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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift Abschlusszeugnisformulare Förder- und Mittelschule

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift Abschlusszeugnisformulare Förder- und Mittelschule vom 11. April 2006 (MBl. SMK S. 181), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628; 2008 S. 469)

Vorbemerkung:

Bedingt durch die Änderung der Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen (SOMIAP) und die Einführung der neuen Lehrpläne ist eine Änderung der Zeugnisformulare notwendig.

Für die Klassenstufe 10 muss dabei eine Übergangsregelung geschaffen werden (siehe Punkt 4 der folgenden Regelung), da die Klassenstufe 10 im Schuljahr 2006/2007 letztmalig nach altem Lehrplan und alter Stundentafel unterrichtet wird. Das heißt, diese Schüler haben sowohl Noten in Kunst und Musik als auch in Geschichte und Geographie. Abweichend davon haben diese Schüler aber schon Unterricht im neuen Wahlpflichtbereich, weil der neue Wahlpflichtbereich ein Schuljahr vor der Einführung der neuen Lehrpläne eingeführt wurde. Es muss demnach eine Note des besuchten Vertiefungskurses auf dem Abschlusszeugnis aufgeführt werden. Daher ist es notwendig, das bisherige Abschlusszeugnis der Mittelschule (Realschulabschluss) für das Schuljahr 2006/2007 im Teil „Wahlpflichtbereich“ zu ändern. Ab dem Schuljahr 2007/2008 werden auch die Schüler der Klassenstufe 10 nach neuem Lehrplan und neuer Stundentafel unterrichtet, sodass zum Schuljahresbeginn 2007/2008 eine entsprechende Anpassung des Zeugnisses in Kraft tritt. Dies gilt auch für die Förderschulen, deren Schüler nach den Lehrplänen der Mittelschule unterrichtet werden und die Abschlüsse der Mittelschule erwerben.

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Gestaltung der Abschlusszeugnisse der Förder- und Mittelschule und der Abschlusszeugnisse der Mittelschule für Schulfremde im Freistaat Sachsen
(Verwaltungsvorschrift Abschlusszeugnisformulare Förder- und Mittelschule – AbschlZeugnisFSMSVwV)

Az.: 31-6631.10/94

Vom 11. April 2006

1.
Geltungsbereich
 
Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle öffentlichen allgemein bildenden Förderschulen und Mittelschulen.
2.
Mittelschule
 
a)
Abschlusszeugnisse
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Abschlussjahres sowie des erreichten Schulabschlusses sind die als Anlage 1 (Hauptschulabschluss), Anlage 2 (qualifizierender Hauptschulabschluss) und Anlage 3 (Realschulabschluss) beigefügten Formulare „Abschlusszeugnis der Mittelschule“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden.
 
b)
Abschlusszeugnisse für Schulfremde
Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes sowie des erreichten Schulabschlusses sind für Schulfremde die als Anlage 4 „ Zeugnis über den Erwerb des Hauptschulabschlusses für Schulfremde“, Anlage 5 Zeugnis über den Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses für Schulfremde“ und Anlage 6 Zeugnis über den Erwerb des Realschulabschlusses für Schulfremde“ beigefügten Formulare im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden.
3.
Förderschule
 
a)
Abschlusszeugnisse
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Abschlussjahres sowie des erreichten Schulabschlusses sind an allen Förderschulen, außer an den Schulen zur Lernförderung, den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen sowie für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen, die als Anlage 7 (Hauptschulabschluss), Anlage 8 (qualifizierender Hauptschulabschluss) und Anlage 9 (Realschulabschluss) beigefügten Formulare „Abschlusszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden. An den Schulen zur Lernförderung ist das als Anlage 7a beigefügte Formular „Abschlusszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden.
4.
Übergangsregelungen
 
a)
Mittelschule
Im Schuljahr 2006/2007 ist Punkt 5 Anlage 6 der Verwaltungsvorschrift zur Gestaltung von Halbjahresinformation, Halbjahreszeugnis, Abgangszeugnis, Abschlusszeugnissen der Mittelschule und Abschlusszeugnissen der Mittelschule für Schulfremde vom 17. September 1997 (Abl. SMK S. 400) mit folgenden Maßgaben zu verwenden: Im Feld „besuchtes Profil“ ist die Bezeichnung „Vertiefungskurs gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 SOMIAP“ einzutragen, im Feld „Fach“ der Name des Vertiefungskurses.
 
b)
Förderschule
Im Schuljahr 2006/2007 ist Punkt 12 Anlage 13 der Verwaltungsvorschrift zur Gestaltung von Kurzinformation, Schulbericht, Halbjahresinformation, Halbjahreszeugnis, Jahreszeugnis, Zeugnis zur Schulentlassung, Abgangszeugnis und Abschlusszeugnissen der Förderschule vom 14. März 1997 (ABl. SMK S. 121) mit folgenden Maßgaben zu verwenden: Im Feld „besuchtes Profil“ ist die Bezeichnung „Vertiefungskurs gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 SOMIAP“ einzutragen, im Feld „Fach“ der Name des Vertiefungskurses.
5.
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
 
a)
In-Kraft-Treten
 
 
aa)
Die Punkte 1, 2 a) Anlagen 1 und 2 sowie Punkt 2 b) dieser Verwaltungsvorschrift treten sofort, Punkt 2 a) Anlage 3 tritt am 1. August 2007 in Kraft.
 
 
bb)
Punkt 3 Anlagen 7 und 8 treten sofort, die Anlage 7a tritt am 1. August 2006 und die Anlage 9 tritt am 1. August 2007 in Kraft.
 
 
cc)
Punkt 4 dieser Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2006 in Kraft.
 
b)
Außer-Kraft-Treten
 
 
aa)
Punkt 12 Anlagen 11 und 12 der Verwaltungsvorschrift zur Gestaltung von Kurzinformation, Schulbericht, Halbjahresinformation, Halbjahreszeugnis, Jahreszeugnis, Zeugnis zur Schulentlassung, Abgangszeugnis und Abschlusszeugnissen der Förderschule vom 14. März 1997 (ABl. SMK S. 121) treten sofort, Anlage 13 tritt am 1. August 2007 außer Kraft; die Verwaltungsvorschrift tritt damit vollständig außer Kraft.
 
 
bb)
Punkt 5 Anlagen 4 und 5 der Verwaltungsvorschrift zur Gestaltung von Halbjahresinformation, Halbjahreszeugnis, Jahreszeugnis, Abgangszeugnis, Abschlusszeugnissen der Mittelschule und Abschlusszeugnissen der Mittelschule für Schulfremde vom 17. September 1997 (ABl. SMK S. 400) treten sofort, Anlage 6 tritt am 1. August 2007 außer Kraft; die Verwaltungsvorschrift tritt damit vollständig außer Kraft.
 
 
cc)
Punkt 6 Anlagen 7, 8 und 9 der Verwaltungsvorschrift zur Gestaltung von Halbjahresinformation, Halbjahreszeugnis, Jahreszeugnis, Abgangszeugnis, Abschlusszeugnissen der Mittelschule und Abschlusszeugnissen der Mittelschule für Schulfremde vom 17. September 1997 (ABl. SMK S. 400) treten sofort außer Kraft.

Dresden, den 11. April 2006

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Hansjörg König
Staatssekretär

Anlagen

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6

Anlage 7

Anlage 7a

Anlage 8

Anlage 9

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2006 Nr. 5, S. 181
    Fsn-Nr.: 710-V06.2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 11. April 2006

    Fassung gültig bis: 14. August 2009