1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Polizeidienstkleidungsverordnung

Vollzitat: VwV Polizeidienstkleidungsverordnung vom 16. Dezember 1998 (SächsABl. 1999 S. 54), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 23. März 2001 (SächsABl. S. 487) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2400)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Polizeidienstkleidungsverordnung
(VwV Polizeidienstkleidungsverordnung – VwVPolDKlVO)

Vom 16. Dezember 1998

[Geändert durch VwV vom 23. März 2001 (SächsABl. S. 487)]

1.
Allgemeines
 
a)
Dienstlich gelieferte Kleidung
Die dienstlich gelieferte Kleidung umfaßt Dienstkleidung, persönliche Ausrüstung sowie Schutzkleidung.
 
b)
Umfang und Ausführung der Dienstkleidung
Der Umfang der Dienstkleidung ist für die Beamten und die Beamtinnen der Schutzpolizei sowie für Kriminalbeamte als Leiter von Polizeidienststellen im Ausstattungssoll (Anlage 1) festgelegt. Die Ausführung der Dienstkleidung wird jeweils vom Staatsministerium des Innern festgelegt.
 
c)
Persönliche Ausrüstung
Persönliche Ausrüstung, deren Umfang in der Anlage 2 festgelegt ist, wird nach den besonderen dienstlichen Erfordernissen ausgegeben.
 
d)
Schutzkleidung
Schutzkleidung wird im Rahmen der besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit den Aufgaben der Polizei gemäß Anlage 3 gestellt. Die Vorschriften zur Unfallverhütung und des Tarifrechts bleiben unberührt. Entsprechend der ausgeübten Tätigkeit zustehende Schutzkleidung und persönliche Ausrüstung können aus dem Dienstkleidungszuschuß erworben werden und gehen in das Eigentum über.
 
e)
Die Abzeichen sind in Anlage 4 erfaßt.
 
f)
Veränderungen
Eigenmächtige Veränderungen an der dienstlich gelieferten Kleidung sind nicht zulässig.
 
g)
Instandhaltung (Aufbewahrung, Pflege und Reinigung)
Die Bediensteten sind für die ordnungsgemäße Aufbewahrung, die sachgemäße und pflegliche Behandlung der dienstlich gelieferten Kleidung sowie die Anforderung des Ersatzbedarfs verantwortlich; Herstellerhinweise sind zu beachten. Reinigung und Instandhaltung der Dienst- und Schutzkleidung obliegt grundsätzlich dem Nutzer. Aus dienstlichem Anlaß besonders verschmutzte Schutzkleidung wird zu Lasten des Haushalts gereinigt.
 
h)
Tragewert
Der Tragewert gebrauchter Kleidungsstücke ist nach den Richtlinien der Anlage 5 zu bestimmen.
 
i)
Ersatz von Sachschaden
Ersatz von Sachschaden an Dienstkleidung oder eigener Kleidung richtet sich nach § 32 BeamtVG sowie nach § 103 SächsBG. Er erfolgt bei Dienstkleidung durch eine entsprechende Gutschrift auf dem Bekleidungskonto. Die bearbeitende Dienststelle teilt der kontoführenden Stelle den Betrag zur Gutschrift mit. Ersatz bestellt der Beamte.
Bei der Feststellung eines Verlustes oder einer Wertminderung ist vom Gebrauchswert (Tragewert) der Dienstkleidung vor dem Schadensfall auszugehen.
Bei Schadensfällen an privater Kleidung ist nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 23. April 1993 (SächsABl. S. 663), berichtigt durch Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 16. August 1993 (SächsABl. S. 1052), zu verfahren.
 
j)
Verpflichtung zum Schadenersatz, Rückgriff
Für die Ersatzpflicht bei Schäden oder Verlusten an dienstlich gelieferter Kleidung gilt § 97 SächsBG.
2.
Dienstkleidung und Dienstkleidungszuschuß
 
a)
Anspruchsberechtigte
Den Beamten der Schutzpolizei wird mit Beginn des Anspruchs auf Bezüge jährlich auf dem Bekleidungskonto der in § 2 PolDKlVO festgelegte Betrag gutgeschrieben. Aus dieser Gutschrift (Dienstkleidungszuschuß) sind die Kosten für Ersatzbeschaffung und Ergänzung der Dienstkleidung zu bestreiten.
 
b)
Bekleidungskonto
Für jeden Anspruchsberechtigten wird ein Bekleidungskonto geführt, auf dem die laufenden Gutschriften und Lastschriften nachgewiesen werden. Besteht der Anspruch auf Gutschrift nicht für einen vollen Kalendermonat, so wird der Teil gutgeschrieben, der auf den Anspruchszeitraum entfällt.
Das Bekleidungskonto trägt als Ordnungsnummer die Stammnummer des Beamten. Das Weitere, wie auch das Verfahren zur Bedarfsanmeldung, wird durch die Landesbeschaffungsstelle (LBSt) geregelt.
 
c)
Gutschrift
Über die jährliche Gutschrift ist so zu verfügen, daß stets eine vollständige, vorschriftsmäßige und gebrauchsfähige Dienstkleidung vorhanden ist.
Entfällt für einen Teil des Jahres der Anspruch auf die Gutschrift, so ist der anteilige Betrag an der Gutschrift abzusetzen.
Bei Rücknahme neuer Bekleidungsstücke wird der Gegenwert gutgeschrieben.
 
d)
Geldwert der Dienstkleidung
Für neue Kleidungsstücke wird das Bekleidungskonto mit den dafür im geltenden Preisverzeichnis festgesetzten Preisen belastet.
Das Preisverzeichnis wird alljährlich von der LBSt unter Zugrundelegung der Beschaffungskosten erstellt und den Polizeidienststellen bekanntgegeben.
 
e)
Mehrkosten für Sonderanfertigungen
Die Mehrkosten für Sonderanfertigungen an Schuhwerk beziehungsweise für Einlagen aufgrund eines polizei- oder amtsärztlichen Zeugnisses werden auf Antrag des Beamten entsprechend den Heilfürsorgebestimmungen auf Heilfürsorgemittel übernommen, soweit nicht Ansprüche gegenüber Dritten bestehen.
 
f)
Überschreitung des Bekleidungskontos
Das Bekleidungskonto darf am Jahresende im Vorgriff auf die nächste Gutschrift um höchstens 10 vom Hundert der Jahresgutschrift des laufenden Jahres überzogen werden. Wird dieser Betrag durch Bestellungen überschritten, erfolgt Auslieferung gegen Rechnung. Zahlungen sind bei Titel   516 01 durch Rotabsetzung zu buchen.
 
g)
Eigentum an der Dienstkleidung
Die mit der jährlichen Gutschrift erworbene Dienstkleidung geht sofort in das Eigentum der Beamten über. Die Weitergabe von dienstlicher Bekleidung an polizeifremde Personen ist unzulässig.
 
h)
Tragen bürgerlicher Kleidung
Auszahlungen für das Tragen bürgerlicher Kleidung sind nicht möglich.
Eine abweichende Regelung kann für das Spezialeinsatzkommando getroffen werden.
 
i)
Anspruchsberechtigte der Kriminalpolizei
Kriminalbeamte als Leiter oder stellvertretender Leiter eines Referats im Staatsministerium des Innern, als Leiter oder stellvertretender Leiter eines Polizeipräsidiums, der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste, der Landes-Polizeischule, der Fachhochschule für Polizei, einer Polizeidirektion oder als Leiter einer Inspektion, mit Ausnahme der Leiter einer Kriminalpolizeiinspektion, sowie Pressesprecher können bei bestimmten Anlässen Dienstkleidung der Schutzpolizei tragen. In Einzelfällen kann das Staatsministerium des Innern anordnen, dass Kriminalbeamte, denen andere als die in Satz 1 genannten Dienstposten übertragen wurden, bei bestimmten Anlässen Dienstkleidung der Schutzpolizei tragen. Sie erhalten Dienstkleidung bis zum Umfang der in Anlage 1.3 festgelegten Ausstattung.
Unterhaltung und Ergänzung sind aus dem gemäß § 3 PolDKlVO gewährten Kleidergeld zu tragen. Ersatzlieferung erfolgt gegen Rechnung.
3.
Persönliche Ausrüstung und Schutzkleidung
 
a)
Ausgabe und Nachweis
Persönliche Ausrüstung (Anlage 2) und Schutzkleidung (Anlage 3) werden ohne Anrechnung auf das Bekleidungskonto bereitgestellt und an die Beamten nach Bedarf ausgegeben. Alle Stücke bleiben Landeseigentum und werden gesondert nachgewiesen. Entfällt die Anspruchsvoraussetzung, ist die persönliche Ausrüstung und Schutzkleidung einzuziehen.
 
b)
Bedarfsanforderung
Polizeipräsidien, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Landespolizeidirektion Zentrale Dienste, Landeskriminalamt, Landes-Polizeischule und Fachhochschule für Polizei fordern den Bedarf an persönlicher Ausrüstung und Schutzkleidung für ihren Zuständigkeitsbereich  ausschließlich bei der Landesbeschaffungsstelle an.
Nachweis, Tausch, Instandhaltung und Reinigung erfolgt bei der bestandsverwaltenden Dienststelle. Unbrauchbare beziehungsweise abgetragene Stücke werden im Tausch ersetzt.
 
c)
Verbleib bei Versetzung
Werden Beamte in einem anderen Dienstzweig beschäftigt oder zu einer anderen Dienststelle versetzt und wird die bisherige persönliche Ausrüstung und Schutzkleidung nicht oder nur teilweise benötigt, geben sie diese zurück. Über belassene Ausstattungsstücke erfolgt bei Änderung der bestandsverwaltenden Dienststelle Belegwechsel.
 
d)
Ausscheiden aus der Polizei oder Beurlaubung
Persönliche Ausrüstung und Schutzkleidung ist einzuziehen, wenn Beamte aus dem Polizeidienst ausscheiden sowie im Falle einer Beurlaubung gemäß §§ 142, 143 SächsBG vor Beginn der Beurlaubung.
4.
Durchführung der Bekleidungswirtschaft
 
a)
Zuständigkeit
Die Bekleidungswirtschaft obliegt
– der Landesbeschaffungsstelle (LBSt) und
– den Bekleidungslieferstellen (BLSt) bei den Polizeipräsidien.
Die Landesbeschaffungsstelle ist für die Beschaffung und Auslieferung der Dienst- und Schutzkleidung sowie der persönlichen Ausrüstung zuständig.
Das Verfahren wird gesondert festgelegt.
Mit Zustimmung des Staatsministeriums des Innern können Aufgaben an Dritte übertragen werden.
Die BLSt der Polizeipräsidien sind auch für die Beamten der übrigen Polizeidienststellen des Freistaates in ihrem Dienstbereich zuständig, soweit nichts anderes bestimmt wird.
Für die Beamten der Wasserschutzpolizei ist die BLSt des Polizeipräsidiums Dresden, für die des Spezialeinsatzkommandos die BLSt des Polizeipräsidiums Leipzig zuständig. Den BLSt sind Handwerkerstuben angegliedert.
 
b)
Bekleidungskommission
Das Staatsministerium des Innern hört zu grundsätzlichen Fragen der Bekleidungswirtschaft die Bekleidungskommission.
Ihr gehören an:
ein Leiter der Referate Polizeivollzugsdienst 1, 2 oder 4 je Polizeipräsidium
er Leiter der Stabsabteilung 1 des Präsidiums der Bereitschaftspolizei
ein Beamter des Stabsbereichs Polizeivollzugsdienst der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste
zwei vom Polizei-Hauptpersonalrat benannte Mitglieder
der Leiter der Landesbeschaffungsstelle
der Leiter einer Bekleidungslieferstelle
je eine Beamtin und ein Beamter der Schutzpolizei des Polizeieinzeldienstes und der Bereitschaftspolizei
ein Beauftragter für Arbeitssicherheit
Bei Bedarf können sachkundige Dritte hinzugezogen werden.
Die Bekleidungskommission wird vom Staatsministerium des Innern einberufen.
5.
Gewährung von Kleidergeld
 
a)
Zahlungsanweisung
Von der für die Personalmaßnahmen zuständigen Dienststelle wird der Anspruch auf Kleidergeld, die Auszahlung über das Landesamt für Finanzen und auch der Änderungsdienst gem. § 3 Abs. 4 PolDKlVO sichergestellt. § 3 Abs. 4 BBesG gilt entsprechend.
 
b)
Beamte im Personenschutz
Die im Personenschutz nicht nur vorübergehend verwendeten Polizeibeamten versehen Dienst allgemein in bürgerlicher Kleidung und erhalten Kleidergeld nach § 3 Abs. 1 PolDKlVO.
 
c)
Verfahren für Beamte der Schutzpolizei
Übernehmen Beamte der Schutzpolizei während eines Kalendermonates eine Tätigkeit, bei der Dienst allgemein in bürgerlicher Kleidung zu versehen ist (§ 3 Abs. 1 und 2 PolDKlVO) wird das Kleidergeld vom Ersten des nächsten Monats an gezahlt. Von diesem Zeitpunkt ab entfällt der Anspruch auf eine Gutschrift nach § 2 der PolDKlVO.
Bei Dienstaufnahme am ersten Werktag eines Monats ist das Kleidergeld schon für diesen Monat zu zahlen.
Das Bekleidungskonto ruht beziehungsweise ist abzuschließen. Eventuelle Guthaben werden nicht ausgezahlt.
6.
Angestellte im Polizeivollzugsdienst
Diese Verwaltungsvorschrift findet gemäß § 67 BAT-O in Verbindung mit § 148 SächsBG auf Angestellte im Polizeivollzugsdienst entsprechende Anwendung.
7.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Polizeidienstkleidungsverordnung (VwV PolDKlVO) vom 30. Mai 1994 (SächsABl. S. 870) außer Kraft.

Dresden, den 16. Dezember 1998

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Dr. Groh
Landespolizeipräsident

Anlage 1

Ausstattungssoll
– Umfang der Erstausstattung –

1.1
Dienstkleidung
für die Beamten der Schutzpolizei

Dienstkleidung für die Beamten der Schutzpolizei
lfd. Nr. Kleidungsstück Stück/Paar
lfd. Nr. Kleidungsstück zustehend
Stück/Paar
1 Barett 2
2 Schirmmütze 2
3 Wintermütze 1
4 Tuchjacke 1
5 Tuchhose 2
6 Sommerhose 1
7 Mehrzweckanzug 1
8 Gürtel 2
9 Leibriemen 2
10 Lederjacke 1
11 Anorak 1
12 Schulterklappen 6
13 Halbschuhe 2
14 Schuhe, gefüttert 1
15 Rollkragenpullover 1
16 Pullover, schwer 1
17 Lederhandschuhe 2
18 Diensthemd 4
18 Sommerdiensthemd 4
20 Binder 2
21 Socken, kurz 3
22 Wollsocken 3
23 Sporthemd 2
24 Sporthose 2
25 Sportschuhe 1
26 Joggingschuhe 1
27 Trainingsanzug 1
28 Jogginganzug 1
29 Judoanzug 1

1.2
Dienstkleidung
für die Beamtinnen der Schutzpolizei

Dienstkleidung für die Beamtinnen der Schutzpolizei
lfd Nr. Kleidungsstück Stück/Paar
lfd Nr. Kleidungsstück zustehend
Stück/Paar
1 Barett 2
2 Schirmmütze 2
3 Wintermütze 1
4 Kostümjacke 1
5 Tuchhose 2
6 Sommerhose 1
7 Kostümrock 1
8 Mehrzweckanzug 1
9 Gürtel 2
10 Leibriemen 2
11 Lederjacke 1
12 Anorak 1
13 Schulterklappen 6
14 Halbschuhe 2
15 Schuhe, gefüttert 1
16 Rollkragenpullover 1
17 Pullover, schwer 1
18 Lederhandschuhe 2
19 Dienstbluse 4
20 Sommerdienstbluse 4
21 Binder 2
22 Socken, kurz 3
23 Wollsocken 3
24 Sporthemd 2
25 Sporthose 2
26 Sportschuhe 1
27 Joggingschuhe 1
28 Trainingsanzug 1
29 Jogginganzug 1
30 Judoanzug mit Gymnastikanzug 1

1.3
Dienstkleidung für Kriminalbeamte (Nr. 2 Buchst. i VwV-PolDKlVO)

Dienstkleidung für Kriminalbeamte
lfd. Nr. Kleidungsstück Stück/Paar
lfd. Nr. Kleidungsstück zustehend
Stück/Paar
1 Barett 1
2 Schirmmütze 1
3 Tuchjacke 1
4 Tuchhose 1
5 Sommerhose 1
6 Gürtel 2
7 Anorak 1
8 Schulterklappen 3
9 Diensthemd 2
10 Sommerdiensthemd 2
11 Binder 1
12 Socken, kurz 3

Anmerkungen zu Anlage 1

Beamte der Wasserschutzpolizei erhalten die Oberbekleidung – außer Einsatzanzug und Barett – in marineblauer, die Hemden bzw. Blusen in silberfarbener Ausführung. Khakifarbene Oberbekleidung wird nicht mehr ausgeliefert.

Anstelle der Tuchhose werden auch Jeans geliefert.

Es wird je ein Barett grün und weiß sowie je eine Schirmmütze mit moosgrünem und weißem Oberteil ausgegeben. Die Beamten der Wasserschutzpolizei erhalten blaue Schirmmützen mit weißem Oberteil.

Es werden Schulterklappen mit und ohne Knopf geliefert.

Es werden je ein Paar Lederhandschuhe gefüttert und ungefüttert ausgegeben.

Tuchmantel und Mehrzweckmantel bleiben eingeführte Bekleidungsstücke und können bezogen werden.

Anlage 2

Ausstattungssoll Persönliche Ausrüstung

Ausstattungssoll Persönliche Ausrüstung
lfd. Nr. Personenkreis bzw. Verwendungsart Art und Beschaffenheit Stück/Paar
lfd. Nr. Personenkreis bzw. Verwendungsart der im Bedarfsfall zu beschaffenden Schutzkleidung Art und Beschaffenheit Stück/Paar
1 Angehörige der Einsatzhundertschaften und Einsatzzüge, Angehörige der Polizeireiterstaffel, Diensthundeführer Einsatztasche 1
2 Angehörige des Spezialeinsatzkommandos, der Mobilen Einsatzkommandos, des Dezernates 523 des Landeskriminalamtes und des Fachdienstes Personen- und Objektschutz, Dienstzweig Personenschutz der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Einsatztasche
Zweikampf-Schutzausstattung
1
1
3 Angehörige einer Ehrenformation Tuchmantel nach Bedarf
4 Beamte, die als Bürgerpolizisten eingesetzt sind Tasche für Bürgerpolizisten 1
5 Beamte der Schutz- und Kriminalpolizei Bereitschaftstasche nach Bedarf
6 Beamte, die Dienst in Zivilkleidung versehen Weste mit Aufschrift Polizei nach Bedarf

Anlage 3

Ausstattungssoll Schutzkleidung

Es erhalten:

1. Beamte der Schutzpolizei (ausgenommen Wasserschutzpolizei)

Beamte der Schutzpolizei
lfd. Nr. Personenkreis bzw. Verwendungsart Art und Beschaffenheit Stück/Paar
lfd. Nr. Personenkreis bzw. Verwendungsart der im Bedarfsfalle zu beschaffenden Schutzkleidung Art und Beschaffenheit Stück/Paar
1 Grundausstattung Einsatzanzug
T-Shirt
Einsatzstiefel
Regenschutz
1
4
1
nach Bedarf
  Zusatzausstattung für    
2 Polizeibeamte, die mit Verkehrsaufgaben betraut sind weißer Mantel
Warnweste
Schutzanzug
weiße Handschuhe
Arbeitshandschuhe
nach Bedarf
2 je Fahrzeug
nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
3 Anhalte- und Einweisungsposten der Einsatzhundertschaften weißer Mantel
Warnweste
weiße Handschuhe
3 je Zug
3 je Zug
3 je Zug
4 Polizeibeamte als Fahrer von Funkkrafträdern: regelmäßig und nicht nur vorübergehend als Kradfahrer eingesetzt Kradschutzhelm
Kopfschutzmaske1
Kradkombination, Leder
Kradkombination, Textil (nur für
Angehörige der Kradstaffeln)
Regenschutzkombination
Nierenschutzgürtel
Kradschutzhandschuhe, gefüttert und ungefüttert
Kradschutzstiefel, gefüttert und ungefüttert
Regenschutzüberhandschuhe
Regenschutzüberschuhe
weißer Leibriemen
weiße Stulpenhandschuhe (nur für Eskortenfahrer)
1
1
1
1
 
1
1
je 1
 
je 1
 
1
1
1
1
5 Polizeibeamte, die als Fahrer von Motorrädern in handelsüblicher Ausführung eingesetzt sind jeweils in ziviler Ausführung  
Kradschutzhelm 
Kopfschutzmaske  
Kradkombination  
Regenschutzkombination 
Nierenschutzgürtel  
Kradschutzhandschuhe, gefüttert und ungefüttert  
Kradschutzstiefel, gefüttert und ungefüttert 
Regenschutzüberhandschuhe  
Regenschutzüberschuhe
3 Ausstattungen für jedes Motorrad des SEK und MEK. 
2 Ausstattungen für jedes Motorrad
6 Polizeibeamte der Gefahrgutkontrolltrupps bzw. in der Gefahrguttransport-
überwachung
Schutzhelm  
Schutzanzug 
Gummihandschuhe  
Sicherheitsschuhe  
schwerer Schutzanzug
1  



1
7 Polizeibeamte, die Fahrräder benutzen Schutzhelm
zusätzlich für Angehörige der Fahrragstaffeln:
Blouson (minzgrün)
Hemd (moosgrün)
Hose, lang (minzgrün)
Hose, kurz (beige)
Handschuhe
Schuhe
1
 
 
1
3
1
2
1
1
8 Polizeibeamte, die im technischen Dienst eingesetzt sind Schutzanzug oder Schutzmantel 
Gummistiefel  
Einziehsocken
1
1  
1
9 Polizeibeamte, die als Diensthundeführer eingesetzt sind Schutzmantel
Schutzanzug
Gummistiefel
Einziehsocken
Parka mit Innenfutter
schwerer Schutzanzug
1
2
1
1
1
1
10 Polizeibeamte, die als Ausbilder an der Diensthundeschule eingesetzt sind Schutzmantel
Schutzanzug
Gummistiefel
Einziehsocken
Spezialeinsatzstiefel
Kälteschutzstiefel
schwerer Schutzanzug
1
2
1
1
1
1
1
11 Polizeibeamte als Ausbilder im Sicherheits- und Gefahrentraining Schutzanzug
Schutzanzug, gefüttert
1
1
12 Polizeibeamte, die in der Polizeireiterstaffel eingesetzt sind Reiterkappe
Reithosen
Reitstiefel, gefüttert
Reitstiefel, ungefüttert
Reitermantel
Thermo-Reithose
Sporen
Sporenriemen
Schutzanzug, Schutzmantel
Gummistiefel
Einziehsocken
Reiterschutzweste
1
2
1
1
1
1
1
1
2
1
1
1
13 Polizeibeamte der Polizei-
hubschrauberstaffel
(auch Bordwarte)
Fliegerschutzhelm
Gehörschutz
schwere Fliegerjacke
Schutzanzug
Fliegerstiefel, gefüttert
Spezialeinsatzstiefel
Fliegerkombi, Sommer
Fliegerkombi, Winter
Unterwäsche und Strümpfe,
flammhemmend
Handschuhe, Nomex
Gummistiefel
Einziehsocken
Schutzhandschuhe
1
1
1
1
1
1
2
2
6
 
1
nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
14 Polizeibeamte, die mit erkennungsdienstlichen Geräten arbeiten Schutzmantel 4 pro Gerät
15 Polizeibeamte, die als Sanitätsbeamte eingesetzt
sind  
beim Einsatz als Rettungssanitäter
Schutzmantel (weiß)
Hosen (weiß)
Hemden (weiß)
Schuhe (weiß)
Sommerkombination
Winterkombination
Winterhose
2
4
4
1
1
1
1
16 Polizeibeamte, die in Feuerlöschtrupps eingesetzt sind Stulpenhandschuhe 1
17 Polizeibeamte der
technischen Einsatzeinheiten
Schutzbrille gegen Steinsplitter
Gehörschutz
Kapuze (feuerfest)
Kombination (feuerfest)
Wetterschutzanzug (gelb)
Wathose
Sicherheitsschuhe
Gummistiefel
Einziehsocken
Arbeitshandschuhe
Schutzanzug
10 je Zug
10 je Zug
 5 je Zug
 5 je Zug
10 je Zug
 5 je Zug
45 je Zug
10 je Zug
1
1
1
18 Polizeibeamte der IuK-Gruppe sowie Polizeibeamte, die zur Bildübertragung eingesetzt sind Schutzhelm
Schutzanzug
Sicherheitsgürtel
1
1
1
19 Polizeibeamte, die als Sonderwagen-
besatzungen eingesetzt sind
Kopfschutz, Sommer
Kopfschutz, Winter
Schutzbrille
Schutzanzug
schwerer Schutzanzug
Nierenschutzgürtel
Gummistiefel
Einziehsocken
1
1
1
1
1
1
1
1
20 Polizeibeamte, die als Wasserwerfer-
besatzungen eingesetzt sind
Schutzanzug
schwerer Schutzanzug
Gummistiefel
Einziehsocken
1
1
1
1
21 Polizeibeamte, die Stacheldrahthindernisse verlegen Lederhandschuhe mit Metallbesatz 1
22 Polizeibeamte der Einsatzhundertschaften und Einsatzzüge Parka mit Innenfutter
Einsatzanzug
Einsatzstiefel
1
1
1
23 Polizeibeamte des Spezial-
einsatzkommandos
(Grundausstattung steht nicht zu)
Barett, schwarz
Schießmütze
Kopfschutz, Winter und Sommer
Helmhaube
Gehörschutz
leichter Schutzanzug
schwerer Schutzanzug
Rolli, grün
Brust- und Schulterschutz
Nierenschutz
Tiefschutz
Ellbogenschutz
Knieschutz
Schienbeinschutz
Kälteschutzanzug
Parka mit Innenfutter, zivil
Spezialeinsatzstiefel
Kälteschutzstiefel mit Socken
Einsatzhandschuhe
Geräteweste
Unterziehhemden, schwarz
Regenbekleidung, zivil
Schießhandschuhe
Gummistiefel
Einziehsocken
Armbinde
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
1
2
1
3
1
1
1
1
1
24 Polizeibeamte, die als Umweltsachbearbeiter eingesetzt sind Schutzhelm
Parka mit Innenfutter
Schutzanzug
Arbeitshandschuhe
Gummistiefel mit Metallsohle
Einziehsocken
1
1
1
1
1
1
25 Polizeibeamte der Beweissicherungs- und Dokumentationstrupps Schutzanzug
Parka mit Innenfutter
Spezialeinsatzstiefel
Sicherheitsgürtel
1
1
1
1
26 Polizeibeamte, die im Tauchdienst eingesetzt sind Schutzanzug
Schutzanzug, gefüttert
1
1
27 Polizeibeamte als Bootsführer Wetterschutzanzug
Festmacherhandschuhe
Wollmütze
1
1
8 je Boot
28 Polizeibeamte der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten Schutzanzug
Spezialeinsatzstiefel
1
1

2. Beamte der Wasserschutzpolizei

Beamte der Wasserschutzpolizei
lfd. Nr. Personenkreis bzw. Verwendungsart Art und Beschaffenheit Stück/Paar
lfd. Nr. Personenkreis bzw. Verwendungsart der im Bedarfsfalle zu beschaffenden Schutzkleidung Art und Beschaffenheit Stück/Paar
1 Grundausstattung Barett
Einsatzanzug
T-Shirt
Einsatzstiefel
1
1
4
1
  Zusatzausstattung für    
2 Bootsbesatzungen Schutzanzug
Schutzanzug (zur Überwachung von Gefahrguttransporten)
Festmacherhandschuhe
Wetterschutzanzug
Bordschuhe
Wollmütze
Knieschützer
feuerfeste Handschuhe
Säureschutzanzug
 
Wathose
1
3 je Boot
 
1
1
1
1
2 je Boot
1
2 je WSP-Posten
1 je Boot
3 Polizeibeamte bei den Katastrophen-
einsatzgruppen der Wasserschutzpolizei und in der Segelausbildung
Schutzanzug, zweiteilig
Wathose
Gummistiefel
Einziehsocken
Ölzeug
1
1
1
1
1
4 Polizeibeamte im PKW-Streifendienst Warnweste 2 je Fahrzeug
5 Polizeibeamte, die im Tauchdienst eingesetzt sind Schutzanzug, leicht
Schutzanzug, gefüttert
1
1

3. Beamte der Kriminalpolizei

Beamte der Kriminalpolizei
lfd. Nr. Personenkreis bzw. Verwendungsart Art und Beschaffenheit Stück/Paar
lfd. Nr. Personenkreis bzw. Verwendungsart der im Bedarfsfalle zu beschaffenden Schutzkleidung Art und Beschaffenheit Stück/Paar
1 Die in der Brand-
ursachenermittlung eingesetzten Kriminalbeamten
Schutzhelm
Parka mit Innenfutter
Schutzanzug
Arbeitshandschuhe
Gummistiefel mit
Metallsohle
Einziehsocken
Einsatzstiefel
Chemie-Schutzanzug
Regenschutz
1
1
1
1
1
 
1
1
1 nach Bedarf
1
2 Die als Sachbearbeiter „unnatürliche Todesfälle“ eingesetzten Beamten der Kriminalpolizei Schutzhelm
Geruchsschutzmaske
Schutzanzug
Parka mit Innenfutter
Regenschutz
Gummistiefel
Einziehsocken
1
1
1
1
1
1
1
3 Die bei den Kriminalpolizei-
inspektionen und dem LKA zu Durchsuchungs-
maßnahmen eingesetzten Kriminalbeamten
Schutzanzug
Parka mit Innenfutter
Gummistiefel
Einziehsocken
1
1
1
1
4 Polizeibeamte der Mobilen Einsatzkommandos Kopfschutz, Sommer
Kopfschutz, Winter
Barett
T-Shirt
Schutzanzug
schwerer Schutzanzug
Spezialeinsatzstiefel
Kälteschutzstiefel
mit Socken
Kälteschutzanzug
Einsatzhandschuhe
Geräteweste
Kopfmaske
1
1
1
3
1
1
1
1
 
1
1
1
1
5 Kriminalbeamte des Bereichs Anwendungstechnik LKA Parka mit Innenfutter
Arbeitshandschuhe
Gummistiefel
Einziehsocken
Regenschutz
1
1
1
1
1
6 Kriminalbeamte des LKA, Dezernat 523 schwerer Schutzanzug
Spezialeinsatzstiefel
Kälteschutzanzug
Schutzanzug
Regenschutz
Kopfmaske
Einsatzhandschuhe
Kälteschutzstiefel
mit Socken
Geräteweste
1
1
nach Bedarf
1
1
1
1
1
 
1
7 Kriminalbeamte des Bereichs Umweltkriminalität Schutzhelm
Parka mit Innenfutter
Schutzanzug
Säureschutzanzug
Vollschutzanzug
Einsatzstiefel
Wathosen
Watstiefel
Einziehsocken
säurefeste Handschuhe
Arbeitshandschuhe
1
1
1
1 nach Bedarf
1 nach Bedarf
1
1 nach Bedarf
1 nach Bedarf
1 nach Bedarf
1
1
8 Kriminalbeamte des LKA, die unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen entschärfen Schutzhelm
Gehörschutz
Schutzbrille
Arbeitshandschuhe
Schutzanzug
Parka mit Innenfutter
Unterwäsche
flammhemmend
Regenschutz
Einsatzstiefel
Gummistiefel mit
Metallsohle
Einziehsocken
1
1
1
1
1
1
2
 
1
1
1
 
1
9 Kriminalbeamte, die in Foto- oder naturwissenschaftlichen Laboratorien eingesetzt werden Schutzmantel
säurefeste Schürze
Gummihandschuhe
3
nach Bedarf
nach Bedarf
10 Kriminalbeamte der Fachbereiche Daktyloskopie, Formspuren/Schußwaffen, Urkunden/Schriftunter- suchungen des KTI bzw. der KTU Schutzmantel 2
11 Kriminalbeamte, die bei Katastrophen eingesetzt werden
– Katastrophen-
schutzkleidung –
Schutzhelm
Geruchsschutzmaske
Schutzanzug
Gummischürze
Regenschutz
Gummihandschuhe
Gummistiefel mit Metallsohle
Einziehsocken
50 Ausstattungen je Polizeipräsidium
12 Kriminalbeamte der Kriminaltechnik/ des Erkennungsdienstes/ der Tatortgruppe Schutzhelm
Parka mit Innenfutter
Schutzmantel
Regenschutz
Schutzanzug
Arbeitshandschuhe
Gummistiefel mit
Metallsohle
Einziehsocken
Einsatzstiefel
1
1
2
1
1
1
1
 
1
1
13 Kriminalbeamte, die als Schießtrainer eingesetzt sind Barett
Einsatzanzug
Einsatzstiefel
T-Shirt
Leibriemen
1
1
1
3
1

Anlage 4
Abzeichen

1. Ärmelabzeichen:

Kleines Wappen nach Muster zum Gesetz über das Wappen des Freistaates Sachsen vom 18. November 1991 (SächsGVBl. S. 383) mit goldfarbener Umrandung auf moosgrünem (bei der Wasserschutzpolizei auf marineblauem) Abzeichentuch mit der Aufschrift „POLIZEI“.

2. Mützenabzeichen:

Altgoldfarbener Polizeistern mit kleinem Wappen nach Muster zum Gesetz über das Wappen des Freistaates Sachsen vom 18. November 1991 (SächsGVBl. S. 383).

Bundeskokarde

3. Mützenband:

Schutzpolizei: bei Beamten des mittleren Dienstes grün, silberfarben durchwirkt; bei Beamten des gehobenen Dienstes silberfarben, grün durchwirkt; bei Beamten des höheren Dienstes goldfarben, grün durchwirkt;

Wasserschutzpolizei: bei Beamten des mittleren Dienstes schwarzer Lackriemen; bei Beamten des gehobenen Dienstes goldfarbene Kordel.

4. Dienstgradabzeichen:

a) Schutzpolizei (ohne Wasserschutzpolizei)

Als Dienstgradabzeichen werden Schulterklappen getragen, auf die eine 5 mm breite Tresse als Schlaufe aufgeschoben wird oder auf die 16 mm große, sechsstrahlige Sterne aufgestickt sind.

Es tragen Schulterklappen:

Polizeimeisteranwärter: ohne Abzeichen

Polizeimeister: mit zwei grünen Sternen

Polizeiobermeister: mit drei grünen Sternen

Polizeihauptmeister: mit vier grünen Sternen

Polizeikommissaranwärter: ohne Abzeichen mit einer aufschiebbaren Schlaufe aus silberfarbener Tresse

Polizeikommissar: mit einem silberfarbenen Stern

Polizeioberkommissar: mit zwei silberfarbenen Sternen

Polizeihauptkommissar in Besoldungsgruppe A 11: mit drei silberfarbenen Sternen

Polizeihauptkommissar in Besoldungsgruppe A 12: mit drei silberfarbenen Sternen

Erster Polizeihauptkommissar: mit vier silberfarbenen Sternen

Polizeireferendar: ohne Abzeichen mit einer aufschiebbaren Schlaufe aus goldfarbener Tresse

Polizeirat: mit einem goldfarbenen Stern

Polizeioberrat: mit zwei goldfarbenen Sternen

Polizeidirektor: mit drei goldfarbenen Sternen

Leitender Polizeidirektor: mit vier goldfarbenen Sternen

Polizeipräsident als Leiter der Bereitschaftspolizei: mit einem goldfarbenen Stern im gekreuzten dreifachen Eichenlaub

Inspekteur der Polizei: mit zwei goldfarbenen Sternen im gekreuzten dreifachen Eichenlaub

Soweit Beamte des Polizeivollzugsdienstes:

Prorektor der Fachhochschule für Polizei: mit vier goldfarbenen Sternen

Rektor der Fachhochschule für Polizei: mit einem goldfarbenen Stern im gekreuzten dreifachen Eichenlaub

Polizeipräsident als Leiter eines Polizeipräsidiums: mit einem goldfarbenen Stern im gekreuzten dreifachen Eichenlaub

Ministerialrat im Landespolizeipräsidium: mit einem goldfarbenen Stern im gekreuzten dreifachen Eichenlaub

Landespolizeipräsident/Ständiger Vertreter des Landespolizeipräsidenten: mit drei goldfarbenen Sternen im gekreuzten vierfachen Eichenlaub

b) Wasserschutzpolizei

Als Dienstgradabzeichen werden goldfarbene Streifen verschiedener Breite an den Unterärmeln beziehungsweise auf den Schulterklappen getragen. Auf den Schulterklappen werden statt 16 mm breiten Streifen 12 mm breite Streifen getragen.

Es tragen:

Polizeimeister: zwei 8 mm breite Streifen

Polizeiobermeister: drei 8 mm breite Streifen

Polizeihauptmeister: vier 8 mm breite Streifen

Polizeikommissar: ein 16 mm breiter Streifen

Polizeioberkommissar: zwei 16 mm breite Streifen

Polizeihauptkommissar in Besoldungsgruppe A 11: zwei 16 mm breite Streifen, dazwischen ein 8 mm breiter Streifen

Polizeihauptkommissar in Besoldungsgruppe A 12: zwei 16 mm breite Streifen, dazwischen ein 8 mm breiter Streifen

Erster Polizeihauptkommissar: zwei 16 mm breite Streifen, dazwischen zwei 8 mm breite Streifen

5. Tätigkeits-/Zugehörigkeitsabzeichen

Die Angehörigen nachstehender Fachdienste tragen während ihrer Zugehörigkeit auf der Dienst- bzw. Schutzkleidung – jeweils über der rechten Brusttasche – folgende Tätigkeits-/Zugehörigkeitsabzeichen:

Polizeimusikkorps: goldfarbene Lyra auf grünem Tuch

Spezialeinsatzkommando: silberfarbene Schwinge mit Landeswappen auf grünem Tuch

Polizeihubschrauberstaffel: silberfarbene Fliegerschwinge auf grünem Tuch

6. Funktionsabzeichen

a)    Die Polizeibeamten tragen beim Einsatz geschlossener Einheiten auf der Rückseite des Schutzhelms und auf dem rechten Ärmel der Jacke des Einsatzanzuges Funktionsabzeichen.

Die Farbe dieser Abzeichen ist am Einsatzanzug weiß und am Schutzhelm grün.

Es tragen:

Gruppenführer: zwei nebeneinander liegende Punkte mit je einem Durchmesser von 20 mm

Zugführer: drei nebeneinander liegende Punkte mit je einem Durchmesser von 20 mm

Hundertschaftsführer, Bereitschaftsführer: einen 50 mm langen und 10 mm breiten senkrechten Streifen

Abteilungsführer: zwei 50 mm lange und 10 mm breite senkrechte Streifen

b)    Beim Einsatz geschlossener Einheiten tragen Polizeiärzte und Verwaltungsbeamte auf dem linken Ärmel des Einsatzanzuges bzw. Anoraks Funktionsabzeichen.

Es tragen:

Polizeiärzte: goldfarbener Äskulapstab auf grünem Tuch

Verwaltungsbeamte mittlerer Dienst: grüner Merkurstab auf grünem Tuch

Verwaltungsbeamte gehobener Dienst: silberfarbener Merkurstab auf grünem Tuch

Verwaltungsbeamte höherer Dienst: goldfarbener Merkurstab auf grünem Tuch

Anlage 5
Richtlinien zur Bestimmung des Tragewertes
eines Kleidungsstückes

Tragewert ist der Gebrauchswert der Kleidungsstücke.

Tragewert Kurze Erläuterung

10/10    Neues Kleidungsstück

8/10    Erkennbar getragenes, nicht repariertes Kleidungsstück. Die Abnutzung ist jedoch sehr gering. Es sind weder abgeschabte Stellen noch durchgestoßene Kanten oder Säume vorhanden.

6/10    Kleidungsstück mit Spuren längeren Tragens. Die Farbe beginnt zu verblassen. Die Oberfläche des Gewebes ist an einzelnen Stellen abgeschabt. An Taschen, Säumen und Kanten sind bei genauer Betrachtung Abnutzungserschei-nungen zu erkennen. Das Stück kann fachgemäß und unauffällig instandgesetzt sein.

4/10    Stark und auffallend abgetragenes Kleidungsstück. Kanten und Säume weisen stärker beanspruchte Stellen auf; vereinzelt sind abgeschabte und glänzende Stellen sichtbar.

3/10 und
darunter    Kleidungsstück, das solche Schäden aufweist, daß es in der Bekleidungswirtschaft der Polizei nicht mehr verwendet werden kann.

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1999 Nr. 3, S. 54
    Fsn-Nr.: 240-V99.2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 20. April 2001

    Fassung gültig bis: 28. April 2011