1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Stundentafeln

Vollzitat: VwV Stundentafeln vom 28. Mai 1999 (MBl. SMK S. 305), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 883)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über Lehrpläne und Stundentafeln für berufsbildende Schulen im Freistaat Sachsen
(VwV Stundentafeln)

Vom 28. Mai 1999

A Begriffsbestimmungen

I. Lehrpläne und Stundentafeln

In Lehrplänen und Stundentafeln werden der Inhalt, die Art und der Umfang des Unterrichtsangebots einer Schulart oder eines Bildungsganges festgelegt.

II. Rahmenstundentafeln

Stundentafeln werden als Rahmenstundentafeln bezeichnet, wenn sie

1.
das Unterrichtsangebot nicht detailliert wiedergeben oder
2.
für Unterrichtsfächer oder Praktika lediglich die Gesamtzahl der Stunden für den Bildungsgang (Gesamtausbildungsstunden) ausweisen.

B Lehrpläne

I. Geltung und Anwendung

1.
Im Unterricht sind die Lehrpläne anzuwenden, die in der Landesliste der Lehrpläne für die berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen in der jeweils geltenden Fassung ausgewiesen sind. Die Landesliste wird jährlich vom Staatsministerium für Kultus herausgegeben.
2.
Lehrpläne anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland, die in Sachsen anzuwenden sind, treten außer Kraft, sobald sächsische Lehrpläne in Kraft gesetzt oder zur Erprobung freigegeben werden. Das Außer-Kraft-Treten wird nicht gesondert verfügt.
3.
Werden Lehrpläne in Kraft gesetzt oder zur Erprobung freigegeben, sind diese erstmals für Bildungsgänge anzuwenden, die im darauf folgenden Schuljahr beginnen, soweit nicht mit dem Inkraftsetzen oder mit der Freigabe etwas anderes bestimmt wird. Laufende Bildungsgänge werden nach den bis dahin geltenden Lehrplänen weitergeführt, soweit nichts anderes bestimmt ist.

II. Stoffverteilungspläne

Die Lehrpläne sind von der Schule in Stoffverteilungspläne umzusetzen, die die inhaltliche und zeitliche Gliederung für den Unterricht ausweisen.

C Stundentafeln und Rahmenstundentafeln

I. Geltung und Anwendung

1.
Für den Unterricht an öffentlichen berufsbildenden Schulen gelten die als Anlage aufgeführten Stundentafeln und Rahmenstundentafeln.
2.
Werden neue Stunden- oder Rahmenstundentafeln durch Erlass in Kraft gesetzt, sind diese erstmals für Bildungsgänge anzuwenden, die im darauf folgenden Schuljahr beginnen, soweit nicht mit dem Inkraftsetzen etwas anderes bestimmt wird. Laufende Bildungsgänge werden nach den bis dahin geltenden Stunden- oder Rahmenstundentafeln weitergeführt, soweit nichts anderes bestimmt ist.
3.
Die Rahmenstundentafeln für die Berufsschule (Ziffer I Nr. 1 bis 6 der Anlage) gelten in Verbindung mit den Stundentafeln, die in den Lehrplänen festgelegt sind. Sind für neue oder neu geordnete Berufe noch keine sächsischen Lehrpläne festgelegt, werden die Stundentafeln von der obersten Schulaufsichtsbehörde gesondert bekannt gegeben.
4.
Die Rahmenstundentafel für die einjährige Berufsfachschule für Technik (Ziffer II Nr. 1 der Anlage) gilt hinsichtlich des fachtheoretischen Bereichs in Verbindung mit der Stundentafel der Berufsschule (Klassenstufe 1) des entsprechenden Berufsfeldes.
5.
Die Rahmenstundentafel für die Berufsfachschule für Technik (2-jährig - Ziffer II Nr. 7 der Anlage) gilt in Verbindung mit der Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum technischen Assistenten/zur technischen Assistentin an Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.06.1992) und den darin enthaltenen Rahmenstundentafeln.
6.
Sofern Rahmenstundentafeln gelten, hat die Schule die Gesamtausbildungsstunden in einer Stundentafel auf die einzelnen Schuljahre/
Klassenstufen, ggf. auch auf das Unterrichtsangebot aufzuteilen. Die Stundentafeln sollen sich am neuesten Stand der beruflichen Praxis orientieren und können die Besonderheiten der Schule berücksichtigen. Berufsfachschulen für Technik (Ziffer II Nr. 7 der Anlage), Berufsfachschulen für anerkannte Ausbildungsberufe, ausgenommen Hauswirtschafter/in (Ziffer II Nr. 10.1 der Anlage), Fachschulen für Technik und Fachschulen für Wirtschaft (Ziffer III Nr. 2 und 3 der Anlage) legen die Stundentafeln vor Einführung in den Schulbetrieb der obersten Schulaufsichtsbehörde auf dem Dienstweg zur Genehmigung vor.

II. Bildungsgänge in Teilzeitform

1.
Die Stundentafeln für die einjährige Fachoberschule (Ziffer IV der Anlage) und die Rahmenstundentafeln für die Fachschule (Ziffer III der Anlage) sind bei Unterricht in Teilzeitform entsprechend anzuwenden.
2.
An der Fachschule für Technik und der Fachschule für Wirtschaft (Ziffer III Nr. 2 und 3 der Anlage) sind bei Unterricht in Teilzeitform mindestens 14 Wochenstunden vorzusehen. Eine gegenüber der Vollzeitform geringere Gesamtausbildungsstundenzahl ist durch die besondere methodisch-didaktische Gestaltung des Unterrichts unter Berücksichtigung der Berufstätigkeit der Fachschüler auszugleichen.

III. Religion und Ethik

Sind in den Stundentafeln die Fächer Religion oder Ethik ausgewiesen und kann der Unterricht an der Schule nicht angeboten werden, soll anstelle dieser Fächer

1.
an der Berufsschule im gleichen Umfang fachtheoretischer Unterricht erteilt werden,
2.
an der Berufsfachschule und der Fachschule im gleichen Umfang fachtheoretischer oder fachpraktischer Unterricht erteilt werden,
3.
an der Fachoberschule im gleichen Umfang Unterricht in einem Pflichtfach, ausgenommen fachpraktischer Unterricht, erteilt werden,
4.
am beruflichen Gymnasium jeweils ein anderes Fach unterrichtet bzw. ein anderer Grundkurs aus dem Pflichtbereich belegt werden.

IV. Wahlfächer

Wahlfächer können nach Maßgabe der personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen angeboten werden. Sofern in einer Stundentafel ein Maximalwert für Wahlfächer angegeben ist, ist damit die Höchststundenzahl für die Teilnahme am Wahlunterricht bezeichnet.

V. Praktika

1.
Praktika sind
  • das Betriebspraktikum,
  • die berufspraktische Ausbildung und
  • der fachpraktische Unterricht (Schulart Fachoberschule) in Betrieben und Einrichtungen.
2.
Die für ein Praktikum vorgesehene Stundenzahl geht von einer Wochenarbeitszeit von 40 Zeitstunden aus. Gilt im Betrieb eine abweichende Regelung (z.B. eine tarifvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit von unter 40 Zeitstunden), ist diese maßgeblich.

D Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 1999, für den Aufnahmejahrgang 1998/99 der beruflichen Gymnasien rückwirkend zum 1. August 1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift über Stundentafeln, Rahmenstundentafeln und Lehrpläne für berufsbildende Schulen im Freistaat Sachsen vom 23. April 1996 (ABl.SMK S. 141), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 4. August 1997 (ABl.SMK S. 293) außer Kraft.

Dresden, den 28. Mai 1999

Günther Portune,
Staatssekretär

Anlage

Verzeichnis der Stundentafeln und Rahmenstundentafeln

I. Berufsschule

1.
Rahmenstundentafel für den wöchentlichen Teilzeitunterricht
2.
Rahmenstundentafel für den wöchentlichen Teilzeitunterricht im 2-2-1-Modell
3.
Rahmenstundentafel für den Blockunterricht
4.
Rahmenstundentafel für das Berufsgrundbildungsjahr
5.
Rahmenstundentafel für das Berufsvorbereitungsjahr
6.
Rahmenstundentafel für den Unterricht der Teilnehmer an Grundausbildungslehrgängen, Förderlehrgängen F1/F2 und Lehrgängen zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen (BBE-Lehrgänge)

II. Berufsfachschule

1.
Rahmenstundentafel für die einjährige Berufsfachschule für Technik
2.
Rahmenstundentafel für die Berufsfachschule für Bühnentanz
3.
Rahmenstundentafel für die Berufsfachschule für medizinische Dokumentation
4.
Rahmenstundentafel für die Berufsfachschule für Hauswirtschaft (2-jährig)
5.
Stundentafel für die Berufsfachschule für Kinderpflege
6.
Rahmenstundentafel für die Berufsfachschule für Kosmetik
7.
Rahmenstundentafel für die Berufsfachschule für Technik
(2-jährig)
8.
Stundentafeln für die Berufsfachschule für Wirtschaft
8.1
Ausbildungsrichtung Kaufmännischer Assistent, Schwerpunkt Datenverarbeitung
8.2
Ausbildungsrichtung Kaufmännischer Assistent, Schwerpunkt Sekretariat
8.3
Ausbildungsrichtung Kaufmännischer Assistent, Schwerpunkt Fremdsprachensekretariat
8.4
Ausbildungsrichtung Fremdsprachenkorrespondent
8.5
Ausbildungsrichtung Touristikassistent
8.6
Ausbildungsrichtung Assistent für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe
9.
Rahmenstundentafeln für die Berufsfachschulen für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe
9.1
Berufsfachschule für Diätassistenten
9.2
Berufsfachschule für Hebammen
9.3
Berufsfachschule für Krankenpflege
9.3.1
Krankenschwester/-pfleger
9.3.2
Kinderkrankenschwester/-pfleger
9.3.3
Krankenpflegehelferin/-helfer
9.4
Berufsfachschule für medizinisch-technische Assistenten
9.4.1
Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
9.4.2
Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
9.5
Berufsfachschule für Orthoptik
9.6
Berufsfachschule für Physiotherapie
9.7
Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten
10.
Stundentafeln für die Berufsfachschule für anerkannte Ausbildungsberufe
10.1
Rahmenstundentafel
10.2
Hauswirtschafter (3-jährig)

III. Fachschule

1.
Rahmenstundentafeln für die Fachschule für Sozialwesen
1.1
Fachbereich Altenpflege
1.2
Fachbereich Familienpflege
1.3
Fachbereich Heilerziehungspflege
1.4
Fachbereich Heilpädagogik
1.5
Fachbereich Sozialpädagogik
1.5.1
Erzieher
1.5.2
Fachkraft für soziale Arbeit
2.
Rahmenstundentafel für die Fachschule für Technik
3.
Rahmenstundentafel für die Fachschule für Wirtschaft

IV. Fachoberschule

1.
Stundentafel für die Fachrichtung Agrarwirtschaft
2.
Stundentafel für die Fachrichtung Gestaltung
3.
Stundentafel für die Fachrichtung Sozialwesen
4.
Stundentafel für die Fachrichtung Technik
5.
Stundentafel für die Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung

V. Berufliches Gymnasium

1.
Stundentafel für die Klassenstufe 11 - alle Fachrichtungen
2.
Stundentafel für die Jahrgangsstufen 12 und 13
Fachrichtung Agrarwissenschaft
3.
Stundentafel für die Jahrgangsstufen 12 und 13
Fachrichtung Ernährungswissenschaft
4.
Stundentafel für die Jahrgangsstufen 12 und 13
Fachrichtung Technikwissenschaft
5.
Stundentafel für die Jahrgangsstufen 12 und 13
Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft

I.
Berufsschule

1
Rahmenstundentafel für den wöchentlichen Teilzeitunterricht
Rahmenstundentafel für den wöchentlichen Teilzeitunterricht
Teilzeitunterricht Wochenstunden
  Wochenstunden
   
Pflichtbereich 1) 13
Allgemeiner Bereich 5
Deutsch 1
Sozialkunde 1
Religion/Ethik 1
Sport 1
Wirtschaftskunde 2) 1
Fremdsprache 3) 1
   
Fachtheoretischer Bereich 4) 8
   
Wahlbereich maximal 2
Fremdsprachen 5)  
Anwenderbezogener Einsatz von Standardsoftware  
Kurzschrift  
1)
Werden die Fächer Maschinenschreiben und Kurzschrift (einschließlich Phonotypie/Stenotypie) an Berufsschulen unterrichtet, sind sie dem fachpraktischen Bereich zuzuordnen.
2)
entfällt im Berufsfeld 1
3)
entfällt in den Berufsfeldern 2 bis 13
4)
nach Festlegung im Lehrplan der betreffenden Berufe in den Klassenstufen 1 oder 1 und 2 bis zu 3 Stunden mehr fachtheoretischer Unterricht
5)
Bei Bedarf kann auch das Fach Deutsch unterrichtet werden.
2.
Rahmenstundentafel für den wöchentlichen Teilzeitunterricht im 2-2-1-Modell
Rahmenstundentafel für den wöchentlichen Teilzeitunterricht im 2-2-1-Modell
Bereich Wochenstunden in den Klassenstufen Gesamt-
ausbildungs-
stunden
1 )
  Wochenstunden in den Klassenstufen Gesamtausbildungs-
stunden
1 )
  1 2 3 4
Pflichtbereich 2)3) 16 16 8 8 1 560
(1 720)
Allgemeiner Bereich         600
Deutsch         120
Sozialkunde         120
Religion/Ethik         120
Sport         120
Wirtschaftskunde 4)         120
Fremdsprache 5)         120
           
Fachtheoretischer Bereich         960
(1 120)
           
Wahlbereich         maximal 240
Fremdsprachen 6)
Anwenderbezogener Einsatz von Standardsoftware
Kurzschrift
         
1)
Regelwert
2)
Werden die Fächer Maschinenschreiben und Kurzschrift (einschließlich Phonotypie/Stenotypie) an Berufsschulen unterrichtet, sind sie dem fachpraktischen Bereich zuzuordnen.
3)
Die Klammerwerte gelten für die dreieinhalbjährige Ausbildung.
4)
entfällt im Berufsfeld 1; in den Berufsfeldern 2 bis 13 ist durchgängig bis Klassenstufe 3 mindestens eine Wochenstunde zu erteilen.
5)
entfällt in den Berufsfeldern 2 bis 13
6)
Bei Bedarf kann auch das Fach Deutsch unterrichtet werden.
3.
Rahmenstundentafel für den Blockunterricht 1)
Rahmenstundentafel für den Blockunterricht
Bereich Wochenstunden in den Klassenstufen
  Wochenstunden in den Klassenstufen
  1 2 3 4
Pflichtbereich 2) 36 36 36 36
Allgemeiner Bereich 12 12 12 12
Deutsch 3 3 2 2
Sozialkunde 3 2 3 3
Religion/Ethik 2 2 2 2
Sport 2 2 2 2
Wirtschaftskunde 3) 2 3 3 3
Fremdsprache 4) 2 3 3 3
         
Fachtheoretischer Bereich 24 24 24 24
         
Wahlbereich max. 3 max. 3 max. 3  
Fremdsprachen 5)        
Anwenderbezogener Einsatz von Standardsoftware        
Kurzschrift        
1)
Bei 3jährigen Ausbildungsberufen sind insgesamt mindestens 39 Wochen, bei 3 1/2jährigen Ausbildungsberufen 46 Wochen und in der Regel jährlich 13 Wochen Blockunterricht zu erteilen.
2)
Werden die Fächer Maschinenschreiben und Kurzschrift (einschließlich Phonotypie/Stenotypie) an Berufsschulen unterrichtet, sind sie dem fachpraktischen Bereich zuzuordnen.
3)
entfällt im Berufsfeld 1
4)
entfällt in den Berufsfeldern 2 bis 13
5)
Bei Bedarf kann auch das Fach Deutsch unterrichtet werden.
4.
Rahmenstundentafel für das Berufsgrundbildungsjahr
Rahmenstundentafel für das Berufsgrundbildungsjahr
Bereich Wochenstunden im Berufsfeld
  Wochenstunden im Berufsfeld 1)
  1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Pflichtbereich 35 38 34 36 34 34 34 34 34 33 34 34 34
Allgemeiner Bereich 9 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8
Deutsch 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
Sozialkunde 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
Religion/Ethik 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
Sport 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
Fremdsprache 2
Wirtschaftskunde 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
                           
Fachlicher Bereich 262)
 
Fachtheoretischer Bereich 8 8 8 8 8 11 8 10 12 8 8 10
 
Fachpraktischer Bereich 22 18 20 18 18 15 18 16 13 18 18 16
 
Wahlbereich maximal 2
Anwenderbezogener Einsatz von Standardsoftware                          
Kurzschrift                          
1)
Die Berufsfelder 1 bis 13 haben folgende Entsprechung:
Entsprechung
Berufsfeld entspricht Fach Berufsfeld entspricht Fach
1 = Wirtschaft und Verwaltung  8 = Drucktechnik
2 = Metalltechnik  9 = Farbtechnik und Raumgestaltung
3 = Elektrotechnik 10 = Gesundheit
4 = Bautechnik 11 = Körperpflege
5 = Holztechnik 12 = Ernährung und Hauswirtschaft
6 = Textiltechnik und Bekleidung 13 = Agrarwirtschaft
7 = Chemie, Physik und Biologie      
2)
Im Schwerpunkt Bürowirtschaft und kaufmännische Verwaltung entfallen diese Stunden auf den fachtheoretischen Bereich mit 22 und auf den fachpraktischen Bereich mit 4 Wochenstunden.
3)
Bei Bedarf kann auch das Fach Deutsch unterrichtet werden.
5.
Rahmenstundentafel für das Berufsvorbereitungsjahr
Rahmenstundentafel für das Berufsvorbereitungsjahr
Bereich Wochenstunden
  Wochenstunden
  BVJ BVJ mit Förderunterricht
Pflichtbereich 1) 36 36
Allgemeiner Bereich 12 12
Deutsch 3 3
Sozialkunde 3 3
Religion/Ethik 2 2
Sport 2 2
Wirtschaftskunde 2) 2 2
     
Fachtheoretischer Bereich 3) 8 8
     
Fachpraktischer Bereich 3) 16 12
     
Förderunterricht 4 4)
   
Wahlbereich maximal 2
Fremdsprachen 5)    
Grundlagen der Datenverarbeitung
– ausgewählte Standardsoftware
   
1)
Soweit das Berufsvorbereitungsjahr in einer „Vorbereitungsklasse mit berufspraktischen Aspekten“ durchgeführt wird (jugendliche Aussiedler und Ausländer), umfasst der Pflichtbereich 36 Stunden im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ und einen zweimonatigen Ausbildungsabschnitt mit berufstheoretischem und berufspraktischem Unterricht.
2)
Ist eines der gewählten Berufsfelder das Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, ist das Fach Wirtschaftskunde und zusätzlich das Fach Fremdsprache jeweils einstündig zu unterrichten.
3)
Der Unterricht wird in zwei sinnvoll einander zugeordneten Berufsfeldern, z.B. Metalltechnik und Elektrotechnik, Textiltechnik und Bekleidung und Ernährung und Hauswirtschaft erteilt. Für eine Schwerpunktbildung kann - bei gleichbleibender Gesamtstundenzahl - der fachliche Unterricht in einem Berufsfeld gegenüber der Unterrichtszeit des zweiten Berufsfeldes um bis zu 4 Stunden erweitert werden.
4)
Förderunterricht ist im Fach Deutsch und im fachtheoretischen Bereich, vorrangig im Fach Mathematik mit Fachrechnen, durchzuführen. Für Schüler mit mangelnden Deutschkenntnissen kann er bis zum Gesamtumfang von vier Stunden als zusätzlicher Deutschunterricht erteilt werden.
5)
Bei Bedarf kann auch das Fach Deutsch unterrichtet werden.
6.
Rahmenstundentafel für den Unterricht der Teilnehmer an Grundausbildungslehrgängen, Förderlehrgängen F1/F2 und Lehrgängen zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen (BBE-Lehrgänge)
Rahmenstundentafel BBE-Lehrgänge
Unterrichtsfächer 1) Wochenstunden
Unterrichtsfächer 1) Wochenstunden
  Grundausbildungs-
lehrgang
Förder-
lehrgänge F1/F2
2)
BBE-
Lehrgang
Allgemeiner Bereich 5 5 5
Deutsch 1 1 1
Mathematik 1 1
Sozialkunde 1 1 3) 1 3)
Religion/Ethik 1 1 1
Sport 1 1 1
Wirtschaftskunde 1 4) 1 3) 1 3)
Fremdsprache 1 5)
       
Fachtheoretischer Bereich 3 2 6) 2 6)
       
Förderunterricht 1 7) 1 7)
       
gesamt 8 8 8
1)
Wird das Fach Maschinenschreiben unterrichtet, ist es dem fachpraktischen Bereich zuzuordnen.
2)
Die inhaltliche Differenzierung zwischen F1- und F2-Lehrgang erfolgt in Abhängigkeit von den Zielgruppen.
3)
Sozialkunde und Wirtschaftskunde sind jeweils ein Halbjahr zu unterrichten.
4)
entfällt im Berufsfeld 1
5)
entfällt in den Berufsfeld 2 bis 13
6)
Der fachtheoretische Unterricht bezieht sich im ersten Halbjahr auf fünf Bereiche der praktischen Ausbildung, im zweiten Halbjahr nach Möglichkeit auf nur ein Berufsfeld.
7)
Der Förderunterricht kann nach Erfordernis unterstützend zum fachtheoretischen, Deutsch- oder Mathematikunterricht erteilt werden.

II.
Berufsfachschule

1
Rahmenstundentafel für die einjährige Berufsfachschule für Technik
Rahmenstundentafel für die einjährige Berufsfachschule für Technik
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtausbildungsstunden
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus-
bildungsstunden
Pflichtfächer 1 400
Allgemeiner Bereich 200
Deutsch 40
Sozialkunde 40
Religion/Ethik 40
Sport 40
Wirtschaftskunde 40
   
Fachtheoretischer Bereich 1) 320
   
Fachpraktischer Bereich 880
Fachpraxis  
– berufsfeldbreiter Bereich 600
– schwerpunktbreiter Bereich 1) 280
   
Wahlfächer maximal 80
Fremdsprachen 2) 40
Anwenderbezogener Einsatz von Standardsoftware 40
   
Betriebspraktikum 2 Wochen
1)
ggf. mit exemplarischer Vertiefung für Berufsgruppe/affine Berufe/Einzelberuf
2)
Bei Bedarf kann auch das Fach Deutsch unterrichtet werden.
2.
Rahmenstundentafel für die Berufsfachschule für Bühnentanz
Rahmenstundentafel für die Berufsfachschule für Bühnentanz
Unterrichtsfächer Gesamtausbildungsstunden
Unterrichtsfächer Gesamtaus-
bildungsstunden
   
Pflichtfächer 3 000
Allgemeiner Bereich 320
Deutsch 120
Religion/Ethik 80
Wirtschaftskunde 120
   
Fachtheoretischer Bereich 440
Tanz- und Ballettgeschichte 120
Musik/Musikgeschichte 120
Anatomie 40
Informatik 80
Französisch 80
   
Fachpraktischer Bereich 2 240
Klassischer Tanz 960
Pas de deux 160
Klassisches Repertoire 160
Moderner Tanz 320
Jazztanz 320
Spanischer Tanz 160
Charaktertanz 160
   
Wahlfächer 0
3.
Rahmenstundentafel für die Berufsfachschule für medizinische Dokumentation
Rahmenstundentafel für die Berufsfachschule für medizinische Dokumentation
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtausbildungsstunden
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus-
bildungsstunden
Pflichtfächer 3 360
Allgemeiner Bereich 600
Deutsch 120
Sozialkunde 120
Religion/Ethik 120
Sport 120
Wirtschaftskunde 120
   
Fachtheoretischer Bereich 1 240
Anatomie und Physiologie 200
Fachenglisch 120
Hygiene 80
Laboratoriumsdiagnostik 40
Medizintechnik 80
Organisation und Verwaltung 160
Pathologie 80
Pharmakologie 120
Statistik 360
   
Fachtpraktischer Bereich 1 520
Datenverarbeitung 640
Dokumentation 360
Erste Hilfe 40
Patientenbetreuung 80
Textverarbeitung 240
   
Wahlfächer 0
   
Berufspraktische Ausbildung 960
Begleitetes Praktikum 900
Berufspraktischer Unterricht 1) 60
1)
Der berufspraktische Unterricht wird während der berufspraktischen Ausbildung erteilt und ist fachpraktischer Unterricht.
4.
Rahmenstundentafel für die Berufsfachschule für Hauswirtschaft (2-jährig)
Rahmenstundentafel für die Berufsfachschule für Hauswirtschaft (2-jährig)
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtausbildungsstunden
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus-
bildungsstunden
Pflichtfächer 2 720
Allgemeiner Bereich 400
Deutsch 120
Sozialkunde 120
Religion/Ethik 80
Sport 80
   
Fachtheoretischer Bereich 740
Wirtschaftslehre des Haushalts 120
Fachrechnen 100
Ernährungslehre 200
Haushaltstechnologie 200
Erziehungs- und Gesundheitslehre 120
   
Fachpraktischer Bereich 1 580
Nahrungszubereitung 720
Raum- und Materialpflege 80
Textilpflege 80
Textilarbeit 320
Pflanzenpflege und Gartenbau 120
Service und Gestaltung 180
Familienpflege 80
   
Wahlfächer   0
   
Berufspraktische Ausbildung 240
Hauswirtschaftliche Praxis 1) 240
1)
Die hauswirtschaftliche Praxis kann unter Berücksichtigung der Gesamtstunden in Blöcken zusammengefasst werden.
5.
Stundentafel für die Berufsfachschule für Kinderpflege
Stundentafel für die Berufsfachschule für Kinderpflege
Unterrichtsfächer Ausbildungsstunden in den Klassenstufen
Unterrichtsfächer Ausbildungsstunden
in den Klassenstufen
  1 2
Pflichtfächer 1320 1320
Allgemeiner Bereich 360 280
Deutsch 120 120
Sozialkunde 80 80
Religion/Ethik 80 40
Sport 80 40
     
Fachtheoretischer Bereich 280 320
Erziehungslehre 80 160
Gesundheitslehre und Gesundheitserziehung 80 80
Berufs- und Rechtskunde 40 40
Wirtschaftslehre mit Fachrechnen 80 40
     
Fachpraktischer Bereich 680 720
Praxis- und Methodenlehre Sozialpädagogik 80 160
Praxis- und Methodenlehre Hauswirtschaft 80
Säuglings- und Kinderkrankenpflege 80
Nahrungszubereitung 160
Haus- und Textilpflege 80
Kunst- und Werkerziehung 80 80
Musik und Musikerziehung 80 80
Bewegungserziehung 40
Sozialpädagogische Praxis 200 1)2) 200 1)3)
     
Wahlfächer maximal 160 maximal 160
Englisch 80 80
Mathematik 80 80
Datenverarbeitung 80 80
Maschinenschreiben 80 80
Darstellendes Spiel 80 80
Chor 80 80
Instrumentalunterricht 80 80
Textilarbeit 80 80
1)
Zeitstunden, soweit in außerschulischen Einrichtungen durchgeführt
2)
zuzüglich einer Woche von 38 Zeitstunden
3)
zuzüglich zwei Wochen von je 38 Zeitstunden
6.
Rahmenstundentafel für die Berufsfachschule für Kosmetik
Rahmenstundentafel für die Berufsfachschule für Kosmetik
Unterrichtsfächer und Praktische Ausbildung Gesamtausbildungsstunden
Unterrichtsfächer und Praktische Ausbildung Gesamtaus-
bildungsstunden
Pflichtfächer 2 240
Allgemeiner Bereich 400
Deutsch 120
Sozialkunde 120
Religion/Ethik 80
Sport 80
   
Fachtheoretischer Bereich 960
Berufs- und Wirtschaftskunde 120
Theorie der Kosmetik 280
Fachrechnen 40
Chemie/Rohstoffkunde 120
Physik/Apparatekunde 80
Anatomie/Physiologie 120
Orthopädie 40
Dermatologie 80
Hygiene/ Ernährungslehre 40
Psychologie 40
   
Fachpraktischer Bereich 880
Kosmetische Grundausbildung 160
Ganzheitskosmetik 160
Handpflege 80
Fußpflege 160
Verkaufsübungen 40
Gymnastik 40
Körpermassage 120
Dekorative Kosmetik 120
   
Wahlfächer 80
Fachenglisch 80
   
Berufspraktische Ausbildung 640
Praxis im Salon 1) 640
1)
Im 2. Jahr wird neben der Erteilung des Unterrichts eine praktische Ausbildung von wöchentlich 16 Zeitstunden in geeigneten betrieblichen Übungsstätten (Ausbildungsstätten) durchgeführt. Die berufspraktische Ausbildung kann unter Berücksichtigung der Gesamtstunden im Block zusammengefasst werden.
7.
Rahmenstundentafel für die Berufsfachschule für Technik (2jährig)
Rahmenstundentafel für die Berufsfachschule für Technik
Unterrichtsfächer und Praktika Ausbildungsstunden in den Klassenstufen
Unterrichtsfächer und Praktika Ausbildungsstunden
in den Klassenstufen
  1 2
Pflichtfächer 1 300 1 300
Allgemeiner Bereich 240 240
Deutsch 80 40
Sozialkunde 40 40
Religion/Ethik 40 40
Sport 40 40
Wirtschaftskunde 40 80
     
Fachtheoretischer Bereich 1) , darunter 660 580
Fachenglisch 40 40
Betriebswirtschaft 2) 80 80
Mathematik 2) 160
     
Fachpraktischer Bereich 1) 400 480
     
Wahlfächer    
     
Betriebspraktikum 3) 4 Wochen 4 Wochen
1)
Geringfügige Verschiebungen der Wochenstunden zwischen fachtheoretischem und fachpraktischem Bereich sowie zwischen den Klassenstufen sind möglich.
2)
Die Ausbildungsstunden können anwendungsbezogen in anderen Fächern des fachtheoretischen Unterrichts erteilt werden.
3)
Das Betriebspraktikum ist jeweils am Schuljahresende zusammenhängend durchzuführen.
8.
Stundentafeln für die Berufsfachschule für Wirtschaft
8.1
Ausbildungsrichtung Kaufmännischer Assistent, Schwerpunkt Datenverarbeitung
Stundentafeln für die Berufsfachschule für Wirtschaft - 8.1
Unterrichtsfächer und Praktika Ausbildungsstunden in den Klassenstufen
Unterrichtsfächer und Praktika Ausbildungsstunden
in den Klassenstufen
  1 2
Pflichtfächer 1 260 1 260
Allgemeiner Bereich 240 240
Deutsch 80 80
Sozialkunde 80 40
Religion/Ethik 40 40
Sport 40 80
     
Fachtheoretischer Bereich 940 940
Betriebswirtschaft 120 160
Volkswirtschaft 60
Rechnungswesen 200 200
Organisation 40 40
Wirtschaftsenglisch 120 120
Wirtschaftsmathematik 80 60
Datenverarbeitung 320 360
     
Fachpraktischer Bereich 80 80
Maschinenschreiben 80 80
     
Wahlfächer    
Fremdsprache 80 80
Anwenderbezogener Einsatz von Standardsoftware 80 80
Kurzschrift 80 80
     
Betriebspraktikum 1) 4 Wochen 4 Wochen
1)
Die Mindestdauer eines Praktikumsblockes beträgt 2 Wochen.
8.2
Ausbildungsrichtung Kaufmännischer Assistent, Schwerpunkt Sekretariat
Stundentafeln für die Berufsfachschule für Wirtschaft - 8.2
Unterrichtsfächer und Praktika Ausbildungsstunden in den Klassenstufen
Unterrichtsfächer und Praktika Ausbildungsstunden
in den Klassenstufen
  1 2
Pflichtfächer 1 260 1 260
Allgemeiner Bereich 240 240
Deutsch 80 80
Sozialkunde 80 40
Religion/Ethik 40 40
Sport 40 80
     
Fachtheoretischer Bereich 700 660
Betriebswirtschaft 120 160
Volkswirtschaft 60
Rechnungswesen 80 80
Wirtschaftsenglisch 120 120
Datenverarbeitung 80 60
Sekretariatskunde 240 240
     
Fachpraktischer Bereich 320 360
Kurzschrift 160 160
Maschinenschreiben 160 80
Phonotypie/Stenotypie 120
     
Wahlfächer    
Fremdsprache 80 80
Anwenderbezogener Einsatz von Standardsoftware 80 80
     
Betriebspraktikum 1) 4 Wochen 4 Wochen
1)
Die Mindestdauer eines Praktikumsblockes beträgt 2 Wochen.
8.3
Ausbildungsrichtung Kaufmännischer Assistent, Schwerpunkt Fremdsprachensekretariat
Stundentafeln für die Berufsfachschule für Wirtschaft - 8.3
Unterrichtsfächer und Praktika Ausbildungsstunden in den Klassenstufen
Unterrichtsfächer und Praktika Ausbildungsstunden
in den Klassenstufen
  1 2
Pflichtfächer 1 260 1 260
Allgemeiner Bereich 240 240
Deutsch 80 80
Sozialkunde 80 40
Religion/Ethik 40 40
Sport 40 80
     
Fachtheoretischer Bereich 820 780
Wirtschaftslehre 120 120
Rechnungswesen 80 40
Sekretariatskunde 160 200
Datenverarbeitung 80 60
Englisch 160 200
Zweite Fremdsprache 220 160
     
Fachpraktischer Bereich 200 240
Maschinenschreiben 80 120
Kurzschrift 120 120
     
Wahlfächer    
Englische Kurzschrift 80
Phonotypie/Stenotypie 80 80
Anwenderbezogener Einsatz von Standardsoftware 80 80
     
Betriebspraktikum 1) 4 Wochen 4 Wochen
1)
Die Mindestdauer eines Praktikumsblockes beträgt 2 Wochen.
8.4
Ausbildungsrichtung Fremdsprachenkorrespondent
Stundentafeln für die Berufsfachschule für Wirtschaft - 8.4
Unterrichtsfächer und Praktika Ausbildungsstunden in den Klassenstufen
Unterrichtsfächer und Praktika Ausbildungsstunden
in den Klassenstufen
  1 2 3
Pflichtfächer 1 260 1 260 0
Allgemeiner Bereich 80 80
Deutsch 40 40
Sport 40 40
       
Fachtheoretischer Bereich 980 980
Wirtschaftslehre 160 180
Rechnungswesen 80 80
Wirtschaftsgeographie 40 40
Englisch 300 280
Zweite Fremdsprache 240 240
Textverarbeitung 80 40
Bürokommunikation 40 80
Datenverarbeitung 40 40
       
Fachpraktischer Bereich 200 200
Deutsche Kurzschrift 80 80
Maschinenschreiben 120 80
Phonotypie 40
       
Wahlfächer      
Dritte Fremdsprache 80 80
Englische Kurzschrift 80
Anwenderbezogener Einsatz von Standardsoftware 80 80
       
Betriebspraktikum 1) 4 Wochen 4 Wochen 20 Wochen
1)
In den Klassenstufen 1 und 2 ist das Betriebspraktikum als 4-Wochen-Block durchzuführen. In Klassenstufe 3 ist ein 20-wöchiges Komplexpraktikum im Ausland durchzuführen.
8.5
Ausbildungsrichtung Touristikassistent
Stundentafeln für die Berufsfachschule für Wirtschaft - 8.5
Unterrichtsfächer und Praktika Ausbildungsstunden in den Klassenstufen
Unterrichtsfächer und Praktika Ausbildungsstunden
in den Klassenstufen
  1 2
Pflichtfächer 1 240 1 100
Allgemeiner Bereich 80 80
Deutsch 40 40
Sport 40 40
     
Fachtheoretischer Bereich 1160 1020
Allgemeine Wirtschaftslehre 120 40
Touristikbetriebslehre 200 180
Unternehmensführung 100
Rechtslehre 80 80
Rechnungswesen 120 80
Kommunikation 40 80
Reiseverkehrsgeographie 80 40
Datenverarbeitung 80 40
Englisch 120 140
Zweite Fremdsprache 160 120
Dritte Fremdsprache 160 120
     
Wahlfächer    
Textverarbeitung 80
Anwenderbezogener Einsatz von Standardsoftware 80 80
Messe- und Kongresswesen 80
Kur- und Bäderwesen 80
     
Betriebspraktikum 1) 6 Wochen 10 Wochen
1)
Die Betriebspraktika sind jeweils im Block durchzuführen.
8.6
Ausbildungsrichtung Assistent für das Hotel-, Gaststätten- u. Fremdenverkehrsgewerbe
Stundentafeln für die Berufsfachschule für Wirtschaft - 8.6
Unterrichtsfächer und Praktika Ausbildungsstunden in den Klassenstufen
Unterrichtsfächer und Praktika Ausbildungsstunden
in den Klassenstufen
  1 2 3
Pflichtfächer 1 300 1 300 0
Allgemeiner Bereich 80 80
Deutsch 40 40
Sport 40 40
       
Fachtheoretischer Bereich 1060 1060
Allgemeine Wirtschaftslehre 120 40
Spezielle Betriebswirtschaftslehre 200 160
Unternehmensführung 40 80
Rechtslehre 60 80
Rechnungswesen 80 80
Kommunikation 40 80
Regionalverkehrs-
geographie
80 40
Technologie des Gastgewerbes 160 180
Datenverarbeitung 80 80
Englisch 80 120
Französisch 120 120
       
Fachpraktischer Bereich 160 160
Speisenzubereitung 80 80
Restaurantservice 80 80
       
Wahlfächer      
Dritte Fremdsprache 80 80
Anwenderbezogener Einsatz von Standardsoftware 80
Animation 80
       
Betriebspraktikum 1) 4 Wochen 4 Wochen 40 Wochen
1)
In den Klassenstufen 1 und 2 ist das Betriebspraktikum als 4-Wochen-Block durchzuführen. In Klassenstufe 3 sind zwei 20-wöchige Komplexpraktika durchzuführen, davon mindestens 20 Wochen im Ausland.
9.
Rahmenstundentafeln für die Berufsfachschulen für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe
9.1
Berufsfachschule für Diätassistenten
Rahmenstundentafeln für die Berufsfachschulen für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe -9.1
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus-
bildungsstunden
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus-
bildungsstunden
Pflichtfächer 3 050
Allgemeiner Bereich 1)  
   
Fachtheoretischer Bereich 2) 1 490
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde 40
EDV, Dokumentation und Statistik 80
Krankenhausbetriebslehre 20
Fachenglisch 40
Hygiene und Toxikologie 60
Biochemie der Ernährung 140
Ernährungslehre 150
Lebensmittelkunde und Lebensmittelkonservierung 190
Anatomie 50
Physiologie 60
Allgemeine Krankheitslehre 30
Spezielle Krankheitslehre und Ernährungsmedizin 120
Ernährungswirtschaft 40
Organisation des Küchenbetriebes 140
Einführung in die Ernährungspsychologie und die Ernährungssoziologie 80
Diät- und Ernährungsberatung 250
   
Fachpraktischer Bereich 2) 1 400
Erste Hilfe 20
Diätetik 1 000
Koch- und Küchentechnik 380
   
Zur Vertiefung der Fächer des fachtheoretischen und fachpraktischen Bereiches 160
   
Wahlfächer 0
   
Berufspraktische Ausbildung 3) 1 170
Diätetik einschließlich Organisation des Küchenbetriebes 700
Koch- und Küchentechnik einschließlich Hygiene 200
Diät- und Ernährungsberatung 150
Fachliche Vertiefung 120
   
Krankenhauspraktikum 230
1)
Die Stundenzahl für die Fächer im allgemeinen Bereich wird erst nach Vorliegen landesrechtlicher Regelungen ausgewiesen.
2)
Der theoretische und praktische Unterricht in der Diätassistenz wird als fachtheoretischer und fachpraktischer Bereich ausgewiesen.
3)
Die berufspraktische Ausbildung erfolgt unter Aufsicht und Verantwortung der Schule.
9.2
Berufsfachschule für Hebammen
Rahmenstundentafeln für die Berufsfachschulen für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe -9.2
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus- bildungsstunden
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus-
bildungsstunden
Pflichtfächer 1 600
Allgemeiner Bereich 1)  
   
Fachtheoretischer Bereich 2) 1 110
Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde 130
Einführung in die Planung und Organisation im Krankenhaus 20
Organisation und Dokumentation im Krankenhaus 30
Hygiene und Grundlagen der Mikrobiologie 60
Allgemeine Arzneimittellehre 20
Spezielle Arzneimittellehre 30
Grundlagen der Psychologie, Soziologie und Pädagogik 90
Allgemeine Krankheitslehre 40
Spezielle Krankheitslehre 120
Grundlagen der Hebammentätigkeit 160
Gesundheitslehre 60
Biologie, Anatomie und Physiologie 120
Fachbezogene Physik 30
Fachbezogene Chemie 30
Grundlagen der Rehabilitation 20
Menschliche Fortpflanzung, Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett 120
Pflege, Wartung und Anwendung geburtshilflicher Apparate und Instrumente 30
   
Fachpraktischer Bereich 2) 490
Erste Hilfe 30
Sprache und Schrifttum 30
Praktische Geburtshilfe 150
Schwangerenbetreuung 80
Wochenpflege 50
Neugeborenen- und Säuglingspflege 50
Allgemeine Krankenpflege 50
Spezielle Krankenpflege 50
   
Wahlfächer 0
   
Berufspraktische Ausbildung 3) 3 000
In der Entbindungsabteilung 160
Auf der Wochenstation 480
Auf der Neugeborenenstation 480
Auf der operativen Station 160
Auf der nicht-operativen Station 160
In der Kinderklinik 160
Im Operationssaal 120
In der Entbindungsabteilung und in der Schwangerenberatung 1 280
1)
Die Stundenzahl für die Fächer im allgemeinen Bereich wird erst nach Vorliegen landesrechtlicher Regelungen ausgewiesen.
2)
Der theoretische und praktische Unterricht in der Hebammenausbildung wird als fachtheoretischer und fachpraktischer Bereich ausgewiesen.
3)
Die berufspraktische Ausbildung erfolgt unter Aufsicht und Verantwortung der Schule.
9.3
Berufsfachschule für Krankenpflege
9.3.1
Krankenschwester/-pfleger
Rahmenstundentafeln für die Berufsfachschulen für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe -9.3.1
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtausbil- dungsstunden
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus-
bildungsstunden
Pflichtfächer 1 600
Allgemeiner Bereich 1)  
   
Fachtheoretischer Bereich 2) 970
Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde 120
Einführung in die Organisation und Dokumentation im Krankenhaus 30
Hygiene und medizinische Mikrobiologie 120
Arzneimittellehre 60
Allgemeine und spezielle Krankheitslehre einschließlich Vorsorge,
Diagnostik, Therapie und Epidemiologie

360
Biologie, Anatomie und Physiologie 120
Fachbezogene Physik und Chemie 40
Grundlagen der Psychologie, Soziologie und Pädagogik 100
Grundlagen der Rehabilitation 20
   
Fachpraktischer Bereich 2) 530
Krankenpflege 480
Erste Hilfe 30
Sprache und Schrifttum 20
   
Zur Vertiefung der Fächer des fachtheoretischen und fachpraktischen Bereiches 100
   
Wahlfächer 0
   
Berufspraktische Ausbildung 3) 3 000
Allgemeine Medizin und medizinische Fachgebiete einschließlich Pflege alter Menschen und Alterskrankheiten
900
Allgemeine Chirurgie und chirurgische Fachgebiete 750
Gynäkologie oder Urologie und Wochen- und Neugeborenenpflege 350
Psychiatrie, Kinderkrankenpflege und Kinderheilkunde sowie Gemeindekrankenpflege (Hauskrankenpflege) oder berufspraktische Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen des Gesundheitswesens
400
Fachliche Vertiefung 600
1)
Die Stundenzahl für die Fächer im allgemeinen Bereich wird erst nach Vorliegen landesrechtlicher Regelungen ausgewiesen.
2)
Der theoretische und praktische Unterricht in der Krankenpflege wird als fachtheoretischer und fachpraktischer Bereich ausgewiesen.
3)
Die berufspraktische Ausbildung erfolgt unter Aufsicht und Verantwortung der Schule.
9.3.2
Kinderkrankenschwester/-pfleger
Rahmenstundentafeln für die Berufsfachschulen für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe -9.3.2
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtausbil- dungsstunden
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus-
bildungsstunden
Pflichtfächer 1 600
Allgemeiner Bereich 1)  
   
Fachtheoretischer Bereich 2) 970
Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde 120
Einführung in die Organisation und Dokumentation im Krankenhaus 30
Hygiene und medizinische Mikrobiologie 120
Arzneimittellehre 60
Allgemeine und spezielle Krankheitslehre einschließlich Vorsorge,
Diagnostik, Therapie und Epidemiologie
360
Biologie, Anatomie und Physiologie 120
Fachbezogene Physik und Chemie 40
Grundlagen der Psychologie, Soziologie und Pädagogik 100
Grundlagen der Rehabilitation 20
   
Fachpraktischer Bereich 2) 530
Kinderkrankenpflege 480
Erste Hilfe 30
Sprache und Schrifttum 20
   
Zur Vertiefung der Fächer des fachtheoretischen und fachpraktischen Bereiches 100
   
Wahlfächer 0
   
Berufspraktische Ausbildung 3) 3 000
Allgemeine Pädiatrie einschließlich Infektionskrankheiten unter Berücksichtigung der verschiedenen Altersstufen einschließlich Frühgeburten und Neonatologie 1230
Chirurgie und chirurgische Fachgebiete 600
Neugeborenen- und Wochenpflege 220
Neuropädiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gemeindekrankenpflege (Hauskrankenpflege) oder berufspraktische Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen des Gesundheitswesens 350
Fachliche Vertiefung 600
1)
Die Stundenzahl für die Fächer im allgemeinen Bereich wird erst nach Vorliegen landesrechtlicher Regelungen ausgewiesen.
2)
Der theoretische und praktische Unterricht in der Kinderkrankenpflege wird als fachtheoretischer und fachpraktischer Bereich ausgewiesen.
3)
Die berufspraktische Ausbildung erfolgt unter Aufsicht und Verantwortung der Schule.
9.3.3
Krankenpflegehelferin/-helfer
Rahmenstundentafeln für die Berufsfachschulen für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe -9.3.3
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtausbil- dungsstunden
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus-
bildungsstunden
   
Pflichtfächer 500
Allgemeiner Bereich 1)  
   
Fachtheoretischer Bereich 2) 200
Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde 40
Hygiene 40
Arzneimittellehre 20
Krankheitslehre 60
Grundlagen der Biologie, Anatomie und Physiologie 40
   
Fachpraktischer Bereich 2) 250
Krankenpflegehilfe 230
Erste Hilfe 20
   
Zur Vertiefung der Fächer des fachtheoretischen und fachpraktischen Bereiches 50
   
Wahlfächer 0
   
Berufspraktische Ausbildung 3) 1 100
1)
Die Stundenzahl für die Fächer im allgemeinen Bereich wird erst nach Vorliegen landesrechtlicher Regelungen ausgewiesen.
2)
Der theoretische und praktische Unterricht in der Krankenpflegehilfe wird als fachtheoretischer und fachpraktischer Bereich ausgewiesen.
3)
Die berufspraktische Ausbildung erfolgt unter Aufsicht und Verantwortung der Schule.
9.4
Berufsfachschule für medizinisch-technische Assistenten
9.4.1
Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
Rahmenstundentafeln für die Berufsfachschulen für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe -9.4.1
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtausbil- dungsstunden
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus-
bildungsstunden
Pflichtfächer 3 170
Allgemeiner Bereich 1)  
   
Fachtheoretischer Bereich 2) 840
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde 40
Fachenglisch 40
Hygiene 40
Biologie und Ökologie 40
Anatomie 40
Physiologie/Pathophysiologie 60
Krankheitslehre 30
Mathematik 40
Physik 100
Statistik 20
Chemie/Biochemie 180
Psychologie 30
Immunologie 50
Gerätekunde 50
EDV und Dokumentation 80
   
Fachpraktischer Bereich 2) 2 280
Mikrobiologie 580
Erste Hilfe 20
Histologie/Zytologie 500
Klinische Chemie 580
Hämatologie 500
   
Zur Vertiefung der Fächer des fachtheoretischen und fachpraktischen Bereiches 150
   
Wahlfächer 0
   
Berufspraktische Ausbildung 3) 1 000
Histologie/Zytologie 100
Klinische Chemie 300
Hämatologie 100
Mikrobiologie 100
Fachliche Vertiefung 400
   
Krankenhauspraktikum 230
1)
Die Stundenzahl für die Fächer im allgemeinen Bereich wird erst nach Vorliegen landesrechtlicher Regelungen ausgewiesen.
2)
Der theoretische und praktische Unterricht in der Laboaratoriumsassistenz wird als fachtheoretischer und fachpraktischer Bereich ausgewiesen.
3)
Die berufspraktische Ausbildung erfolgt unter Aufsicht und Verantwortung der Schule.
9.4.2
Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
Rahmenstundentafeln für die Berufsfachschulen für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe -9.4.2
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtausbil- dungsstunden
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus-
bildungsstunden
Pflichtfächer 2 800
Allgemeiner Bereich 1)  
   
Fachtheoretischer Bereich 2) 1 060
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde 40
Fachenglisch 40
Hygiene 40
Biologie und Ökologie 40
Anatomie 80
Physiologie 50
Krankheitslehre 60
Mathematik 40
Physik 140
Strahlenphysik, Dosimetrie und Strahlenschutz 240
Statistik 20
Chemie/Biochemie 100
Psychologie 40
Immunologie 30
Elektrodiagnostik 20
EDV und Dokumentation 80
   
Fachpraktischer Bereich 2) 1 420
Erste Hilfe 20
Bildverarbeitung in der Radiologie 120
Radiologische Diagnostik und andere bildgebende Verfahren 600
Strahlentherapie 340
Nuklearmedizin 340
   
Zur Vertiefung der Fächer des fachtheoretischen und fachpraktischen Bereiches 320
   
Wahlfächer 0
   
Berufspraktische Ausbildung 3) 1 370
Radiologische Diagnostik und andere bildgebende Verfahren 600
Strahlentherapie 300
Nuklearmedizin 300
Fachliche Vertiefung 170
   
Krankenhauspraktikum 230
1)
Die Stundenzahl für die Fächer im allgemeinen Bereich wird erst nach Vorliegen landesrechtlicher Regelungen ausgewiesen.
2)
Der theoretische und praktische Unterricht in der Radiologieassistenz wird als fachtheoretischer und fachpraktischer Bereich ausgewiesen.
3)
Die berufspraktische Ausbildung erfolgt unter Aufsicht und Verantwortung der Schule.
9.5
Berufsfachschule für Orthoptik
Rahmenstundentafeln für die Berufsfachschulen für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe -9.5
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtausbil- dungsstunden
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus-
bildungsstunden
Pflichtfächer 1 700
Allgemeiner Bereich 1)  
   
Fachtheoretischer Bereich 2) 1 200
Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde 60
Hygiene 60
Arzneimittel 40
Allgemeine Anatomie und Physiologie 100
Spezielle Anatomie und Physiologie 180
Allgemeine Krankheitslehre, Kinderheilkunde 60
Allgemeine Augenheilkunde 150
Neuroophthalmologie 100
Augenbewegungsstörungen 250
Physik, Optik, Brillenlehre 200
   
Fachpraktischer Bereich 2) 400
Orthoptik und Pleoptik 400
   
Zur Vertiefung der Fächer des fachtheoretischen und fachpraktischen Bereiches 100
   
Wahlfächer 0
   
Berufspraktische Ausbildung 3) 2 800
Anamnese- und Befunderhebung, Dokumentation  
Therapieplanung und -durchführung  
Neuroophthalmologie (einschließlich Perimetrie)  
Gesprächsführung und Beratung  
Anwendung und Pflege orthoptischer und pleoptischer Geräte  
Fotografie  
Betreuung von Sehbehinderten und Kontaktlinsenträgern  
1)
Die Stundenzahl für die Fächer im allgemeinen Bereich wird erst nach Vorliegen landesrechtlicher Regelungen ausgewiesen.
2)
Der theoretische und praktische Unterricht in der Orthoptistenausbildung wird als fachtheoretischer und fachpraktischer Bereich ausgewiesen.
3)
Die berufspraktische Ausbildung erfolgt unter Aufsicht und Verantwortung der Schule.
9.6
Berufsfachschule für Physiotherapie
Rahmenstundentafeln für die Berufsfachschulen für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe -9.6
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtausbil- dungsstunden
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus-
bildungsstunden
Pflichtfächer 2 900
Allgemeiner Bereich 1)  
   
Fachtheoretischer Bereich 2) 1 060
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde 40
Hygiene 30
Anatomie 240
Physiologie 140
Allgemeine Krankheitslehre 30
Spezielle Krankheitslehre 360
Angewandte Physik und Biomechanik 40
Psychologie/Pädagogik/Soziologie 60
Prävention und Rehabilitation 20
Trainingslehre 40
Bewegungslehre 60
   
Fachpraktischer Bereich 2) 1 740
Erste Hilfe und Verbandtechnik 30
Sprache und Schrifttum 20
Bewegungserziehung 120
Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken 100
Krankengymnastische Behandlungstechniken 500
Massagetherapie 150
Elektro-, Licht-, Strahlentherapie 60
Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie 60
Methodische Anwendung der Physiotherpie in den medizinischen Fachgebieten
700
   
Zur Vertiefung der Fächer des fachtheoretischen und fachpraktischen Bereiches 100
   
Wahlfächer 0
   
Berufspraktische Ausbildung 3) 1 600
Chirugie 240
Innere Medizin 240
Orthopädie 240
Neurologie 240
Pädiatrie 160
Psychiatrie 80
Gynäkologie 80
Fachliche Vertiefung 240
Berufspraktische Ausbildung in sonstigen Einrichtungen, Exkursionen 80
1)
Die Stundenzahl für die Fächer im allgemeinen Bereich wird erst nach Vorliegen landesrechtlicher Regelungen ausgewiesen.
2)
Der theoretische und praktische Unterricht in der Physiotherapie wird als fachtheoretischer und fachpraktischer Bereich ausgewiesen.
3)
Die berufspraktische Ausbildung wird in Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen unter Aufsicht und Verantwortung der Schule durchgeführt.
9.7
Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten
Rahmenstundentafeln für die Berufsfachschulen für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe -9.7
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtausbil- dungsstunden
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus-
bildungsstunden
Pflichtfächer 2 760
Allgemeiner Bereich 320
Deutsch 80
Wirtschafts- und Sozialkunde 80
Religion/Ethik 80
Sport 80
   
Fachtheoretischer Bereich 1) 1 220
Arzneimittelkunde 280
Allgemeine und pharmazeutische Chemie 200
Galenik 140
Botanik und Drogenkunde 100
Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde 80
Medizinproduktekunde 60
Ernährungskunde und Diätetik 40
Körperpflegekunde 40
Physikalische Gerätekunde 40
Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde 80
Fachbezogene Mathematik 80
Fachbezogenes Englisch 80
   
Fachpraktischer Bereich 1) 1 220
Chemisch-pharmazeutische Übungen einschließlich Untersuchung von Körperflüssigkeiten 480
Übungen zur Drogenkunde 120
Galenische Übungen 500
Apothekenpraxis einschließlich EDV 120
   
Wahlfächer 0
   
Berufspraktische Ausbildung 2) 870
   
Apothekenpraktikum 3) 160
   
Erste Hilfe 4) 16
1)
Der theoretische und praktische Unterricht in der Ausbildung zum pharmazeutisch-technischen Assistenten wird als fachtheoretischer und fachpraktischer Bereich ausgewiesen.
2)
Die berufspraktische Ausbildung erfolgt unter Aufsicht und Verantwortung der Schule. Sie wird in einem Zeitraum von 6 Monaten durchgeführt.
3)
Das Apothekenpraktikum ist außerhalb des fachtheoretischen und fachpraktischen Bereichs in einer Apotheke abzuleisten.
4)
Die Ausbildung in Erster Hilfe erfolgt außerhalb des fachtheoretischen und fachpraktischen Bereichs.
10
Stundentafeln für die Berufsfachschule für anerkannte Ausbildungsberufe
10.1
Rahmenstundentafel 1)
Stundentafeln für die Berufsfachschule für anerkannte Ausbildungsberufe - 10.1
Unterrichtsfächer und Praktika Ausbildungsstunden in den Klassenstufen
Unterrichtsfächer und Praktika Ausbildungsstunden
in den Klassenstufen
  1 2 3
Pflichtfächer 1 200 – 1 360 1 200 – 1 360 1 200 – 1 360
Allgemeiner Bereich 200 200 200
Deutsch 40 40 40
Sozialkunde 40 40 40
Wirtschaftskunde 40 40 40
Religion/Ethik 40 40 40
Sport 40 40 40
       
Fachtheoretischer Bereich 320 320 320
       
Fachpraktischer Bereich 680 - 840 680 - 840 680 - 840
       
Wahlfächer max. 80 max. 80 max. 80
       
Betriebspraktikum 80 – 240 80 – 240 80 – 240
1)
Für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafter gilt Stundentafel 10.2.
10.2
Hauswirtschafter (3-jährig)
Stundentafeln für die Berufsfachschule für anerkannte Ausbildungsberufe - 10.2
Unterrichtsfächer und Praktika Ausbildungsstunden in den Klassenstufen
Unterrichtsfächer und Praktika Ausbildungsstunden
in den Klassenstufen
  1 2 3
Pflichtfächer 1 280 1 280 1 280
Allgemeiner Bereich 200 200 200
Deutsch 40 40 40
Sozialkunde 40 40 40
Wirtschaftskunde 40 40 40
Religion/Ethik 40 40 40
Sport 40 40 40
       
Fachtheoretischer Bereich 240 240 280
Wirtschaftslehre des Haushalts 40 40
Fachrechnen 40 40 40
Ernährungslehre 80 80 80
Haushaltstechnik 80 80 40
Erziehungs- und Gesundheitslehre 40 80
       
Fachpraktischer Bereich 840 840 800
Nahrungszubereitung 480 240 200
Raum- und Materialpflege 80 80 40
Textilpflege 80 80
Textilarbeit 160 160 160
Pflanzenpflege und Gartenbau 40 80 80
Service und Gestaltung 80 120 120
Familienpflege 80 120
       
Wahlfächer 0 0 0
       
Berufspraktische Ausbildung 160 160 160
Hauswirtschaftliche Praxis 160 160 160 1)
1)
Davon sind mindestens 3 Wochen zusammenhängend zu absolvieren.

III.
Fachschule

1.
Rahmenstundentafeln für die Fachschule für Sozialwesen
1.1
Fachbereich Altenpflege
Rahmenstundentafeln für die Fachschule für Sozialwesen -1.1
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtausbil- dungsstunden
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus-
bildungsstunden
Pflichtfächer 2 060
Allgemeiner Bereich 200
Deutsch 80
Sozialkunde 40
Lebens- und Glaubensfragen/Ethik 80
   
Fachtheoretischer Bereich 580
Psychologie des Alterns 80
Soziologie des Alterns und Altenhilfe 80
Krankheits- und Medikamentenlehre 240
Neurologie und Psychiatrie 60
Ernährungslehre und Diätetik 40
Berufs- und Rechtskunde 80
   
Fachpraktischer Bereich 1 280
Methodenlehre für die Altenpflege 160
Fachpraktische Übungen (innerhalb und außerhalb der Schule) 600
Kranken- und Altenpflege 200
Gestaltung und Beschäftigung 160
Aktivierung und Rehabilitation 60
Haushaltsführung/Nahrungs- und Diätzubereitung 60
Gesprächsführung 40
   
Wahlpflichtfächer 1) 140
Fächer zur fachlichen Vertiefung 140
   
Wahlfächer maximal 240
Mathematik 120
Englisch 120
   
Berufspraktische Ausbildung 2) mind. 880
Begleitetes Praktikum mind. 800
Berufspraktischer Unterricht 80
1)
Aus dem Pflichtfachbereich sind von der Schule mindestens zwei Wahlpflichtfächer anzubieten.
2)
Die angegebene Stundenzahl in der berufspraktischen Ausbildung wird in der Gesamtstundenzahl der schulischen Ausbildung nicht berücksichtigt. Der berufspraktische Unterricht wird während der berufspraktischen Ausbildung erteilt und ist als fachpraktischer Unterricht zu betrachten.
1.2
Fachbereich Familienpflege
Rahmenstundentafeln für die Fachschule für Sozialwesen -1.2
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtausbil- dungsstunden
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus-
bildungsstunden
Pflichtfächer 2 060
Allgemeiner Bereich 160
Deutsch 80
Sozialkunde 40
Ethik 40
   
Fachtheoretischer Bereich 660
Pädagogik 120
Psychologie 80
Familiensoziologie und Familienhilfe 60
Gesundheits- und Krankheitslehre 140
Haushaltsführung 100
Ernährungslehre und Diätetik 80
Berufs- und Rechtskunde 80
   
Fachpraktischer Bereich 1 240
Methodenlehre für die Familienpflege 120
Fachpraktische Übungen (innerhalb und außerhalb der Schule) 440
Gesprächsführung 40
Kinder-, Kranken- und Altenpflege 180
Wöchnerinnen- und Säuglingspflege 40
Textilarbeit, Haus- und Textilpflege 120
Gestaltung und Beschäftigung 120
Nahrungszubereitung 120
Sport- und Bewegungserziehung 60
   
Wahlpflichtfächer 1) 140
Fächer zur fachlichen Vertiefung 140
   
Wahlfächer maximal 240
Mathematik 120
Englisch 120
   
Berufspraktische Ausbildung 2) mind. 880
Begleitetes Praktikum mind. 800
Berufspraktischer Unterricht 80
1)
Aus dem Pflichtfachbereich sind von der Schule mindestens zwei Wahlpflichtfächer anzubieten.
2)
Die angegebene Stundenzahl in der berufspraktischen Ausbildung wird in der Gesamtstundenzahl der schulischen Ausbildung nicht berücksichtigt. Der berufspraktische Unterricht wird während der berufspraktischen Ausbildung erteilt und ist als fachpraktischer Unterricht zu betrachten.
1.3
Fachbereich Heilerziehungspflege
Rahmenstundentafeln für die Fachschule für Sozialwesen -1.3
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtausbil- dungsstunden
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus-
bildungsstunden
Pflichtfächer 2 600
Allgemeiner Bereich 560
Deutsch 160
Fremdsprache 160
Sozialkunde 80
Mathematik 80
Lebens- und Glaubensfragen/Ethik 80
   
Fachtheoretischer Bereich 600
Pädagogik mit Heilerziehungslehre 160
Psychologie 160
Lehre von den Behinderungen/Krankheits- und Medikamentenlehre 120
Neurologie/Psychiatrie 80
Berufs- und Rechtskunde 80
   
Fachpraktischer Bereich 1 440
Praxis- und Methodenlehre 120
Heilerzieherische Übungen (innerhalb und außerhalb der Schule) 720 1)
Spiel 80
Werken und Gestalten 80
Rhythmisch-musikalische Erziehung 80
Bewegungserziehung/Sport 80
Pflege von Behinderten 80
Hauswirtschaft und Ernährungslehre 80
Sprachaufbau 40
Gesprächsführung 40
Literatur- und Medienarbeit 40
   
Wahlpflichtfächer 2) 240
Fächer zur fachlichen Vertiefung 240
   
Wahlfächer maximal 240
   
Zusatzausbildung Fachhochschulreife 240
Mathematik 160
Fremdsprache 80
   
Berufspraktische Ausbildung 3) mind. 1800
Begleitetes Praktikum mind. 1680
Berufspraktischer Unterricht 120
1)
Davon sind mindestens 120 Stunden im pflegerischen Bereich durchzuführen.
2)
Aus dem Pflichtfachbereich sind von der Schule mindestens zwei Wahlpflichtfächer anzubieten.
3)
Die angegebene Stundenzahl in der berufspraktischen Ausbildung wird in der Gesamtstundenzahl der schulischen Ausbildung nicht berücksichtigt. Der berufspraktische Unterricht wird während der berufspraktischen Ausbildung erteilt und ist als fachpraktischer Unterricht zu betrachten.
1.4
Fachbereich Heilpädagogik
Rahmenstundentafeln für die Fachschule für Sozialwesen -1.4
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtausbil- dungsstunden
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus-
bildungsstunden
Pflichtfächer 1 240
Fachtheoretischer Bereich 840
Heilpädagogik mit Berufskunde 320
Psychologie 240
Medizin 120
Soziologie 80
Rechtskunde 80
   
Fachpraktischer Bereich 400
Allgemeine Übungen 1) 400
   
Wahlpflichtfächer 400
Spezielle Übungen 2) 400
   
Wahlfächer 3) maximal 480
Religionspädagogik 80
Philosophie und Literatur 80
Montessoripädagogik 80
Waldorfpädagogik 80
Medienpädagogik 80
Musische Erziehung 80
Wissenschaftspropädeutik 80
   
Berufspraktische Ausbildung 4) mind. 880
Begleitetes Praktikum mind. 800
Berufspraktischer Unterricht 80
1)
Die Schule legt vier „Allgemeine Übungen“ fest und verteilt sie auf die Ausbildungszeit.
2)
Als „Spezielle Übungen“ können angeboten werden: Rhythmik, Psychomotorische Übungsbehandlung, Spiel - Sport, Spielpädagogik, Spieltherapeutische Ansätze, Verhaltenstherapeutische Ansätze, Heilpädagogisches Musizieren und Heilpädagogisches Werken und Gestalten. Die oberste Schulaufsichtsbehörde kann auf Antrag der Schule andere Wahlpflichtfächer genehmigen. Aus der von der Schule festgelegten Liste der „Speziellen Übungen“ wählt der Schüler in jeder Klassenstufe zwei Wahlpflichtfächer aus.
3)
Die Schüler können aus dem Angebot in jeder Klassenstufe höchstens drei Wahlfächer mit je zwei Wochenstunden wählen. Die Wahlfächer sind als fachpraktischer Unterricht zu erteilen.
4)
Die angegebene Stundenzahl in der berufspraktischen Ausbildung wird in der Gesamtstundenzahl der schulischen Ausbildung nicht berücksichtigt. Der berufspraktische Unterricht wird während der berufspraktischen Ausbildung erteilt und ist als fachpraktischer Unterricht zu betrachten.
1.5
Fachbereich Sozialpädagogik
1.5.1
Erzieher
Rahmenstundentafeln für die Fachschule für Sozialwesen -1.5.1
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtausbil- dungsstunden
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus-
bildungsstunden
1)
Pflichtfächer 2 600 (2 720)
Allgemeiner Bereich 560 (720)
Deutsch 160
Sorbisch (Niveaustufe A, B, oder C) 0 (160)
Fremdsprache 160
Sozialkunde 80
Mathematik 80
Ethische Erziehung/Religionspädagogik 80
   
Fachtheoretischer Bereich 600
Pädagogik 160
Psychologie 160
Rechtskunde 80
Soziologie 80
Gesundheitserziehung/Biologie 2) 120
   
Fachpraktischer Bereich 1 440 (1 400)
Allgemeine Praxis- und Methodenlehre 240 (200)
Spezifische Praxis- und Methodenlehre 80
Sozialpädagogische Übungen 240
Kunst- und Werkerziehung 240
Musikerziehung 160
Instrumentalunterricht 80
Rhythmische Erziehung 80
Sporterziehung 160
Literatur- und Medienarbeit 120
Sprecherziehung 40
   
Wahlpflichtfächer 3) 240 (120)
Fächer zur fachlichen Vertiefung 240 (120)
   
Wahlfächer maximal 240
   
Zusatzausbildung Fachhochschulreife 240
Mathematik 160
Fremdsprache 80
   
Berufspraktische Ausbildung 4) mind. 1800
Begleitetes Praktikum mind. 1680
Berufspraktischer Unterricht 120
1)
Die Klammerwerte gelten für die Sorbische Fachschule für Sozialwesen im Beruflichen Schulzentrum für Wirtschaft Bautzen.
2)
Schüler, die die Fachhochschulreife über den besonderen Bildungsweg erwerben, haben verpflichtend 40 Stunden Biologie im Rahmen der Wahlpflichtfächer zu absolvieren.
3)
Aus dem Pflichtfachbereich sind von der Schule mindestens zwei Wahlpflichtfächer anzubieten.
4)
Die angegebene Stundenzahl in der berufspraktischen Ausbildung wird in der Gesamtstundenzahl der schulischen Ausbildung nicht berücksichtigt. Der berufspraktische Unterricht wird während der berufspraktischen Ausbildung erteilt und ist als fachpraktischer Unterricht zu betrachten.
1.5.2
Fachkraft für soziale Arbeit
Rahmenstundentafeln für die Fachschule für Sozialwesen -1.5.2
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtausbil- dungsstunden
Unterrichtsfächer und Praktika Gesamtaus-
bildungsstunden
Pflichtfächer 1) 1 200
Allgemeiner Bereich 168
Deutsch 48
Englisch 48
Ethik 48
– religiöse/weltanschauliche Orientierung
– ethische Fragen in der Berufsausbildung
 
Datenverarbeitung (EDV) 24
   
Fachtheoretischer Bereich 852
Soziologie/Psychologie 266
– Menschliche Entwicklung
– Entwicklungsstörungen
– Sozialpsychologie
– Gesprächsführung/Beratung
– Soziosomatik
– therapeutische und andere Verfahren
 
Sozialarbeit 252
– Geschichtliche Entwicklung
– Sozialarbeitsforschung
– Gesellschaftliche Situation
– Methoden der Sozialarbeit
– soziale Dienste/Einrichtungen
 
Rechtskunde 210
– Grundlagen des Rechts, GG
– Bürgerliches Recht
– SGB im Überblick
– Sozialhilferecht
– Arbeitsrecht
– Verwaltungsverfahren/-vorschriften
 
Sozial-/Verwaltungskunde 124
– Sozialpolitik
– Aufbau der Verwaltung
– Grundlagen Betriebswirtschaft
– Marktwirtschaftliche Prozesse
 
   
Fachpraktischer Bereich 180
Arbeitsfeldbezogene Vertiefung 180
   
Wahlfächer 0
   
Berufspraktische Ausbildung 1 200
Begleitetes Praktikum 340
Berufsbezogener Unterricht 2) :  
Vertiefungsgebiete 3) : 290
– Freizeit-/Jugend- und Sozialarbeit
– Hilfen für Familien
– Soziale Dienste und Einrichtungen
– Gesundheitsdienst
– Drogenprävention
 
Methodische Schwerpunkte: 290
– Bewegung, Psychomotorik, Sport, Spiel
– Gesundheitslehre und Krankenpflege
– Ökologie und Umweltgestaltung
– Musik, Rhythmik, Tanz
– Ernährungslehre und Haushaltsführung
 
Facharbeit 280
1)
Die Vermittlung der Inhalte erfolgt in einer Kombination aus Präsenz und Selbstlernphasen. Der zeitliche Umfang der Selbstlernphasen ist in die Gesamtstundenzahl der einzelnen Fächer mit eingerechnet.
2)
Der berufsbezogene Unterricht ist Bestandteil des fachtheoretischen Bereiches. Eine Gruppenteilung im berufsbezogenen Unterricht ist nach den Regelungen für den fachpraktischen Unterricht möglich.
3)
Es ist nur ein Vertiefungsgebiet zu wählen.
2.
Rahmenstundentafel für die Fachschule für Technik
Rahmenstundentafel für die Fachschule für Technik
Unterrichtsfächer Wochenstunden
in den Klassenstufen
Gesamtausbil-
dungsstunden
Unterrichtsfächer Wochenstunden
in den Klassenstufen
Gesamtaus-
bildungsstunden
  1 2
Pflichtfächer 35 ... 36 30 ... 34 2600 ... 2800
Lernbereich I: Kommunikation und Gesellschaft 9 6 600
Deutsch I 3 120
Fremdsprache I 4 160
Rechts- und Sozialkunde 2 1 120
Zusammenarbeit und Führung 2 80
Betriebs-
wirtschaftslehre
3 120
       
Lernbereich II: Technologie/ Organisation 24 ... 25   960 ... 1 000
Mathematik I 5 1) 200
Physik 2) 3 120
fachrichtungsorientierte Grundlagenausbildung  16 ... 17 640 ... 680
       
Lernbereich III: Produktion 2 24 ... 28 1 040 ... 1 200
fachrichtungs- und schwerpunktspezifische Fachausbildung 2 22 ... 26 960 ... 1120
Projektarbeit 2 80
       
Wahlfach      
Berufs- und Arbeitspädagogik 3 120
       
Zusatzausbildung Fachhochschulreife - 6 240
Deutsch II 2 80
Fremdsprache II 2 80
Mathematik II 2 80
1)
Mindeststundenzahl
2)
mit praktischen Übungen
3.
Rahmenstundentafel für die Fachschule für Wirtschaft
Rahmenstundentafel für die Fachschule für Wirtschaft
Unterrichtsfächer Wochenstunden
in den Klassenstufen
Gesamtausbil-
dungsstunden
Unterrichtsfächer Wochenstunden
in den Klassenstufen
Gesamtaus-
bildungsstunden
  1 2
Pflichtfächer 1) 34 ... 35 31 ... 35 2 600 ... 2 800
Lernbereich I: Kommunikation und Gesellschaft 9 6 600
Deutsch 3 2 200
Fremdsprache 3 3 240
Sozialkunde I 1 1 80
Unternehmensführung und Kommunikation 2) 2 80
       
Lernbereich II: Betriebswirtschaft/ Organisation     1 100 ... 1 300
Mathematik I 2 2 160
fachrichtungs-
orientierte Grundlagen-
ausbildung
    940 ... 1140
       
Lernbereich III: Betriebswirtschaft/ Produktion     700 ... 900
fachrichtungs- und schwerpunkt-
spezifische Fachausbildung
    660 ... 860
Projektarbeit 1 40
       
Wahlfächer      
Berufs- und Arbeitspädagogik 3 120
Sport 2 2 160
       
Zusatzausbildung Fachhochschulreife - 6 240
Sozialkunde II 1 40
Mathematik II 2 80
Naturwissenschaft (Chemie oder Physik) 3 120
1)
Die Einhaltung der Mindeststundenzahlen ist zwischen den Lernbereichen II und III unter Beachtung der Gesamtausbildungsstunden auszugleichen.
2)
Eine fachrichtungs- und schwerpunktbezogene Vertiefung erfolgt in den Lernbereichen II und III.

IV.
Fachoberschule

1.
Stundentafel für die Fachrichtung Agrarwirtschaft
Stundentafel für die Fachrichtung Agrarwirtschaft
Unterrichtsfächer und Praktika Wochenstunden in den Klassenstufen
Unterrichtsfächer und Praktika Wochenstunden
in den Klassenstufen
  11 12 12L
Pflichtfächer 36,5 32 32
Deutsch 2 4 4
Englisch/Russisch 2 4 5
Geschichte 2 2
Sozialkunde 1 2 1
Mathematik 3 6 7
Physik 1 4 4
Chemie 2 3 4
Biologie 2 3 5
Biologisches Praktikum 1 1
Produktionslehre 2
Religion/Ethik 0,5 1
Sport 2
Fachpraktischer Unterricht (einschließlich Praxisanleitung) 20 1)
       
Wahlfächer      
Sport 2) 1 2 2
Fremdsprache 1 2 2
Kunsterziehung 1 1 1
Datenverarbeitung 1 2 2
1)
Zeitstunden oder entsprechende Blöcke
2)
Wahlunterricht in Neigungsgruppen
2.
Stundentafel für die Fachrichtung Gestaltung
Stundentafel für die Fachrichtung Gestaltung
Unterrichtsfächer und Praktika Wochenstunden in den Klassenstufen
Unterrichtsfächer und Praktika Wochenstunden
in den Klassenstufen
  11 12 12L
Pflichtfächer 35,5 32 32
Deutsch 2 4 4
Englisch/Russisch 2 4 5
Geschichte 2 2
Sozialkunde 1 2 1
Mathematik 2 4 5
Naturwissenschaft 1) 3 3
Technisches Zeichnen 1
Gestaltungslehre/ Kunstbetrachtung 3 4 4
Darstellung 4 6 8
Religion/Ethik 0,5 1
Sport 2
Fachpraktischer Unterricht (einschließlich Praxisanleitung) 20 2)
       
Wahlfächer      
Sport 3) 1 2 2
Fremdsprache 1 2 2
Kunsterziehung 1 1 1
Datenverarbeitung 1 2 2
1)
Physik oder Chemie als Wahlpflichtfach
2)
Zeitstunden oder entsprechende Blöcke
3)
Wahlunterricht in Neigungsgruppen
3.
Stundentafel für die Fachrichtung Sozialwesen
Stundentafel für die Fachrichtung Sozialwesen
Unterrichtsfächer und Praktika Wochenstunden in den Klassenstufen
Unterrichtsfächer und Praktika Wochenstunden
in den Klassenstufen
  11 12 12L
Pflichtfächer 35,5 32 32
Deutsch 2 4 4
Englisch/Russisch 2 4 5
Geschichte 2 2
Sozialkunde 1 2 2
Mathematik 2 4 5
Chemie 3 3
Biologie 1 2 2
Pädagogik 2 2 2,5
Psychologie 2 2 2,5
Rechtskunde 1 2 2
Musik 1 1 1
Kunsterziehung 1 1 1
Religion/Ethik 0,5 1
Sport 2
Fachpraktischer Unterricht (einschließlich Praxisanleitung) 20 1)
       
Wahlfächer      
Sport 2) 1 2 2
Fremdsprache 1 2 2
Kunsterziehung 1 1 1
Datenverarbeitung 1 2 2
1)
Zeitstunden oder entsprechende Blöcke
2)
Wahlunterricht in Neigungsgruppen
4.
Stundentafel für die Fachrichtung Technik
Stundentafel für die Fachrichtung Technik
Unterrichtsfächer und Praktika Wochenstunden in den Klassenstufen
Unterrichtsfächer und Praktika Wochenstunden
in den Klassenstufen
  11 12 12L
Pflichtfächer 36,5 32 32
Deutsch 2 4 4
Englisch/Russisch 2 4 5
Geschichte 2 2
Sozialkunde 1 2 1
Mathematik 3 6 7
Physik 2 6 7
Chemie 2 2 3
Technologie 2 3 3
Technisches Zeichnen 2
Religion/Ethik 0,5 1
Sport 2
Fachpraktischer Unterricht (einschließlich Praxisanleitung) 20 1)
       
Wahlfächer      
Sport 2) 1 2 2
Fremdsprache 1 2 2
Kunsterziehung 1 1 1
Datenverarbeitung 1 2 2
1)
Zeitstunden oder entsprechende Blöcke
2)
Wahlunterricht in Neigungsgruppen
5.
Stundentafel für die Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
Stundentafel für die Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
Unterrichtsfächer und Praktika Wochenstunden in den Klassenstufen
Unterrichtsfächer und Praktika Wochenstunden
in den Klassenstufen
  11 12 12L
Pflichtfächer 35,5 32 32
Deutsch 2 4 4
Englisch/Russisch 2 4 5
Geschichte 2 2
Sozialkunde 1 2 1
Mathematik 2 4 5
Naturwissenschaft 1) 3 3
Wirtschaftslehre 3 3 4
Rechnungswesen 2 3 4
Informatik 2 2 2
Rechtskunde 1 2 2
Religion/Ethik 0,5 1
Sport 2
Fachpraktischer Unterricht (einschließlich Praxisanleitung) 20 2)
       
Wahlfächer      
Sport 3) 1 2 2
Fremdsprache 1 2 2
Kunsterziehung 1 1 1
Datenverarbeitung 1 2 2
1)
Physik oder Chemie als Wahlpflichtfach
2)
Zeitstunden oder entsprechende Blöcke
3)
Wahlunterricht in Neigungsgruppen

V.
Berufliches Gymnasium

1.
Stundentafel für die Klassenstufe 11 - alle Fachrichtungen
Stundentafel für die Klassenstufe 11 - alle Fachrichtungen
Unterrichtsfächer und Praktika Wochenstunden in den Klassenstufen
Unterrichtsfächer Wochenstunden 1)
Agrar-wissenschaft Ernährungs- wissenschaft Technik-wissenschaft Wirtschafts- wissenschaft
Pflichtbereich 34 34 34 34
Deutsch 4 4 4 4
1. (fortgeführte) Fremdsprache 3 3 3 3
2. Fremdsprache 4 4 4 4
Geschichte/Gemeinschaftskunde 2 2 2 2
Wirtschaftslehre/Recht 2 2 2
Rechnungswesen 2
Betriebswirtschaftslehre 4
Mathematik 4 4 4 4
Physik 2 2 2 2
Chemie 2 2 2 2
Biologie 2 2 2 2
Ernährungslehre2) 3 + 1
Agrartechnik2) 3 + 1
Technik2) - 3 + 1
Informatik 2 2 2 2
Religion oder Ethik 1 1 1 1
Sport 2 2 2 2
         
Wahlbereich        
Musik 1 1 1 1
Bildende Kunst 1 1 1 1
Fremdsprache 2 2 2 2
Umweltanalytik 1
Technik-Ergänzung 1
1)
Die genannten Wochenstunden beziehen sich auf 38 Wochen des Schuljahres. 80 Stunden der Gesamtzahl von 1360 Stunden im Pflichtbereich sind für ein 2wöchiges Praktikum bzw. Projekt im berufsfeldbezogenen Fach mit Gruppenunterricht zu planen.
2)
Der Wert +1 gibt die Wochenstunden für die praktischen Übungen an.
2.
Stundentafel für die Jahrgangsstufen 12 und 13
Fachrichtung Agrarwissenschaft
Stundentafel für die Jahrgangsstufen 12 und 13 Fachrichtung Agrarwissenschaft
Unterrichtsfächer Wochenstunden
Unterrichtsfächer Wochenstunden
Jahrgangs-
stufe 12
Jahrgangs-
stufe 13
12/I 12/II 13/I 13/II
Pflichtbereich        
Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
Deutsch LK 5 5 5 5
Deutsch GK 4 4 4 4
Fremdsprache LK 5 5 5 5
Fortgeführte Fremdsprache Niveau A GK 3 3 3 3
Fremdsprache Niveau B   GK 4 4 4 4
Literatur   GK 2 2 2 2
Musik   GK 2 2 2 2
Bildende Kunst GK 2 2 2 2
           
Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
Geschichte/ Gemeinschaftskunde GK 3 3 3 3
Wirtschaftslehre/Recht GK 2 2 2 2
           
Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld
Mathematik LK 5 5 5 5
Mathematik GK 4 4 4 4
Physik 1) GK 3 3+1 3 3
Chemie 1) GK 3 3+1 3 3
Agrartechnik mit Biologie 1) LK 5+1 5+1 5+1 5+1
Informatik GK 2 2 2 2
 
Religion oder Ethik GK 2 2 2 2
Sport GK 2 2 2 2
           
Wahlbereich          
Umweltanalytik GK 2 2
Fremdsprache GK 2 2 2 2
1)
Der Wert +1 gibt die Wochenstunden für die praktischen Übungen an.
3.
Stundentafel für die Jahrgangsstufen 12 und 13
Fachrichtung Ernährungswissenschaft
Stundentafel für die Jahrgangsstufen 12 und 13 Fachrichtung Ernährungswissenschaft
Unterrichtsfächer Wochenstunden
Unterrichtsfächer Wochenstunden
Jahrgangs-
stufe 12
Jahrgangs-
stufe 13
12/I 12/II 13/I 13/II
Pflichtbereich        
Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
Deutsch LK 5 5 5 5
Deutsch GK 4 4 4 4
Fremdsprache LK 5 5 5 5
Fortgeführte Fremdsprache Niveau A GK 3 3 3 3
Fremdsprache Niveau B GK 4 4 4 4
Literatur GK 2 2 2 2
Musik GK 2 2 2 2
Bildende Kunst GK 2 2 2 2
         
Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
Geschichte/ Gemeinschaftskunde GK 3 3 3 3
Wirtschaftslehre/Recht GK 2 2 2 2
         
Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld
Mathematik LK 5 5 5 5
Mathematik GK 4 4 4 4
Physik 1) GK 3 3+1 3 3
Biologie 1) GK 3 3+1 3 3
Ernährungslehre mit Chemie 1) LK 5+1 5+1 5+1 5+1
Informatik GK 2 2 2 2
 
Religion oder Ethik GK 2 2 2 2
Sport GK 2 2 2 2
         
Wahlbereich        
Lebensmitteltechnologie GK 2 2
Fremdsprache GK 2 2 2 2
1)
Der Wert +1 gibt die Wochenstunden für die praktischen Übungen an.
4.
Stundentafel für die Jahrgangsstufen 12 und 13
Fachrichtung Technikwissenschaft
Stundentafel für die Jahrgangsstufen 12 und 13 Fachrichtung Technikwissenschaft
Unterrichtsfächer Wochenstunden
Unterrichtsfächer Wochenstunden
Jahrgangs-
stufe 12
Jahrgangs-
stufe 13
12/I 12/II 13/I 13/II
Pflichtbereich        
Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
Deutsch LK 5 5 5 5
Deutsch GK 4 4 4 4
Fremdsprache LK 5 5 5 5
Fortgeführte Fremdsprache Niveau A GK 3 3 3 3
Fremdsprache Niveau B   GK 4 4 4 4
Literatur   GK 2 2 2 2
Musik   GK 2 2 2 2
Bildende Kunst GK 2 2 2 2
         
Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
Geschichte/ Gemeinschaftskunde GK 3 3 3 3
Wirtschaftslehre/Recht GK 2 2 2 2
         
Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld
Mathematik LK 5 5 5 5
Mathematik GK 4 4 4 4
Physik 1) GK 3 3+1 3 3
Chemie 1) GK 3 3+1 3 3
Biologie 1) GK 3 3+1 3 3
Technik 1)2) LK 5+1 5+1 5+1 5+1
Informatik GK 2 2 2 2
 
Religion oder Ethik GK 2 2 2 2
Sport   GK 2 2 2 2
         
Wahlbereich        
Physik-Ergänzung GK 2 2
Fremdsprache GK 2 2 2 2
1)
Der Wert +1 gibt die Wochenstunden für die praktischen Übungen an.
2)
Schwerpunkte:
  • Maschinenbautechnik
  • Bautechnik
  • Elektrotechnik
  • Datenverarbeitungstechnik
5.
Stundentafel für die Jahrgangsstufen 12 und 13
Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft
Stundentafel für die Jahrgangsstufen 12 und 13 Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft
Unterrichtsfächer Wochenstunden
Unterrichtsfächer Wochenstunden
Jahrgangs-
stufe 12
Jahrgangs-
stufe 13
12/I 12/II 13/I 13/II
Pflichtbereich        
Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
Deutsch LK 5 5 5 5
Deutsch GK 4 4 4 4
Fremdsprache LK 5 5 5 5
Fortgeführte Fremdsprache Niveau A GK 3 3 3 3
Fremdsprache Niveau B GK 4 4 4 4
Literatur GK 2 2 2 2
Musik GK 2 2 2 2
Bildende Kunst GK 2 2 2 2
         
Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
Geschichte/ Gemeinschaftskunde GK 3 3 3 3
Witschaftsgeographie GK 2 2 2 2
Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Wirtschaftlichem Rechnungswesen LK 6 6 6 6
         
Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld
Mathematik LK 5 5 5 5
Mathematik GK 4 4 4 4
Physik 1) GK 3 3+1 3 3
Chemie 1) GK 3 3+1 3 3
Biologie 1) GK 3 3+1 3 3
Informatik GK 2 2 2 2
 
Religion oder Ethik GK 2 2 2 2
Sport GK 2 2 2 2
         
Wahlbereich        
Kaufmännische Präsentation GK 2 2
Fremdsprache GK 2 2 2 2
1)
Der Wert +1 gibt die Wochenstunden für die praktischen Übungen an.

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 1999 Nr. 9, S. 305
    Fsn-Nr.: 710-V99.6

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 1999

    Fassung gültig bis: 31. Juli 2007