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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Zweite Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Übertragung der Zuständigkeiten zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen

Vollzitat: Zweite Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Übertragung der Zuständigkeiten zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen vom 23. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 747)

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2024 Nr. 9, S. 747
    Fsn-Nr.: 55-x.13A

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 17. August 2024