Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Richtlinie zur Mittelstandsförderung

Vom 11. März 2014

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) vom 8. März 2011 (SächsABl. S. 440), geändert durch Richtlinie vom 27. August 2013 (SächsABl. S. 938), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 18. November 2013 (SächsABl. SDr. S. S 887), wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Teil C wie folgt gefasst:
 
„Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsvorschriften“.
2.
In Teil C wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt:
 
„Teil B Ziffer II Nr. 3.6 gilt auch für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2013 beantragt werden und auf die Regelungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Anwendung finden.“
3.
Der bisherige Satz 2 in Teil C wird Satz 3.

II.

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.

Dresden, den 11. März 2014

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Sven Morlok