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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Errichtung der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Errichtung der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken vom 11. April 2006 (SächsABl. S. 413), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 29. November 2007 (SächsABl. SDr. S. S 639)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
über die Errichtung der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken

Vom 11. April 2006

I.
Name, Rechtsstellung und Sitz
1.
Durch die Zusammenlegung der drei Staatlichen Fachstellen für Bibliotheken mit Sitzen in Chemnitz, Dresden und Leipzig wird die Sächsische Landesfachstelle für Bibliotheken (Landesfachstelle) errichtet.
2.
Die Landesfachstelle ist eine dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst unmittelbar nachgeordnete unselbstständige Einrichtung mit Sitz in Chemnitz.
II.
Aufgaben
1.
Die Landesfachstelle fördert die Leistungsfähigkeit insbesondere Öffentlicher Bibliotheken auf der Grundlage fachlicher Standards im Freistaat Sachsen, vor allem in den strukturschwachen Gebieten. Wesentlich dabei ist die innovative Gestaltung lokaler und regionaler Bibliotheksverbünde.
2.
Zur Erreichung der unter Nummer 1 genannten Zielsetzung werden insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen:
 
a)
Vernetzung der Online-Angebote der Öffentlichen Bibliotheken und Einbeziehung in die im Aufbau befindliche Digitale Bibliothek Sachsen;
 
b)
Entwicklung und Umsetzung von Konzepten
 
 
aa)
zur koordinierten Förderung von Öffentlichen Bibliotheken über die Kulturräume,
 
 
bb)
zur Bibliothekserhaltung und -entwicklung in den Kommunen,
 
 
cc)
zur Zusammenarbeit der Öffentlichen Bibliotheken mit Schulen und anderen Einrichtungen zur Förderung der Lese- und Medienkompetenz;
 
c)
Koordinierung der fachbezogenen zielgruppenorientierten Weiterbildung;
 
d)
Vermittlung von Ergänzungsbeständen;
 
e)
verantwortliche Bearbeitung der Deutschen Bibliotheksstatistik für den Bereich „Öffentliche Bibliotheken“ des Freistaates Sachsen.
III.
Organisation, Leitung
1.
Der Leiter der Landesfachstelle sowie sein Stellvertreter werden vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bestellt. Sie nehmen ihre Aufgaben in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wahr.
2.
Der Leiter ist Vorgesetzter der Mitarbeiter der Landesfachstelle.
3.
Die Geschäftsverteilung innerhalb der Landesfachstelle sowie der Geschäftsgang zum Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst werden vom Leiter in einem Geschäftsverteilungsplan geregelt, der der Zustimmung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst bedarf.
4.
Die Landesfachstelle legt dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.
IV.
Haushalt
1.
Der Landesfachstelle werden jährlich Mittel nach Maßgabe des Staatshaushaltsplanes zur selbstständigen Bewirtschaftung zugewiesen.
2.
Die Mittel der Landesfachstelle dürfen nur für die in dieser Verwaltungsvorschrift genannten Aufgaben verwendet werden. Grundlage für die Bewirtschaftung sind die Sächsische Haushaltsordnung und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung.
V.
In-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Mai 2006 in Kraft.

Dresden, den 11. April 2006

Die Staatsministerin
für Wissenschaft und Kunst
Barbara Ludwig

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2006 Nr. 17, S. 413
    Fsn-Nr.: 70-V06.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Mai 2006

    Fassung gültig bis: 31. Juli 2008