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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verordnung über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verordnung über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen vom 5. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 417)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verordnung über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen

Vom 5. Dezember 1995

Aufgrund von § 23 Nr. 2 und 9 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsgesetz – SVermG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 1994 (SächsGVBl. S. 1457) wird verordnet:

Artikel 1
Änderung der ÖbV-Verordnung

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen (ÖbV-Verordnung – ÖbVVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1618) wird wie folgt geändert:

§ 24 wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 wird die Jahreszahl „1995“ durch die Jahreszahl „1996“ ersetzt.
2.
In Absatz 6 Satz 1 wird die Jahreszahl „1996“ durch die Jahreszahl „1997“ ersetzt.
3.
In Absatz 6 Satz 2 wird die Jahreszahl „1997“ durch die Jahreszahl „1998“ ersetzt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 5. Dezember 1995

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1995 Nr. 31, S. 417

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 29. Dezember 1995

    Fassung gültig bis: 8. September 2003