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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

BVD-/MD-Programm

Vollzitat: BVD-/MD-Programm vom 30. November 2016 (SächsABl. 2017 S. 187), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 26. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 404)

Gemeinsames Programm
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
und der Sächsischen Tierseuchenkasse
zum Schutz von Rinderbeständen vor einer Infektion mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD) und zur Bekämpfung in infizierten Beständen
(BVD/MD-Programm)

Vom 30. November 2016

Die Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD) ist eine durch ein Pestivirus hervorgerufene Infektionskrankheit der Rinder, die weit verbreitet ist, gehäuft zu klinischen Erkrankungen mit direkten und indirekten Verlusten führt und als wirtschaftlich bedeutsam eingeschätzt wird. Das klinische Bild ist vielfältig, und aufgrund der immunsuppressiven Eigenschaft des Virus können Sekundärinfektionen das Erscheinungsbild prägen. Neben der horizontalen Übertragung des Virus spielt die vertikale Infektion eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der Infektion, da mit der Entstehung der persistent infizierten Tiere (PI-Tiere) die Grundlage für neue Infektionskreisläufe gelegt wird.

Die BVD/MD gehört seit 2004 zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen.

Die Bekämpfungsmaßnahmen – zu Beginn auf freiwilliger Basis, seit 2011 auf der Basis der BVDV-Verordnung vom 11. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2461) – haben nunmehr zu einem deutlichen Rückgang der Infektionen in den Rinderbeständen geführt. Wurden 2011 noch über 24 000 PI-Tiere in Deutschland gefunden, sank deren Zahl im Jahr 2015 auf 1 718 Tiere ab. Die Prävalenz der PI-Tiere konnte auf 0,03 Prozent gesenkt werden.

Der Freistaat Sachsen konnte im bundesweiten Vergleich den stärksten Rückgang der Infektion nachweisen, 2015 war lediglich in 5 Beständen das BVD-Virus festgestellt worden.

Die BVDV-Verordnung gilt nunmehr in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2016 (BGBl. I S. 1483).

Daher ist eine Neufassung des Programms der Sächsischen Tierseuchenkasse, dessen letzte Aktualisierung 2009 erfolgte, erforderlich.

1. Zielstellung

Ziel ist die vollständige Tilgung der BVDV-Infektion in den sächsischen Rinderbeständen und die nachfolgende Sicherung der Erregerfreiheit. Betriebe sollen durch die Teilnahme am Programm die Möglichkeit erhalten, fachkundige Unterstützung zum wirksamen Schutz vor einer Neueinschleppung der Infektion, zur Immunprophylaxe und im Falle eines Ausbruchs der BVD/MD fachliche Unterstützung bei der Bekämpfung zu erhalten.

Das Programm ergänzt die BVDV-Verordnung insbesondere in Bezug auf die Immunprophylaxe und die begleitende serologische Diagnostik.

2. Verfahren

Die Teilnahme an diesem Programm ist freiwillig. Die Grundlage bildet ein betriebliches BVD/MD-Programm. Dieses ist zwischen Betrieb, betreuendem Tierarzt, Rindergesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse (RGD) und zuständigem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) abzustimmen und sollte bestandsspezifische Faktoren berücksichtigen.

Die zentralen Bestandteile des BVD-Programms sind die vorbeugende Schutzimpfung der Rinder gegen die BVD-Infektion mit Impfstoffen, die eine fetale Schutzwirkung aufweisen sowie die begleitende serologische Untersuchung von ungeimpften Rindern (Jungtierfenster). Das Programm ergänzt somit die Festlegungen, die sich aus der BVDV-Verordnung ergeben (zum Beispiel die Untersuchungspflicht auf BVD-Virus, die Dokumentationspflicht der Impfungen, die Maßnahmen bei Virusnachweis und so weiter).

3. Kosten

Die Kosten für die Untersuchungen an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) trägt das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Die sonstigen Kosten der Maßnahmen trägt der Tierbesitzer. Die Sächsische Tierseuchenkasse beteiligt sich entsprechend der Leistungssatzung in der jeweils geltenden Fassung in Form einer Beihilfe an den Kosten.

4. Datenübermittlung und Auswertung

Die Untersuchungsergebnisse werden von der LUA dem Tierbesitzer, dem zuständigen LÜVA, dem Hoftierarzt und dem RGD mitgeteilt. Die Befunde der labordiagnostischen Untersuchungen werden jährlich durch den RGD der Sächsischen Tierseuchenkasse zusammengefasst und ausgewertet.

5. Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Die Änderung des Programms tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse zum Schutz von Rinderbeständen vor einer Infektion mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD) und zur Bekämpfung in infizierten Beständen vom 17. November 2009 außer Kraft.

Dresden, den 30. November 2016

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Dr. Koch
Abteilungsleiter

Sächsische Tierseuchenkasse
Dr. Walther
Vorsitzender des Verwaltungsrates

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2017 Nr. 6, S. 187
    Fsn-Nr.: 634-V17.2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2017

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2020