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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Mittelstandsrichtlinie

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Mittelstandsrichtlinie vom 30. Januar 2015 (SächsABl. S. 255)

Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Mittelstandsrichtlinie

Vom 30. Januar 2015

I.

Die Mittelstandsrichtlinie vom 21. August 2014 (SächsABl. S. 1111) wird wie folgt geändert:

1.
Teil A Ziffer I Nummer 1 Buchstabe g wird wie folgt gefasst:
 
„g)
der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 9), in der jeweils geltenden Fassung,“
2.
In Teil A Ziffer I Nummer 2.2 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 angefügt:
„Die Gewährung von Darlehen für nach Nummer 2.2.3 förderfähige Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der EU-Kommission.“
3.
In Teil A Ziffer I Nummer 2.3 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt:
„Soweit es sich um eine Beihilfe handelt, erfolgt die Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten im Freistaat Sachsen (ÜBS) nach Maßgabe von Artikel 56 AGVO.“
4.
Der neue Satz 3 in Teil A Ziffer I Nummer 2.3 wird wie folgt gefasst:
„Die Einzelbeihilfen müssen den Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung genügen.“
5.
In Teil A Ziffer II wird Satz 7 wie folgt gefasst:
„Ausgeschlossen sind des Weiteren Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.“

II.

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.

Dresden, den 30. Januar 2015

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2015 Nr. 8, S. 255
    Fsn-Nr.: 552

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 20. Februar 2015

    Fassung gültig bis: 3. Mai 2018