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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Euro-bedingten Änderung der VwV-Auslobung

Vollzitat: Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Euro-bedingten Änderung der VwV-Auslobung vom 23. Oktober 2001 (SächsABl. S. 1126)

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Euro-bedingten Änderung der VwV-Auslobung

Vom 23. Oktober 2001

I.

Ziffer I der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Aussetzung von Geldbelohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen und bei der Ergreifung flüchtiger Straftäter (VwV-Auslobung) vom 25. Januar 1999 (SächsABl. S. 198) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 3 Satz 1 und 2 wird jeweils die Angabe „25 000 DM“ durch die Angabe „12 500 EUR“ ersetzt.
2.
In Nummer 5 wird die Angabe „10 000 DM“ durch die Angabe „5 000 EUR“ und die Angabe „25 000 DM“ durch die Angabe „12 500 EUR“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Dresden, den 12. Oktober 2001

Der Staatsminister der Justiz
Manfred Kolbe

Dresden, den 23. Oktober 2001

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2001 Nr. 48, S. 1126

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2002

    Fassung gültig bis: 1. Dezember 2005