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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Einführung Technischer Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter und Erlasse für den Straßen- und Brückenbau

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Einführung Technischer Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter und Erlasse für den Straßen- und Brückenbau vom 27. Januar 2006 (SächsABl. S. 184), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Einführung Technischer Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter und Erlasse für den Straßen- und Brückenbau

Vom 27. Januar 2006

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 01/2005 vom 8. März 2005 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die am 1. Januar 2005 gültigen Allgemeinen Rundschreiben einschließlich Technischen Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter und Erlasse in dem „Verzeichnis der veröffentlichten Rundschreiben der Abteilung Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Rundschreiben-Verzeichnis-StB 05)“ aufgelistet.
Diese werden hiermit für den Bereich der Bundes- und Staatsstraßen sowie der Kreisstraßen, soweit diese in der technischen Verwaltung der Straßenbauämter liegen, eingeführt.
Im Interesse einer einheitlichen Handhabung sollte auch bei den übrigen Kreisstraßen und bei den Straßen in kommunaler Baulast nach den gültigen Rundschreiben verfahren werden.
Das ARS Nr. 01/2005 vom 8. März 2005 mit dem Rundschreiben-Verzeichnis-StB 05 ist im Verkehrsblatt (S. 507) veröffentlicht.
Zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes gelten ab 1. Januar 2006 alle ARS (Bereich Straßen- und Brückenbau) automatisch einen Monat nach Veröffentlichung im Verkehrsblatt als eingeführt, soweit keine gesonderte sächsische Regelung getroffen wird. Die jeweilige Zusendung dieser ARS entfällt künftig.
Das Verzeichnis der gültigen ARS wird weiterhin jährlich eingeführt.
Die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Einführung Technischer Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter und Erlasse für den Straßen- und Brückenbau vom 6. April 2004 (SächsABl. S. 654) wird hiermit aufgehoben.

Dresden, den 27. Januar 2006

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Rohde
Ministerialdirigent

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2006 Nr. 8, S. 184
    Fsn-Nr.: 471-V06.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2006

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2011