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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des SMK zur Umsetzung des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1995 zur Neuregelung der deutschen Rechtsschreibung

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des SMK zur Umsetzung des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1995 zur Neuregelung der deutschen Rechtsschreibung vom 5. August 1996 (MBl. SMK S. 374)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Umsetzung des Beschlusses der KMK vom 1. Dezember 1995 zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
(RS-VwV)

Az.: 35-6521/18

Vom 5. August 1996

Mit dem Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 1995 und mit der am 1. Juli 1996 in Wien unterzeichneten Gemeinsamen Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung sind die Voraussetzungen gegeben, die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung (Regelwerk und Wörterverzeichnis) im gesamten deutschen Sprachraum als verbindliche Grundlage für den Unterricht in allen Schulen einzuführen.

Für die Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen des Freistaates Sachsen gilt folgendes:

1
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1
Allen Schulen im Freistaat Sachsen geht die amtliche Neuregelung der deutschen Rechtschreibung (Regelwerk und Wörterverzeichnis) rechtzeitig im Schuljahr 1996/97 als Dienstexemplar zu.
1.2
Ab dem Schuljahr 1996/97 erfolgt die Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung in Klasse 1 sowie im sprachlichen Unterricht der übrigen Klassen der Grundschule.
1.3
Vom Schuljahr 1996/97 an ist für Schulabgänger eine gesonderte Information über die neuen Regelungen vorzusehen.
1.4
Ab dem Schuljahr 1997/98 erfolgt die Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung in allen Schularten und Schulstufen.
1.5
Schülerinnen und Schülern, die die Rechtschreibung nach den bisher geltenden Regelungen gelernt haben, ist spätestens ab dem 1. August 1997 eine altersgerechte Information über die Neuregelung zu geben.
1.6
Ab 1. August 1997 bis zum 31. Juli 2005 sind die bisherigen Schreibweisen nicht als falsch, sondern als überholt zu kennzeichnen und bei Korrekturen durch die neuen Schreibweisen zu ergänzen. Ab dem 1. August 2005 sind nur noch die neuen Schreibweisen richtig.
1.7
In Zweifelsfällen der Rechtschreibung werden ab 1. August 1998 Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach Erklärung des jeweiligen Verlages der Neuregelung in der jeweils gültigen Fassung in vollem Umfang entsprechen.
2
VORBEREITENDE MASSNAHMEN
2.1
Die Lehrkräfte informieren die Erziehungsberechtigten im Schuljahr 1996/97 anläßlich von Elternabenden über die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung.
2.2
Zur Vorbereitung der generellen Umstellung zum Schuljahr 1997/98 sollen schulinterne Einführungsmaßnahmen durchgeführt werden. Im Zusammenhang damit sind neuere Entwicklungen der Rechtschreibdidaktik in die Lehrerfortbildung einzubeziehen.
2.3
Ab dem Schuljahr 1996/97 sind in allen Schularten und Schulstufen die neuen Schreibweisen neben den bisherigen als richtig zu akzeptieren. Überholte Regeln und Schreibweisen sollen ab sofort nicht mehr geübt werden.
2.4
Bei schriftlichen Leistungsnachweisen dürfen nur noch solche Schreibweisen als Fehler gewertet werden, die sowohl nach bisheriger als auch nach neuer Rechtschreibung nicht zulässig sind.
3
LEHRBÜCHER
3.1
Zum Schuljahr 1997/98 müssen die Lehrbücher für das Fach Deutsch der Klasse 1 der Grundschule der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung entsprechen.
3.2
Alle anderen Lehrbücher aller Schularten und Schulstufen müssen spätestens am 1. August 2005 der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung entsprechen.
3.3
Soweit bis zum 31. Juli 2005 Lehrbücher eingesetzt werden, die noch nicht der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung entsprechen, sind die Schülerinnen und Schüler auf die erfolgten Veränderungen hinzuweisen.
4
INKRAFTTRETEN

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 5. August 1996

In Vertretung des Staatssekretärs
Görlich
Ministerialdirigent

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 1996 Nr. 10, S. 374

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 27. August 1996

    Fassung gültig bis: 31. März 2004