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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 4. März 2004 (SächsABl. SDr. S. S 443)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Vom 4. März 2004

I.
Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst treten mit Ablauf des 31. März 2004 außer Kraft, soweit sie bis 31. Dezember 2003 erlassen und nicht in der Anlage enthalten sind.
II.
Unter Ziffer I fallen nicht Verwaltungsvorschriften, die aus Gründen der Sicherheit nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.
III.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 4. März 2004

Der Staatsminister
für Wissenschaft und Kunst
Dr. Matthias Rößler

Anlage 
(zu Ziffer I)

Bereinigte Sammlung
der Verwaltungsvorschriften
des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
Stand: 1. Januar 2004

Übersicht

1
Personalwesen
1.1
Beurteilung der Beamten, Leistungsstufen und -prämien, Bewährungsaufstieg
1.2
Dienstreisen, Urlaub, Reise- und Umzugskostenvergütung, Trennungsgeld
1.3
Ernennung und Einstellung von Hochschulpersonal
1.4
Professorenbesoldung, Lehrvergütung
1.5
Dienstaufgaben, Nebentätigkeit
2
Kunst und Kultur
2.1
Kunst- und Kulturförderung, Verleihung von Ehrentiteln
2.2
Museen und Theater
3
Hochschulangelegenheiten
3.1
Allgemeines
3.2
Hochschulzugang und Förderung ausländischer Studenten
3.3
Förderung studentischer Veranstaltungen und akademischer Zusammenarbeit
3.4
Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen, ausländische akademische Grade
3.5
Studentenwerke
4
Forschungsförderung
5
Bibliotheken
1
Personalwesen
1.1
Beurteilung der Beamten, Leistungsstufen und -prämien, Bewährungsaufstieg
1.1.1
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die dienstliche Beurteilung der Beamten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (Verwaltungsvorschrift des SMWK zur Sächsischen Beurteilungsverordnung – VwV-SMWK-SächsBeurtVO) vom 7. November 2003 (SächsABl. S. 1100)
1.1.2
Regelung über den Vollzug der Leistungsstufenverordnung (LStVO) und der Leistungsprämienverordnung (LPVO) vom 10. Juni 1999 (nicht veröffentlicht)
1.1.3
Regelung über den Vollzug der Verwaltungsvorschrift des SMF zur Gewährung von Prämien für besondere Leistungen an Arbeitnehmer (VwV Leistungsprämien) vom 18. November 1999 (nicht veröffentlicht)
1.1.4
Regelung über den Vollzug der Verwaltungsvorschrift des SMF zur Gewährung von Prämien für besondere Leistungen an Arbeitnehmer (VwV Leistungsprämien) für die Einrichtungen des Kapitels 1286 vom 22. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
1.1.5
Außertarifliche Regelung – Bewährungsaufstieg (§ 23a BAT-O) von Angestellten, die wegen Forschungsaufenthalten beurlaubt wurden, vom 18. Mai 2000 (nicht veröffentlicht)
1.2
Dienstreisen, Urlaub, Reise- und Umzugskostenvergütung, Trennungsgeld
1.2.1
Regelung über die Anordnung und Genehmigung von Dienstreisen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) vom 17. März 2003 (nicht veröffentlicht)
1.2.2
Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung von Dienstreisen und Urlaub der Rektoren und Kanzler der Hochschulen sowie der Leiter der sonstigen nachgeordneten Einrichtungen vom 16. November 1999 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Ziffer V der Regelung vom 17. März 2003 (nicht veröffentlicht)
1.2.3
Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz, dem Sächsischen Reisekostengesetz und der Sächsischen Trennungsgeldverordnung vom 31. Juli 1995 (SächsABl. S. 1005)
verlängert durch:
Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 15. März 2001 (nicht veröffentlicht)
1.2.4
Verwaltungsvorschrift über die Zuständigkeit für die Anerkennung privater Kraftfahrzeuge als im überwiegenden dienstlichen Interesse gehalten vom 9. Oktober 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
1.3
Ernennung und Einstellung von Hochschulpersonal
1.3.1
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Ernennung von Professoren/Professorinnen zu Landesbeamten vom 28. Juni 1999 (nicht veröffentlicht)
1.3.2
Regelung über die Ausgestaltung des Verfahrens für die Einstellung von Nachwuchswissenschaftlern, die nach Umsetzung des 5. Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes in Landesrecht als Juniorprofessoren beschäftigt werden sollen, vom 8. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
1.3.3
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Altersgrenzen für die Einstellung von wissenschaftlichen und künstlerischen Assistenten, Oberassistenten, Oberingenieuren und Hochschuldozenten und die Anrechnung von Dienstzeiten (VwV Altersgrenzen) vom 1. März 1999 (SächsABl. S. 298)
1.4
Professorenbesoldung, Lehrvergütung
1.4.1
Verwaltungsvorschrift zur Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe C3 an Inhaber einer mit der Besoldungsgruppe C2 BBesG bewerteten Professur an den Hochschulen für Technik und Wirtschaft (FH) vom 4. April 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 10. Oktober 2001 (nicht veröffentlicht)
1.4.2
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Vergütung von Lehraufträgen an den Hochschulen im Freistaat Sachsen (VwV Lehrvergütung-Hochschulen) vom 19. Dezember 2002 (SächsABl. 2003 S. 75)
1.5
Dienstaufgaben, Nebentätigkeit
1.5.1
Regelung über die Übertragung von Befugnissen als Dienstvorgesetzter von Professoren nach § 58 Abs. 2 Satz 2 SächsHG; Anerkennung von Tätigkeiten als Dienstaufgabe gemäß § 38 Abs. 4 SächsHG vom 10. Februar 2003 (nicht veröffentlicht)
1.5.2
Regelung über die Zuständigkeit für die Anzeige, Genehmigung, Versagung von und Erklärung über Nebentätigkeiten – § 11 BAT-O in Verbindung mit §§ 81 ff. SächsBG, §§ 4, 9 SächsNTVO – vom 19. Juni 2003 (nicht veröffentlicht)
1.5.3
Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung von Verträgen nach § 57 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO) vom 30. Juli 1998 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 12. März 2002 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 18. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
2
Kunst und Kultur
2.1
Kunst- und Kulturförderung, Verleihung von Ehrentiteln
2.1.1
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst, des Films, der Literatur, der Musik, der nichtstaatlichen Museen und der Soziokultur (Förderrichtlinie Kunst und Soziokultur – FördRL K/Sk) vom 19. Dezember 2001 (SächsABl. 2002 S. 128)
2.1.2
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung der Musikschulen im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Musikschulen – FördRL MS) vom 23. Juli 2001 (SächsABl. S. 848)
2.1.3
Verwaltungsvorschrift des SMWK über die Verleihung der Ehrentitel Kammersängerin/Kammersänger, Kammermusikerin/Kammermusiker und Kammervirtuosin/Kammervirtuose (VwV – Ehrentitel) vom 22. Juni 1998 (SächsABl. S. 552)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 3. Dezember 2003 (SächsABl. S. 1217)
2.2
Museen und Theater
2.2.1
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Errichtung der Staatlichen Ethnographischen Sammlungen Sachsen vom 8. Dezember 2003 (SächsABl. S. 1214)
2.2.2
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Errichtung des Staatsbetriebs „Landesbühnen Sachsen“ (VwV LBS) vom 9. Dezember 2003 (SächsABl. S. 1214)
3
Hochschulangelegenheiten
3.1
Allgemeines
3.1.1
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über Beginn und Ende des Semesters vom 9. Januar 2001 (SächsABl. S. 118)
3.1.2
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über das Wahlverfahren an den Hochschulen (Rahmenwahlordnung) vom 15. März 2000 (nicht veröffentlicht)
3.2
Hochschulzugang und Förderung ausländischer Studenten
3.2.1
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Grundsätze für den Hochschulzugang und die -zulassung ausländischer Studienbewerber vom 26. November 2003 (SächsABl. S. 1215)
3.2.2
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) zur Gewährung von Stipendien für ausländische Studenten am Internationalen Hochschulinstitut Zittau (IHI) vom 10. Dezember 1997 (SächsABl. 1998 S. 54)
geändert durch:
Förderrichtlinie vom 19. Dezember 2001 (SächsABl. 2002 S. 127)
verlängert durch:
Förderrichtlinie vom 19. Dezember 2001 (SächsABl. 2002 S. 127)
Förderrichtlinie vom 19. Dezember 2002 (SächsABl. 2003 S. 36)
3.2.3
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für Studienaufenthalte von Studenten aus Entwicklungsländern und den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas an den Hochschulen des Freistaates Sachsen vom 19. Dezember 2001 (SächsABl. 2002 S. 125)
3.3
Förderung studentischer Veranstaltungen und akademischer Zusammenarbeit
3.3.1
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) zur Förderung studentischer Veranstaltungen vom 10. Dezember 1997 (SächsABl. 1998 S. 51)
geändert und verlängert durch:
Förderrichtlinie vom 19. Dezember 2001 (SächsABl. 2002 S. 127)
3.3.2
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Gewährung von Zuschüssen für die akademische Zusammenarbeit sächsischer Hochschulen mit ausländischen Partnern vom 24. Januar 2002 (nicht veröffentlicht)
3.4
Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen, ausländische akademische Grade
3.4.1
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen (Hochschulabschlüsse, Abschlüsse an Kunst- und Musikhochschulen, Abschlüsse an kirchlichen Ausbildungseinrichtungen, Fach- und Ingenieurschulabschlüsse) vom 30. Januar 1992 (SächsABl. SDr. S. S2)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 1997 (SächsABl. S. 1268)
Verwaltungsvorschrift vom 2. November 2002 (SächsABl. S. 1189)
3.4.2
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen an kirchlichen Bildungseinrichtungen vom 10. Februar 1993 (SächsABl. S. 264)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 1998 (SächsABl. S. 1011)
Verwaltungsvorschrift vom 3. Dezember 2003 (SächsABl. S. 1217)
3.4.3
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über das Verfahren und die Form der Genehmigung der Führung ausländischer akademischer Grade (Sächsische Verwaltungsvorschrift für ausländische akademische Grade – SächsVwV AAGr) vom 19. März 1999 (SächsABl. S. 314)
3.5
Studentenwerke
3.5.1
Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für die Wirtschaftsführung der Studentenwerke vom 19. Dezember 2001 (SächsABl. S. 167)
3.5.2
Anwendungshinweise für die Richtlinien für die Wirtschaftsführung der Studentenwerke vom 14. August 2003 (nicht veröffentlicht)
4
Forschungsförderung
4.1
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Gewährung von Zuwendungen für Verbesserungen der Forschungsinfrastruktur und für Forschungsvorhaben mit jeweils anwendungsnaher Ausrichtung vom 26. September 2000 (SächsABl. S. 882)
geändert durch:
Förderrichtlinie vom 18. März 2002 (SächsABl. S. 449)
4.2
Erlass über die Gewährung von Fördermitteln für Verbesserungen der Forschungsinfrastruktur und für Forschungsvorhaben mit jeweils anwendungsnaher Ausrichtung vom 11. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
4.3
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Forschungsbereich vom 19. Dezember 2001 (SächsABl. 2002 S. 166)
4.4
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) über die Gewährung von Fördermitteln für Projekte im Forschungsbereich vom 18. Januar 2002 (nicht veröffentlicht)
4.5
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Gewährung von Stipendien zur Förderung des Wiedereinstiegs in die wissenschaftliche Arbeit (Wiedereinstiegsstipendien) vom 1. Dezember 2001 (SächsABl. S. 1325)
5
Bibliotheken
5.1
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Aussonderung von Bibliotheksgut (VwV Aussonderung) vom 7. März 2001 (SächsABl. S. 481)
5.2
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Errichtung des Staatsbetriebes „Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig“ (VwV DZB) vom 19. Dezember 2002 (SächsABl. 2003 S. 76)

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. SDr. 2004 Nr. 4, S. 443

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. April 2004

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2005