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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Durchführung des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) im Freistaat Sachsen

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Durchführung des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) im Freistaat Sachsen vom 6. Januar 1997 (SächsABl. S. 171), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2568)

Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landesentwicklung
zur Durchführung des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) im Freistaat Sachsen

Vom 6. Januar 1997

Der Freistaat Sachsen fördert das Freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) auf der Grundlage des „Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderungsgesetz – FÖJG) vom 17. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2118).“

Zuständig für die Durchführung des FÖJG ist das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung.

1
Ziele des Freiwilligen ökologischen Jahres
Das FÖJ bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich aktiv für den Natur- und Umweltschutz einzusetzen. Durch die Verbindung von praktischer Tätigkeit und reflektierender Seminararbeit sollen das Umweltbewußtsein gefördert und die Fähigkeit zu eigenverantwortlichem und kooperativem Handeln entwickelt werden. Zugleich werden die Grundlagen für das Verständnis ökologischer und politischer Zusammenhänge geschaffen, vernetztes Denken gefördert und damit ein Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung geleistet.
Schließlich bietet das FÖJ die Möglichkeit der beruflichen Orientierung und berufsvorbereitenden Qualifizierung.
2
Teilnahme am Freiwilligen ökologischen Jahr
2.1
Das FÖJ wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 16 und 27 Jahren mit einer abgeschlossenen Schul- oder Berufsausbildung. Das FÖJ beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet am 31. August des Folgejahres.
2.2
Die Anzahl der Plätze richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
2.3
Bewerbungen erfolgen schriftlich bis zum 30. April eines Jahres bei den anerkannten Trägern.
Die Bewerbungen müssen folgende Angaben des Bewerbers/der Bewerberin enthalten:
  • Name,
  • Adresse und Geburtsdatum,
  • gewünschte Einsatzstelle(n),
  • kurze Begründung für die Teilnahme am FÖJ.
Ferner sind der Bewerbung beizufügen:
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses,
  • zwei Lichtbilder.
2.4
Die Träger führen Bewerbungsgespräche und wählen ihre Teilnehmer/innen am FÖJ im Einvernehmen mit den betreffenden Einsatzstellen aus den vorliegenden Bewerbungen aus. Direkte Bewerbungen bei einer Einsatzstelle werden nicht berücksichtigt.
2.5
Zwischen Teilnehmer/in und Träger wird ein Vertrag geschlossen, der in Kopie bei der FÖJ-Geschäftsstelle zu hinterlegen ist. Dieser Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten (siehe Anlage 1).
2.6
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet sich in der Regel für die Dauer eines Jahres, mindestens jedoch für sechs Monate. Im gegenseitigen Einvernehmen ist eine vorzeitige Auflösung des Vertrages möglich. In diesem Fall ist der Abschluß eines Auflösungsvertrages erforderlich.
2.7
Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 40 Stunden pro Woche. Der Urlaubsanspruch beträgt 26 Arbeitstage pro Jahr. Für Teilnehmer/innen unter 18 Jahren gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 31. Mai 1994 (BGBl. I S. 1168). Eine Gewährung von Urlaub zu Seminarterminen ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Bei einer Teilnahme von weniger als zwölf Monaten reduziert sich der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat um 1/12 des Jahresurlaubs. Bruchteile von Urlaubstagen werden auf einen vollen Tag aufgerundet.
2.8
Der/die Teilnehmer/in hat jede Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer dem Träger unverzüglich mitzuteilen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen ist eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der/die Teilnehmer/in trägt etwaige Kosten der Bescheinigung. Während der Arbeitsunfähigkeit wird das Entgelt bis zur Dauer von sechs Wochen fortgezahlt, nicht jedoch über die Beendigung des Vertrages hinaus.
2.9
Die Teilnehmer/innen erhalten ein monatliches Taschengeld in Höhe von 250 DM. Darüber hinaus werden Zuschüsse zu Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten gezahlt sowie die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) und Unfallversicherungsbeiträge in voller Höhe übernommen. Bei Abbruch der Tätigkeit sind die Leistungen für den angebrochenen Monat anteilig zu gewähren.
2.10
Soweit Teilnehmer/innen ihre gesetzlich vorgeschriebene Schulpflicht noch nicht erfüllt haben, ruht die Berufsschulpflicht während der Dauer des FÖJ.
2.11
Für Teilnehmer/innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz – JÖSchG) vom 25. Februar 1985 (BGBl. I S. 425), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 1990 (BGBl. I 1990 S. 1221).
2.12
Die Teilnehmer/innen erstellen zum Abschluß des FÖJ einen Sach- und Erfahrungsbericht über den Ablauf des FÖJ (chronologische Darstellung des Einsatzes sowie Schwerpunkte der Tätigkeit, Projektarbeit und Reflexion).
2.13
Zum Zwecke der Kontaktpflege mit ehemaligen Teilnehmern/innen dürfen deren Vor- und Zuname, Anschrift und Zeitraum der Teilnahme mit Einwilligung der Teilnehmer/innen nach Abschluß der Teilnahme am FÖJ gespeichert und genutzt werden. Ferner dürfen personenbezogene Daten mit Einwilligung der Teilnehmer/innen bis zum Ende des fünften Jahres nach Abschluß des FÖJ an ein Forschungsinstitut zum Zwecke der Durchführung eines Forschungsvorhabens über die persönlichen Auswirkungen des FÖJ für jeden Teilnehmenden übermittelt werden. Bei Abschluß des Vertrages werden die Teilnehmer/innen daher gebeten, ihr Einverständnis zur weiteren Nutzung ihrer personenbezogenen Daten nach Beendigung des FÖJ abzugeben (siehe Anlage 2).
2.14
Bei der Bewerbung eingereichte Lichtbilder und Zeugnisse sollen den Teilnehmern/innen bis zur Beendigung des Freiwilligen ökologischen Jahres zurückgegeben werden. Im übrigen muß der Träger gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 FÖJG die personenbezogenen Daten der Teilnehmer/innen nach Beendigung des Freiwilligen ökologischen Jahres löschen.
3
Träger
3.1
Die Träger des FÖJ in Sachsen werden vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung gemäß § 1 Nr. 6 FÖJG schriftlich zugelassen. Die Entscheidung über die Zulassung wird vom FÖJ-Beirat vorbereitet.
3.2
Bewerbungen und Zulassung als FÖJ-Träger sind unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsformulars (siehe Anlage 3) jeweils bis zum 31. Januar zu richten an:
    Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales
    FÖJ-Geschäftsstelle
    Altchemnitzer Straße 40
    09120 Chemnitz
3.3
Die Zulassung als Träger des FÖJ berechtigt zur Durchführung des FÖJ im Freistaat Sachsen.
Ein Anspruch auf Förderung entsteht mit der Zulassung nicht.
Wichtiger Hinweis: Nicht jeder zugelassene Träger kann auch Teilnehmer/innen zugewiesen bekommen. Die begrenzte Anzahl der FÖJ-Plätze, die Wünsche der Bewerber/innen und der Aspekt eines breit gefächerten Angebots machen es notwendig, hier eine Auswahl zu treffen.
3.4
Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger sind
  • der Nachweis der Befähigung zur pädagogischen Begleitung der Teilnehmer/innen sowie zur verwaltungstechnischen Durchführung des FÖJ durch entsprechend qualifiziertes Personal,
  • die Verpflichtung zur Durchführung des FÖJ auf der Grundlage des FÖJG und dieser Richtlinie zur Durchführung des FÖJ im Freistaat Sachsen,
  • die Vorlage von Stellenbeschreibungen geeigneter Einsatzstellen, die der Zielstellung des FÖJ entsprechen,
  • die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Trägern bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Seminare,
  • die aktive Mitarbeit im FÖJ-Trägerkreis,
  • die Verpflichtung, die vom Freistaat Sachsen gewährte Zuwendung entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu verwenden,
  • der Status einer kommunalen Körperschaft oder eines gemeinnützigen privaten Trägers.
3.5
Die Zulassung wird in der Regel für ein Jahr, maximal für fünf Jahre ausgesprochen. Das Jahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet am 31. August des Folgejahres. Maßgebend für den Zeitraum der Zulassung ist die vorherige Bewährung eines Trägers bei der Durchführung des FÖJ in Sachsen. Erstantragstellern wird die Zulassung grundsätzlich nur für ein Jahr erteilt. Ein Anspruch auf eine Zulassung für einen längeren Zeitraum als ein Jahr besteht grundsätzlich nicht.
3.6
Die Zulassung als Träger des FÖJ kann jederzeit widerrufen werden, wenn wichtige Gründe vorliegen. Diese bestehen vor allem bei Unzuverlässigkeit des Betreuungspersonals, bei Wegfall oder Nichteinhaltung der Anerkennungsvoraussetzungen, bei Mißachtung von Arbeitsschutzvorschriften sowie beim Einsatz von Teilnehmenden zu Zwecken, die nicht den Zielen des FÖJ entsprechen.
3.7
Dem Träger obliegen im einzelnen folgende Aufgaben:
  • die verbindliche Entscheidung über die Auswahl der Bewerber/innen zum FÖJ im Einvernehmen mit den Einsatzstellen,
    Die Träger arbeiten beim Bewerbungsverfahren einschließlich Nachrückverfahren und Zweitwahl zusammen, um das landesweite Platzangebot voll zu nutzen,
  • die Auswahl geeigneter Einsatzstellen, die der Zielstellung des FÖJ entsprechen,
  • die Zuteilung der Teilnehmer/innen auf die Einsatzstellen, wobei deren Wünsche weitestgehend zu berücksichtigen sind,
  • der Abschluß eines Vertrages mit den Teilnehmern/innen nach dem vorgegebenen Muster (siehe Anlage 1),
  • die pädagogische Begleitung der Teilnehmer/innen, das heißt
    • Unterstützung der Einsatzstellen bei der individuellen Betreuung und fachlichen Anleitung der Teilnehmer/innen
    • Planung, Vorbereitung und Durchführung der Seminare, wobei die Teilnehmer/innen zu beteiligen sind,
    • individuelle Betreuung der Teilnehmer/innen durch eigenes pädagogisches Personal,
  • die Erledigung der mit der Durchführung des FÖJ zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben,
  • die Ausstellung einer Bescheinigung für die Teilnehmer/innen zu Beginn und nach Abschluß des FÖJ gemäß § 3 Nr. 2 und 3 FÖJG.
3.8
Auf Antrag gewährt der Freistaat Sachsen anerkannten Trägern im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Fördermittel zur Durchführung des FÖJ.
4
Einsatzstellen
4.1
Die Träger vermitteln den Teilnehmern/innen geeignete Einsatzstellen für praktische Natur- und Umweltschutzarbeit sowie handlungsbezogene Umweltbildung und Umweltberatung (Multiplikatorenwirkung). Neben der Entwicklung des Umweltbewußtseins und der Persönlichkeit sollen die Tätigkeitsfelder in den Einsatzstellen die Möglichkeit der beruflichen Orientierung und berufsvorbereitenden Qualifizierung bieten.
4.2
Am FÖJ interessierte Einsatzstellen wenden sich zwecks Zulassung an die anerkannten Träger. Über die Aufnahme in seine Einsatzstellenliste entscheidet der jeweilige Träger.
4.3
Die Zulassung der Einsatzstellen erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung auf Vorschlag des FÖJ-Beirates im Rahmen der Zulassung der Träger. Nachträgliche Änderungen bei den Einsatzstellen bedürfen der Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung.
4.4
Die Zulassung der Einsatzstellen kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung nicht mehr gegeben sind.
4.5
Auf Wunsch der Teilnehmer/innen ist ein Wechsel der Einsatzstelle im Einvernehmen mit dem Träger und der Einsatzstelle zulässig.
4.6
Die Einsatzstellen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Vorlage eines Katalogs der vorgesehenen Tätigkeitsinhalte für FÖJ-Teilnehmer/innen,
  • Sicherstellung der fachlichen Anleitung und persönlichen Betreuung,
    Die Einsatzstellen wirken an der fachlichen Anleitung und persönlichen Betreuung der Teilnehmer/innen mit.
    Die verantwortliche Betreuungskraft ist namentlich zu benennen. Ihre Aufgabe ist es, die Teilnehmer/innen in fachlichen und persönlichen Fragen zu beraten, bei den vorgesehenen Arbeiten anzuleiten und den Arbeitsablauf zu koordinieren. Sie ist in der Regel auch Ansprechpartner für den Träger.
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Träger in Fragen der Gestaltung des Tätigkeitsfeldes und der persönlichen Betreuung der Teilnehmer/innen,
  • Unterstützung, gegebenenfalls Freistellung der Teilnehmer/innen im Rahmen der FÖJ-Seminarvorbereitung,
  • Ermöglichung der Erstellung einer Projektarbeit im Rahmen der Tätigkeit des Teilnehmers/der Teilnehmerin in der Einsatzstelle,
  • Einhalten der Arbeitsschutzbestimmungen.
4.7
Die Einsatzstellen erstellen zum Abschluß des FÖJ einen Erfahrungsbericht über den Ablauf des FÖJ.
5
Seminare
5.1
Die Seminare ergänzen die vorwiegend praktische Tätigkeit in den Einsatzstellen. Sie werden auf der Grundlage des FÖJG durchgeführt. Die Gesamtdauer der Seminare im FÖJ beträgt mindestens 25 Tage. Die Seminarzeit gilt als Arbeitszeit, die Teilnahme ist Pflicht.
5.2
Die Träger kooperieren bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Seminare. Sie bilden Seminargruppen mit in der Regel 25 bis 30 Teilnehmern/innen.
5.3
Die Seminare sind auf der Grundlage des „Rahmencurriculums für die Seminararbeit im FÖJ“ durchzuführen (siehe Anlage 4). Bei der Wahl der zu behandelnden Themen sind insbesondere die verpflichtenden Themen zu beachten.
5.4
An der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Seminare sind die Teilnehmer/innen in angemessener Form zu beteiligen. Diese Beteiligung bezieht sich insbesondere auf die inhaltliche Vorbereitung und methodische Gestaltung.
5.5
Für die Seminarwochen sind jeweils detaillierte Seminarpläne zu erstellen, die neben den zu behandelnden Themen Aufschluß über die angewandten Methoden sowie die beteiligten Referenten geben müssen. Sie sind der FÖJ-Geschäftsstelle und dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung jeweils spätestens zwei Wochen vor Beginn einer Seminarwoche vorzulegen.
5.6
Die pädagogischen Betreuer/innen der Träger sind während der Seminarwochen anwesend.
6
FÖJ-Beirat
6.1
Der FÖJ-Beirat ist das zentrale Gremium des FÖJ in Sachsen. Er nimmt folgende Aufgaben im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung wahr:
  • Vorbereitung der Entscheidung über die Zulassung der Träger,
  • Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung des FÖJ,
  • konzeptionelle Weiterentwicklung des FÖJ.
6.2
Dem Beirat gehören als Mitglieder an:
  • ein(e) Vertreter(in) des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung (Vorsitz),
  • ein(e) Vertreter(in) des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie,
  • ein(e) Vertreter(in) des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten,
  • ein(e) Vertreter(in) des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
  • ein(e) Vertreter(in) des Landesjugendrings,
  • ein(e) Vertreter(in) der anerkannten Naturschutzverbände,
  • ein(e) Vertreter(in) des FÖJ-Trägerkreises (beratend).
6.3
Die Vorbereitung der Entscheidung über die Zulassung der Träger erfolgt unter Ausschluß der beratenden Mitglieder des Beirates. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
6.4
Die Geschäftsführung obliegt der FÖJ-Geschäftsstelle. Sie nimmt an allen Sitzungen teil.
7
FÖJ-Trägerkreis
7.1
Der FÖJ-Trägerkreis ist ein Zusammenschluß aller im Freistaat Sachsen anerkannten Träger.
Er begleitet das FÖJ in Sachsen kritisch-konstruktiv, indem er Erfahrungen mit der Durchführung des FÖJ sowie Anregungen an das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung und den FÖJ-Beirat heranträgt und dadurch an der konzeptionellen Weiterentwicklung mitwirkt.
7.2
Dem FÖJ-Trägerkreis gehören alle anerkannten Träger an. Bei Bedarf nimmt ein(e) Vertreter(in) der Landeszentrale für politische Bildung an den Sitzungen teil.
Für die FÖJ-Teilnehmer/innen nehmen die Sprecher/innen der Seminargruppen an den Sitzungen teil.
7.3
Die Geschäftsführung obliegt der FÖJ-Geschäftsstelle. Sie nimmt an allen Sitzungen teil.
8
FÖJ-Geschäftsstelle
8.1
Die FÖJ-Geschäftsstelle ist im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung tätig. Sie nimmt sämtliche administrativen Aufgaben im Rahmen der Durchführung des FÖJ in Sachsen wahr.
8.2
Die FÖJ-Geschäftsstelle hat ihren Sitz im Sächsischen Landesamt für Familie und Soziales. Sie unterliegt der Dienstaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie sowie der Fachaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung.
8.3
Zu den Aufgaben der FÖJ-Geschäftsstelle gehören
  • die Geschäftsführung der FÖJ-Gremien,
  • die Beratung und Information der am FÖJ interessierten Jugendlichen,
  • die Beratung von Trägern und Einsatzstellen,
  • die Bewertung und Kontrolle der Einsatzstellen,
  • die Erledigung aller Förderangelegenheiten einschließlich der Erstellung der Zuwendungsbescheide und der Prüfung der Verwendungsnachweise,
  • die Multiplikatorentätigkeit für das FÖJ bei Verbänden, Behörden und sonstigen Einrichtungen,
  • die Begleitung der Seminarwochen,
  • die Archivierung der Verträge zwischen Teilnehmern/-innen und Trägern.


Dresden, den 6. Januar 1997

Der Staatsminister
für Umwelt und Landesentwicklung
Arnold Vaatz

Anlage 1

Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ)
im Freistaat Sachsen

Vertrag

Zwischen

Institution:

Anschrift:

vertreten
durch:

 
 
 
 
nachstehend Träger   –

und

Frau/Herrn:

geboren am:
 
 
 
in:

wohnhaft:

 
 
 
 
nachstehend Teilnehmer/in   –

wird im Rahmen des vom Freistaat Sachsen durchgeführten Vorhabens „Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ)“ folgender Vertrag geschlossen:

§ 1

Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, in der Zeit vom . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . beim Träger ein FÖJ abzuleisten.

Er/Sie wird seine/ihre Aufgaben im praktischen Einsatz gewissenhaft und nach den Anweisungen der zuständigen Fachkräfte des Trägers und der Einsatzstelle erfüllen.

§ 2

Der Träger verpflichtet sich, entsprechend den Zielen des FÖJ dem/der Teilnehmer/in Einblick in die Aufgaben der Einsatzstelle zu gewähren sowie nötige Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. Er wird deshalb den Dienst in Abstimmung mit der Einatzstelle unter Berücksichtigung der Eignung, des Alters und der besonderen Interessen der Teilnehmer/innen vielseitig gestalten. Er wird den/die Teilnehmer/in im Rahmen seiner/ihrer Fähigkeiten an projektbezogenen Tätigkeiten beteiligen und sie entsprechend der Zielsetzung des FÖJ betreuen und anleiten.

Die Einsatzstelle ist:

Der Einsatzort ist:

Folgende Tätigkeiten sind laut Einsatzplan, der zwischen Teilnehmer/in und Einsatzstelle abgestimmt ist, vorgesehen:

Die pädagogische Begleitung und persönliche Betreuung übernimmt als Betreuungskraft des Trägers

Name:

Anschrift:

Telefon:

Beruf:

Die fachliche Anleitung und persönliche Betreuung übernimmt als Fachkraft der Einsatzstelle

Name:

Anschrift:

Telefon:

Beruf:

§ 4

Der/die Teilnehmer/in erhält über den Träger ein monatliches Taschengeld in Höhe von 250 DM sowie Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung und zu den Fahrtkosten. Die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Unfallversicherungsbeiträge werden in voller Höhe übernommen und für die Dauer des FÖJ abgeführt.

Die erforderliche Arbeitskleidung sowie die Arbeitsgeräte werden von der Einsatzstelle gestellt.

§ 5

Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 40 Stunden pro Woche. Die konkrete Arbeitszeit ist entsprechend der Situation in der Einsatzstelle zwischen Träger, Teilnehmer/in und Einsatzstelle abzustimmen. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

§ 6

Folgende Vereinbarungen hinsichtlich Unterkunft und Verpflegung werden getroffen:

§ 7

Der/die Teilnehmer/in nimmt an den vom Träger durchgeführten fünf Begleitseminaren teil. Die Seminarzeit gilt als Arbeitszeit, die Teilnahme ist Pflicht. Der Träger beteiligt den/die Teilnehmer/in in angemessener Form an der Vorbereitung der Seminare.

§ 8

Der/die Teilnehmer/in hat jede Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer dem Träger unverzüglich mitzuteilen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen ist eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauffolgenden Arbeitstag dem Träger vorzulegen. Während der Arbeitsunfähigkeit wird das Entgelt für die Dauer von höchstens sechs Wochen fortgezahlt, jedoch nicht über die Beendigung des Vertrages hinaus.

§ 9

Der/die Teilnehmer/in erhält 26 Arbeitstage Urlaub. Eine Gewährung von Urlaub zu Seminarterminen ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Der Urlaub soll frühestens nach einer Beschäftigung von drei Monaten gewährt werden.

Wird das FÖJ gemäß § 10 dieses Vertrages vor der in § 1 vereinbarten Verpflichtungszeit beendet, so ermäßigt sich der Urlaubsanspruch um 1/12 des Jahresurlaubes für jeden vollen Monat. Bruchteile von Urlaubstagen werden auf einen vollen Tag aufgerundet.

§ 10

Die Vereinbarung kann von jedem Vertragspartner ohne Einhaltung einer Frist zum Monatsende gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall ist ein Auflösungsvertrag erforderlich. Bei auftretenden Schwierigkeiten werden sich die Vertragspartner untereinander unter Hinzuziehung einer Vertrauensperson verständigen und versuchen, eine gemeinsame Lösung herbeizuführen.

§ 11

Die Teilnehmer/innen erhalten für die Dauer ihrer Teilnahme am FÖJ eine Teilnahmebestätigung in Form eines FÖJ-Ausweises gemäß § 3 Abs. 3 FÖJG.

§ 12

Nach Ablauf des FÖJ erteilt der Träger dem/der Teilnehmer/in eine Bescheinigung über die Teilnahme am FÖJ, die über die Dauer und die Art der ausgeübten Tätigkeiten Auskunft gibt.

§ 13

Der/die Teilnehmer/in erstellt zum Abschluß des FÖJ einen Sach- und Erfahrungsbericht über den Ablauf des FÖJ (chronologische Darstellung des Einsatzes sowie Schwerpunkte der Tätigkeit, Projektarbeit und Reflexion).

§ 14

Soweit nichts anderes geregelt ist, gelten für die Beschäftigung die Vorschriften des Bundes-Angestellten-Tarifes Ost.

§ 15

Der Träger verpflichtet sich, das FÖJ auf der Grundlage des FÖJG vom 17. Dezember 1993 und der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Durchführung des FÖJ im Freistaat Sachsen durchzuführen.

 
 
     ,
den
Ort
 
 

für den Träger         

 
 
     ,
den
Ort
 

Teilnehmer/in          

 
 
 
     ,
den
Ort
 
 
 

Erziehungsberechtigte/r
(bei Jugendlichen           
unter 18 Jahren)             

Anlage 2

Erklärung

Hiermit erkläre ich mich einverstanden, daß meine im folgenden aufgeführten personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung eines Forschungsvorhabens beziehungsweise der Kontaktpflege mit ehemaligen Teilnehmern/innen auch nach Beendigung des Freiwilligen ökologischen Jahres bis zu einer Dauer von fünf Jahren gespeichert und genutzt werden können.

    Name, Vorname
    Anschrift
    Alter
    Schulabschluß
    Berufsausbildung
    Zeitraum der Teilnahme am FÖJ

 

Name, Vorname

 

Ort, Datum    Unterschrift

Anlage 3

Antrag auf Anerkennung als Träger
Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) im Freistaat Sachsen

Träger:

Datum:                    

Straße, Hausnummer:

PLZ, Ort:

Telefon:

Telefax:

Betr.:
  Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) im Freistaat Sachsen;   Anerkennung als Träger
 
Hiermit bewerben wir uns um Anerkennung als Träger des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) im Freistaat Sachsen
1.
Beschreibung des Trägers
 
__    gemeinnütziger freier Träger __    kommunale Körperschaft
 
Darzustellen sind insbesondere Arbeitsbereich, Aufgabenstellung und Struktur der Einrichtung sowie die Integration des FÖJ.
2.
Pädagogische Begleitung der Teilnehmer/innen
 
Eingesetzte Betreuungsperson
 
Name:
 
Qualifikation (Ausbildung, Berufserfahrung):
3.
Beschreibung der Einsatzstellen (siehe Anlagen)
 
Bitte für jede Einsatzstelle ein gesondertes Formblatt verwenden!
 
Wir verpflichten uns,
4.
mit den aus den Bewerbungen ausgewählten Teilnehmern/innen Verträge nach dem vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung vorgegebenen Muster abzuschließen,
5.
bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Seminare mit anderen Trägern zusammenzuarbeiten,
6.
die Teilnehmer/innen für die Seminare von ihrer Tätigkeit in den Einsatzstellen freizustellen,
7.
die Teilnehmer/innen bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Seminare zu beteiligen,
8.
die Seminare auf der Grundlage des „Rahmencurriculums für die Seminararbeit im FÖJ“ durchzuführen,
9.
im Fall der Gewährung von Fördermitteln des Freistaates Sachsen diese entsprechend der Zweckbestimmung zu verwenden,
10.
die Einsatzstellen bei der individuellen Betreuung und fachlichen Anleitung der Teilnehmer/innen zu unterstützen,
11.
die Einsatzstellen auf die Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität im FÖJ hinzuweisen,
12.
den Teilnehmern/innen zu Beginn und nach Abschluß des FÖJ eine Bescheinigung gemäß § 3 Nr. 2 und 3 FÖJG auszustellen,
13.
die Arbeitsschutzbedingungen zu beachten,
14.
das FÖJG vom 17. Dezember 1993 sowie die „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Durchführung des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) im Freistaat Sachsen“ zu beachten und die Einsatzstellen entsprechend zu informieren.
 
Ort, Datum
 
rechtsverbindliche Unterschrift des Trägers
 
Anlage zu 3.
(für jede Einsatzstelle bitte ein gesondertes Formblatt verwenden)
 
Einsatzstelle:
 
Straße, Hausnummer
 
PLZ, Ort:
 
Telefon:
 
Telefax:
1.
Betreuungsperson
 
Vorname, Name:
 
Telefon:
 
Qualifikation (Ausbildung, Berufserfahrung):
 
Zu den Aufgaben der Betreuungsperson gehören die fachliche Anleitung und die persönliche Betreuung der Teilnehmer/innen.
2.
Tätigkeitsinhalte
 
(Detaillierte Darstellung und zeitlicher Ablauf der Maßnahmen, gegebenenfalls auf gesondertem Beiblatt)
 
2.1
 
2.2
 
2.3
 
2.4
 
2.5
 
2.6
 
2.7
 
2.8
 
2.9
 
2.10
 
Welche Tätigkeiten sind insbesondere im Winterhalbjahr vorgesehen?
3.
Unterkunft*
 
 
__    ja__                                    nein
 
 
__    innerhalb der Einsatzstelle
 
 
__    Einzelzimmer
 
 
__    Doppelzimmer
 
 
__    Mehrbettzimmer
4.
Verpflegung*
 
 
__    ja__                                    nein
 
 
* Zutreffendes bitte ankreuzen
5.
Möglichkeit der Durchführung einer Projektarbeit zu folgenden Themen
 
5.1
 
5.2
 
5.3

Anlage 4

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung

Rahmen-Curriculum
für die Seminararbeit
im Freiwilligen ökologischen Jahr (FÖJ) in Sachsen

1.    Vorbemerkungen

2.    Ziele

3.    Inhalte

4.    Methodik und Organisation

Anhang:    Pflicht- und Wahlthemen

1.    Vorbemerkungen

Nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderungsgesetz) bilden die Seminare den informativen Kern des Freiwilligen ökologischen Jahres:

„Die Seminare werden für die Teilnehmenden des Freiwilligen ökologischen Jahres durchgeführt; sie wirken an der inhaltlichen Gestaltung und der Durchführung der Seminare mit. Es werden ein Einführungs-, ein Zwischen- und ein Abschlußseminar durchgeführt, deren Mindestdauer je fünf Tage beträgt. Die Gesamtdauer der Seminare beträgt, bezogen auf eine zwölfmonatige Teilnahme am Freiwilligen ökologischen Jahr, mindestens 25 Tage. Die Seminarzeit gilt als Arbeitszeit. Die Teilnahme an den Seminaren ist Pflicht.“

Die Seminarinhalte sollen ökologisches Grundwissen vermitteln und allgemein bedeutende Fragestellungen des Umwelt- und Naturschutzes aufgreifen.
Ökologisches Lernen im FÖJ darf kein verschultes, didaktisch streng strukturiertes Lernen sein, sondern muß ein selbstgesteuertes Erfahrungslernen, ein offener Lernprozeß sein, der neue Zugänge zur Natur öffnet, das Verhältnis des Menschen zur Natur in Frage stellt und die Vernetzung ökologischer Probleme deutlich macht.
Das vorliegende Rahmen-Curriculum für die Seminararbeit im FÖJ in Sachsen nennt die Ziele sowie mögliche Themen der Seminarveranstaltungen und schlägt geeignete Methoden für deren Gestaltung vor.

2.    Ziele

Ziele der Seminararbeit im FÖJ sind die

  • Erweiterung der mehr praxisorientierten Erfahrungen in den Einsatzstellen durch Vermittlung kognitiver Inhalte und emotionaler Erfahrungen,
  • Hilfestellung für das eigene Handeln im persönlichen Umfeld durch Aufarbeitung exemplarisch zu behandelnder Themenbereiche,
  • ganzheitliche Umwelterziehung, das heißt Vermittlung eines vernetzten Denkens einschließlich der Entwicklung sinnvoller Zukunftsstrategien.
Im einzelnen sollen die Seminare
  • durch positive Naturerlebnisse den Jugendlichen die Natur näherbringen und deren Wertschätzung fördern;
  • Kenntnisse zum Umweltschutz so vermitteln, daß dadurch Urteilsfähigkeit und Meinungsbildung der Jugendlichen gefördert werden;
  • die Jugendlichen befähigen, das eigene Wissen und die gewonnenen Erfahrungen sachlich fundiert an andere weiterzugeben;
  • durch direkte Begegnung mit der Umwelt und deren Schädigung eine persönliche Betroffenheit hervorrufen als Motivation, eigenes Verhalten und individuelle Ansprüche zu überprüfen und gegebenenfalls zu verändern;
  • ein geschärftes Bewußtsein für die Wahrnehmung von Umweltproblemen erzeugen und darstellen, daß sich die Lebensgewohnheiten an der ökologischen Verträglichkeit orientieren müssen;
  • die Bereitschaft wecken, langfristig am Schutz und Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen aktiv mitzuarbeiten;
  • zur Erkenntnis führen, daß ökologische Probleme grundsätzlich komplexer gesellschaftlicher Natur sind und auch nur in diesem Kontext gelöst werden können;
  • die Jugendlichen dazu befähigen, sich sachkundig und kommunikationsfähig am Meinungs- und Willensbildungsprozeß in unserer Gesellschaft zu beteiligen;
  • die Umweltbelastung als ein internationales Problem darstellen, das die Existenz der gesamten Menschheit betrifft;
  • den Erfahrungsaustausch der Jugendlichen ermöglichen, um Einblicke in die verschiedenen im FÖJ angebotenen Arbeitsfelder zu vermitteln;
  • die Jugendlichen über Möglichkeiten, Chancen und Perspektiven der Berufsfelder im Umweltschutz informieren.

3.    Inhalte

Die in der Anlage aufgeführten Seminarthemen gliedern sich in

1.
Pflichtthemen,
2.
Wahlthemen.

Die Pflichtthemen sind im Einführungsseminar zu behandeln, um allen Teilnehmern/innen die notwendigen Grundlagen für ihre einjährige Arbeit im Umweltschutz zu vermitteln und die Zusammenhänge zu verdeutlichen, in die sich ihre Arbeit einordnet. Das Umweltrecht ist lediglich kursorisch anzusprechen, da die einzelnen Umweltgesetze später im Rahmen der Wahlthemen detaillierter behandelt werden können.
Vor allem sind den Teilnehmer/innen Organisation, Ziele und Ansprechpartner des Freiwilligen ökologischen Jahres in Sachsen zu erläutern. Außerdem sind die Teilnehmer/innen auf ihre Rechte und Pflichten hinzuweisen.
Aus den Wahlthemen können einzelne Themen ausgewählt werden. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, daß die Teilnehmer/innen einen breiten Überblick über die Umweltsituation und die Umweltprobleme im Freistaat Sachsen erhalten sowie Ziele und Maßnahmen der sächsischen Umweltpolitik kennenlernen.
Die Behandlung der verschiedenen Umweltthemen an vorrangig sächsischen Beispielen erhöht die Motivation der Jugendlichen durch die eigene Betroffenheit und vertieft zugleich die Kenntnis des eigenen Bundeslandes mit seinen geographischen Besonderheiten.
Die regionale Behandlung sollte jedoch immer auch globale Aspekte einbeziehen, um den Jugendlichen die globale Bedeutung von Umweltproblemen aufzuzeigen, aber auch die Notwendigkeit lokalen Handelns deutlich zu machen.

4.    Methodik und Organisation

Die Seminarmethodik muß vor allem darauf ausgerichtet sein, die Selbständigkeit der FÖJ-Teilnehmer/innen zu fördern und diese soweit wie möglich in die Seminarplanung, -vorbereitung und -durchführung einzubeziehen. Nach abgeschlossener Schul- oder Berufsausbildung würden die FÖJ-Teilnehmer/innen ohnehin vor einem „verschulten“ Seminarkonzept zurückschrecken.
Die Einbeziehung der Teilnehmer/innen in die Seminarvorbereitung kann je nach Thema unterschiedlich sein.
Eines der Seminare kann als Selbstorganisationsseminar durchgeführt werden. Dabei übernehmen die Teilnehmer/innen weitgehend selbständig Vorbereitung, inhaltliche Gestaltung, Referentenauswahl und Organisation. Der Träger achtet auf die Einhaltung des Rahmencurriculums.
Die folgenden generellen Anmerkungen zur Seminarmethodik sind bei der Planung zu berücksichtigen:

1.
Seminararbeit in kleinen Gruppen mit intensivem Betreuungsangebot zur Förderung der Selbständigkeit und Kreativität sowie zur Entwicklung solidarischen Handelns,
2.
neben kognitiver Wissensvermittlung Einbeziehung kreativer Aufgaben zur Entwicklung der sinnlichen Wahrnehmung,
3.
Vermittlung praktischer Fertigkeiten,
4.
Methoden- und Medienvielfalt,
5.
Einbeziehung individueller Interessen der Teilnehmer/innen,
6.
genügend Zeit für Reflexions- und Auswertungsphasen.

Geeignete Methoden:

  • Kleingruppenarbeit,
  • Diskussion (gegebenenfalls mit externen Fachleuten),
  • Vortrag/Referat,
  • Untersuchung/Experiment,
  • Befragung,
  • Erkundungsgang/Wanderung/Exkursion,
  • Kartierung,
  • Spiel (Planspiel, Rollenspiel, Naturerfahrungsspiel),
  • Zukunftswerkstatt,
  • praktisches Arbeiten.
Bei der Vorbereitung der Seminarwochen ist zu beachten, daß Wissensvermittlung, Reflexion und Erfahrungsaustausch im Vordergrund stehen sollen. Naturerlebnis und praktische Arbeitseinsätze können sinnvolle Ergänzungen darstellen, sollen aber nur geringere Gewichtung erhalten. Praktisches Arbeiten steht bereits im Rahmen der Tätigkeit in den Einsatzstellen im Vordergrund.
Dem Aspekt der unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen der Teilnehmer/innen ist bei der Planung und Durchführung der Seminare in angemessener Form Rechnung zu tragen.
An der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Seminare sind die Teilnehmer/innen in angemessener Form zu beteiligen.
Nach § 1 Abs. 2 Satz 3 FÖJG werden die Seminare für die Teilnehmenden durchgeführt, das heißt Planung, Vorbereitung und Durchführung liegen vor allem beim Träger und dürfen nicht vorrangig den Teilnehmenden überlassen werden. Ausgenommen davon ist das Selbstorganisationsseminar, das weitgehend in den Händen der Teilnehmenden liegt.
Bis zu zwei Wochen vor Durchführung einer Seminarwoche legt der Träger dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung und der FÖJ-Geschäftsstelle einen detaillierten Seminarplan vor, der folgende Angaben enthält.
1.
Zeitraum,
2.
Seminarort mit Adresse,
3.
Rahmenthema,
4.
Zeitlicher Ablaufplan,
5.
Referenten,
6.
Arbeitsformen/Methoden.

Anhang

Anhang
Pflichtthemen betrifft
Pflichtthemen
Grundsätze, Aufgaben und Ziele der Umweltpolitik Vorsorgeprinzip, Verursacherprinzip, Kooperationsprinzip
Aufbau und Zuständigkeiten der Umweltverwaltung Bundesregierung, Freistaat Sachsen, Kommunen (Städte, Gemeinden, Kreise)
Nichtstaatliche Akteure im Umweltschutz Umweltverbände, Bürgerinitiativen, Kammern, Kirchen, Gewerkschaften,Wirtschaftsverbände, Akademien, Umweltzentren, wissenschaftliche Einrichtungen, Forschungsinstitute, Verbraucherzentralen
Umweltrecht Bundesgesetze, Landesgesetze, kommunale Satzungen
Organisation und Ziele des FÖJ in Sachsen
Wahlthemen
Grenzüberschreitender Umweltschutz im Dreiländereck Sachsen/Polen/ Tschechische Republik „Schwarzes Dreieck“, EU-Außengrenze, Euroregion, grenzüberschreitendes Luftmeßnetz, Kraftwerkssanierungsprogramm im nordböhmischen Braunkohlenrevier, Sanierung des Kraftwerkes Turow/PL, grenzüberschreitendeAbstimmung der Regionalplanung, grenzüberschreitende Umweltprojekte(Abwasserentsorgung, Energie, Naturschutz), Waldsterben, grenzüberschreitender Gewässerschutz (Elbesofortprogramm, Internat. Kommission zum Schutz der Elbe, IKSE)
Altlast Wismut –
das Erbe des Uranerzbergbaus in Sachsen
Uranbergbau, Zerfallsprodukte, Radioaktivität, Halden, Schlammdeponien, Sanierungskonzepte (Laugung etc.), Sanierungsprobleme, Umweltauswirkungen, Langzeitgefahren, Strahlenschäden
Braunkohle – Sachsens Energiereserve Nr.1 Braunkohlentagebau, Mitteldeutsches Braunkohlenrevier, MIBRAG, Lausitzer Braunkohlenrevier, LAUBAG, Rekultivierung, Bergbaufolgelandschaft, Grundwasserabsenkung, Naturschutz in Bergbauregionen, energiewirtschaftliche Aspekte der Braunkohle, Klimaschutz, Beschäftigungsaspekte
Zukunftsenergien –
Strategien einer neuen Energiepolitik
Regenerative Energien (Windkraft, Wasserkraft, Solarenergie, Erdwärme),Sächsisches Windmeßprogramm, Genehmigungsverfahren, dezentrale Energieerzeugung/Kraft- Wärmekopplung (Blockheizkraftwerke), Konfliktfeld Windkraftnutzung/Naturschutz, Wärmeschutzverordnung, Energieeffizienz, Einsparpotentiale, Energieeinsparung durch neue Produktions-und Lebensstile, Verringerung des Einsatzes fossiler Brennstoffe für die Strom- und Wärmeversorgung
Mobilität für morgen –
Trendwende in der Verkehrspolitik
Ozon, Emissionen des Verkehrs (unter anderem auch Lärm), ÖPNV, Verkehrsträger, Verkehrsvermeidung (Änderung des Mobilitätsverhaltens,an Funktionsmischung orientierte Stadt- und Raumplanung, Car-Sharing,neue Kommunikationstechnologien), Verkehrsverlagerung auf umweltverträglichere Verkehrsträger, technische Optionen (Drei-Liter-Auto, Effizienzverbesserung, Kraftstoffe etc.), Anlastung externer Kosten ins-besondere im Straßenverkehr, integrierte Raum-, Umwelt- und Verkehrsplanung, Landesentwicklungsplan, Landesverkehrsplan, Rollende Landstraße, kommunale Radwegekonzepte, Sommer-, Wintersmogverordnung
Alle Wasser führen zur Elbe –
Gewässerbelastung und Gewässerschutz in Sachsen
Meßnetz, Gewässergüte, Saprobienindex, Sächsisches Wassergesetz, Abwasserentsorgung, Elbesofortprogramm, Abwasserzweckverbände, Anschlußgrad, Trinkwasserversorgung, Direkt- beziehungsweise Indirekteinleiter, IKSE
Lebensraum Stadt –
Chance oder ökologischer Krisenherd?
Stadtökologie, ökologisch orientierte Stadtentwicklung, ökologisches Planen und Bauen, Stadtklima, Bodenversiegelung, Stadtbiotopkartierung, kommunale Landschaftsplanung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Bauleitplanung, Umweltinformationssysteme, Wohnumfeldverbesserung, Umweltqualitätsziele, Stadtverkehr, räumliche Nutzungs- und Ordnungsstrukturender Stadt, Lokale Agenda 21, nachhaltige Siedlungsentwicklung, stoffliche Austauschprozesse mit dem Umland
Sächsische Großschutzgebiete im Konfliktkonkurrierender Nutzungen (zum Beispiel Biosphärenreservat, Nationalpark) sanfter Tourismus, Sächsisches Naturschutzgesetz, Schutzgebietsprogramm, Besucherlenkung, Biotop- und Artenschutz, Konfliktfeld Naturschutz/Tourismus (Bergsport), Landschaftspflege
Der ökologische Landbau in Sachsen –
ein Weg aus der Krise der Landwirtschaft?
Gäa, Anbauverbände, Sächsisches Ökoprüfsiegel, Entwicklung des ökologischen Landbaus, Direktvermarktung, regionale Vermarktung, Kontrollsystem, weitgehend geschlossene Stoffkreisläufe, umweltverträgliche Landnutzung auf 100 % der Fläche, Bio- und Gentechnologie
Umweltstandort Deutschland Arbeit und Umwelt, ökologische Steuerreform, ökologischer Strukturwandel,Umwelttechnik, umweltorientierte Unternehmensführung, Öko-Audit, Ökobilanz, Standortfaktor Umweltschutz, Berücksichtigung externer Kosten (ökologisch angemessene Preise), ökologische Produktpolitik, betriebliches Umweltmanagement
Umweltbewußt? Ja, aber –
Ökologie im Alltag
Umweltbewußtsein, Diskrepanz zwischen Einstellung und Umweltverhalten,Umweltberatung, Umweltzeichen, Alltagsökologie, Umweltverträglichkeit, Verbraucherverhalten, Lebensstile, zukunftsfähiger Konsum, neue Wohlstandsmodelle, Wertewandel, Nachhaltigkeit
Wieviel Umwelt braucht der Mensch? –
Umweltbildung als Beitrag zu einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung
vorsorgende Umweltpolitik, ganzheitliches Verständnis von Umweltbildung,vernetztes Denken und Handeln als Prinzip der Umweltbildung, Umweltethik, schulische, berufliche und außerschulische Umweltbildung, Berufsfelder im Umweltschutz, Handlungskompetenz
Mitwirkungsmöglichkeiten bei Planungsprozessen und Genehmigungsverfahren Verwaltungsaufbau, Umweltrecht, Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP),Gesetzgebungsverfahren, Planungsabläufe, Landes-/Regionalplanung, Bauleitplanung, Mediationsverfahren, Umweltverbände
Von der Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung, thermische Abfallbehandlung, Sächsisches Gesetz zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfallberatung, Duales System (DSD), Stoffströme, abfallarme Produktion, Abfallverbände, Sonderabfälle, Deponierung, Produktverantwortung, Abfallverwertung, biologische und thermische Abfallbehandlung
Zersiedlung und Flächenverbrauch als Probleme der Landesentwicklung Landesentwicklungsplan, Raumstruktur, Zentrale Orte, Europäische Cityregion „Sachsendreieck“, Planungsregion, Regionale Planungsverbände, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, Ländlicher Raum, Regionalplanung, Nutzungskonflikte, Raumordnungsbehörden, Braunkohlenpläne

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1997 Nr. 7, S. 171
    Fsn-Nr.: 5561-V97.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 14. Februar 1997

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2011