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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Stundentafeln

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Stundentafeln vom 18. Februar 2013 (MBl. SMK S. 59)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Stundentafeln

Vom 18. Februar 2013

Artikel 1

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über Lehrpläne und Stundentafeln für Grundschulen, Förderschulen, Mittelschulen, Gymnasien (Sekundarstufe I), Abendmittelschulen, Abendgymnasien und Kollegs (jeweils Vorkurs und Einführungsphase) und allgemeinbildende Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet im Freistaat Sachsen (VwV Stundentafeln) vom 28. Juni 2010 (MBl. SMK S. 330), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1776), wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift und in Ziffer I Nr. 2 Satz 2 sowie Ziffer III Nr. 1 Satz 6 werden die Wörter „und Sport“ gestrichen.
2.
Die Anlagen 3a, 3b und 3c werden gemäß dem Anhang zu dieser Verwaltungsvorschrift neu gefasst.
3.
In den Anlagen 4a, 4b und 4c wird die Fußnote c jeweils wie folgt gefasst:
„Die profilbezogene informatische Bildung gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 SOGYA beträgt in den Klassenstufen 9 und 10 gemäß § 16 Abs. 2 SOGYA ein Drittel der Wochenstunden.“
4.
In der Anlage 4b wird in Buchstabe A Nr. 1 die Angabe „2“ durch das Wort „zwei“ und die Angabe „1“ durch das Wort „eine“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2013 in Kraft.

Dresden, den 18. Februar 2013

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Herbert Wolff
Staatssekretär

Anlage

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2013 Nr. 4, S. 59
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2013

    Fassung gültig bis: 31. Juli 2018