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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Änderung der Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung und für die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter in den Fachrichtungen Landesverwaltung und Kommunalverwaltung

Vollzitat: Änderung der Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung und für die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter in den Fachrichtungen Landesverwaltung und Kommunalverwaltung vom 23. Januar 2003 (SächsABl. S. 169)

Änderung
der Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig
für die Zwischen- und Abschlussprüfung und für die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter in den Fachrichtungen Landesverwaltung und Kommunalverwaltung
(POVFA)

Vom 23. Januar 2003

Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 13. Dezember 2002 erlässt das Regierungspräsidium Leipzig als zuständige Stelle nach § 41 Satz 1 und § 58 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. August 2002 (BGBl. I S. 3140) geändert worden ist, die folgende Änderung der Prüfungsordnung für die Zwischen- und Abschlussprüfung und für die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter in den Fachrichtungen Landesverwaltung und Kommunalverwaltung:

Artikel 1

Die Prüfungsordnung für die Zwischen- und Abschlussprüfung und für die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter in den Fachrichtungen Landesverwaltung und Kommunalverwaltung (POVFA) vom 18. September 2000 (SächsABl. S. 814) wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„Prüfungsordnung für die Zwischen- und Abschlussprüfung und für die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung ( POVFA)“.
2.
§ 3 erhält folgende Fassung:
 
a)
Absatz 10 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Die Mitglieder haben Stellvertreter.“
 
b)
Nach Absatz 10 wird folgender Absatz 11 angefügt:
„(11) Die Mitglieder und Stellvertreter jedes durchführenden Prüfungsausschusses können von der zuständigen Stelle auch in einem anderen durchführenden Prüfungsausschuss eingesetzt werden, wenn die bestellten Prüfungsausschussmitglieder verhindert sind.“
3.
§ 5 erhält folgende Fassung:
 
a)
In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „insbesondere“ gestrichen.
 
b)
Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung:
„3. Festlegung der geeigneten Prüfungsaufgaben für die schriftliche Prüfung und für den Prüfungsbereich ,Fallbezogene Rechtsanwendung‘“.
 
c)
In Absatz 2 werden die Worte „Der durchführende Prüfungsausschuss hat“ durch die Worte „Die durchführenden Prüfungsausschüsse haben“ ersetzt.
 
d)
Absatz 2 Nr. 1 wird gestrichen. Die Nummern 2 und 3 werden Nummern 1 und 2.

Artikel 2

Diese Änderung tritt mit Wirkung vom 1. September 2002 in Kraft. Die Änderung wurde durch Erlass des Staatsministeriums des Innern vom 14. Januar 2003 – Az.: 13-6041.10/18 – genehmigt.

Leipzig, den 23. Januar 2003

Regierungspräsidium Leipzig
Steinbach
Regierungspräsident

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2003 Nr. 8, S. 169

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. September 2002

    Fassung gültig bis: 28. Februar 2007