Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Organisation der Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst im Freistaat Sachsen
(VwV Polizeiorganisation – VwV PolOrg)

Vom 30. November 2021

I.

1.
Die Aufbauorganisation der dem Staatsministerium des Innern, Abteilung 3, nachgeordneten Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst ist in den Anlagen 1 bis 9 geregelt.
2.
Die Organisation der Polizeireviere obliegt den Polizeidirektionen nach Maßgabe des in der Anlage 10 dargestellten Grundmodells. Veränderungen sind dem Staatsministerium des Innern vorab mitzuteilen und bedürfen dessen Zustimmung.
3.
Die Organisation der Bereitschaftspolizeiabteilungen richtet sich nach der Anlage 11.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. November 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die VwV Polizeiorganisation vom 11. Mai 2020 (SächsABl. S. 548) außer Kraft.

Dresden, den 30. November 2021

Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller

Anlagen

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6

Anlage 7

Anlage 8

Anlage 9

Anlage 10

Anlage 11