Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur energetischen Sanierung von Wohnraum
(Änderungsrichtlinie Energetische Sanierung)

Vom 10. Februar 2009

I.

Ziffer VI Nr. 3 Satz 1 der Richtlinie des Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur energetischen Sanierung von Wohnraum (RL Energetische Sanierung ) vom 15. Juli 2008 (SächsABl. S. 977) wird wie folgt gefasst:
„Bei Förderdarlehen über 50 000 EUR ist das gesamte Darlehen im Grundbuch an rangbereiter Stelle zu Gunsten der Sächsischen Aufbaubank (SAB) dinglich zu sichern.“

II.

Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 10. Februar 2009

Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo