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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Haushaltssystematik des Freistaates Sachsen (VwV-HS Sachsen)

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Haushaltssystematik des Freistaates Sachsen (VwV-HS Sachsen) vom 31. März 2011 (SächsABl. S. 649)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Haushaltssystematik des Freistaates Sachsen (VwV-HS Sachsen)

Az.: 24-H 1006-36/27-13567

Vom 31. März 2011

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Haushaltssystematik des Freistaates Sachsen (VwV-HS Sachsen) vom 18. März 2009 (SächsABl. SDr. S. S 50), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2454), wird wie folgt geändert:

1.
Abschnitt „A. Allgemeine Hinweise zum Sächsischen Gruppierungsplan und zum Sächsischen Funktionenplan (AH-GF)“ wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 3.3 wird nach dem Doppelpunkt die Aufzählung wie folgt gefasst:
 
 
„421
Bezüge der Mitglieder der Staatsregierung
 
 
422
Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter
 
 
423
Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Wehrsold und Nebenleistungen der Wehrpflichtigen sowie Sold der Zivildienstleistenden (nur für Bund)
 
 
424
Zuführung an die Versorgungsrücklage
 
 
427
Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
 
 
428
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
 
 
429
Nicht aufteilbare Personalausgaben“
 
b)
In Nummer 3.4 Abs. 2 wird die Angabe „(zum Beispiel 425 01 Vergütung der Angestellten)“ ersetzt durch die Angabe „(zum Beispiel 428 01 Entgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer)“.
2.
Abschnitt „B. Sächsischer Gruppierungsplan (SäGPl)“ wird wie folgt geändert:
 
a)
Die Gruppe 054 „Kraftfahrzeugsteuer“ wird gestrichen.
 
b)
Bei Festtitel 422 01 wird die Angabe „Bezüge der planmäßigen Beamten (einschließlich Abordnungen)“ ersetzt durch die Angabe „Bezüge der planmäßigen Beamten und Richter (einschließlich Abordnungen)“.
 
c)
Zu Gruppe 424 „Zuführung an die Versorgungsrücklage“ wird der Zuordnungshinweis wie folgt gefasst:
„Zuführungen an das Sondervermögen nach § 14a des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 1 bis 4 des Gesetzes vom 19. November 2010 (BGBl. I S. 1552) geändert worden ist, aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage.“
 
d)
Die Gruppe 425 „Vergütungen der Angestellten (nur für Länder, die TV-L nicht übernommen haben)“ wird einschließlich der entsprechenden Zuordnungshinweise gestrichen.
 
e)
Die Gruppe 426 „Löhne der Arbeiter (nur für Länder, die TV-L nicht übernommen haben)“ wird einschließlich der entsprechenden Zuordnungshinweise gestrichen.
 
f)
Der Festtitel 428 06 „Leistungsentgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ wird gestrichen.
 
g)
Im Zuordnungshinweis zu Gruppe 434 „Zuführung an die Versorgungsrücklage“ wird das Wort „Bundesbesoldungsgesetz“ ersetzt durch die Angabe „BBesG“.
 
h)
Die Gruppe 435 „Versorgungsbezüge der Angestellten (nur für Länder, die TV-L nicht übernommen haben)“ wird einschließlich der entsprechenden Zuordnungshinweise gestrichen.
 
i)
Die Gruppe 436 „Versorgungsbezüge der Arbeiter (nur für Länder, die TV-L nicht übernommen haben)“ wird einschließlich der entsprechenden Zuordnungshinweise gestrichen.
 
j
Die Zuordnungshinweise zu Gruppe 511 „Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände“ werden wie folgt geändert:
 
 
aa)
Der zweite Spiegelstrich „– Materialien für die Informationstechnik,“ wird gestrichen.
 
 
bb)
Beim bisherigen fünften Spiegelstrich wird das Wort „Lichtpausen,“ gestrichen.
 
k)
In der Bezeichnung des Festtitels 514 01 wird das Wort „Dienstfahrzeugen“ durch das Wort „Dienstkraftfahrzeugen“ ersetzt.
 
l)
In den Zuordnungshinweisen zu Gruppe 521 „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ wird beim zweiten Spiegelstrich die Angabe „5 000 EUR für Beschaffungen im Einzelfall“ ersetzt durch die Angabe „bis zu 5 000 EUR für Beschaffungen im Einzelfall“.
 
m)
In der Bezeichnung des Festtitels 536 10 wird die Angabe „§ 16 Abs. 3 SGB II“ durch die Angabe „§ 16d SGB II“ ersetzt.
 
n)
In den Zuordnungshinweisen zu Festtitel 671 10 werden die Wörter „Landesamt für Finanzen“ durch die Wörter „Landesamt für Steuern und Finanzen“ ersetzt.
 
o)
In den Zuordnungshinweisen zu Gruppe 682 wird im letzten Absatz die Angabe „Gruppe 685“ durch die Angabe „Gruppe 686“ ersetzt.
 
p)
In der Bezeichnung des Festtitels 811 01 wird das Wort „Dienstfahrzeugen“ durch das Wort „Dienstkraftfahrzeugen“ ersetzt.
3.
Abschnitt „C. Sächsischer Funktionenplan (SäFPl) wird wie folgt geändert:
 
a)
Zu Funktion 015 „Zivildienst“ werden folgende Zuordnungshinweise aufgenommen:
 
 
„–
Zivildienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, zum Beispiel
 
 
Ausgaben für Dienstleistende,
 
 
Kostenbeiträge der Einrichtungen und Träger für die Dienstleistungen der Dienstpflichtigen.“
 
b)
In den Zuordnungshinweisen zu Funktion 129 „Sonstige schulische Aufgaben“ wird vor dem Klammerzusatz folgender dritter Spiegelstrich eingefügt:
 
 
„–
Lehramtsreferendare, soweit nicht Oberfunktion 11/12.“
 
c)
In den Zuordnungshinweisen zu Funktion 153 „Andere Einrichtungen der Weiterbildung“ wird nach dem sechsten Spiegelstrich „– kulturpädagogische Einrichtungen.“ folgender neue Absatz eingefügt:
„Zum Beispiel: Landeszentrale für politische Bildung.“
 
d)
In den Zuordnungshinweisen zu Funktion 154 „Einrichtungen der Lehrerausbildung“ wird im Klammerzusatz die Angabe „vergleiche Oberfunktion 12“ ersetzt durch die Angabe „vergleiche Oberfunktion 11/12“.
 
e)
In den Zuordnungshinweisen zu Funktion 172 „Forschung und experimentelle Entwicklung zum Schutz und zur Förderung der menschlichen Gesundheit (Einzelmaßnahmen)“ werden die Wörter „Zum Beispiel Forschungsinstitut für Balneologie und Kurortwissenschaft.“ gestrichen.
 
f)
Zu Funktion 212 „Sozialamt, Sozialhilfeverband, Landeswohlfahrtsverband“ wird der Zuordnungshinweis wie folgt gefasst:
„Zum Beispiel Kommunaler Sozialverband Sachsen.“
 
g)
In den Zuordnungshinweisen zu Funktion 223 „Unfallversicherung“ wird unter dem dritten Spiegelstrich der erste Unterspiegelstrich wie folgt gefasst:
 
 
„–
die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft für die Unfallversicherung der Kleinbetriebe der See- und Küstenfischerei,“.
 
h)
Die Zuordnungshinweise zu Funktion 312 „Krankenhäuser und Heilstätten“ werden wie folgt gefasst:
„Krankenhausfinanzierung, Förderung einzelner Einrichtungen der Krankenversorgung, Maßnahmen und Einrichtungen des Maßregelvollzugs.
(Nicht enthalten: Hochschulkliniken, vergleiche Funktion 132; Bundeswehrkrankenhäuser, vergleiche Funktion 032; Versorgungskrankenhäuser, vergleiche Funktion 242, Gefängniskrankenhäuser, vergleiche Funktion 056)“
 
i)
Die Zuordnungshinweise zu Funktion 314 „Maßnahmen des Gesundheitswesens“ werden wie folgt geändert:
 
 
aa)
Beim siebenten Spiegelstrich wird das Komma durch einen Punkt ersetzt.
 
 
bb)
Der achte Spiegelstrich „– Maßnahmen und Einrichtungen des Maßregelvollzugs.“ wird gestrichen.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.

Dresden, den 31. März 2011

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2011 Nr. 18, S. 649
    Fsn-Nr.: 520

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2011

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2012