Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über die Einrichtung einer Verfahrensentwicklungs- und Pflegestelle für den Justizvollzug des Freistaates Sachsen
(VwV Verfahrensentwicklungs- und Pflegestelle)
Vom 29. August 2019
I.
Einrichtung und Bezeichnung
Bei der Justizvollzugsanstalt Waldheim wird eine Verfahrensentwicklungs- und Pflegestelle für den Justizvollzug des Freistaates Sachsen eingerichtet. Sie führt die Bezeichnung „Verfahrensentwicklungs- und Pflegestelle für den Justizvollzug des Freistaates Sachsen“ (Verfahrensentwicklungs- und Pflegestelle).
II.
Organisation
- 1.
- Die Leitung der Verfahrensentwicklungs- und Pflegestelle und die Mitarbeiter werden vom Staatsministerium der Justiz bestellt.
- 2.
- Anordnungen zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Ziffer III kann der Leitung der Verfahrensentwicklungs- und Pflegestelle ausschließlich das Staatsministerium der Justiz erteilen. Die Leitung der Verfahrensentwicklungs- und Pflegestelle berichtet unmittelbar dem Staatsministerium der Justiz und stimmt die Wahrnehmung der Aufgaben mit diesem ab. Die Beurteilung der Leitung der Verfahrensentwicklungs- und Pflegestelle erfolgt im Benehmen mit dem Staatsministerium der Justiz und die Beurteilung der Mitarbeiter im Benehmen mit der Leitung.
- 3.
- Die Leitung der Verfahrensentwicklungs- und Pflegestelle ist Vorgesetzte der Mitarbeiter der Verfahrensentwicklungs- und Pflegestelle, soweit diese Aufgaben der Verfahrensentwicklungs- und Pflegestelle wahrnehmen.
III.
Aufgaben
Die Aufgaben der Verfahrensentwicklungs- und Pflegestelle im Bereich Informationstechnik (IT) sind
- 1.
- inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Einführung neuer justizvollzugsspezifischer IT-Fachverfahren und -Anwendungen,
- 2.
- fachliche Betreuung der justizvollzugsspezifischen IT-Fachverfahren und -Anwendungen,
- 3.
- Anwenderbetreuung für justizvollzugsspezifische IT-Fachverfahren und -Anwendungen,
- 4.
- Tests von Updates,
- 5.
- fachliche Begleitung der Entwicklung von sachsenspezifischen zentralen Anwendungen für die Justizvollzugsanstalten,
- 6.
- Unterstützung der Justizvollzugsanstalten bei grundsätzlichen Fragen zur IT-Beschaffung,
- 7.
- Organisation zentraler Anwenderschulungen für justizvollzugsspezifische IT-Fachverfahren und -Anwendungen sowie
- 8.
- Prozess- und Organisationsoptimierung im Rahmen der Verfahrenseinführung und auf Grundlage der Einführungskonzeption in allen Justizvollzugsanstalten.
IV.
Ausstattung und Befugnisse
- 1.
- Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Waldheim stellt der Verfahrensentwicklungs- und Pflegestelle geeignete Räumlichkeiten sowie die erforderlichen Ausstattungsgegenstände und den Geschäftsbedarf zur Verfügung.
- 2.
- Die Leitungen der Justizvollzugsanstalten unterstützen die Mitarbeiter der Verfahrensentwicklungs- und Pflegestelle bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
V.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. September 2019 in Kraft.
Dresden, den 29. August 2019
Der Staatsminister der Justiz
Sebastian Gemkow