Anordnung
des Ministerpräsidenten
zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung und der Staatsministerien
Vom 23. Mai 2002
I.
Vertretung des Ministerpräsidenten
Stellvertretender Ministerpräsident ist der Staatsminister für Kultus (SMK). Bei dessen Verhinderung wird die Stellvertretung des Ministerpräsidenten in folgender Reihenfolge wahrgenommen:
- Staatsminister des Innern (SMI)
Staatsminister der Justiz (SMJus)
Staatsminister der Finanzen (SMF)
Staatsminister für Wissenschaft und Kunst (SMWK)
Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit (SMWA)
Staatsministerin für Soziales (SMS)
Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Staatsminister und Chef der Staatskanzlei (SM/CdS).
II.
Vertretung der Regierungsmitglieder
Die Regierungsmitglieder vertreten sich als Mitglieder der Staatsregierung wie folgt:
Staatsminister | Vertreter |
---|---|
Staatsminister | Vertreter |
SMI | SMJus |
SMJus | SMI |
SMF | SMWA |
SMWA | SMF |
SMK | SMWK |
SMWK | SMK |
SMS | SMUL |
SMUL | SMS |
SM/CdS | SMJus. |
Ist auch der Vertreter verhindert, vertreten sich die Regierungsmitglieder gemäß der in der Liste unter I. aufgeführten Reihenfolge nach dem zu vertretenden Mitglied der Staatsregierung.
III.
Vertretung der Staatsminister in Angelegenheiten
ihres Geschäftsbereiches
Die Vertretung der Staatsminister in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches erfolgt durch den jeweiligen Amtschef.
In Angelegenheiten der Staatskanzlei wird der Ministerpräsident durch den Staatsminister und Chef der Staatskanzlei vertreten.
IV.
Schlussbestimmung
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 2. Mai 2002 in Kraft.
Gleichzeitig wird die Anordnung des Ministerpräsidenten zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung und der Staatsministerien vom 10. November 1999 (SächsABl. S. 1012) aufgehoben.
Dresden, den 23. Mai 2002
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt