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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung

Vollzitat: Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung vom 29. März 1996 (SächsGVBl. S. 122)

Gesetz
zur Änderung der Sächsischen Bauordnung

Vom 29. März 1996

Der Sächsische Landtag hat am 29. Februar 1996 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 1994 (SächsGVBI. S. 1401) wird wie folgt geändert:

§ 86 wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der §§ 20 bis 25 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.“
2.
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Die §§ 20 bis 25 treten am 1. April 1996 in Kraft.„
3.
Absatz 2 wird Absatz 3; Absatz 3 wird Absatz 2.
4.
In Absatz 4 werden die Worte „und der zu diesen Bestimmungen nach § 82 Abs. 5 und 6 erlassenen Rechtsvorschriften“ und nach dem Wort „Prüfzeichenverordnung“, die Worte „und die Überwachungsverordnung“ gestrichen.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 29. März 1996

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1996 Nr. 8, S. 122
    Fsn-Nr.: 421

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 20. April 1996

    Fassung gültig bis: 30. April 1999