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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

FRL Validierungsförderung EFRE 2021–2027

Vollzitat: FRL Validierungsförderung EFRE 2021–2027 vom 10. August 2020 (SächsABl. S. 991), die zuletzt durch die Richtlinie vom 30. Juni 2023 (SächsABl. S. 989) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 21. November 2023 (SächsABl. SDr. S. S 300)

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Hochschulen und Universitäten werden von dieser Definition mit umfasst.
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Betriebswirtschaftlicher Sachverstand und Marktexpertise für eine Bewertung von Zielkundengruppen, Marktgröße und Marktentwicklung, Wettbewerbern, Kosten und Preisgestaltung kann auch extern, zum Beispiel durch Inanspruchnahme von Dienstleistern, eingebunden werden. Beraten und vermitteln können unter anderem die Gründerinitiativen. Die Technologietransferbeauftragten der sächsischen Handwerkskammern und der Industrie- und Handelskammern bieten ebenfalls eine Kontaktvermittlung an.

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2020 Nr. 35, S. 991
    Fsn-Nr.: 5572-V20.4

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Juli 2023

    Vorschrift außer Kraft mit Ablauf des:
    31. Dezember 2029