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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Änderung der VwV Justizorganisation

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Änderung der VwV Justizorganisation vom 22. Juli 2022 (SächsJMBl. S. 268)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
zur Änderung der VwV Justizorganisation

Vom 22. Juli 2022

I.

Die VwV Justizorganisation vom 8. Juni 2021 (SächsJMBl. S. 45), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 199), wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Großbuchstabe A Ziffer VI Nummer 2 wie folgt gefasst:
„2.
Bekanntmachungen in Insolvenz- und Restrukturierungssachen sowie Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsverfahren“
2.
Großbuchstabe A Ziffer VI Nummer 2 wird wie folgt geändert:
a)
In der Überschrift wird die Angabe „Insolvenz-,“ durch die Wörter „Insolvenz- und Restrukturierungssachen sowie“ ersetzt.
b)
In Buchstabe a werden die Wörter „§ 1 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet“ durch die Wörter „§ 1 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen im Internet“ ersetzt.
c)
Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
„c)
Die Löschungsfristen im Sinne des § 3 Absatz 1 und 4 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen im Internet betragen jeweils sechs Monate.“
3.
Großbuchstabe B Ziffer II Nummer 1 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 1 werden die Wörter „von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts vereidigt“ durch die Wörter „vor dem Oberlandesgericht auf ihr Amt verpflichtet“ ersetzt.
b)
In Satz 2 werden die Wörter „von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts Dresden vereidigt“ durch die Wörter „vor dem Landgericht Dresden auf ihr Amt verpflichtet“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 22. Juli 2022

Die Staatsministerin der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
In Vertretung
Mathias Weilandt
Amtschef

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2022 Nr. 7, S. 268
    Fsn-Nr.: 300

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2022