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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Neufassung des Programms des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Reduktion der Salmonellenprävalenz in sächsischen Hühnerhaltungen durch Beratung und Optimierung der Haltungs- und Produktionshygiene

Vollzitat: Neufassung des Programms des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Reduktion der Salmonellenprävalenz in sächsischen Hühnerhaltungen durch Beratung und Optimierung der Haltungs- und Produktionshygiene vom 12. November 2009 (SächsABl. S. 1520), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2553)

Neufassung des Programms
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
und der Sächsischen Tierseuchenkasse
zur Reduktion der Salmonellenprävalenz in sächsischen Hühnerhaltungen durch Beratung und Optimierung der Haltungs- und Produktionshygiene

Vom 12. November 2008

Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen sind als Lebensmittelproduzenten für die Sicherheit ihrer produzierten Erzeugnisse, die zur Lebensmittelgewinnung dienen, verantwortlich. Neben Erregern, die zu einer Erkrankung der Tiere führen, kann es in den Beständen auch zu einer Ausbreitung von Keimen kommen, bei denen die Tiere nur als Überträger dienen und keinerlei Anzeichen einer Erkrankung zeigen. Die Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern (ABl. L 325 vom 12.12.2003, S. 1), geändert durch Verordnung vom 18. März 2009 (ABl. L 73 vom 19.3.2009, S. 5), sieht neben Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit auch die Reduzierung von Erregern mit zoonotischen Potential vor. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die zur Feststellung und Bekämpfung von Salmonellen und anderer durch Lebensmittel übertragbare Zoonoseerreger, insbesondere auf der Ebene der Primärproduktion dienen.
Salmonellen mit zoonotischen Potential können in allen Stufen der Primärproduktion vorkommen und gefährden über die Lebensmittel Ei und Fleisch den Verbraucher. In der Regel führen diese Erreger in den Geflügelbeständen nicht zu einer Erkrankung und bleiben somit zunächst unerkannt.
Das vorliegende freiwillige Hygieneanalyse- und Beratungsprogramm wurde für sächsische Hähnchenmastbetriebe, Legehennenhaltungen sowie Zucht- und Aufzuchtbetriebe entwickelt.

1. Ziele des Programms

Dieses Programm soll über eine Verbesserung der Produktionshygiene und der Tiergesundheit eine Erhöhung der Produktionssicherheit erreichen. Das dient dem Ziel, unbedenkliche und salmonellenfreie Lebensmittel zu produzieren.

Die während des Programms gesammelten Daten werden sachsenweit ausgewertet. Der zu erwartende Erkenntniszuwachs über die Verbreitung verschiedener Salmonellenstämme und deren Bekämpfung sowie die gezielte Entwicklung wirksamer Hygieneregime in der Primärproduktion könnten die Grundlage für eine Weiterentwicklung des Programms auf andere Produktionsbereiche in der Geflügelhaltung sein.

2. Aufbau des Programms

Das Programm zur Reduktion der Salmonellenprävalenz in sächsischen Hühnerhaltungen beinhaltet drei Stufen der Herangehensweise. Das Hauptaugenmerk des entwickelten Stufenprogramms liegt im Bereich der Verbesserung der Produktionshygiene.

Stufe 1:
Ermittlung des betrieblichen Hygienestatus durch:

  • Erhebung der Betriebshygiene mit Hilfe der vom Geflügelgesundheitsdienst (GGD) entwickelten Checklisten durch den Tierhalter
  • Übermittlung der Untersuchungsergebnisse der jährlichen Eigenkontrollen an den Geflügelgesundheitsdienst in Kopie
  • Übermittlung von positiven Salmonellenbefunden in den letzten drei Jahren an den GGD in Kopie
  • jährlicher Beratungsbesuch durch den GGD zur Beurteilung und Optimierung der Produktionshygiene aufgrund der Analyse der Checklisten, der Befundergebnisse und der Beurteilung vor Ort

Stufe 2:
Bei Salmonellenverdacht durch positiven Befund im Rahmen einer Eigenkontrolle

  • die amtliche Nachbeprobung erfolgt durch das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA)
  • Ermittlung möglicher Eintragsquellen durch weitergehende Untersuchungen nach betriebsspezifischer Lage durch den GGD
  • Empfehlung von Maßnahmen durch den GGD, die zur Verbesserung der Hygiene und des Produktionsmanagements vom Tierhalter zeitnah und im vollen Umfang umzusetzen sind
  • Nachkontrolle nach angemessener Zeit, ob die empfohlenen Maßnahmen umgesetzt wurden

Stufe 3:
Bei positivem Salmonellenbefund in den amtlichen Kontrollen oder amtlichen Nachkontrollen gemäß Stufe 2

  • Nachforschungen durch den GGD, um mögliche endemische Salmonellenträger zu isolieren
  • gegebenenfalls erweiterte Untersuchung durch den GGD
  • Empfehlung zur Durchführung eines angepassten erweiterten Impfschutzes in der Junghennenaufzucht für die nächste Belegung

3. Verfahrensweise

3.1
Die Checklisten sind vollständig ausgefüllt spätestens 3 Wochen nach Zustellung an die Sächsische Tierseuchenkasse zurückzuschicken.
3.2
Die Eigenkontrollen sind bei den Legehennen nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1168/2006 und bei den Masthähnchen nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 646/2007 durch den Betrieb vorzunehmen.
3.3
Die amtliche Beprobung nach der Verordnung, die als Ersatz für die Eigenkontrolle dient, erfolgt durch den GGD.
3.4
Die Untersuchungsbefunde aus den amtlichen Untersuchungen und Nachkontrollen erhalten der Betrieb, der betreuende Tierarzt, das zuständige LÜVA und der GGD.
3.5
Auf Grundlage der erhoben Daten erfolgt am Jahresende eine Auswertung durch den GGD.

4. Teilnahme

An diesem Programm können alle bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gemeldeten Hähnchenmastbetriebe, Legehennenhaltungen sowie Zucht- und Aufzuchtbetriebe teilnehmen. Mit dem Beitritt zum Programm verpflichtet sich der Betrieb, die zur Beurteilung der Betriebshygiene beigefügten Checklisten vollständig auszufüllen und die erforderlichen Untersuchungen durchführen zu lassen. Weiterhin verpflichtet er sich, die vom GGD aus fachlicher Sicht notwendigen Konzepte zur Verbesserung der Produktionshygiene umzusetzen.

5. Abbruchkriterien

Als Abbruchkriterien für einen Programmlauf kommen folgende Ereignisse infrage:

  1. Austritt des Betriebs aus dem Programm
  2. Ereignisse, die einer Durchführung entgegenstehen
  3. Mangelnde Kooperation des Tierhalters/Betriebsleiters
  4. Keine Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen durch Tierhalter/Betriebsleiter

Durch den Abbruch erlischt auch der Anspruch auf Leistungen der Sächsischen Tierseuchenkasse.

6. Datenübermittlung

Jeder Teilnehmer erklärt sich dazu bereit, dass seine Daten auch dem Staatsministerium für Soziales und den LÜVÄ\9s zur Einsicht zur Verfügung stehen. Die erhobenen Daten werden datenschutzrechtlich behandelt.

7. Kosten

Die Kosten der Maßnahmen trägt der Tierbesitzer. Die Sächsische Tierseuchenkasse beteiligt sich entsprechend der Leistungssatzung in der jeweils geltenden Fassung in Form einer Beihilfe an den Kosten des Programms. Voraussetzung für die Zahlung von Leistungen der Sächsischen Tierseuchenkasse ist die Einhaltung der Anforderungen dieses Programms.

8. Anlagen:

Checklisten

  • Haltung
  • Gesundheitsmanagement
  • Seuchenprävention

9. Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Das Programm tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Reduktion der Salmonellenprävalenz in Sächsischen Hühnerhaltungen durch Beratung und Optimierung der Haltungs- und Produktionshygiene vom 12. November 2007 (SächsABl. 2008 S. 269) außer Kraft.

Dresden, den 12. November 2008

Sächsisches Staatsministerium für Soziales
Dr. Schneider
Abteilungsleiterin

Sächsische Tierseuchenkasse
Gelfert
Vorsitzender des Verwaltungsrates

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2009 Nr. 38, S. 1520
    Fsn-Nr.: 634-V09.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2009

    Fassung gültig bis: 12. April 2010