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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Anordnung des Ministerpräsidenten zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung und der Staatsministerien

Vollzitat: Anordnung des Ministerpräsidenten zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung und der Staatsministerien vom 23. Mai 2002 (SächsABl. S. 634), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 15. März 2004 (SächsABl. SDr. S. S 224)

Anordnung
des Ministerpräsidenten
zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung und der Staatsministerien

Vom 23. Mai 2002

I.
Vertretung des Ministerpräsidenten

Stellvertretender Ministerpräsident ist der Staatsminister für Kultus (SMK). Bei dessen Verhinderung wird die Stellvertretung des Ministerpräsidenten in folgender Reihenfolge wahrgenommen:

       
Staatsminister des Innern (SMI)
Staatsminister der Justiz (SMJus)
Staatsminister der Finanzen (SMF)
Staatsminister für Wissenschaft und Kunst (SMWK)
Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit (SMWA)
Staatsministerin für Soziales (SMS)
Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Staatsminister und Chef der Staatskanzlei (SM/CdS).

II.
Vertretung der Regierungsmitglieder

Die Regierungsmitglieder vertreten sich als Mitglieder der Staatsregierung wie folgt:

Vertretung
Staatsminister Vertreter
Staatsminister Vertreter
SMI SMJus
SMJus SMI
SMF SMWA
SMWA SMF
SMK SMWK
SMWK SMK
SMS SMUL
SMUL SMS
SM/CdS SMJus.

Ist auch der Vertreter verhindert, vertreten sich die Regierungsmitglieder gemäß der in der Liste unter I. aufgeführten Reihenfolge nach dem zu vertretenden Mitglied der Staatsregierung.

III.
Vertretung der Staatsminister in Angelegenheiten
ihres Geschäftsbereiches

Die Vertretung der Staatsminister in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches erfolgt durch den jeweiligen Amtschef.
In Angelegenheiten der Staatskanzlei wird der Ministerpräsident durch den Staatsminister und Chef der Staatskanzlei vertreten.

IV.
Schlussbestimmung

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 2. Mai 2002 in Kraft.
Gleichzeitig wird die Anordnung des Ministerpräsidenten zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung und der Staatsministerien vom 10. November 1999 (SächsABl. S. 1012) aufgehoben.

Dresden, den 23. Mai 2002

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2002 Nr. 24, S. 634

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 2. Mai 2002

    Fassung gültig bis: 15. November 2004