Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“
Vollzitat: Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“ vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 296)
Bestandteil der Vorschrift Fünftes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen