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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Stundentafeln bbS

Vollzitat: VwV Stundentafeln bbS vom 30. Juli 2015 (MBl. SMK S. 294), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 407)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über Lehrpläne und Stundentafeln für berufsbildende Schulen im Freistaat Sachsen
(VwV Stundentafeln bbS)

Vom 30. Juli 2015

I.
Geltungsbereich und Anwendung

1.
Stundentafeln
 
a)
Diese Verwaltungsvorschrift gilt für die Erteilung des Unterrichts an allen öffentlichen berufsbildenden Schulen.
 
b)
Die Stundentafeln gelten in Verbindung mit der Landesliste der Lehrpläne für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen im Freistaat Sachsen.
 
c)
Werden neue Stunden- oder Rahmenstundentafeln in Kraft gesetzt, sind diese erstmals für Bildungsgänge anzuwenden, die im darauf folgenden Schuljahr beginnen, soweit nicht mit dem Inkrafttreten etwas anderes bestimmt wird. Laufende Bildungsgänge werden nach den bis dahin geltenden Stunden- oder Rahmenstundentafeln weitergeführt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sind für neue oder neu geordnete Berufe noch keine sächsischen Stundentafeln vorgegeben, werden die zu verwendenden Stundentafeln vom Staatsministerium für Kultus gesondert festgelegt.
 
d)
An der Fachschule in den Fachbereichen Gestaltung, Technik und Wirtschaft sind bei Unterricht in Teilzeitform mindestens 14 Wochenstunden vorzusehen. Eine gegenüber der Vollzeitform geringere Gesamtausbildungsstundenzahl ist durch die besondere methodisch-didaktische Gestaltung des Unterrichts unter Berücksichtigung der Berufstätigkeit der Fachschüler auszugleichen.
 
e)
Die Stundentafeln für die einjährige Fachoberschule und die Rahmenstundentafel für die Fachschule sind bei Unterricht in Teilzeitform entsprechend anzuwenden.
 
f)
Der Unterricht der Berufsschule in der dualen Berufsausbildung kann auch in zusammenhängenden Abschnitten als Blockunterricht und als Unterricht im 2-2-1-Modell durchgeführt werden.
2.
Lehrpläne, Arbeitsmaterialien, Stoff- und Kompetenzverteilungspläne
 
a)
Die Lehrpläne in den studienqualifizierenden Bildungsgängen sind von der Schule in Stoffverteilungspläne umzusetzen, die die inhaltliche und zeitliche Gliederung für den Unterricht ausweisen. Die Lehrpläne und Arbeitsmaterialien der berufsqualifizierenden Bildungsgänge sind durch die Kompetenzverteilungspläne zu untersetzen (siehe „Handreichung des Sächsischen Bildungsinstitutes zur Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“).
 
b)
Nummer 1 Buchstaben b und c gilt entsprechend.
3.
Wahlbereich
 
Der in einer Stundentafel festgelegte Maximalwert für den Wahlbereich gibt die Höchststundenzahl für die Teilnahme am Wahlunterricht an.
4.
Betriebspraktikum, berufspraktische Ausbildung, fachpraktischer Unterricht in der Schulart Fachoberschule
 
Die für ein Betriebspraktikum, eine berufspraktische Ausbildung oder für fachpraktischen Unterricht in der Schulart Fachoberschule vorgesehene Stundenzahl geht von einer Wochenarbeitszeit von 40 Zeitstunden aus. Gilt im Betrieb eine abweichende Regelung (zum Beispiel eine tarifvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit von weniger als 40 Zeitstunden), ist diese maßgeblich.

II.
Inhalt

A)
Stundentafeln der Berufsschule
 
A.1
Berufsvorbereitungsjahr
 
A.2
Gestrecktes Berufsvorbereitungsjahr
 
A.3
Vorbereitungsklasse mit berufspraktischen Aspekten
 
A.4
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit/Einstiegsqualifizierung (EQ)
 
A.5
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich 1
 
A.6
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereiche 2 bis 13
 
A.7
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Metalltechnik
 
A.8
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Fahrzeugtechnik
 
A.9
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Elektrotechnik
 
A.10
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Bautechnik (4 Berufsgruppen)
 
A.11
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Holztechnik
 
A.12
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Textiltechnik und Bekleidung
 
A.13
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Farbtechnik und Raumgestaltung – Berufsgruppe Farbtechnik
 
A.14
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Farbtechnik und Raumgestaltung – Berufsgruppe Raumgestaltung
 
A.15
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Körperpflege
 
A.16
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Ernährung, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistung
 
A.17
Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches 1
 
A.18
Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche 2 bis 13
 
A.19
Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches 1 (Organisationsform Blockunterricht)
 
A.20
Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche 2 bis 13 (Organisationsform Blockunterricht)
 
A.21
Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches 1 (Organisationsform 2-2-1-Modell)
 
A.22
Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche 2 bis 13 (Organisationsform 2-2-1-Modell)
 
A.23
Berufsausbildung im Beruf Maurer mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife (Schulversuch DOBA)
 
A.24
Berufsausbildung im Beruf Beton- und Stahlbetonbauer mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife (Schulversuch DOBA)
 
A.25
Berufsausbildung im Beruf Zimmerer mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife (Schulversuch DOBA)
 
A.26
Berufsausbildung im Beruf Straßenbauer mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife (Schulversuch DOBA)
B)
Stundentafeln der Berufsfachschule
 
B.1
Berufsfachschule für Medizinische Dokumentation
 
B.2
Berufsfachschule für Sozialwesen
 
B.3
Berufsfachschule für Pflegehilfe
 
B.4
Berufsfachschule für Technik, Ausbildungsrichtung Bekleidungstechnischer Assistent
 
B.5
Berufsfachschule für Technik, Ausbildungsrichtung Chemisch-technischer Assistent, Schwerpunkt Biotechnologie
 
B.6
Berufsfachschule für Technik, Ausbildungsrichtung Chemisch-technischer Assistent, Schwerpunkt Chemische Analytik
 
B.7
Berufsfachschule für Technik, Ausbildungsrichtung Chemisch-technischer Assistent, Schwerpunkt Umweltschutztechnik
 
B.8
Berufsfachschule für Technik, Ausbildungsrichtung Gestaltungstechnischer Assistent, Schwerpunkt Grafik
 
B.9
Berufsfachschule für Technik, Ausbildungsrichtung Gestaltungstechnischer Assistent, Schwerpunkt Medien/Kommunikation
 
B.10
Berufsfachschule für Technik, Ausbildungsrichtung Technischer Assistent für Informatik
 
B.11
Berufsfachschule für Technik, Ausbildungsrichtung Assistent für Automatisierungs- und Computertechnik
 
B.12
Berufsfachschule für Wirtschaft, Ausbildungsrichtung Assistent für Hotelmanagement
 
B.13
Berufsfachschule für Wirtschaft, Ausbildungsrichtung Fremdsprachenkorrespondent
 
B.14
Berufsfachschule für Wirtschaft, Ausbildungsrichtung Internationaler Touristikassistent
 
B.15
Berufsfachschule für Wirtschaft, Ausbildungsrichtung Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Fremdsprachen
 
B.16
Berufsfachschule für Wirtschaft, Ausbildungsrichtung Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Informationsverarbeitung
 
B.17
Berufsfachschule für Wirtschaft, Ausbildungsrichtung Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Umweltschutz
 
B.18
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Altenpflege
 
B.19
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Diätassistenten
 
B.20
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Ergotherapie
 
B.21
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Hebammen und Entbindungspfleger
 
B.22
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Gesundheits- und Krankenpflege/Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
 
B.23
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Logopädie
 
B.24
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenten, Beruf Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent
 
B.25
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenten, Beruf Medizinisch-technischer Radiologieassistent
 
B.26
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenten, Beruf Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik
 
B.27
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenten, Beruf Veterinärmedizinisch-technischer Assistent
 
B.28
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Notfallsanitäter
 
B.29
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Orthoptik
 
B.30
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Physiotherapie, Beruf Physiotherapeut
 
B.31
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule Physiotherapie, Beruf Masseur und medizinischer Bademeister
 
B.32
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Pharmazeutisch-technische Assistenten
 
B.33
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Podologen
 
B.34
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Rettungsassistenten
 
B.35
Berufsfachschule für Musikinstrumentenbauer, Beruf Geigenbauer
 
B.36
Berufsfachschule für Musikinstrumentenbauer, Beruf Handzuginstrumentenmacher
 
B.37
Berufsfachschule für Musikinstrumentenbauer, Beruf Zupfinstrumentenmacher
 
B.38
Berufsfachschule für Uhrmacher
C)
Stundentafeln der Fachschule
 
C.1
Fachbereich Gestaltung, Fachrichtung Kommunikationsdesign
 
C.2
Fachbereich Gestaltung, Fachrichtung Produktdesign
 
C.3
Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege
 
C.4
Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilpädagogik
 
C.5
Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
 
C.6
Fachbereich Technik (Rahmenstundentafel)
 
C.6
Fachbereich Technik, Fachrichtung Bautechnik
 
C.6
Fachbereich Technik, Fachrichtung Chemietechnik
 
C.6
Fachbereich Technik, Fachrichtung Feinwerktechnik
 
C.6
Fachbereich Technik, Fachrichtung Gebäudesystemtechnik
 
C.6
Fachbereich Technik, Fachrichtung Glastechnik
 
C.6
Fachbereich Technik, Fachrichtung Gießereitechnik
 
C.6
Fachbereich Technik, Fachrichtung Kältetechnik
 
C.6
Fachbereich Technik, Fachrichtung Lebensmitteltechnik
 
C.6
Fachbereich Technik, Fachrichtung Medizintechnik
 
C.6
Fachbereich Technik, Fachrichtung Metallbautechnik
 
C.6
Fachbereich Technik, Fachrichtung Umweltschutztechnik
 
C.7
Fachbereich Technik, Fachrichtung Bekleidungstechnik
 
C.8
Fachbereich Technik, Fachrichtung Bohrtechnik
 
C.9
Fachbereich Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik
 
C.10
Fachbereich Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Kommunikationselektronik und Datenverarbeitungstechnik
 
C.11
Fachbereich Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Projektierung und Systemmanagement
 
C.12
Fachbereich Technik, Fachrichtung Farb- und Lacktechnik, Schwerpunkt Bausanierung
 
C.13
Fachbereich Technik, Fachrichtung Farb- und Lacktechnik, Schwerpunkt Industrielle Verfahrenstechnik
 
C.14
Fachbereich Technik, Fachrichtung Geologietechnik
 
C.15
Fachbereich Technik, Fachrichtung Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
 
C.16
Fachbereich Technik, Fachrichtung Holztechnik
 
C.17
Fachbereich Technik, Fachrichtung Informatik, Schwerpunkt Datenbanktechnologie
 
C.18
Fachbereich Technik, Fachrichtung Informatik, Schwerpunkt Netzwerktechnologie
 
C.19
Fachbereich Technik, Fachrichtung Informatik, Schwerpunkt Softwaretechnologie
 
C.20
Fachbereich Technik, Fachrichtung Fahrzeugtechnik
 
C.21
Fachbereich Technik, Fachrichtung Kunststofftechnik
 
C.22
Fachbereich Technik, Fachrichtung Maschinentechnik
 
C.23
Fachbereich Technik, Fachrichtung Mechatronik
 
C.24
Fachbereich Technik, Fachrichtung Textiltechnik
 
C.25
Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft
 
C.26
Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe
 
C.27
Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Wohnungswirtschaft
D)
Stundentafeln der Fachoberschule
 
D.1
Fachrichtung Agrarwirtschaft
 
D.2
Fachrichtung Gestaltung
 
D.3
Fachrichtung Sozialwesen
 
D.4
Fachrichtung Technik
 
D.5
Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
E)
Stundentafeln des Beruflichen Gymnasiums
 
E.1
Klassenstufe 11, alle Fachrichtungen
 
E.2
Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Agrarwissenschaft
 
E.3
Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Ernährungswissenschaft
 
E.4
Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Informations- und Kommunikationstechnologie
 
E.5
Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Technikwissenschaft
 
E.6
Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft
 
E.7
Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft, Zusatzqualifikation Wirtschaft, Europa, Sprache, Mobilität (European Business Baccalaureate Diploma – EBBD)
 
E.8
Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Biotechnologie
 
E.9
Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Gesundheit und Sozialwesen

III.
Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik

Sind in den Stundentafeln die Fächer Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik ausgewiesen und kann der Unterricht an der Schule nicht angeboten werden, soll anstelle dieser Fächer

an der Berufsschule und Berufsfachschule im gleichen Umfang Unterricht in einem anderen Fach, Lernfeld oder Handlungsbereich, insbesondere im berufsbezogenen Bereich, erteilt werden;
an der Fachoberschule im gleichen Umfang Unterricht in einem Fach des Pflichtbereiches erteilt werden;
am Beruflichen Gymnasium jeweils ein anderes Fach unterrichtet beziehungsweise ein anderer Grundkurs aus dem Pflichtbereich belegt werden.

IV.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass über Stundentafeln und Lehrpläne für berufsbildende Schulen im Freistaat Sachsen vom 18. Mai 2007 (nicht veröffentlicht), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 895), außer Kraft.

Dresden, den 30. Juli 2015

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Dr. Frank Pfeil
Staatssekretär

Anlagen zu Ziffer II

Muster – Teil A

Muster – Teil B

Muster – Teil C

Muster – Teil D

Muster – Teil E

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2015 Nr. 10, S. 294
    Fsn-Nr.: 710-V15.6

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 8. September 2015

    Fassung gültig bis: 31. Juli 2017