Verwaltungsvorschrift
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Durchführung von Betriebspraktika im Freistaat Sachsen (VwV-Betriebspraktika)

Az.: 31-6536.10/178

Vom 11. März 2002

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung von Betriebspraktika im Freistaat Sachsen (VwV-Betriebspraktika) vom 13. Juli 2000, veröffentlicht im Ministerialblatt des SMK S. 146, wird wie folgt geändert:

Punkt 2.5 wird wie folgt gefasst:

2.5
Eine ärztliche Untersuchung jedes Schülers vor Beginn des Betriebspraktikums ist grundsätzlich nicht notwendig. Auf die einschlägigen Regelungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) wird verwiesen.

Dresden, den 26. März 2002

Günther Portune
Staatssekretär