1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Einführung des Sächsischen Justizministerialblattes

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Einführung des Sächsischen Justizministerialblattes vom 10. Dezember 1993 (SächsJMBl. 1994 S. 2), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2431)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über die Einführung des Sächsischen Justizministerialblattes
(VwV – SächsJMBl.)

Vom 10. Dezember 1993

A.

Als amtliches Veröffentlichungsorgan des Staatsministeriums der Justiz wird mit Wirkung vom 1. Januar 1994 das Sächsische Justizministerialblatt eingeführt. Herausgeber ist das Staatsministerium der Justiz.

B.

Das Sächsische Justizministerialblatt enthält drei Hauptteile,

I. Amtlicher Teil
Im „Amtlichen Teil“ werden veröffentlicht:

  1. Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums der Justiz und anderer Staatsministerien sowie sonstiger Stellen, die den Geschäftsbereich der Justiz berühren,
  2. Ergebnisse der Justizstatistik,
  3. Personalnachrichten,
  4. Stellenausschreibungen,
  5. Rechtsanwaltszulassungen,
  6. Notarbestellungen,
  7. Eintragungen in die Dolmetscher- und Übersetzerliste des Staatsministeriums der Justiz.

II. Rechtsprechung
Im Hauptteil „Rechtsprechung“ werden Leitsätze sächsischer Gerichte, insbesondere Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen, veröffentlicht.

III. Anhang
Im Hauptteil „Anhang“ werden Buchanzeigen und – bei Bedarf – sonstige allgemeine Hinweise veröffentlicht.

C.

Das Sächsische Justizministerialblatt wird von Amts wegen allen Justizbehörden zugeleitet. Im übrigen gelten für den Bezug des Sächsischen Justizministerialblattes die gesondert veröffentlichten Bezugshinweise.

D.

Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 1994 in Kraft.

Dresden, den 10. Dezember 1993

Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 1994 Nr. 1, S. 2
    Fsn-Nr.: 300-V93.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 1994

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2010