung sowie die Umschuldung sind durch Anfügen einer weiteren Stelle entsprechend der Bereichsabgrenzung D darzustellen.

V.
Verbindlichkeit von Mustern

1.
Die Anlage 6 enthält die verbindlichen Muster.
2.
Zusätzlich sind folgende Hinweise zu beachten:
Von den verbindlich bekanntgemachten Mustern für die kommunale Haushalts- und Rechnungsführung darf abgewichen werden, soweit der Einsatz von automatisierten Verfahren dies erfordert. Die geänderten Vorlagen müssen jedoch mindestens die in den Mustern vorgeschriebenen Angaben enthalten. Die Überschriften der einzelnen Übersichten sollen mit Ausnahme der Jahresangabe nicht verändert werden.

VI.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 4. September 2008

Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo

Anlage 1
(zu Ziffer II Nr. 1 Buchst. a)

Kommunaler Produktrahmen für den Freistaat Sachsen mit den finanzstatistischen Merkmalen

Fundstellenverzeichnis:

Soweit nachfolgend Gesetze oder Verordnungen zitiert werden, werden diese wie folgt abgekürzt:

Fundstellenverzeichnis
Abkürzung Rechtsvorschrift
AFBG Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2002 (BGBl. I S. 402), zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 4 des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970)
BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), zuletzt geändert durch Artikel 1, 15, 16 und 18 Nr. 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3254)
BErzGG Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz – BErzGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2004 (BGBl. I S. 206), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2915)
BVG Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges ( BundesversorgungsgesetzBVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1300)
HeilbZuG Gesetz über den Vollzug des Berufsrechts der akademischen Heilberufe und der Gesundheitsfachberufe sowie der arzneimittel- und apothekenrechtlichen Vorschriften (Heilberufezuständigkeitsgesetz – HeilbZuG) vom 9. Februar 2004 (SächsGVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 61 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 180)
HwO Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), zuletzt geändert durch Artikel 9a des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246)
JGG Jugendgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3427), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2008 (BGBl. I S. 1212)
KFürsV Verordnung zur Kriegsopferfürsorge vom 16. Januar 1979 (BGBl. I S. 80), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2904)
LAG Gesetz über den Lastenausgleich ( LastenausgleichsgesetzLAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 845, 1995 I S. 248), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842)
SächsAgrarAÜG Sächsisches Gesetz zur Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich Landwirtschaft auf die Landkreise und Kreisfreien Städte (Sächsisches Agrar-Aufgabenübertragungsgesetz – SächsAgrarAÜG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 192)
SächsDSchG Sächsisches Denkmalschutzgesetz vom 3. März 1993 (SächsGVBl. S. 229), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 146)
SächsLErzGG Gesetz über die Gewährung von Landeserziehungsgeld im Freistaat Sachsen (Sächsisches Landeserziehungsgeldgesetz – SächsLErzGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 60), geändert durch Artikel 42 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 174)
SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juli 2008 (BGBl. I S. 1506)
SGB VIII Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), geändert durch Artikel 2 Abs. 23 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122)
SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2984)
SGB XII Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874)
WPflG Wehrpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1465), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2008 (BGBl. I S. 1629)

[Produktrahmen]

Anlage 2
(zu Ziffer II Nr. 1 Buchst. a)

Verbindliche Produktuntergruppen für den Freistaat Sachsen

Folgende Produktuntergruppen sind verbindlich vorgeschrieben:

2111
Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft;
2151
Mittelschulen in öffentlicher Trägerschaft;
2153
Abendmittelschulen;
2171
Gymnasien, Kollegs ohne berufliche Gymnasien in öffentlicher Trägerschaft;
2173
Abendgymnasien;
2211
Förderschulen für Blinde und Sehbehinderte;
2212
Förderschulen für Hörgeschädigte;
2213
Förderschulen für geistig Behinderte;
2214
Förderschulen für Körperbehinderte;
2215
Förderschulen für Lernförderung;
2216
Sprachheilschulen;
2217
Förderschulen für Erziehungshilfe;
2218
Klinik- und Krankenhausschulen;
2311
Berufsschulen, Fachschulen, Berufsfachschulen, berufliche Gymnasien, Fachoberschulen einschließlich Berufskollegs, Vorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr in öffentlicher Trägerschaft;
2313
Berufsbildende Förderschulen in öffentlicher Trägerschaft;
3121
Leistungen für Unterkunft und Heizung;
3122
Eingliederungshilfen;
3123
Einmalige Leistungen;
3124
Arbeitslosengeld II ohne Kosten der Unterkunft/Optionskommunen;
3125
Eingliederungsleistungen/Optionskommunen;
5451
Straßenreinigung;
5452
Winterdienst an Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen;
5453
Winterdienst an Kreisstraßen;
5454
Winterdienst an Staatsstraßen;
5455
Winterdienst an Bundesstraßen.

Anlage 3
(zu Ziffer II Nr. 2 Buchst. b)

Kommunaler Kontenrahmen für den Freistaat Sachsen

Fundstellenverzeichnis:

Soweit nachfolgend Gesetze oder Verordnungen zitiert werden, werden diese wie folgt abgekürzt:

Fundstellenverzeichnis
Abkürzung Rechtsvorschrift
AltSchG Gesetz über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet ( Altschuldenhilfe-Gesetz) vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 944, 986), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)
FAG (Bund) Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern ( FinanzausgleichsgesetzFAG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3376)
FAG (Land) Gesetz über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen ( Finanzausgleichsgesetz FAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Januar 2007 (SächsGVBl. S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 371, 373)
SächsKomSozVG Gesetz über den Kommunalen Sozialverband (SächsKomSozVG) vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 167, 171), geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 179)
SächsKRG Gesetz über die Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz – SächsKRG) vom 20. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 371)
SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juli 2008 (BGBl. I S. 1506)

Aktiva

Aktiva
Kontenklasse beinhaltet
Kontenklasse 0
Immaterielle Vermögensgegenstände,
Sachanlagevermögen und Vorratsvermögen
00 Immaterielle Vermögensgegenstände
001 Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
002 Anzahlungen auf immaterielles Vermögen
003 Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen
01 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
011 Grünflächen
012 Ackerland
013 Wald und Forsten
014 Schutz- und Ausgleichsflächen
015 Gewässer
019 Sonstige unbebaute Grundstücke
02 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
021 mit Wohnbauten
022 mit sozialen Einrichtungen
023 mit Schulen
024 mit Kulturanlagen
025 mit Sportanlagen
026 mit Gartenanlagen
027 mit Verwaltungsgebäuden
029 mit sonstigen Gebäuden
03 Infrastrukturvermögen einschließlich Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
031 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen
032 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
033 Stromversorgungsanlagen
034 Gasversorgungsanlagen
035 Wasserversorgungsanlagen
036 Abfallbeseitigungsanlagen
037 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
038 Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen
039 Sonstiges Infrastrukturvermögen
04 Bauten auf fremdem Grund und Boden
041 Wohnbauten
042 Soziale Einrichtungen
043 Schulen
044 Kulturanlagen
045 Sportanlagen
046 Gartenanlagen
047 Verwaltungsgebäude
048 Grundstückseinrichtungen
049 Sonstige Gebäude
05 Kunstgegenstände und Denkmäler
051 Kunstgegenstände
055 Baudenkmäler
056 Bodendenkmäler
059 Sonstige Denkmäler
06 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge
061 Fahrzeuge
062 Maschinen und technische Anlagen
063 Betriebsvorrichtungen
064 technische Ausgleichsmaßnahmen
065 Sammelposten für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens (Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge) mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abzugsfähigen Vorsteuerbetrag, von mehr als 150 EUR bis einschließlich 1 000 EUR
07 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Tiere
071 Schulausstattung
072 Ausstattung der Kinderkrippen und Kindertagesstätten
073 Ausstattung sonstiger sozialer Einrichtungen
074 Betriebs- und Geschäftsausstattung
075 Tiere
076 Sammelposten für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abzugsfähigen Vorsteuerbetrag, von mehr als 150 EUR bis einschließlich 1 000 EUR
08 Vorräte
081 Rohstoffe und Fertigungsmaterial
082 Hilfsstoffe
083 Betriebsstoffe
084 Waren
085 fertige/unfertige Erzeugnisse
086 unfertige Leistungen
087 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte
088 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte aus geleisteten Zuwendungen
09 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
091 Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen
096 Anlagen im Bau
 
Kontenklasse 1
Finanzvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung
10 Anteile an verbundenen Unternehmen
101 Anteile an verbundenen Unternehmen
1012 Börsennotierte Aktien
1013 Nichtbörsennotierte Aktien
1014 Sonstige Anteilsrechte
11 Beteiligungen
111 Beteiligungen
1112 Börsennotierte Aktien
1113 Nichtbörsennotierte Aktien
1114 Sonstige Anteilsrechte
12 Sondervermögen
121 Sondervermögen
13 Ausleihungen
131 Ausleihungen
131-B+C Ausleihungen
14 Wertpapiere
141 Investmentzertifikate
1411 Investmentzertifikate
142 Kapitalmarktpapiere
142-B+C Kapitalmarktpapiere
143 Geldmarktpapiere
143- B Geldmarktpapiere
144 Finanzderivate
1441 Finanzderivate
15 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
151 Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen
1511-C Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen
153 Steuerforderungen
153-C Steuerforderungen
154 Forderungen aus Transferleistungen
154-C Forderungen aus Transferleistungen
155 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
155-C Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
159 Übrige öffentlich-rechtliche Forderungen
1591-C Übrige öffentlich-rechtliche Forderungen
16 Privatrechtliche Forderungen, sonstiges Finanzvermögen
161 Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1611-B+C Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
162 Sonstige Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
162-B+C Sonstige Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
169 Übrige privatrechtliche Forderungen
1691-B+C Übrige privatrechtliche Forderungen
17 Liquide Mittel
171 Sichteinlagen bei Banken und Versicherungen
1711 Sichteinlagen bei Banken und Versicherungen
172 Sonstige Einlagen
1721 Sonstige Einlagen
173 Bargeld
1731 Bargeld
18 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
180 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
182 Disagio
183 Zölle und Verbrauchssteuern
184 Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen
185 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten aus geleisteten Zuwendungen
189 Ausgleichsposten für latente Steuern
1891 Ausgleichsposten für latente Steuern
19 Nicht durch die Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag

Passiva

Passiva
Kontenklasse beinhaltet
Kontenklasse 2
Kapitalposition, Sonderposten, Verbindlichkeiten,
Rückstellungen und Passive Rechnungsabgrenzungsposten
20 Kapitalposition
201 Basiskapital
202 Rücklagen
203 Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen
204 Zweckgebundene und sonstige Rücklagen
205 Ergebnis
2052 Vortrag von Fehlbeträgen aus dem vorvorletzten Jahresabschluss
2053 Vortrag von Fehlbeträgen aus dem vorletzten Jahresabschluss
2054 Vortrag von Fehlbeträgen aus dem letzten Jahresabschluss
206 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
21 Sonderposten
211 Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen
2111 Sonderposten für kommunales Vorsorgevermögen mit investiver Zweckbindung
212 Sonderposten für Investitionsbeiträge
213 Sonderposten für den Gebührenausgleich
214 Sonstige Sonderposten
2141 Sonderposten für kommunales Vorsorgevermögen ohne investive Zweckbindung
22 Anleihen
221 Anleihen
221-C+D Anleihen
23 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
231 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen
231-B-D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen
239 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung
239-B-D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung
24 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
241 Hypotheken, Grund- und Rentenschulden
2411 Hypothekenschulden
2412 Grundschulden
2413 Rentenschulden
242 Restkaufgelder
2421 Restkaufgelder
243 Leasingverträge
2431 Finanzierungsleasing
2435 Übrige Leasingverträge und sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte
25 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
251 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2511 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
252 Erhaltene Anzahlungen
26 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
261 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
2611 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
27 Sonstige Verbindlichkeiten
271 Sonstige Wertpapierschulden
271-C+D Sonstige Wertpapierschulden
272 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
273 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
274 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen
275 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem öffentlichen Bereich
276 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Organmitgliedern und Mitarbeitern
277 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden
278 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern
279 Sonstige Verbindlichkeiten
2791 Sonstige Verbindlichkeiten
28 Rückstellungen
281 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen
2811 Pensionsrückstellungen
2812 Beihilferückstellungen
282 Entgeltrückstellungen und ähnliche Maßnahmen
283 Instandhaltungsrückstellungen
2831 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung
284 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge kommunaler Deponien
285 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten und sonstige Umweltschutzmaßnahmen
286 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus steuerkraftabhängigen Umlagen im Rahmen des Finanzausgleichs
287 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund von Steuerschuldverhältnissen
288 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren und Verwaltungsverfahren; Rückstellungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen
289 Rückstellungen für vertragliche Verpflichtungen zur Gegenleistung gegenüber Dritten, die im laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich begründet wurden
29 Passive Rechnungsabgrenzungsposten
291 Passive Rechnungsabgrenzungsposten aus Dienstleistungen oder Lieferungen
2911 Passive Rechnungsabgrenzungsposten aus Dienstleistungen oder Lieferungen
299 Übrige passive Rechnungsabgrenzungsposten
2991 Übrige passive Rechnungsabgrenzungsposten

Ergebnisrechnung

Ergebnisrechnung
Kontenklasse beinhaltet
Kontenklasse 3
Ordentliche Erträge
30 Steuern und ähnliche Abgaben
301 Realsteuern
3011 Grundsteuer A
3012 Grundsteuer B
3013 Gewerbesteuer
302 Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern
3021 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
3022 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
303 Sonstige Gemeindesteuern
3031 Vergnügungssteuer
3032 Hundesteuer
3033 Jagdsteuer
3034 Zweitwohnungssteuer
3039 Sonstige örtliche Steuern
304 Steuerähnliche Erträge
3041 Fremdenverkehrsabgabe
3042 Abgabe von Spielbanken
3049 Sonstige steuerähnliche Erträge
305 Ausgleichsleistungen
3051 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich
3052 Leistungen des Landes aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
3053 Leistungen des Landes aus dem Ausgleich von Sonderlasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nach § 11 Abs. 3a FAG (Bund)
31 Zuwendungen, allgemeine Umlagen und aufgelöste Sonderposten
311 Schlüsselzuweisungen vom Land
3111 Allgemeine Schlüsselzuweisungen
312 Bedarfszuweisungen
3121 Bedarfszuweisungen vom Land
313 Sonstige allgemeine Zuweisungen
313-A Sonstige allgemeine Zuweisungen
314 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
314-A Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
315 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen
3151 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen
318 Allgemeine Umlagen
318-A Allgemeine Umlagen
31821 Kreisumlage
31822 Finanzausgleichsumlage nach § 25a FAG (Land)
31823 Sozialumlage nach § 22 Abs. 2 SächsKomSozVG
31824 Kulturumlage nach § 6 Abs. 3 SächsKRG
319 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen des Bundes für Leistungen nach dem SGB II
3191 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen des Bundes für Leistungen nach dem SGB II
32 Sonstige Transfererträge
321 Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen
3211 Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz
3212 Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtliche Unterhaltsverpflichtete
3213 Leistungen von Sozialleistungsträgern
3214 Sonstige Ersatzleistungen
3215 Rückzahlungen gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von Darlehen)
322 Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen
3221 Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz
3222 Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtliche Unterhaltsverpflichtete
3223 Leistungen von Sozialleistungsträgern
3224 Sonstige Ersatzleistungen
3225 Rückzahlungen gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von Darlehen)
323 Schuldendiensthilfen
323-A Schuldendiensthilfen
329 Sonstige Transfererträge
3291 Sonstige Transfererträge
33 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
331 Verwaltungsgebühren einschließlich Erstattung von Auslagen
3311 Verwaltungsgebühren
332 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, Kostenerstattungen
3321 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
334 Schülerbeförderungsentgelt
3341 Schülerbeförderungsentgelt
336 Sonstige zweckgebundene Abgaben
3361 Sonstige zweckgebundene Abgaben
337 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge
3371 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge
338 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich
3381 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich
34 Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen
341 Mieten und Pachten
3411 Mieten und Pachten
342 Erträge aus Verkauf
3421 Erträge aus Verkauf
346 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
3461 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
348 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
348-A Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
35 Sonstige ordentliche Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit
351 Konzessionsabgaben
3511 Konzessionsabgaben
352 Erstattungen von Steuern
3521 Erstattungen von Steuern
356 Besondere Erträge
3561 Bußgelder
3562 Säumniszuschläge
3563 Erträge aus der Inanspruchnahme von Gewährverträgen und Bürgschaften
3564 Fehlbelegungsabgabe
357 Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten
3571 Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten
358 Nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge
3581 Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen oder Rückstellungen
3582 Erträge aus Zuschreibungen
3583 Sonstige nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge
359 Andere sonstige ordentliche Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit
3591 Andere sonstige ordentliche Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit
36 Finanzerträge
361 Zinserträge
361-B Zinserträge
365 Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
3651 Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
369 Sonstige Finanzerträge
3691 Sonstige Finanzerträge
37 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
371 Aktivierte Eigenleistungen
3711 Aktivierte Eigenleistungen
372 Bestandsveränderungen
3721 Bestandsveränderungen
38 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
381 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
3811 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Kontenklasse 4
Ordentliche Aufwendungen
40 Personalaufwendungen
401 Dienstaufwendungen
4011 für Beamte
4012 für tariflich Beschäftigte
4017 für ABM-Beschäftigte
4018 für Kommunal-Kombi-Beschäftigte
4019 für sonstige Beschäftigte
402 Beiträge zu Versorgungskassen
4021 für Beamte
4022 für tariflich Beschäftigte
4027 für ABM-Beschäftigte
4028 für Kommunal-Kombi-Beschäftigte
4029 für sonstige Beschäftigte
403 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
4031 für Beamte
4032 für tariflich Beschäftigte
4037 für ABM-Beschäftigte
4038 für Kommunal-Kombi-Beschäftigte
4039 für sonstige Beschäftigte
404 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte
4041 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte
405 Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Beschäftigte
4051 Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Beschäftigte
406 Zuführungen zu Beihilferückstellungen für Beschäftigte
4061 Zuführungen zu Beihilferückstellungen für Beschäftigte
407 Zuführungen zu Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit, Urlaubsansprüche, Überstunden und ähnliche Maßnahmen
4071 Zuführungen zu Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit
4072 Zuführungen zu Rückstellungen für Urlaubsansprüche, Überstunden und ähnliche Maßnahmen
41 Versorgungsaufwendungen
411 Versorgungsaufwendungen
4111 für Beamte
4112 für tariflich Beschäftigte
4119 für sonstige Beschäftigte
413 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
4131 für Beamte
4132 für tariflich Beschäftigte
4139 für sonstige Beschäftigte
414 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Versorgungsempfänger
4141 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Versorgungsempfänger
415 Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger
4151 Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger
416 Zuführungen zu Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger
4161 Zuführungen zu Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger
42 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
421 Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
4211 Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
422 Aufwendungen für die Unterhaltung und Anschaffung des sonstigen Infrastrukturvermögens und für die Unterhaltung und die Anschaffung von beweglichen Gegenständen
4221 Aufwendungen für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen und beweglichen Infrastrukturvermögens
4222 Aufwendungen für die Unterhaltung von Geräten, Ausstattungen und Ausrüstungsgegenständen
4223 Aufwendungen für den Erwerb von beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abzugsfähigen Vorsteuerbetrag, den Betrag von 150 EUR nicht überschreiten
423 Mieten und Pachten
4231 Aufwendungen für Mieten und Pachten
4232 Leasingaufwendungen, sofern kein Finanzierungsleasing
424 Aufwendungen zur Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen
4241 Aufwendungen zur Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen
425 Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen
4251 Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen
426 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte
4261 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte
427 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen und Aufwendungen für Schülerbeförderung
4271 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
4272 Aufwendungen für Schülerbeförderung
4273 Aufwendungen für Unterrichtswegekosten
4274 Aufwendungen für Schülerbeförderung für den Träger der Schülerbeförderung
428 Aufwendungen für Vorräte
4281 Aufwendungen für Vorräte
429 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
4291 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
43 Transferaufwendungen
431 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
431-A Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
432 Schuldendiensthilfen
432-A Schuldendiensthilfen
433 Sozialtransferaufwendungen
4331 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen
4332 Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen
4333 Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende (nach § 22 SGB II)
43331 Revisionsrelevante Leistungen
43332 Nicht revisionsrelevante Leistungen
4334 Leistungen zur Eingliederung von Arbeitsuchenden (nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB II)
4335 Einmalige Leistungen für Arbeitsuchende (nach § 23 Abs. 3 SGB II)
4336 Arbeitslosengeld II ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung (nach §§ 19 ff. SGB II)/Optionskommunen
4337 Leistungen zur Eingliederung von Arbeitsuchenden (nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und 6, Abs. 3 und 4 SGB II)/Optionskommunen
4339 Sonstige soziale Leistungen
434 Steuerbeteiligungen
4341 Gewerbesteuerumlage
435 Allgemeine Zuweisungen
435-A Allgemeine Zuweisungen
437 Allgemeine Umlagen
437-A Allgemeine Umlagen
43721 Kreisumlage
43722 Finanzausgleichsumlage nach § 25a FAG (Land)
43723 Sozialumlage nach § 22 Abs. 2 SächsKomSozVG
43731 Kulturumlage nach § 6 Abs. 3 SächsKRG
439 Sonstige Transferaufwendungen
4391 Sonstige Transferaufwendungen
44 Sonstige ordentliche Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
441 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen
4411 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen
442 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten
4421 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit
4422 Leiharbeitskräfte
4423 Datenverarbeitung
4429 Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten
443 Geschäftsaufwendungen
4431 Geschäftsaufwendungen
444 Steuern, Versicherungen und Schadensfälle
4441 Steuern, Versicherungen und Schadensfälle
445 Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit
445-A Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit
446 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen
4461 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen an Arbeitsgemeinschaften
44611 Revisionsrelevante Leistungen
44612 Nicht revisionsrelevante Leistungen
447 Wertveränderungen bei Vermögensgegenständen
4471 Wertveränderungen bei immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen
4472 Wertveränderungen bei Finanzvermögen
448 Besondere Aufwendungen
4481 Bußgelder
4482 Säumniszuschläge
4483 Aufwendungen aus der Inanspruchnahme von Gewährverträgen und Bürgschaften
4484 Fehlbelegungsabgabe
449 Weitere sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
4491 Weitere sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
45 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
451 Zinsaufwendungen
451-B Zinsaufwendungen
459 Weitere sonstige Finanzaufwendungen
4591 Kreditbeschaffungskosten
4592 Verzinsung von Steuernachzahlungen
4593 Abführung an den Erblastentilgungsfonds nach dem AltSchG
4599 Sonstige Finanzaufwendungen
47 Bilanzielle Abschreibungen
471 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
4711 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
472 Abschreibungen auf Finanzvermögen
4721 Abschreibungen auf Finanzvermögen
48 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
481 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
4811 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Kontenklasse 5
Außerordentliche Erträge oder Aufwendungen
50 Realisierte außerordentliche Erträge
501 Außergewöhnliche Erträge
5011 Spenden
5012 Empfangene Schadensersatzleistungen und Ähnliches
5019 Sonstige außergewöhnliche Erträge
502 Periodenfremde Erträge
5021 Erträge aus Abgang von Vermögen
5022 Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen
5029 Sonstige periodenfremde Erträge
506 Erträge aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen
5061 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden
5062 Erträge aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen
5063 Erträge aus der Veräußerung von immateriellen Vermögensgegenständen
507 Erträge aus der Veräußerung von Finanzanlagen
5072 Börsennotierte Aktien
5073 Nichtbörsennotierte Aktien
5074 Sonstige Anteilsrechte
5075 Investmentzertifikate
5076 Kapitalmarktpapiere
5077 Geldmarktpapiere
5078 Finanzderivate
51 Realisierte außerordentliche Aufwendungen
511 Außergewöhnliche Aufwendungen
5112 Spenden
5113 Geleisteter Schadensersatz und Ähnliches
5114 Aufwendungen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen
5115 Aufwendungen aus Verlustübernahme
5119 Sonstige außergewöhnliche Aufwendungen
512 Periodenfremde Aufwendungen
5122 Nachholung von Rückstellungen
5129 Sonstige periodenfremde Aufwendungen
513 Außerplanmäßige Abschreibungen
5131 Außerplanmäßige Abschreibungen durch erhöhte Inanspruchnahme
5132 Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund dauerhaft unterlassener Instandhaltung
5139 Sonstige außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund dauerhafter Wertminderungen
516 Aufwendungen aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen
5161 Aufwendungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden
5162 Aufwendungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen
5163 Aufwendungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen
517 Aufwendungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
5172 Börsennotierte Aktien
5173 Nichtbörsennotierte Aktien
5174 Sonstige Anteilsrechte
5175 Investmentzertifikate
5176 Kapitalmarktpapiere
5177 Geldmarktpapiere
5178 Finanzderivate

Finanzrechnung

Finanzrechnung
Kontenklasse beinhaltet
Kontenklasse 6
Einzahlungen
60 Steuern und ähnliche Abgaben
601 Realsteuern
6011 Grundsteuer A
6012 Grundsteuer B
6013 Gewerbesteuer
602 Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern
6021 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
6022 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
603 Sonstige Gemeindesteuern
6031 Vergnügungssteuer
6032 Hundesteuer
6033 Jagdsteuer
6034 Zweitwohnungssteuer
6039 Sonstige örtliche Steuern
604 Steuerähnliche Einzahlungen
6041 Fremdenverkehrsabgabe
6042 Abgabe von Spielbanken
6049 Sonstige steuerähnliche Einzahlungen
605 Ausgleichsleistungen
6051 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich
6052 Leistungen des Landes aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
6053 Leistungen des Landes aus dem Ausgleich von Sonderlasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nach § 11 Abs. 3a FAG (Bund)
61 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
611 Schlüsselzuweisungen vom Land
6111 Allgemeine Schlüsselzuweisungen
6112 Investive Schlüsselzuweisungen
612 Bedarfszuweisungen
6121 Bedarfszuweisungen
613 Sonstige allgemeine Zuweisungen
613-A Sonstige allgemeine Zuweisungen
61311 Einzahlungen aus Zuweisungen zur Bildung der Vorsorgerücklage ohne investive Zweckbindung
614 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
614-A Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
618 Allgemeine Umlagen
618-A Allgemeine Umlagen
61821 Kreisumlage
61822 Finanzausgleichsumlage nach § 25a FAG (Land)
61823 Sozialumlage nach § 22 Abs. 2 SächsKomSozVG
61824 Kulturumlage nach § 6 Abs. 3 SächsKRG
619 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen des Bundes für Leistungen nach dem SGB II
6191 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen des Bundes für Leistungen nach dem SGB II
62 Sonstige Transfereinzahlungen
621 Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen
6211 Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz
6212 Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
6213 Leistungen von Sozialleistungsträgern
6214 Sonstige Ersatzleistungen
6215 Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von Darlehen)
622 Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen
6221 Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz
6222 Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
6223 Leistungen von Sozialleistungsträgern
6224 Sonstige Ersatzleistungen
6225 Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von Darlehen)
623 Schuldendiensthilfen
623-A Schuldendiensthilfen
629 Sonstige Transfereinzahlungen
6291 Sonstige Transfereinzahlungen
63 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
631 Verwaltungsgebühren einschließlich Erstattung von Auslagen
6311 Verwaltungsgebühren
632 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, Kostenerstattungen
6321 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
634 Schülerbeförderungsentgelt
6341 Schülerbeförderungsentgelt
636 Sonstige zweckgebundene Abgaben
6361 Sonstige zweckgebundene Abgaben
64 Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen
641 Mieten und Pachten
6411 Mieten und Pachten
642 Einzahlungen aus dem Verkauf
6421 Einzahlungen aus dem Verkauf
646 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
6461 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
648 Einzahlungen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
648-A Einzahlungen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
65 Sonstige ordentliche Einzahlungen
651 Konzessionsabgaben
6511 Konzessionsabgaben
652 Erstattung von Steuern
6521 Erstattung von Steuern
656 Besondere Einzahlungen
6561 Bußgelder
6562 Säumniszuschläge
6563 Einzahlungen aus der Inanspruchnahme von Gewährverträgen und Bürgschaften
6564 Fehlbelegungsabgabe
659 Andere sonstige ordentliche Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
6591 Andere sonstige ordentliche Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
66 Finanzeinzahlungen
661 Zinseinzahlungen
661-B Zinseinzahlungen
665 Einzahlungen aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
6651 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
669 Sonstige Finanzeinzahlungen
6691 Sonstige Finanzeinzahlungen
67 Verwahrkonten
68 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
681 Investitionszuwendungen inklusive Vorauszahlungen und Beihilfen zur Schuldentilgung sowie Spenden mit investivem Zweck
681-A Investitionszuwendungen inklusive Vorauszahlungen und Beihilfen zur Schuldentilgung sowie Spenden mit investivem Zweck
68111 Investive Schlüsselzuweisungen
68112 Einzahlungen aus Zuweisungen zur Bildung der Vorsorgerücklage mit investiver Zweckbindung
682 Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden
6821 Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden
683 Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen
6831 Einzahlungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abzugsfähigen Vorsteuerbetrag, von mehr als 150 EUR
6832 Einzahlungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abzugsfähigen Vorsteuerbetrag, den Betrag von 150 EUR nicht überschreiten
684 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
6842 Börsennotierte Aktien
6843 Nichtbörsennotierte Aktien
6844 Sonstige Anteilsrechte
6845 Investmentzertifikate
6846-B+C Kapitalmarktpapiere
6847-B Geldmarktpapiere
6848 Finanzderivate
685 Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen
6851 Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen
686 Rückflüsse aus Ausleihungen
686-B+C Rückflüsse aus Ausleihungen
688 Beiträge und ähnliche Entgelte
6881 Beiträge und ähnliche Entgelte
69 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
691 Einzahlungen aus Anleihen
691-C-D Einzahlungen aus Anleihen
692 Kreditaufnahmen für Investitionen
692-B-D Kreditaufnahmen für Investitionen
693 Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung
693-B-D Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung
694 Einzahlungen aus sonstigen Wertpapierschulden
694-C+D Einzahlungen aus sonstigen Wertpapierschulden
695 Rückflüsse von Darlehen (ohne Ausleihungen)
695-B Rückflüsse von Darlehen (ohne Ausleihungen)

Finanzrechnung

Finanzrechnung
Kontenklasse beinhaltet
Kontenklasse 7
Auszahlungen
70 Personalauszahlungen
701 Dienstauszahlungen
7011 für Beamte
7012 für tariflich Beschäftigte
7017 für ABM-Beschäftigte
7018 für Kommunal-Kombi-Beschäftigte
7019 für sonstige Beschäftigte
702 Beiträge zu Versorgungskassen
7021 für Beamte
7022 für tariflich Beschäftigte
7027 für ABM-Beschäftigte
7028 für Kommunal-Kombi-Beschäftigte
7029 für sonstige Beschäftigte
703 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
7031 für Beamte
7032 für tariflich Beschäftigte
7037 für ABM-Beschäftigte
7038 für Kommunal-Kombi-Beschäftigte
7039 für sonstige Beschäftigte
704 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte
7041 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte
71 Versorgungsauszahlungen
711 Versorgungsauszahlungen
7111 für Beamte
7112 für tariflich Beschäftigte
7119 für sonstige Beschäftigte
713 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Versorgungsempfänger
7131 für Beamte
7132 für tariflich Beschäftigte
7138 für Kommunal-Kombi-Beschäftigte
7139 für sonstige Beschäftigte
714 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Versorgungsempfänger
7141 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Versorgungsempfänger
72 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
721 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
7211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
722 Auszahlungen für die Unterhaltung und Anschaffung des sonstigen unbeweglichen und beweglichen Vermögens außer Fahrzeuge
7221 Auszahlungen für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen und beweglichen Infrastrukturvermögens
7222 Auszahlungen für die Unterhaltung von Geräten, Ausstattungen und Ausrüstungsgegenständen
7223 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abzugsfähigen Vorsteuerbetrag, den Betrag von 150 EUR nicht überschreiten
723 Mieten und Pachten
7231 Mieten und Pachten
7232 Leasingauszahlungen, sofern kein Finanzierungsleasing
724 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen
7241 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen
725 Haltung von Fahrzeugen
7251 Haltung von Fahrzeugen
726 Besondere Auszahlungen für Beschäftigte
7261 Besondere Auszahlungen für Beschäftigte
727 Besondere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen und Auszahlungen für Schülerbeförderung
7271 Besondere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen
7272 Auszahlungen für Schülerbeförderung
7273 Auszahlungen für Unterrichtswegekosten
7274 Auszahlungen für Schülerbeförderung für den Träger der Schülerbeförderung
728 Auszahlungen für den Erwerb von Vorräten
7281 Auszahlungen für den Erwerb von Vorräten
729 Auszahlungen für sonstige Dienstleistungen
7291 Auszahlungen für sonstige Dienstleistungen
73 Transferauszahlungen
731 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
731-A Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
732 Schuldendiensthilfen
732-A Schuldendiensthilfen
733 Sozialtransferauszahlungen
7331 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen
7332 Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen
7333 Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende (nach § 22 SGB II)
73331 Revisionsrelevante Leistungen
73332 Nicht revisionsrelevante Leistungen
7334 Leistungen zur Eingliederung von Arbeitsuchenden (nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB II)
7335 Einmalige Leistungen an Arbeitsuchende (nach § 23 Abs. 3 SGB II)
7336 Arbeitslosengeld II ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung (nach §§ 19 ff. SGB II)/Optionskommunen
7337 Leistungen zur Eingliederung von Arbeitsuchenden (nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und 6, Abs. 3 und 4 SGB II)/Optionskommunen
7339 Sonstige soziale Leistungen
734 Steuerbeteiligungen
7341 Gewerbesteuerumlage
735 Allgemeine Zuweisungen
735-A Allgemeine Zuweisungen
737 Allgemeine Umlagen
737-A Allgemeine Umlagen
73721 Kreisumlage
73722 Finanzausgleichsumlage nach § 25a FAG (Land)
73723 Sozialumlage nach § 22 Abs. 2 SächsKomSozVG
73731 Kulturumlage nach § 6 Abs. 3 SächsKRG
739 Sonstige Transferauszahlungen
7391 Sonstige Transferauszahlungen
74 Sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
741 Sonstige Personal- und Versorgungsauszahlungen
7411 Sonstige Personal- und Versorgungsauszahlungen
742 Auszahlungen für Inanspruchnahme von Rechten und Diensten
7421 Auszahlungen für ehrenamtliche Tätigkeit
7422 Leiharbeitskräfte
7423 Datenverarbeitung
7429 Sonstige Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten
743 Geschäftsauszahlungen
7431 Geschäftsauszahlungen
744 Steuern, Versicherungen und Schadensfälle
7441 Steuern, Versicherungen und Schadensfälle
745 Erstattungen für die Auszahlungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit
745-A Erstattungen für die Auszahlungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit
746 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen von den Gemeinden
7461 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen an Arbeitsgemeinschaften
74611 Revisionsrelevante Leistungen
74612 Nicht revisionsrelevante Leistungen
748 Besondere Auszahlungen
7481 Bußgelder
7482 Säumniszuschläge
7483 Auszahlungen aus der Inanspruchnahme von Gewährverträgen und Bürgschaften
7484 Fehlbelegungsabgabe
749 Weitere sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
7491 Weitere sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
75 Zinsen und ähnliche Auszahlungen
751 Zinsauszahlungen
751-B Zinsauszahlungen
759 Sonstige Finanzauszahlungen
7591 Kreditbeschaffungskosten
7592 Verzinsung von Steuernachzahlungen
7593 Abführung an den Erblastentilgungsfonds nach dem AltSchG
7599 Sonstige Finanzauszahlungen
77 Verwahrkonten
78 Auszahlungen für Investitionstätigkeit
781 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
781-A Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
782 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
7821 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
783 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen
7831 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abzugsfähigen Vorsteuerbetrag, von mehr als 150 EUR
7833 Auszahlungen für die Ablösung von Dauerlasten
784 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
7842 Börsennotierte Aktien
7843 Nichtbörsennotierte Aktien
7844 Sonstige Anteilsrechte
7845 Investmentzertifikate
7846-B+C Kapitalmarktpapiere
7847-B Geldmarktpapiere
7848 Finanzderivate
785 Auszahlungen für Baumaßnahmen
7851 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen
7852 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen
7853 Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen
786 Gewährung von Ausleihungen
786-B+C Gewährung von Ausleihungen
79 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
791 Auszahlungen zur Tilgung von Anleihen
791- D Auszahlungen zur Tilgung von Anleihen
792 Tilgung von Krediten für Investitionen
792-B+D Tilgung von Krediten für Investitionen
793 Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
793-B+D Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
794 Tilgung von sonstigen Wertpapierschulden
794-D Tilgung von sonstigen Wertpapierschulden
795 Gewährung von Darlehen (ohne Ausleihungen)
795-B+C Gewährung von Darlehen (ohne Ausleihungen)

Abschluss

Abschluss
Kontenklasse beinhaltet
Kontenklasse 8
Abschlusskonten
80 Eröffnungs-/Abschlusskonten
81 Korrekturkonten
82 Kurzfristige Erfolgsrechnung

KLR

KLR
Kontenklasse beinhaltet
Kontenklasse 9
Kosten- und Leistungsrechnung
90 Kosten- und Leistungsrechnung
Die Ausgestaltung der Kosten- und Leistungsrechnung ist von jeder Kommune selbst festzulegen.

Anlage 4
(zu Ziffer II Nr. 2)

Finanzstatistische Merkmale zum Kommunalen Kontenrahmen für den Freistaat Sachsen

Fundstellenverzeichnis:

Soweit nachfolgend Gesetze oder Verordnungen zitiert werden, werden diese wie folgt abgekürzt:

Fundstellenverzeichnis:
Abkürzung Rechtsvorschrift
AbwAG Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer ( AbwasserabgabengesetzAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114)
AltSchG Gesetz über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet ( Altschuldenhilfe-Gesetz) vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 944, 986), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)
AO Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 666)
AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970)
BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)
BeamtVG Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern ( BeamtenversorgungsgesetzBeamtVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1999 (BGBl. I S. 322, 847, 2033), zuletzt geändert durch Artikel 3 und Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juli 2008 (BGBl. I S. 1582)
ESVG Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 310 vom 30.11.1996, S. 1)
FAG (Bund) Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern ( FinanzausgleichsgesetzFAG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3376)
FAG (Land) Gesetz über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen ( Finanzausgleichsgesetz FAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Januar 2007 (SächsGVBl. S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 371, 373)
GemFinRefG Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen ( Gemeindefinanzreformgesetz – GemFinRefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2001 (BGBl. I S. 482), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912)
GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034)
HGB Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089)
KFürsV Verordnung zur Kriegsopferfürsorge vom 16. Januar 1979 (BGBl. I S. 80), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2904)
LAG Gesetz über den Lastenausgleich ( LastenausgleichsgesetzLAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 845; 1995 I S. 248), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842)
SächsGemO Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 158)
SächsKAG Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 7. November 2007 (SächsGVBl. S. 478, 484)
SächsKomHVO-Doppik Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik (Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik – SächsKomHVO-Doppik) vom 8. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 202)
SächsKomSozVG Gesetz über den Kommunalen Sozialverband (SächsKomSozVG) vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 167, 171), geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 179)
SächsKRG Gesetz über die Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz – SächsKRG) vom 20. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 371)
SächsPersVG Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 430), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 144)
SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juli 2008 (BGBl. I S. 1506)
SGB III Drittes Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 3 des Gesetzes vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1728, 1730)
SGB VIII Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), geändert durch Artikel 2 Abs. 23 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122)
SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2984)
SGB XII Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874)

[Kontenrahmen]

Anlage 5
(zu Ziffer IV)

Bereichsabgrenzungen

Für den Nachweis des Zahlungsverkehrs sind bei bestimmten Konten Bereiche nach der Bereichsabgrenzung zu bilden, die nachfolgend verbindlich vorgegeben werden:

Bereichsabgrenzung A

0
Bund:
Bund, Sondervermögen des Bundes, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung.
1
Land:
Länder einschließlich Stadtstaaten, Sondervermögen der Länder, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung.
2
Gemeinden und Gemeindeverbände:
Gemeinden (Kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden), Landkreise, Kommunaler Sozialverband.
3
Zweckverbände und dergleichen:
Verbände und sonstige Organisationen in öffentlich-rechtlicher Form, die kommunale Aufgaben erfüllen und mindestens eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband zum Mitglied haben. Dazu gehören:
 
Zweckverbände nach dem Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit, ausgenommen: Sparkassenverbände (Bereich 5 beziehungsweise 6);
 
Sondergesetzliche Verbände, zum Beispiel Kulturräume;
 
Wasserwirtschaftliche Verbände;
 
Regionale Planungsverbände,
 
Planungsverbände nach dem Bundesbaugesetz;
 
Verwaltungsgemeinschaften;
 
Wasserversorgungsverbände;
 
Abwasserbeseitigungsverbände;
 
grenzüberschreitende Zweckverbände mit Sitz in Deutschland;
 
sonstige Verbände und Organisationen mit kommunaler Aufgabenerfüllung.
4
Sonstiger öffentlicher Bereich:
Träger der
 
gesetzlichen Krankenversicherung,
 
Pflegeversicherung,
 
Unfallversicherung,
 
Rentenversicherung der Arbeitnehmer,
 
Altershilfe für Landwirte,
 
Arbeitslosenversicherung,
 
kommunalen Versorgungskassen und -verbände.
 
Träger der öffentlichen Zusatzversorgung sind den Zahlungsbereichen 5 oder 6 zuzuordnen.
5
Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen:
Zahlungsbeziehungen mit öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit Sonderrechnung oder in rechtlich selbstständiger Form, bei denen die eigene kommunale Körperschaft Mitglied, Träger oder unmittelbarer oder mittelbarer Anteilseigner ist. Hierunter sind alle Unternehmen zu erfassen, an denen die eigene kommunale Körperschaft überwiegend, das heißt mit mehr als 50 Prozent, am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) beteiligt ist oder auf Grund der Satzung oder Ähnlichem beherrschenden Einfluss ausübt.
6
Sonstige öffentliche Sonderrechnungen:
Zahlungsbeziehungen mit öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit Sonderrechnung oder in rechtlich selbstständiger Form, bei denen andere öffentliche Körperschaften wie Bund, Länder oder andere kommunale Körperschaften Mitglied, Träger oder unmittelbare oder mittelbare Anteilseigner sind. Hierunter sind alle Unternehmen zu erfassen, an denen andere öffentliche Körperschaften überwiegend, das heißt mit mehr als 50 Prozent, am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) beteiligt sind oder auf Grund der Satzung oder Ähnlichem beherrschenden Einfluss ausüben.
Als öffentliche Einrichtungen gelten nicht Wirtschafts- und Berufsvertretungen sowie Kirchen.
7
Private Unternehmen:
Alle Unternehmen, die nicht öffentliche wirtschaftliche Unternehmen (in Sinne der Bereiche 5 und 6) sind. Dazu gehören insbesondere:
 
Kapitalgesellschaften;
 
Personengesellschaften;
 
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften;
 
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit;
 
Rechtsfähige Vereine, Stiftungen;
 
nichtrechtsfähige Vereine, sonstige nichtrechtsfähige Personengemeinschaften;
 
Arbeitsstätten der freien Berufe;
 
Landwirtschaftliche Betriebe;
 
Handwerksbetriebe;
 
Einkauf-/Verkaufsvereinigungen.
8
Übrige Bereiche:
Natürliche und juristische Personen, die nicht den Bereichen 0 bis 7 zuzuordnen sind, insbesondere Organisationen ohne Erwerbscharakter einschließlich deren Anstalten und Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder privatrechtlicher (eingetragene Vereine, privatrechtliche Stiftungen, BGB-Gesellschaften) Rechtsform, soweit diese nicht als Unternehmen oder Teil eines Unternehmens zu betrachten sind. Dazu gehören:
 
Kirchen, Orden, religiöse und weltanschauliche Vereinigungen;
 
Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege;
 
Organisationen in den Bereichen Erziehung, Wissenschaft und Kultur, Sport- und Jugendpflege;
 
Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen;
 
Wirtschaftsverbände und öffentlich-rechtliche Wirtschafts- und Berufsvertretungen;
 
Gewerkschaften;
 
Politische Parteien;
 
Wasser- und Bodenverbände, soweit sie nicht dem Bereich 3 zugerechnet werden.
 
Weiter gehören hierher:
 
Natürliche und juristische Personen des Auslandes, soweit sie als Unternehmen anzusehen sind;
 
Europäische Gemeinden;
 
Internationale Organisationen, Einrichtungen der Europäischen Union.

Bereichsabgrenzung B

0
Bund:
Siehe Anmerkungen bei Bereichsabgrenzung A.
1
Land:
Siehe Anmerkungen bei Bereichsabgrenzung A.
2
Gemeinden und Gemeindeverbände:
Siehe Anmerkungen bei Bereichsabgrenzung A.
3
Zweckverbände und dergleichen:
Siehe Anmerkungen bei Bereichsabgrenzung A.
4
Sonstiger öffentlicher Bereich:
Siehe Anmerkungen bei Bereichsabgrenzung A.
5
Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen:
Siehe Anmerkungen bei Bereichsabgrenzung A mit Ausnahmen der Kreditinstitute (Sparkassen, Bereich 7).
6
Sonstige öffentliche Sonderrechnungen:
Siehe Anmerkungen bei Bereichsabgrenzung A mit Ausnahmen der Kreditinstitute (Sparkassen, Bereich 7).
7
Kreditinstitute:
Kreditinstitute sind alle Institutionen, die finanzielle Mittlertätigkeiten ausüben und deren Geschäftstätigkeit darin besteht, Einlagen und Ähnliches von juristischen und natürlichen Personen aufzunehmen und Kredite zu gewähren oder in Wertpapiere zu investieren. Zu den Kreditinstituten zählen insbesondere:
 
Sparkassen;
 
Geschäftsbanken, Universalbanken;
 
Postscheckämter, Postbanken, Girobanken;
 
Agrarkreditinstitute, Landwirtschaftsbanken;
 
Genossenschaftsbanken, Kreditgenossenschaften;
 
Spezialbanken (zum Beispiel Merchant Banks, Emissionshäuser, Privatbanken).
8
Sonstiger inländischer Bereich:
Alle inländischen Unternehmen, die nicht öffentliche wirtschaftliche Unternehmen (im Sinne der Bereiche 5 und 6) oder Kreditinstitute (im Sinne des Bereichs 7) sind. Dazu gehören:
 
Kapitalgesellschaften;
 
Personengesellschaften;
 
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften;
 
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit;
 
Rechtsfähige Vereine, Stiftungen;
 
nichtrechtsfähige Vereine, sonstige nichtrechtsfähige Personengemeinschaften;
 
Arbeitsstätten der freien Berufe;
 
Landwirtschaftliche Betriebe;
 
Handwerksbetriebe;
 
Einkauf-/Verkaufsvereinigungen.
 
Natürliche und juristische Personen, die nicht den Bereichen 0 bis 7 zuzuordnen sind, insbesondere Organisationen ohne Erwerbscharakter einschließlich deren Anstalten und Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder privatrechtlicher (eingetragene Vereine, privatrechtliche Stiftungen, BGB-Gesellschaften) Rechtsform, soweit diese nicht als Unternehmen oder Teil eines Unternehmens zu betrachten sind. Dazu gehören:
 
Kirchen, Orden, religiöse und weltanschauliche Vereinigungen;
 
Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege;
 
Organisationen in den Bereichen Erziehung, Wissenschaft und Kultur, Sport- und Jugendpflege;
 
Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen;
 
Wirtschaftsverbände und öffentlich-rechtliche Wirtschafts- und Berufsvertretungen;
 
Gewerkschaften;
 
Politische Parteien;
 
Wasser- und Bodenverbände, soweit sie nicht dem Bereich 3 zugerechnet werden.
9
Sonstiger ausländischer Bereich:
Natürliche und juristische Personen des Auslandes, soweit sie als Unternehmen anzusehen sind, europäische Gemeinden, internationale Organisationen, Einrichtungen der Europäischen Union.

Bereichsabgrenzung C

0
Berichtigungen,
1
Laufzeit (bis 1 Jahr),
2
Laufzeit (mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre),
3
Laufzeit (mehr als 5 Jahre).

Bereichsabgrenzung D

0
Euro-Währung (fester Zins),
1
Euro-Währung (variabler Zins),
4
Umschuldungen,
5
ordentliche Tilgung (nicht Bund),
6
außerordentliche Tilgung (nicht Bund).
Die Konten für Umschuldungen, ordentliche und außerordentliche Tilgungen sind durch Anfügen einer weiteren Stelle zu bilden.

[Zusammenfassung der Bereichsabgrenzungen]

Anlage 6
(zu Ziffer V Nr. 1)

Nachfolgende Muster werden verbindlich bekannt gemacht:

Musterverzeichnis
Muster Titel
Muster 1: Haushaltssatzung;
Muster 2: Nachtragssatzung;
Muster 3: Haushaltsquerschnitt – Ergebnishaushalt;
Muster 4: Haushaltsquerschnitt – Finanzhaushalt;
Muster 5: Ergebnishaushalt;
Muster 6: Produktbezogene Finanzdaten des Ergebnishaushalts;
Muster 7: Finanzhaushalt;
Muster 8: Teilergebnishaushalt;
Muster 9: Übersicht über die im Ergebnishaushalt zu veranschlagenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen;
Muster 10: Teilfinanzhaushalt;
Muster 11: Ergebnisrechnung;
Muster 12: Finanzrechnung;
Muster 13: Vermögensrechnung;
Muster 14: Anlagenübersicht;
Muster 15: Forderungsübersicht;
Muster 16: Verbindlichkeitenübersicht;
Muster 17: Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen;
Muster 18: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten ohne Kassenkredite und der Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und der ihnen wirtschaftlichen gleichkommenden Rechtsgeschäfte;
Muster 19: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen;
Muster 20: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen;
Muster 21: Darstellung der Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis;
Muster 22: Stellenplan;
Muster 23: Übersicht über die Fraktionszuwendungen. ersicht über die Fraktionszuwendungen.

Muster

Muster 1

Muster 2

Muster 3

Muster 4

Muster 5

Muster 6

Muster 7

Muster 8

Muster 9

Muster 10

Muster 11

Muster 12

Muster 13

Muster 14

Muster 15

Muster 16

Muster 17

Muster 18

Muster 19

Muster 20

Muster 21

Muster 22

Muster 23

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. SDr. 2008 Nr. 9, S. 598
    Fsn-Nr.: 521-V08.2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 25. Oktober 2008

    Fassung gültig bis: 8. September 2012