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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV-Vollstreckungsplan

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV-Vollstreckungsplan vom 10. Dezember 2008 (SächsABl. 2009 S. 32)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der VwV-Vollstreckungsplan

Vom 10. Dezember 2008

I.
Änderung der VwV-Vollstreckungsplan

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über den Vollstreckungsplan für den Freistaat Sachsen (VwV-Vollstreckungsplan ) vom 4. September 2008 (SächsABl S. 1237) wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
Unter Ziffer IX werden vor dem Wort „Verwaltungsvereinbarung“ die Wörter „Vollzug an weiblichen Personen aus dem Freistaat Thüringen sowie aus dem Land Sachsen-Anhalt auf Grund der“ eingefügt.
2.
Ziffer III Nr. 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchstabe b werden nach den Wörtern „im geschlossenen Vollzug zuständig“ ein Komma und die Wörter „soweit in Buchstabe c nichts anderes bestimmt ist“ eingefügt.
 
b)
Nach Buchstabe b wird folgender Buchstabe c eingefügt:
 
 
„c)
Für den Vollzug der Freiheitsstrafe im Erstvollzug bis einschließlich 5 Jahre an männlichen Personen aus den Amtsgerichtsbezirken Hohenstein-Ernstthal, Auerbach, Plauen und Zwickau ist die JVA Hohenleuben (Freistaat Thüringen) zuständig; im Erstvollzug ist eine Freiheitsstrafe zu vollstrecken, wenn die Person erstmals in Haft ist. Satz 1 gilt nicht für Gefangene, bei denen die Vollstreckung der Freiheitsstrafe bereits vor dem 1. Januar 2009 begonnen hat.“
 
c)
Buchstabe c wird Buchstabe d.
 
d)
Buchstabe d wird Buchstabe e.
 
e)
Buchstabe e wird Buchstabe f.
3.
Ziffer V Nr. 2 Buchst. b wird wie folgt geändert:
Hinter der Angabe „Nummer 1 Buchst. a“ wird die Klammer gestrichen.
4.
Ziffer IX wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden vor dem Wort „Verwaltungsvereinbarung“ die Wörter „Vollzug an weiblichen Personen aus dem Freistaat Thüringen sowie aus dem Land Sachsen-Anhalt auf Grund der“ eingefügt.
5.
Die Anlage 3 laufende Nummer 6 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchstabe a wird in den Spalten 3 und 4 jeweils hinter dem Wort „Zeithain“ hochgestellt die Nummer „ 3) “ eingefügt.
 
b)
In Buchstabe b wird in den Spalten 3 und 4 jeweils hinter dem Wort „Dresden“ hochgestellt die Nummer „ 3) “ eingefügt.
 
c)
In Buchstabe c wird in den Spalten 3 und 4 jeweils hinter dem Wort „Chemnitz“ hochgestellt die Nummer „ 3) “ eingefügt.
 
d)
In Buchstabe d wird in Spalte 3 hinter dem Wort „Zwickau“ und in Spalte 4 hinter dem Wort „Zeithain“ hochgestellt die Nummer „ 3) “ eingefügt.
 
e)
Es wird folgende Fußnote 3) angefügt:
 
 
3)
Gemäß Ziffer III Nr. 1 Buchst. c ist für den Vollzug der Freiheitsstrafe im Erstvollzug bis einschließlich 5 Jahre an männlichen Personen die JVA Hohenleuben (Freistaat Thüringen) zuständig.“

II.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Dresden, den 10. Dezember 2008

Der Staatsminister der Justiz
Geert Mackenroth

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2009 Nr. 2, S. 32
    Fsn-Nr.: 311

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2009

    Fassung gültig bis: 14. Februar 2010