Erlass
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung des Erlasses Schulrechtliche und schulorganisatorische Regelungen für die Arbeit der „Sportbetonten Schulen“ im Freistaat Sachsen

Vom 30. November 2004

Az.: 26-6860.10/92

I.

Erlass des SMK Schulrechtliche und schulorganisatorische Regelungen für die Arbeit der „Sportbetonten Schulen“ im Freistaat Sachsen vom 13. Februar 2003 (MBl. SMK S. 94) wird wie folgt geändert;
Punkt 2 erhält folgende Fassung:

2. Geltungsbereich

„Sportbetonte Schulen gemäß Punkt 1 sind:

das Sportgymnasium Chemnitz
die Jan-Amos-Comenius-Sportmittelschule Chemnitz

das Sportgymnasium Dresden
die 10. Mittelschule Dresden – Sportmittelschule

das Julius-Mosen-Gymnasium Oelsnitz/AS Klingenthal/Sa.
die Mittelschule am Amtsberg Klingenthal/Sa.

das Sportgymnasium Leipzig
die 43. Mittelschule Leipzig – Sportmittelschule

das Landkreisgymnasium Annaberg/AS Oberwiesenthal
die Mittelschule Jöhstadt

das Städtische Gymnasium Riesa
die Pestalozzi-Mittelschule Riesa

das Glückauf-Gymnasium Dippoldiswalde/Altenberg
die Mittelschule Geising“

II. In-Kraft-Treten

Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. August 2004 in Kraft.

Dresden, den 30. November 2004

Der Staatsminister für Kultus
Steffen Flath