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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln. Projekttyp: –Berufsbegleitende Qualifizierung im Bereich des präventiven Hochwasserschutzes“

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln. Projekttyp: –Berufsbegleitende Qualifizierung im Bereich des präventiven Hochwasserschutzes“ vom 12. Juni 2006 (SächsABl. S. 592), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 606, SächsABl. 2008 S. 332)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
Projekttyp: „Berufsbegleitende Qualifizierung im Bereich des präventiven Hochwasserschutzes“ (BBUL)

Vom 12. Juni 2006

Der Freistaat Sachsen beabsichtigt, gemäß Ziffer II Punkt A der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten (ESF-Richtlinie) vom 23. Februar 2006 (SächsABl. S. 176) berufsbegleitende Qualifizierungsprojekte für Beschäftigte vorrangig aus Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu fördern.
Interessenten sind aufgefordert, hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank-Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgenden aufgeführten Bedingungen einzureichen.

1. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden berufsbegleitende Qualifizierungsprojekte, die am konkreten Bedarf von Unternehmen arbeitsplatznah gestaltet sind. Die Anwendung moderner Lehr- und Lernmethoden in den Projekten wird ebenso vorausgesetzt wie geeignete methodische Vielfalt. Die Schulungen sollen Beschäftigten die fachlichen (theoretischen und praktischen) Grundlagen für präventiven Hochwasserschutz und für die praktische Abwehr von Hochwasser- und Eisgefahren vermitteln. Sie sollen zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Anpassung an die Entwicklung im Bereich des präventiven Hochwasserschutzes beitragen, insbesondere zur Verbesserung des Wissensstandes und der praktischen Handlungsfähigkeit:

  • bei Hochwasser- und Eisgefahren,
  • der staatlichen Warn- und Alarmsysteme und
  • der Möglichkeiten der Gefahrenabwehr.

Ein hoher Einbindungsgrad der begünstigten Unternehmen bei Konzeption, Inhalt und Organisation der Qualifizierungsprojekte ist Voraussetzung für die Durchführung der Projekte.

2. Förderziel

Die Entwicklung von Humanressourcen durch bedarfsgerechte Qualifizierung hat folgende Ziele:

  • Sicherung der Arbeitsplätze der Beschäftigten,
  • Erhöhung der fachlichen Kompetenz der Mitarbeiter bei Hochwasserschutzmaßnahmen,
  • Stärkung Standortssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit sächsischer KMU,
Nach § 99 Abs. 3 Sächsisches Wassergesetz ( SächsWG ) ist jeder, der durch Hochwasser betroffen sein kann, im Bereich des ihm Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, im Rahmen der Gesetze geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und zur Schadensminimierung zu treffen. Durch die Schulungen werden die Arbeitnehmer der KMU qualifiziert, die Forderungen des Sächsischen Wassergesetzes ( SächsWG ) aktiv für ihr Unternehmen umzusetzen.

3. Zielgruppe

Zielgruppe sind Beschäftigte von Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen (Definition KMU gemäß Empfehlung der Kommission 2003/361/EG vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen – Az.: K(2003) 1422 – [ABl. EU Nr. L 124 S. 36]). Die Unternehmen müssen im Gebiet des hochwassergefährdeten Bereiches liegen (siehe Anlage 1: Gebiete der überschwemmungsgefährdeten sächsischen Städte und Gemeinden). Dazu wird auf die Hochwassermeldeverordnung ( VwVHWMO ), veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt – Sonderdruck Nr. 8/2004 vom 28. September 2004, S. 553 ff. verwiesen.

4. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können Träger einschließlich Unternehmen (natürliche Personen oder Personenvereinigungen oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen sein, die die beschriebenen Qualifizierungsprojekte durchführen.

5. Zuschussfähigkeit

Zuschussfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung erfolgt nachrangig zu gleichartiger nationaler Förderung. Die Nachrangigkeit ist dann gewährleistet, wenn die potenziellen Teilnehmer keine vergleichbaren Leistungen nach nationalem Recht in Anspruch nehmen können. Die Förderung erfolgt nach der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen (ABl. EG Nr. L 10 S. 20), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 363/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen (ABl. EU Nr. L 63 S. 20) (Freistellungsverordnung für Ausbildungsbeihilfen).

6. Rahmenvorgaben

Die inhaltlichen Vorgaben des SMUL (siehe Anlage 2: Qualifizierungskonzept) sind einzuhalten. Die Qualifizierungsmaßnahme umfasst 24 Unterrichtsstunden, davon werden im Rahmen von 8 Stunden theoretische Kenntnisse vermittelt, die verbleibenden 16 Stunden werden für praktische Übungen genutzt. Neben der Vermittlung von fachlichen und rechtlichen Grundlagen stellt die praktische Übung bei den konkreten Abwehrmaßnahmen einen besonderen Schwerpunkt dar. Es ist vorgesehen, dass mindestens 16, maximal 20 Teilnehmer an einem Seminar teilnehmen. Die inhaltlichen Vorgaben umfassen nachfolgende Schwerpunkte:

  • Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften,
  • Organisation und Unterlagen,
  • präventiver Hochwasserschutz,
  • Vorsorgemaßnahmen,
  • Vermittlung praktischer Erfahrungen,
  • praktische Übungen
Es wird empfohlen, dass in der Regel der theoretische Teil am Freitagnachmittag und die praktischen Übungen an zwei aufeinander folgenden Sonnabenden durchgeführt werden, um die erforderlichen Teilnehmerzahlen zu gewährleisten. Zur Nutzung stehen die Unterlagen/Vorträge unter
http://www.lanu.de/Akademie/Downloads/Veranstaltungen
zur Verfügung.
Die Projekte müssen grundsätzlich bis spätestens zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen sein.
Ansprechpartner für detaillierte Hinweise zum Inhalt und zu den Schwerpunkten:
 
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
 
Referat 44, Herr Kind
 
Archivstraße 1
 
01097 Dresden
 
Tel.: (03 51) 5 64-20 07
 
E-Mail:   olaf.kind@smul.sachsen.de

Die Unterlagen (Anlage 1: Gebiete der überschwemmungsgefährdeten sächsischen Städte und Gemeinden und Anlage 2: Qualifizierungskonzept) können beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat 44 und im Consultbüro Kommunalentwicklung Sachsen (KES) abgefordert werden.

Regierungsbezirk Chemnitz:
KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Elisenstraße 10
09111 Chemnitz
Frau Haufe
Tel.: (03 71) 4 50 01 12
E-Mail:  kristin.haufe@kommunalentwicklung-sachsen.de

im Regierungsbezirk Leipzig:
KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Teubnerstr. 11
04317 Leipzig
Frau Schill-Krutzki
Tel.: (03 41) 22 28 73 41
E-Mail:  constanze.schill-krutzki@kommunalentwicklung-sachsen.de

im Regierungsbezirk Dresden:
KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Am Waldschlösschen 40
01099 Dresden
Herr Micksch
Tel.: (03 51) 21 05-1 47
E-Mail:  christian.micksch@kommunalentwicklung-sachsen.de

7. Anforderungen

Für die Durchführung dieser Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des präventiven Hochwasserschutzes ist eine besondere Fachkunde des Projektträgers notwendig. Kriterien dafür sind:

  • zur Durchführung der praktischen Übungen sind zwingend technische Voraussetzungen notwendig, wie zum Beispiel Sandsackfüllgerät, Sandsäcke, mobile Hochwasserschutzwände und anderes,
  • Referenzen des Projektträgers zum Thema „präventiver Hochwasserschutz“

Anforderungen an Referenten für den Theorieteil:

  • Kenntnisse im Verwaltungs- und Wasserrecht sind durch Referenzen und Qualifizierungsnachweise zu belegen,

Anforderungen an Referenten, die den praktischen Teil durchführen:

  • Kenntnisse und praktische Erfahrungen bei der Hochwasserabwehr, die durch Referenzen und Qualifizierungsnachweise zu belegen sind,

Sofern Kooperationen bei der Projektdurchführung vorgesehen werden, ist bei der Einreichung der Projektvorschläge ein Entwurf einer Kooperationsvereinbarung und bei Antragstellung eine von den Kooperationspartnern unterzeichnete Kooperationsvereinbarung vorzulegen. Aus der Kooperationsvereinbarung muss erkennbar sein, wer welche Qualifizierungsteile übernimmt.

8. Projektauswahl und Antragsverfahren

Die Einreichung der Projektvorschläge erfolgt laufend beim Consultbüro Kommunalentwicklung Sachsen GmbH (KES). Die Antragsteller, deren Projektvorschläge positiv bewertet wurden, werden durch das Consultbüro KES zur Antragstellung aufgefordert.

Die formgebundene Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: (03 51) 49 10-49 30
Fax: (03 51) 49 10-10 15

Vor Antragstellung wird gebeten, sich auf dem genannten Internet-Portal der SAB über Beratungsmöglichkeiten, nähere Fördermodalitäten und einzureichende Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger) zu informieren und eine nähere Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die SAB prüft die Förderfähigkeit und -würdigkeit der eingereichten Anträge. Die Prüfung erfolgt unter Einbeziehung der dafür eingesetzten Gremien nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.

Wesentliche Kriterien für die Auswahl der förderwürdigen Projekte sind:

  • konkrete und plausible Projektbeschreibungen mit den notwendigen Angaben/Referenzen unter Einbindung des vorgegebenen Qualifizierungskonzeptes
  • Vorlage eines detaillierten Qualifizierungsprogramms mit Bezug zu regionalen Aspekten und Besonderheiten der Hochwassergefährdung in der Region, in der die Qualifizierungsmaßnahme durchgeführt wird
  • detaillierte Darstellung der praktischen Übungen (welche Übungen werden wo und mit welchen Mitteln und Referenten durchgeführt) unter Beachtung der regionalen Besonderheiten
Die SAB entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit der Aufforderung zur Einreichung von Projektanträgen ist keine Förderzusage verbunden.

Dresden, den 12. Juni 2006

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Ihle
Referatsleiterin

Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft
Prof. Dr. Socher
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2006 Nr. 26, S. 592
    Fsn-Nr.: 559-V06.12

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 29. Juni 2006

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2009