Richtlinie
zur Änderung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
für die Förderung von Maßnahmen zur ökologischen Landschaftsgestaltung
RL-Nr.: 55/2000

Vom 13. Oktober 2004

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur ökologischen Landschaftsgestaltung RL-Nr.: 55/2000 vom 20. Dezember 2000 (SächsABl. 2001 S. 57), zuletzt geändert durch Richtlinie vom 10. April 2003 (SächsABl. S. 509) wird wie folgt geändert:

  1. Nummer 2.3 wird wie folgt neu gefasst:
    „Neuanlage und Erneuerung von Streuobstbeständen bis zu 200 Bäume,“

  2. Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 13. Oktober 2004

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Steffen Flath