Berichtigung
der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über Lehrpläne und Stundentafeln für Grundschulen, Förderschulen, Mittelschulen, Gymnasien (Sekundarstufe I), Abendgymnasien und Kollegs (Sekundarstufe I) und allgemein bildende Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet im Freistaat Sachsen (VwV Stundentafeln)
Vom 24. August 2004
Az.: 31-6511.00/11
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Lehrpläne und Stundentafeln für Grundschulen, Förderschulen, Mittelschulen, Gymnasien (Sekundarstufe I), Abendgymnasien und Kollegs (Sekundarstufe I) und allgemein bildende Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet im Freistaat Sachsen (VwV Stundentafeln) vom 17. Juni 2004 (MinBl. SMK S. 257) wird wie folgt berichtigt:
In Anlage 5 „Stundentafel für die Förderschule – Schule für geistig Behinderte“ muss die Richtstundenzahl in der Werkstufe beim ‘Wahlpflichtunterricht aus den Lernbereichen des grundlegenden und fachorientierten Unterrichts, „5" betragen.
In Anlage 13 „Stundentafel für das Gymnasium – Sekundarstufe I“ und Anlage 14 „Stundentafel für das Gymnasium mit vertiefter Ausbildung und für Klassen zur vertieften Ausbildung – Sekundarstufe I“ muss jeweils in der Fußnote b) und in Anlage 15 „Stundentafel für das Sorbische Gymnasium – Sekundarstufe I“ muss in der Fußnote a) auf § 17 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 SOGY verwiesen werden.
Dresden, den 24. August 2004
in Vertretung der Abteilungsleiterin
Adolf
Referatsleiterin