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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Prüfhandbuch KomSt.Doppik

Vollzitat: VwV Prüfhandbuch KomSt.Doppik vom 20. Juni 2012 (SächsABl. S. 830)

Verwaltungsvorschrift
der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung
Prüfhandbuch über die erforderlichen technischen Standards für Programmzulassungen im Bereich der Veranlagung von kommunalen Steuern nach den Regeln der Doppik
(VwV Prüfhandbuch KomSt.Doppik – VwV PHB-KomSt.Doppik)

Vom 20. Juni 2012

Auf Grund von § 87 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 140) geändert worden ist, wird im Benehmen mit dem Sächsischen Rechnungshof folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:

1. Teil
Anwendungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift ist bei der Prüfung von Programmen zur Unterstützung der Veranlagung von kommunalen Steuern nach den Regeln der Doppik anzuwenden. Sie fasst die aus den im Freistaat Sachsen geltenden Bundes- und Kommunalgesetzen sowie Verordnungen ableitbaren Anforderungen und allgemein anerkannten technischen Regeln an Programme zusammen, deren Erfüllung die Voraussetzung für eine Programmzulassung durch die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) ist. Diese Anforderungen und Regeln sind in der Form von Prüfkriterien formuliert.

2. Teil
Allgemeine Anforderungen an Veranlagungsverfahren

1. Abschnitt
Verwaltung der Steuerarten

I.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung von Steuerarten.
Kriteriennummer: VAP1
II.
Das Programm verwendet die den Steuerarten und den steuerrechtlichen Nebenleistungen zugeordneten Produktsachkonten und Bilanzkonten entsprechend den Vorgaben des maßgebenden Programms für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen.
Kriteriennummer: VAP2
III.
Das Programm ermöglicht je Steuerart die Speicherung und Verwaltung von Steuersätzen für mindestens die letzten vier Haushaltsjahre sowie von unterschiedlichen Steuersätzen zu einem Haushaltsjahr. Dabei gewährleistet das Programm, dass zu jedem Zeitpunkt der Veranlagung genau ein gültiger Steuersatz für den betreffenden Veranlagungszeitraum zur Verfügung steht und die Speicherung der Steuersätze lückenlos und ohne Gültigkeitsüberschneidung erfolgt.
Kriteriennummer: VAP3
IV.
Das Programm ermöglicht je Steuerart die Speicherung und Verwaltung von unterschiedlichen ortsteilbezogenen Steuersätzen für denselben Zeitraum.
Kriteriennummer: VAP4
V.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung von festen Fälligkeitsterminen für die Veranlagung je Steuerart.
Kriteriennummer: VAP5
VI.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung eines Wertes, der das Absehen von einer Steuerfestsetzung reguliert.
Kriteriennummer: VAP6

2. Abschnitt
Verwaltung der für die Veranlagung spezifischen Daten

I.
Verwaltung der Steuersachverhalte
 
1.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung der Daten zu den folgenden Steuersachverhalten als Veranlagungsdaten:
 
 
1.
Steuerschuldner mit zugehörigem Personenkonto,
 
 
2.
Steuerart,
 
 
3.
Steuerobjekt,
 
 
4.
Veranlagungszeitraum,
 
 
5.
Bemessungsgrundlage einschließlich Erkennbarkeit des Ermittlungsverfahrens.
 
 
Kriteriennummer: VAP7
 
2.
Das Programm ermöglicht die objekt- und zeitbezogene Speicherung und Verwaltung von Informationen zu einem vorhandenen Steuerbefreiungstatbestand.
Kriteriennummer: VAP8
 
3.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung von bescheidwirksamen Informationen je Steuerobjekt.
Kriteriennummer: VAP9
II.
Zuordnung von Bevollmächtigten und Vertretern
 
1.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung der Zuordnung einer Person als Vertreter oder Bevollmächtigter zu einem Steuerschuldner. Diese Zuordnung kann dabei bis auf die Ebene eines einzelnen Steuerobjektes getroffen werden.
Kriteriennummer: VAP10
III.
Abbildung der Festsetzungsdaten
 
1.
Das Programm speichert die folgenden Festsetzungsdaten als Teil der Veranlagungsdaten:
 
 
1.
Bescheiddatum,
 
 
2.
Steuerbetrag,
 
 
3.
Einzelfälligkeiten,
 
 
4.
Art der Veranlagung,
 
 
5.
Information zur Bescheiderstellung,
 
 
6.
Information zum verwendeten Steuersatz.
 
 
Kriteriennummer: VAP11
IV.
Abbildung der für die Bewirtschaftung relevanten Buchungsdaten
 
1.
Das Programm unterstützt die Erkennbarkeit der für die Bewirtschaftung relevanten Buchungsdaten, die einen Teil der Veranlagungsdaten darstellen.
Kriteriennummer: VAP12

3. Abschnitt
Veranlagung

I.
Veranlagung von Steuern
 
1.
Das Programm hält in Abstimmung mit dem maßgebenden Programm für das Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen die Information zu den dort buchmäßig abgeschlossenen Haushaltsjahren vor und gewährleistet die Zuordnung der in der Veranlagung erzeugten finanzrelevanten Daten zu dem korrekten bebuchbaren Haushaltsjahr.
Kriteriennummer: VAP13
 
2.
Das Programm ermöglicht die Ermittlung von Fristen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Kriteriennummer: VAP14
 
3.
Das Programm ermöglicht die automatisierte Festsetzung von Steuern für einen oder für mehrere Steuerschuldner einer Steuerart als kontrollierbaren Datenverarbeitungsprozess und ermöglicht die Erkennbarkeit und Recherchierbarkeit des Prozessfortschrittes für folgende Bearbeitungsschritte:
 
 
1.
die Berechnung der Steuer,
 
 
2.
die Erstellung des Steuerbescheides,
 
 
3.
die Erstellung der Anordnung,
 
 
4.
das Bereitstellen der Anordnungs- und Zahlungsverkehrsdaten für das Programm zum Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen unter Berücksichtigung der Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung.
 
 
Kriteriennummer: VAP15
 
4.
Das Programm ermöglicht die Festsetzung eines Verspätungszuschlages als steuerrechtliche Nebenleistung im Zusammenhang mit der Festsetzung der jeweiligen kommunalen Steuer.
Kriteriennummer: VAP16
 
5.
Das Programm ermöglicht das Anordnen der aus der Veranlagung resultierenden Buchungen.
Kriteriennummer: VAP17
 
6.
Das Programm ermöglicht die kontrollierte automatisierte Übergabe von Anordnungsdaten und Informationen für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs an ein Programm zum Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen über eine spezifizierte Schnittstelle.
Kriteriennummer: VAP18
 
7.
Das Programm ermöglicht dem Programmanwender das nachträgliche Anlegen einer Steuerhistorie.
Kriteriennummer: VAP19
II.
Änderungsveranlagung für Steuern
 
1.
Das Programm ermöglicht die automatisierte Steueränderungsfestsetzung auf der Basis von geänderten Steuersachverhalten für einen oder für mehrere Steuerschuldner einer Steuerart als kontrollierbaren Datenverarbeitungsprozess und ermöglicht die Erkennbarkeit und Recherchierbarkeit des Prozessfortschrittes für folgende Bearbeitungsschritte:
 
 
1.
die Berechnung der geänderten Steuer,
 
 
2.
die Erstellung des Änderungsbescheides,
 
 
3.
die Erstellung der Anordnung,
 
 
4.
das Bereitstellen der Anordnungs- und Zahlungsverkehrsdaten für das Programm zum Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen unter Berücksichtigung der Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung.
 
 

Kriteriennummer: VAP20
 
2.
Das Programm ermöglicht die Korrektur beziehungsweise die Beibehaltung eines festgesetzten Verspätungszuschlages im Zusammenhang mit der Änderung der zugehörigen Steuerfestsetzung.
Kriteriennummer: VAP21
 
3.
Das Programm ermöglicht die Stornierung von fehlerhaften Veranlagungsdaten als verwaltungsinternen Vorgang.
Kriteriennummer: VAP22
 
4.
Das Programm ermöglicht die Stornierung von Anordnungsdaten.
Kriteriennummer: VAP23
III.
Absehen von der Steuerfestsetzung
 
1.
Das Programm ermöglicht das Absehen von einer Festsetzung zu Ansprüchen, die unter dem gesetzlich vorgegebenen Kleinbetrag liegen, und ermöglicht deren fristgemäßes Nachholen.
Kriteriennummer: VAP24

4. Abschnitt
Erstellung von Steuerbescheiden

I.
Das Programm ermöglicht die – gegebenenfalls nochmalige – Erstellung von Steuerbescheiden.
Kriteriennummer: VAP25

3. Teil
Spezielle Anforderungen an Verfahren
zur Veranlagung der Gewerbesteuer

1. Abschnitt
Verwaltung der Steuerart

I.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung der folgenden Informationen zum Hebesatz der Gewerbesteuer:
 
1.
Zuordnung zur Steuerart der Gewerbesteuer,
 
2.
Höhe des Hebesatzes,
 
3.
Gültigkeitszeitraum.
 
Kriteriennummer: VGeP1
II.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung von Steuertarifen für die Ermittlung der Gewerbesteuervorauszahlungen unter Berücksichtigung folgender Regeln:
 
1.
der Vorauszahlungsbetrag wird auf der Basis eines Messbetrages errechnet,
 
2.
ein geschätzter Vorauszahlungsbetrag kann wie ein Errechneter alternativ verwendet werden,
 
3.
die maßgebende Anzahl der festen Fälligkeiten resultiert aus dem Veranlagungszeitraum,
 
4.
aus dem errechneten oder geschätzten Vorauszahlungsbetrag werden die einzelnen Vorauszahlungen ermittelt,
 
5.
bei einer Erhöhung der Vorauszahlungen werden in der Vergangenheit liegende feste Fälligkeiten in eine Anpassung nicht einbezogen,
 
6.
bei einer Minderung der Vorauszahlungen existiert eine Wahlmöglichkeit, in der Vergangenheit liegende feste Fälligkeiten in eine Anpassung einzubeziehen,
 
7.
die einzelnen Vorauszahlungen werden auf den nächsten vollen Betrag in Euro nach unten abgerundet,
 
8.
die einzelne Vorauszahlung beträgt mindestens 50 EUR,
 
9.
die festzusetzenden Vorauszahlungen werden summarisch aus den einzelnen Vorauszahlungen gebildet.
 
Kriteriennummer: VGeP2
III.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung von Steuertarifen für die Ermittlung der Gewerbesteuer unter Berücksichtigung folgender Regeln:
 
1.
der Steuerbetrag wird auf der Basis eines Messbetrages errechnet,
 
2.
für Veranlagungszeiträume bis 2001 wird die Steuer auf volle Deutsche Mark abgerundet,
 
3.
für Veranlagungszeiträume ab 2002 wird die Steuer Cent genau kaufmännisch gerundet,
 
4.
der Grenzwert für das Absehen von einer Steuerfestsetzung wird entsprechend berücksichtigt,
 
5.
bei einer Erhöhung der Steuer wird der Unterschiedsbetrag einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig gestellt,
 
6.
bei einer Minderung der Steuer wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig gestellt.
 
Kriteriennummer: VGeP3

2. Abschnitt
Verwaltung spezifischer Steuersachverhalte
der Gewerbesteuer

I.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung der folgenden Informationen zu Gewerbesteuerobjekten:
 
1.
Beschreibung des Gewerbeobjektes,
 
2.
Lage/Adresse des Gewerbeobjektes,
 
3.
steuerliche Identifikationsnummer,
 
4.
Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht,
 
5.
Zerlegungskennzeichen.
 
Kriteriennummer: VGeP4
II.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung von Veranlagungszeiträumen für abweichende und Rumpfwirtschaftsjahre.
Kriteriennummer: VGeP5

3. Abschnitt
Veranlagung der Gewerbesteuer

I.
Veranlagung von Gewerbesteuervorauszahlungen
 
1.
Das Programm ermittelt die einzelnen Vorauszahlungen und den festzusetzenden Gesamtbetrag zu den Gewerbesteuervorauszahlungen je Gewerbesteuerobjekt und je Veranlagungszeitraum.
Kriteriennummer: VGeP6
 
2.
Das Programm ermittelt für Rumpfwirtschaftsjahre und für abweichende Wirtschaftsjahre die einzelnen Vorauszahlungen und den festzusetzenden Gesamtbetrag zu den Gewerbesteuervorauszahlungen je Gewerbesteuerobjekt und je Veranlagungszeitraum.
Kriteriennummer: VGeP7
 
3.
Das Programm ermöglicht die Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen unter Einbeziehung der bisherigen Vorauszahlungsfestsetzung.
Kriteriennummer: VGeP8
II.
Steuerfestsetzung und Abrechnung über Vorauszahlungen
 
1.
Das Programm ermittelt die festzusetzende Gewerbesteuer und führt in diesem Zusammenhang die Abrechnung über festgesetzte Vorauszahlungen je Gewerbesteuerobjekt und je Veranlagungszeitraum durch.
Kriteriennummer: VGeP9
 
2.
Das Programm ermöglicht die automatisierte Festsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen auf der Basis der letzten Gewerbesteuerfestsetzung.
Kriteriennummer: VGeP10
III.
Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen
 
1.
Das Programm ermöglicht die kontrollierte automatisierte Übernahme von Informationen zu den für die Festsetzung der Gewerbesteuerzinsen maßgebenden Einzahlungen aus einem Programm für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen über eine spezifizierte Schnittstelle.
Kriteriennummer: VGeP11
 
2.
Das Programm ermöglicht die automatisierte Berechnung und Festsetzung der Gewerbesteuerzinsen als steuerrechtliche Nebenleistung im Zusammenhang mit der Gewerbesteuerfestsetzung.
Kriteriennummer: VGeP12
 
3.
Das Programm berechnet die festzusetzenden Gewerbesteuerzinsen anhand folgender Eckdaten:
 
 
1.
Zinssatz,
 
 
2.
Beginn und Ende des Zinslaufs,
 
 
3.
Verzinsungszeitraum,
 
 
4.
steuerlicher Unterschiedsbetrag,
 
 
5.
zu verzinsende (Teil-)Unterschiedsbeträge
 
 
und unter Anwendung der folgenden Berechnungsregeln:
 
 
6.
Ermittlung der vollen Monatsanzahl aus den Daten des Zinslaufes,
 
 
7.
Abrundung des zu verzinsenden Betrages auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag,
 
 
8.
Berechnung von Zinsteilbeträgen im Fall von mehreren zu berücksichtigenden Einzahlungen und Bildung der insgesamt errechneten Erstattungszinsen als Summe aus den Teilbeträgen,
 
 
9.
Rundung der insgesamt errechneten Zinsen auf volle Euro zum Vorteil des Steuerschuldners,
 
 
10.
Mindesthöhe der festzusetzenden Zinsen beträgt 10 EUR,
 
 
11.
Differenzen zwischen errechneten und festgesetzten Zinsen führen nicht zur Verfälschung der Höhe von minderungsfähigen Nachzahlungszinsen.
 
 
Kriteriennummer: VGeP13
 
4.
Das Programm ermöglicht die Änderung einer bisherigen Zinsfestsetzung im Zusammenhang mit der Änderung, Aufhebung oder Berichtigung der zugehörigen Gewerbesteuerfestsetzung unter Berücksichtigung der folgenden Regeln:
 
 
1.
die neu errechneten Zinsen ergeben sich dadurch, dass den aus der Änderungsfestsetzung resultierenden ungerundeten Zinsen die bisher festgesetzten Zinsen hinzugerechnet werden,
 
 
2.
für den Fall einer Gewerbesteuerminderung gilt:
 
 
 
es existieren grundsätzlich separate, zu verzinsende Unterschiedsbeträge für Erstattungszinsen und für eine Minderung von Nachzahlungszinsen,
 
 
 
Nachzahlungszinsen werden maximal bis zu der Höhe gemindert, die zuvor festgesetzt worden war,
 
 
 
die aus der Änderungsfestsetzung insgesamt resultierenden Zinsen ergeben sich als Summe aus den ungerundeten geminderten Nachzahlungszinsen und den ungerundeten Erstattungszinsen – soweit vorhanden.
 
 
Kriteriennummer: VGeP14

4. Teil
Spezielle Anforderungen an Verfahren
zur Veranlagung der Grundsteuer

1. Abschnitt
Verwaltung der Steuerart

I.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung folgender Informationen zum Hebesatz der Grundsteuer:
 
1.
Zuordnung zur Steuerart der Grundsteuer mit Differenzierung nach der Grundsteuer A und der Grundsteuer B,
 
2.
Höhe des Hebesatzes,
 
3.
Gültigkeitszeitraum.
 
Kriteriennummer: VGrP1
II.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung von Fälligkeitsterminen für Kleinbeträge der Grundsteuer.
Kriteriennummer: VGrP2
III.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung eines jährlichen Fälligkeitstermins zum 1. Juli eines jeden Veranlagungszeitraumes für einzelne Grundsteuerschuldner.
Kriteriennummer: VGrP3
IV.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung von Steuertarifen für die Ermittlung der Grundsteuer unter Berücksichtigung folgender Regeln:
 
1.
der Steuerbetrag wird auf der Basis eines Messbetrages errechnet,
 
2.
für die Grundsteuer B nach der Ersatzbemessungsgrundlage werden ersatzweise die Wohn- beziehungsweise Nutzfläche und/oder die Anzahl von Abstellplätzen als Bemessungsgrundlagen verwendet,
 
3.
eine angemeldete Steuer als Bemessungsgrundlage wird als festgesetzter Steuerbetrag behandelt,
 
4.
die Steuer kann anteilig taggenau berechnet werden,
 
5.
die Steuer wird Cent genau kaufmännisch gerundet,
 
6.
der Grenzwert für das Absehen von einer Steuerfestsetzung wird entsprechend berücksichtigt,
 
7.
die maßgebende Anzahl der festen Fälligkeiten resultiert aus dem Veranlagungszeitraum,
 
8.
aus der festzusetzenden Steuer werden die festen Fälligkeiten nach dem Prinzip der Gleichverteilung Cent genau ermittelt,
 
9.
die zum Zeitpunkt der Steuerfestsetzung in der Vergangenheit liegenden festen Fälligkeiten werden in die Anpassung entsprechend einbezogen,
 
10.
ein nachzufordernder Steuerbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig gestellt,
 
11.
ein zu erstattender Steuerbetrag wird nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig gestellt.
 
Kriteriennummer: VGrP4

2. Abschnitt
Verwaltung spezifischer Steuersachverhalte
der Grundsteuer

I.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung der folgenden Informationen zu Grundsteuerobjekten:
 
1.
Beschreibung des Grundbesitzes,
 
2.
Flurstückskennzeichen,
 
3.
steuerliche Identifikationsnummer,
 
4.
Beginn und Ende der Grundsteuerpflicht,
 
5.
Zerlegungskennzeichen.
 
Kriteriennummer: VGrP5

3. Abschnitt
Veranlagung der Grundsteuer

I.
Erzeugung von Grundsteuervorauszahlungen
 
1.
Das Programm ermöglicht die automatisierte Bildung von Grundsteuervorauszahlungen für mehrere Steuerschuldner auf der Basis der letzten Grundsteuerfestsetzung als kontrollierbaren Datenverarbeitungsprozess.
Kriteriennummer: VGrP6
II.
Steuerfestsetzung und Abrechnung über Vorauszahlungen
 
1.
Das Programm ermittelt die festzusetzende Grundsteuer je Grundsteuerobjekt und je Veranlagungszeitraum und führt in diesem Zusammenhang die Abrechnung über die Vorauszahlungen durch.
Kriteriennummer: VGrP7
 
2.
Das Programm bereitet im Zusammenhang mit der Grundsteuerfestsetzung die Einzelfälligkeiten für Folgejahre auf.
Kriteriennummer: VGrP8
 
3.
Das Programm bildet die automatisierte Grundsteuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung für mehrere Steuerschuldner als kontrollierbaren Datenverarbeitungsprozess nach.
Kriteriennummer: VGrP9
III.
Festsetzung der Grundsteuer B nach der Ersatzbemessungsgrundlage
 
1.
Das Programm ermöglicht die Verarbeitung einer Steueranmeldung zur Grundsteuer B nach der Ersatzbemessungsgrundlage für einzelne Steuerschuldner als kontrollierbaren Datenverarbeitungsprozess.
Kriteriennummer: VGrP10
 
2.
Das Programm ermittelt die festzusetzende Grundsteuer B nach der Ersatzbemessungsgrundlage unter Einbeziehung der zugehörigen Steueranmeldung.
Kriteriennummer: VGrP11

5. Teil
Spezielle Anforderungen an Verfahren
zur Veranlagung der Hundesteuer

1. Abschnitt
Verwaltung der Steuerart

I.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung folgender Informationen zum Steuersatz der Hundesteuer:
 
1.
Zuordnung zur Steuerart der Hundesteuer mit Differenzierung mindestens nach normalen, ermäßigten und gefährlichen Hunden sowie nach dem jeweils ersten und jedem weiteren gehaltenen Hund,
 
2.
Höhe des Steuersatzes,
 
3.
Gültigkeitszeitraum.
 
Kriteriennummer: VHuP1
II.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung von Steuertarifen für die satzungsgemäße Ermittlung der Hundesteuer unter Berücksichtigung folgender Regeln:
 
1.
die Hundesteuer kann als Jahressteuer abgebildet werden,
 
2.
es existieren entsprechende Steuertarife für normale und für gefährliche Hunde, jeweils differenziert mindestens nach dem ersten und jedem weiteren Hund,
 
3.
es werden Steuerermäßigungstatsachen berücksichtigt,
 
4.
der Steuersatz wird auf das einzelne zu besteuernde Objekt angewandt,
 
5.
die Steuer kann anteilig berechnet werden,
 
6.
die Steuer wird Cent genau kaufmännisch gerundet,
 
7.
der Grenzwert für das Absehen von einer Steuerfestsetzung wird entsprechend berücksichtigt,
 
8.
die maßgebende Anzahl der festen Fälligkeiten resultiert aus dem Veranlagungszeitraum,
 
9.
aus der festzusetzenden Steuer können die einzelnen Fälligkeiten nach dem Prinzip der Gleichverteilung Cent genau ermittelt werden,
 
10.
die zum Zeitpunkt der Steuerfestsetzung in der Vergangenheit liegenden festen Fälligkeiten werden in die Anpassung entsprechend einbezogen,
 
11.
ein nachzufordernder beziehungsweise ein zu erstattender Steuerbetrag wird satzungsgemäß fällig gestellt.
 
Kriteriennummer: VHuP2

2. Abschnitt
Verwaltung spezifischer Steuersachverhalte
der Hundesteuer

I.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung der folgenden Informationen zu Hundesteuerobjekten:
 
1.
Beschreibung des gehaltenen Hundes,
 
2.
Nummer der Hundesteuermarke,
 
3.
Beginn und Ende der Hundesteuerpflicht,
 
4.
Rasse,
 
5.
Wurfzeitpunkt.
 
Kriteriennummer: VHuP3
II.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung weiterer Informationen zu Hundesteuerobjekten, die das Halten von gefährlichen Hunden betreffen:
 
1.
Kennzeichnung als gefährlicher Hund,
 
2.
abweichender Ort der Unterbringung des Hundes,
 
3.
mitteilungspflichtiger Änderungsgrund zur Hundehaltung.
 
Kriteriennummer: VHuP4

3. Abschnitt
Veranlagung der Hundesteuer

I.
Das Programm ermittelt die festzusetzende Hundesteuer je Hundesteuerobjekt und je Veranlagungszeitraum.
Kriteriennummer: VHuP5
II.
Das Programm unterstützt die Erstellung einer Kontrollmitteilung im Rahmen der Mitteilungspflicht beim Halten von gefährlichen Hunden an die zuständige Kreispolizeibehörde.
Kriteriennummer: VHuP6

6. Teil
Spezielle Anforderungen an Verfahren
zur Veranlagung der Vergnügungsteuer

1. Abschnitt
Verwaltung der Steuerart

I.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung folgender Informationen zum Steuersatz der Vergnügungsteuer:
 
1.
Zuordnung zur Steuerart der Vergnügungsteuer mit Differenzierung mindestens nach der Kartensteuer, der Pauschsteuer, der Vergnügungsteuer nach dem Einspielergebnis und der Vergnügungsteuer nach Roheinnahmen,
 
2.
Höhe des Steuersatzes,
 
3.
Maßeinheit des Steuersatzes,
 
4.
Gültigkeitszeitraum.
 
Kriteriennummer: VVeP1
II.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung von Steuertarifen für die satzungsgemäße Ermittlung der Vergnügungsteuer unter Berücksichtigung folgender Regeln:
 
1.
es existieren entsprechende Steuertarife für die Kartensteuer, die Pauschsteuer, die Vergnügungsteuer nach dem Einspielergebnis und die Vergnügungsteuer nach Roheinnahmen,
 
2.
der Steuersatz wird gemäß dem unter der Maßeinheit hinterlegten Maßstab auf die Bemessungsgrundlage des zu besteuernden Objektes angewandt,
 
3.
eine angemeldete Steuer als Bemessungsgrundlage wird als festgesetzter Steuerbetrag behandelt,
 
4.
es können Vorauszahlungen zur Vergnügungsteuer erzeugt werden,
 
5.
die Steuer kann anteilig berechnet werden,
 
6.
die Steuer wird Cent genau kaufmännisch gerundet,
 
7.
der Grenzwert für das Absehen von einer Steuerfestsetzung wird entsprechend berücksichtigt,
 
8.
die maßgebende Anzahl der festen Fälligkeiten resultiert aus dem Veranlagungszeitraum,
 
9.
aus der festzusetzenden Steuer können die einzelnen Fälligkeiten nach dem Prinzip der Gleichverteilung Cent genau ermittelt werden,
 
10.
die zum Zeitpunkt der Steuerfestsetzung in der Vergangenheit liegenden festen Fälligkeiten werden in die Anpassung entsprechend einbezogen,
 
11.
ein nachzufordernder beziehungsweise ein zu erstattender Steuerbetrag kann satzungsgemäß fällig gestellt werden.
 
Kriteriennummer: VVeP2

2. Abschnitt
Verwaltung spezifischer Steuersachverhalte
der Vergnügungsteuer

I.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung der folgenden Informationen zu Vergnügungsteuerobjekten:
 
1.
Beschreibung der Vergnügung,
 
2.
Ort der Vergnügung,
 
3.
steuerliche Identifikationsnummer der Gemeinde,
 
4.
Beginn und Ende der Vergnügungsteuerpflicht.
 
Kriteriennummer: VVeP3

3. Abschnitt
Veranlagung der Vergnügungsteuer

I.
Steuerfestsetzung für einmalige Vergnügungen
 
1.
Das Programm ermittelt für einmalige Vergnügungen die festzusetzende Vergnügungsteuer je Vergnügungsteuerobjekt und je Veranlagungszeitraum.
Kriteriennummer: VVeP4
II.
Steuerfestsetzung für fortdauernde Vergnügungen
 
1.
Das Programm unterstützt für fortdauernde Vergnügungen die Ermittlung der festzusetzenden Vergnügungsteuer durch
 
 
A)
Heranziehen einer regelmäßig angemeldeten Vergnügungsteuer:
 
 
 
1.
Das Programm ermöglicht die Verarbeitung einer Steueranmeldung zur Vergnügungsteuer.
 
 
 
2.
Das Programm ermittelt die festzusetzende Vergnügungsteuer unter Einbeziehung der zugehörigen Steueranmeldung.
 
 
oder
 
 
B)
Verwendung eines Vorauszahlungssystems:
 
 
 
1.
Das Programm ermittelt die einzelnen Vorauszahlungen und den festzusetzenden Vorauszahlungsgesamtbetrag zur Vergnügungsteuer je Steuerobjekt und je Veranlagungszeitraum.
 
 
 
2.
Das Programm ermittelt die festzusetzende Vergnügungsteuer auf der Basis erklärter Steuersachverhalte und führt in diesem Zusammenhang die Abrechnung über die Vorauszahlungen durch.
 
 
Kriteriennummer: VVeP5

7. Teil
Spezielle Anforderungen an Verfahren
zur Veranlagung der Zweitwohnungsteuer

1. Abschnitt
Verwaltung der Steuerart

I.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung folgender Informationen zum Steuersatz der Zweitwohnungsteuer:
 
1.
Zuordnung zur Steuerart der Zweitwohnungsteuer mit Differenzierung mindestens nach der Steuer auf Basis der Nettokaltmiete und nach der Pauschsteuer,
 
2.
Höhe des Steuersatzes,
 
3.
Maßeinheit des Steuersatzes,
 
4.
Gültigkeitszeitraum.
 
Kriteriennummer: VZwP1
II.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung von Steuertarifen für die satzungsgemäße Ermittlung der Zweitwohnungsteuer unter Berücksichtigung folgender Regeln:
 
1.
die Zweitwohnungsteuer kann als Jahressteuer abgebildet werden,
 
2.
es existieren entsprechende Steuertarife für die Zweitwohnungsteuer nach der Nettokaltmiete und pauschal nach der Stückzahl,
 
3.
der Steuersatz wird gemäß dem unter der Maßeinheit hinterlegten Maßstab auf die Bemessungsgrundlage des einzelnen zu besteuernden Objektes angewandt,
 
4.
die Steuer kann anteilig berechnet werden,
 
5.
die Steuer wird Cent genau kaufmännisch gerundet,
 
6.
der Grenzwert für das Absehen von einer Steuerfestsetzung wird entsprechend berücksichtigt,
 
7.
die maßgebende Anzahl der festen Fälligkeiten resultiert aus dem Veranlagungszeitraum,
 
8.
aus der festzusetzenden Steuer können die einzelnen Fälligkeiten nach dem Prinzip der Gleichverteilung Cent genau ermittelt werden,
 
9.
die zum Zeitpunkt der Steuerfestsetzung in der Vergangenheit liegenden festen Fälligkeiten werden in die Anpassung entsprechend einbezogen,
 
10.
ein nachzufordernder beziehungsweise ein zu erstattender Steuerbetrag wird gemäß Satzung fällig gestellt.
 
Kriteriennummer: VZwP2

2. Abschnitt
Verwaltung spezifischer Steuersachverhalte
der Zweitwohnungsteuer

I.
Das Programm ermöglicht die Speicherung und Verwaltung der folgenden Informationen zu Zweitwohnungsteuerobjekten:
 
1.
Beschreibung der Zweitwohnung,
 
2.
steuerliche Identifikationsnummer der Gemeinde,
 
3.
Beginn und Ende der Zweitwohnungsteuerpflicht,
 
4.
Anteilsmerkmal.
 
Kriteriennummer: VZwP3

3. Abschnitt
Veranlagung der Zweitwohnungsteuer

I.
Das Programm ermittelt die festzusetzende Zweitwohnungsteuer je Zweitwohnungsteuerobjekt und je Veranlagungszeitraum.
Kriteriennummer: VZwP4

8. Teil
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Bischofswerda, den 20. Juni 2012

Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung
Weber
Direktor

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2012 Nr. 28, S. 830
    Fsn-Nr.: 521-V12.x1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 13. Juli 2012

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2017