Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
der Justiz und für Europa
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über den Vollstreckungsplan für den Freistaat Sachsen

Vom 31. Januar 2012

I.

Ziffer VII Nr. 3 Buchst. a der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über den Vollstreckungsplan für den Freistaat Sachsen (VwV-Vollstreckungsplan) vom 9. Februar 2010 (SächsABl. S. 320), die durch Verwaltungsvorschrift vom 2. Januar 2012 (SächsABl. S. 87) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1679), wird wie folgt gefasst:

a)
Die Abschiebungshaft an männlichen Personen wird in der Justizvollzugsanstalt Dresden und an weiblichen Personen in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz vollzogen.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 15. Februar 2012 in Kraft.

Dresden, den 31. Januar 2012

Der Staatsminister der Justiz und für Europa
Dr. Jürgen Martens