Erste Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der VwV Legalisation

Vom 30. Dezember 2008

I.

In Ziffer IV Nr. 2 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Beglaubigung und Legalisation deutscher Urkunden, über die Erteilung von Apostillen und Bestätigungen (VwV Legalisation) vom 19. Juni 2008 (SächsJMBl. S. 285) werden die Wörter „aus dem Bereich der Rechtspflege und aus dem Staatsministerium der Justiz“ gestrichen.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 30. Dezember 2008

Der Staatsminister der Justiz
Geert Mackenroth