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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung von Betriebspraktika im Freistaat Sachsen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung von Betriebspraktika im Freistaat Sachsen vom 11. März 2002 (MBl. SMK S. 138)

Verwaltungsvorschrift
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Durchführung von Betriebspraktika im Freistaat Sachsen (VwV-Betriebspraktika)

Az.: 31-6536.10/178

Vom 11. März 2002

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung von Betriebspraktika im Freistaat Sachsen (VwV-Betriebspraktika) vom 13. Juli 2000, veröffentlicht im Ministerialblatt des SMK S. 146, wird wie folgt geändert:

Punkt 2.5 wird wie folgt gefasst:

2.5
Eine ärztliche Untersuchung jedes Schülers vor Beginn des Betriebspraktikums ist grundsätzlich nicht notwendig. Auf die einschlägigen Regelungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) wird verwiesen.

Dresden, den 26. März 2002

Günther Portune
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2002 Nr. 4, S. 138

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 26. April 2002

    Fassung gültig bis: 2. April 2009