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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn vom 26. Juli 2007 (SächsABl. S. 1372), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2516)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn

Vom 26. Juli 2007

I.

Die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt vom 29. Januar 2007 S. 106 bekannt gegebenen und im Sonderdruck zum Verkehrsblatt (B 2207) veröffentlichten 1 Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) (GGVSE-Durchführungsrichtlinien) – RSE – finden im Freistaat Sachsen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn vom 25. September 2002 (SächsABl. S. 1094) außer Kraft.

Dresden, den 26. Juli 2007

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Staatssekretär
In Vertretung
Meyer
Ministerialdirigentin

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Textfassung auch unter www.bmvbs.de als pdf-Datei

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2007 Nr. 41, S. 1372
    Fsn-Nr.: 470-V07.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 12. Oktober 2007

    Fassung gültig bis: 29. April 2010