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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der VwV-Vollstreckungsplan II

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der VwV-Vollstreckungsplan II vom 4. Januar 2016 (SächsABl. S. 70)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
zur Änderung der VwV-Vollstreckungsplan II

Vom 4. Januar 2016

I.

Die VwV-Vollstreckungsplan II vom 29. Mai 2013 (SächsABl. S. 598), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2015 (SächsABl. SDr. S. S 419), wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer II Nummer 1 Satz 1 werden die Wörter „Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie“ durch die Wörter „Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie“ ersetzt und die Wörter „und des SKH Rodewisch“ gestrichen.
2.
Ziffer III wird wie folgt geändert:
 
a)
Nummer 1.3 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Buchstabe b wird gestrichen.
 
 
bb)
Die bisherigen Buchstaben c und d werden zu Buchstaben b und c.
 
b)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Buchstabe f wird wie folgt gefasst:
„die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie des SKH Arnsdorf für alle Landgerichtsbezirke.“.
 
 
bb)
Buchstabe g wird gestrichen.
3.
Die Anlage wird wie folgt geändert:
 
a)
Die laufende Nummer 4 wird gestrichen.
 
b)
Die nachfolgenden laufenden Nummern 5 bis 7 werden zu laufenden Nummern 4 bis 6.

II.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 4. Januar 2016

Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Barbara Klepsch

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2016 Nr. 3, S. 70
    Fsn-Nr.: 311

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 22. Januar 2016

    Vorschrift außer Kraft seit:
    5. Oktober 2023