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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare vom 19. Oktober 2004 (MBl. SMK S. 434), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 2. Mai 2008 (MBl. SMK S. 285) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628; 2008 S. 469)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Gestaltung der Halbjahresinformationen, Halbjahreszeugnisse, Jahreszeugnisse und Abgangszeugnisse der Grund-, Förder-, Mittelschule, des Gymnasiums (Sekundarstufe I) und des Abendgymnasiums und Kollegs (jeweils Vorkurs und Einführungsphase) im Freistaat Sachsen
(Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare – ZeugnisVwV)

Az.: 31-6631.00/25

Vom 19. Oktober 2004

[Geändert durch VwV vom 13. November 2006
(MBl.SMK S. 421) und durch
VwV vom 2. Mai 2008 (MBl.SMK S. 285)
mit Wirkung vom 6. Juni 2008]

1. Geltungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle öffentlichen Grundschulen, allgemein bildenden Förderschulen, Mittelschulen, Gymnasien (Sekundarstufe I), Abendgymnasien und Kollegs (jeweils Sekundarstufe I).

2. Grundschule

a) Klassenstufe 1

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr sowie am Ende des Schuljahres der Klassenstufe 1 ist das als Anlage 1 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Jahreszeugnis der Grundschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

b) Halbjahresinformation

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist ab der Klassenstufe 2 das als Anlage 2 beigefügte Formular „Halbjahresinformation der Grundschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

c) Jahreszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist ab der Klassenstufe 2 das als Anlage 3 beigefügte Formular „Jahreszeugnis der Grundschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

3. Förderschule

a) Klassenstufe 1

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr sowie am Ende des Schuljahres ist, außer an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen, in der Klassenstufe 1 das als Anlage 4 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/
Jahreszeugnis" im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

b) Halbjahresinformation der Klassenstufen 2 bis 4

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist, außer an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen sowie den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an anderen Förderschultypen, in den Klassenstufen 2 bis 4 das als Anlage 5 beigefügte Formular „Halbjahresinformation“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

c) Jahreszeugnis der Klassenstufen 2 bis 4

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist, außer an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen sowie den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an anderen Förderschultypen, in den Klassenstufen 2 bis 4 das als Anlage 6 beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

d) Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis ab Klassenstufe 5

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist ab der Klassenstufe 5, außer an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen sowie den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an anderen Förderschultypen, das als Anlage 7 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden. Für Schüler an Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an anderen Förderschultypen, welche die Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses besuchen, ist ebenfalls dieses Formular zu verwenden.

e) Jahreszeugnis ab Klassenstufe 5

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist ab der Klassenstufe 5, außer an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen sowie den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an anderen Förderschultypen, das als Anlage 8 beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden. Für Schüler an Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an anderen Förderschultypen, welche die Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses besuchen, ist ebenfalls dieses Formular zu verwenden.

f) Abgangszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im Abgangsjahr ist, außer an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen, das als Anlage 9 beigefügte Formular „Abgangszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden.

g) Halbjahresinformation/Jahreszeugnis für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr sowie am Ende des Schuljahres ist an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen das als Anlage 10 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

h) Zeugnis zur Schulentlassung

Zur Dokumentation der Erfüllung der Schulpflicht ist im Abgangsjahr an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen das als Anlage 11 beigefügt Formular „Zeugnis zur Schulentlassung“ im Format DIN A4 zweiseitig zu verwenden.

i) Halbjahresinformation für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen der Klassenstufen 2 bis 4

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist in den Klassenstufen 2 bis 4 an den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an anderen Förderschultypen das als Anlage 12 beigefügte Formular „Halbjahresinformation“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

j) Jahreszeugnis für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen der Klassenstufen 2 bis 4

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist in den Klassenstufen 2 bis 4 an den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an anderen Förderschultypen das als Anlage 13 beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

k) Halbjahresinformation für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen ab Klassenstufe 5

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist ab der Klassenstufe 5 an den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an anderen Förderschultypen, außer in den Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses, das als Anlage 14 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

l) Jahreszeugnis für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen ab Klassenstufe 5

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist ab der Klassenstufe 5 an den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an anderen Förderschultypen, außer in den Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses, das als Anlage 15 beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

4. Mittelschule

a) Halbjahresinformation

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist, außer in den Abschlussklassen, das als Anlage 16 beigefügte Formular „Halbjahresinformation der Mittelschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

b) Jahreszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist, außer in den Abschlussklassen, das als Anlage 17 beigefügte Formular „Jahreszeugnis der Mittelschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

c) Halbjahreszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr in einer Abschlussklasse ist das als Anlage 18 beigefügte Formular „Halbjahreszeugnis der Mittelschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

d) Abgangszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im Abgangsschuljahr ist das als Anlage 19 beigefügte Formular „Abgangszeugnis der Mittelschule“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden.

5. Gymnasium

a) Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr der Klassenstufen 5 bis 10 ist, außer an den Gymnasien mit vertiefter Ausbildung und Klassen zur vertieften Ausbildung, das als Anlage 20 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis des Gymnasiums“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

b) Jahreszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres in den Klassenstufen 5 bis 10 ist, außer an den Gymnasien mit vertiefter Ausbildung und Klassen zur vertieften Ausbildung, das als Anlage 21 beigefügte Formular „Jahreszeugnis des Gymnasiums“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

c) Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis an Gymnasien bzw. Klassen mit vertiefter Ausbildung

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr der Klassenstufen 5 bis 10 ist an den Gymnasien mit vertiefter Ausbildung und Klassen zur vertieften Ausbildung das als Anlage 22 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis des Gymnasiums/für Klassen mit vertiefter Ausbildung“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

d) Jahreszeugnis an Gymnasien bzw. Klassen mit vertiefter Ausbildung

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres in den Klassenstufen 5 bis 10 ist an den Gymnasien mit vertiefter Ausbildung und Klassen zur vertieften Ausbildung das als Anlage 23 beigefügte Formular „Jahreszeugnis des Gymnasiums/für Klassen mit vertiefter Ausbildung“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

e) Abgangszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im Abgangsjahr ist das als Anlage 24 beigefügte Formular „Abgangszeugnis des Gymnasiums“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden. In den Abgangszeugnissen ist auf der Seite 2 der jeweils höchste erworbene Schulabschluss anzukreuzen. Auf der Seite 3 ist im Feld ,Bemerkungen’ für Schüler, die in der Klassenstufe 10 eine weitere Fremdsprache gemäß § 11 Abs. 5 Schulordnung Gymnasien begonnen haben, die Teilnahme am Unterricht in der in den Klassenstufen 5 bis 9 besuchten und in der Klassenstufe 10 nicht mehr belegten Fremdsprache zu vermerken.

6. Abendgymnasium und Kolleg

a) Halbjahresinformation und Zeugnis des Vorkurses und der Einführungsphase des Abendgymnasiums

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Studierenden im 1. Schulhalbjahr und im Schuljahr ist das als Anlage 25 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Zeugnis des Abendgymnasiums“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

b) Halbjahresinformation und Zeugnis des Vorkurses und der Einführungsphase des Kollegs

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr und im Schuljahr ist das als Anlage 26 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Zeugnis des Kollegs“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

7. Formvorschriften

Zeugnisse müssen hinsichtlich Format und Gestaltung den Mustern der Anlagen entsprechen. Der Druck des Staatswappens erfolgt bei den Abgangszeugnissen und den Zeugnissen zur Schulentlassung farbig, bei allen anderen Zeugnissen in Schwarzweiß. Die Eintragung der Noten erfolgt in Ziffern. In den Halbjahresinformationen und Zeugnissen aller Schularten, mit Ausnahme für die Klassenstufe 1 der Grund- und Förderschulen sowie für die übrigen Klassenstufen der Schulen für geistig Behinderte und Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen und der Abgangszeugnisse und Zeugnisse zur Schulentlassung, ist im Feld „Bemerkungen“ die Eintragung der vom Schüler im jeweiligen Bewertungszeitraum insgesamt entschuldigt und unentschuldigt versäumten Unterrichtstage wie folgt vorzunehmen:

Fehltage entschuldigt:            unentschuldigt:

In der Klassenstufe 1 der Grund- und Förderschulen sowie für die übrigen Klassenstufen der Schulen für geistig Behinderte und Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen ist die Eintragung der Fehltage in den für die Verbaleinschätzung vorgesehenen Zeilen vorzunehmen. Jahreszeugnisse und Halbjahreszeugnisse, Abgangszeugnisse und das Zeugnis zur Schulentlassung werden mit dem Dienstsiegel der Schule versehen.

8. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

a) In-Kraft-Treten

aa) Die Punkte 1, 2, 3a)-3c), 3f), 3g) 3h), 4d), 5e), 6 und 7 dieser Verwaltungsvorschrift treten mit Wirkung vom 1. September 2004 in Kraft.

bb) Die Punkte 3d), 3e), 4a), 4b) dieser Verwaltungsvorschrift treten mit Wirkung vom 1. September 2004 für die Klassenstufen 5, 6, 7 und 8 der Mittelschulen und der entsprechenden Förderschulen sowie für die Klassenstufen H8 und H9 der Klassen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses an Schulen zur Lernförderung und dann mit jedem Schuljahr hochwachsend in Kraft.

cc) Die Punkte 5a)-5d) dieser Verwaltungsvorschrift treten mit Wirkung vom 1. September 2004 für die Klassenstufen 5, 6 und 7 der Gymnasien sowie die Klassenstufe 8 der Profilerprobungsschulen und dann mit jedem Schuljahr hochwachsend in Kraft.

dd) Die Punkte 3i)-3l) dieser Verwaltungsvorschrift treten am 1. August 2005 in Kraft.

ee) Der Punkt 4c), dieser Verwaltungsvorschrift tritt am 1. September 2005 für die Klassenstufe 9 und dann mit jedem Schuljahr hochwachsend in Kraft.

b) Außer-Kraft-Treten

aa) Die Punkte 10 und 11 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung der Kurzinformation, Schulbericht, Halbjahresinformation, Halbjahreszeugnis, Jahreszeugnis, Zeugnis zur Schulentlassung, Abgangszeugnis und Abschlusszeugnissen der Förderschule vom 14. März 1997 (ABl. SMK S. 121), Punkt 4 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung von Halbjahresinformation, Halbjahreszeugnis, Jahreszeugnis, Abgangszeugnis, Abschlusszeugnissen der Mittelschule und Abschlusszeugnissen der Mittelschule für Schulfremde vom 17. September 1997 (ABl. SMK S. 400), die Punkte 1 und 4 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung von Halbjahresinformation, Halbjahreszeugnis, Jahreszeugnis und Abgangszeugnis des Gymnasiums vom 5. August 1997 (ABl SMK S. 308) und die Punkte 1, 2, 3.1 bis 3.5 und 7 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung der Halbjahresinformationen, Halbjahreszeugnisse und Jahreszeugnisse der Grund-, Förder-, Mittelschule und des Gymnasiums (Sekundarstufe I) im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verwendung von Vordrucken für die schulische Verwaltung vom 9. Oktober 1999 (MBl. SMK S. 421) und die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Gestaltung der Halbjahresinformationen, Halbjahreszeugnisse und Jahreszeugnisse der Grund-, Förder-, Mittelschule und des Gymnasiums (Sekundarstufe I) im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verwendung von Vordrucken für die schulische Verwaltung vom 17. April 2000 (MBl. SMK S. 97) treten mit Wirkung vom 1. September 2004 außer Kraft.

bb) Die Punkte 3.6, 3.7 und 4 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung der Halbjahresinformationen, Halbjahreszeugnisse und Jahreszeugnisse der Grund-, Förder-, Mittelschule und des Gymnasiums (Sekundarstufe I) im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verwendung von Vordrucken für die schulische Verwaltung vom 9. Oktober 1999 (MBl. SMK S. 421) treten mit Wirkung vom 1. September 2004 für die Klassenstufen 5, 6, 7 und 8 der Mittelschulen sowie die Klassenstufen H8 und H9 der Klassen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses an Schulen zur Lernförderung außer Kraft und dann mit jedem Schuljahr hochwachsend.

cc) Der Punkt 5 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung der Halbjahresinformationen, Halbjahreszeugnisse und Jahreszeugnisse der Grund-, Förder-, Mittelschule und des Gymnasiums (Sekundarstufe I) im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verwendung von Vordrucken für die schulische Verwaltung vom 9. Oktober 1999 (MBl. SMK S. 421) tritt mit Wirkung vom 1. September 2004 für die Klassenstufen 5, 6 und 7 der Gymnasien sowie die Klassenstufe 8 der Profilerprobungsschulen außer Kraft und dann mit jedem Schuljahr hochwachsend.

dd) Die Punkte 3.8 und 3.9 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung der Halbjahresinformationen, Halbjahreszeugnisse und Jahreszeugnisse der Grund-, Förder-, Mittelschule und des Gymnasiums (Sekundarstufe I) im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verwendung von Vordrucken für die schulische Verwaltung vom 9. Oktober 1999 (MBl. SMK S. 421) treten am 1. August 2005 außer Kraft.

Dresden, den 19. Oktober 2004

Günther Portune
Staatssekretär

Anlagen

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6

Anlage 7

Anlage 8

Anlage 9

Anlage 10

Anlage 11

Anlage 12

Anlage 13

Anlage 14

Anlage 15

Anlage 16

Anlage 17

Anlage 18

Anlage 19

Anlage 20

Anlage 21

Anlage 22

Anlage 23

Anlage 24

Anlage 25

Anlage 26

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2004 Nr. 12, S. 434
    Fsn-Nr.: 710-V04.12

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 6. Juni 2008

    Fassung gültig bis: 14. August 2009