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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Vollzitat: Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik vom 24. Februar 2016 (SächsGVBl. S. 82)

Gesetz
zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens
über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Vom 24. Februar 2016

Der Sächsische Landtag hat am 3. Februar 2016 das folgende Gesetz beschlossen:

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2016 Nr. 3, S. 82
    Fsn-Nr.: 607-6/4

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 24. März 2016