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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV Berufsständische Richter

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV Berufsständische Richter vom 4. November 2004 (SächsJMBl. S. 104)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der VwV Berufsständische Richter

Vom 4. November 2004

I.

Ziffer II Nr. 4 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Zuständigkeit zur Bestellung und Ernennung von Richtern besonderer Spruchkörper bei den Landgerichten und dem Oberlandesgericht sowie der Anwaltsgerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen (VwV Berufsständische Richter) vom 3. Mai 2000 (SächsJMBl. S. 33), die durch Verwaltungsvorschrift vom 25. März 2002 (SächsJMBl. S. 56) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

„4.
Der Präsident des Oberlandesgerichts ist zuständig für die
 
a)
Ernennung der Mitglieder des Anwaltsgerichts gemäß § 94 Abs. 2 Satz 1 BRAO, ihre Entlassung gemäß § 95 Abs. 3 BRAO sowie die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gemäß § 95 Abs. 2 Satz 1 BRAO;
 
b)
Bestellung und Ernennung der Mitglieder des Anwaltsgerichtshofs gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1 und § 103 Abs. 1 BRAO, ihre Entlassung gemäß § 103 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 BRAO und die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gemäß § 103 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 2 Satz 1 BRAO,
 
c)
Vereidigung der Vorsitzenden des Anwaltsgerichtshofs gemäß § 103 Abs. 2 Satz 1 und § 95 Abs. 1 Satz 1 BRAO in Verbindung mit § 45 Abs. 2 Satz 1 und § 123 Satz 2 DRiG.
 
Die Vorsitzenden des Anwaltsgerichts werden gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 BRAO in Verbindung mit § 45 Abs. 2 Satz 1 und § 123 Satz 2 DRiG von dem Präsidenten des Landgerichts vereidigt, in dessen Bezirk sie als Rechtsanwalt gemäß § 18 Abs. 1 BRAO örtlich zugelassen sind.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 4. November 2004

Der Staatsminister der Justiz
Dr. Thomas de Maizire

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2004 Nr. 11, S. 104

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Dezember 2004

    Fassung gültig bis: 27. März 2008