Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Geltung von Stundentafeln an Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien (Sekundarstufe I) und Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet im Freistaat Sachsen

Az.: 31-6511.00/2

Vom 16. Juli 1997

[zuletzt geändert durch VwV vom 1. August 1999]

1     außer Kraft

2     außer Kraft

3     außer Kraft

4    Mittelschule
Zur Erteilung des Unterrichts gilt an allen Mittelschulen mit Ausnahme der Mittelschulen im deutsch-sorbischen Gebiet, die Sorbisch als Muttersprache oder Sorbisch als Zweitsprache oder Sorbisch als Fremdsprache unterrichten, die als Anlage 5 „Stundentafel für die Mittelschule“ beigefügte Stundentafel.

5    Mittelschule im deutsch-sorbischen Gebiet
Zur Erteilung des Unterrichts gilt an allen Mittelschulen im deutsch-sorbischen Gebiet, die

  • Sorbisch als Muttersprache unterrichten, die als Anlage 6 „Stundentafel für die Mittelschule Sorbisch (A) Muttersprache“,
  • Sorbisch als Zweitsprache oder Fremdsprache unterrichten, die als Anlage 7 „Stundentafel für die Mittelschule Sorbisch (B) Zweitsprache und (C) Fremdsprache“,
beigefügte Stundentafel.

6    Gymnasium (Sekundarstufe I)
Zur Erteilung des Unterrichts in der Sekundarstufe I gelten an allen Gymnasien mit Ausnahme des Sorbischen Gymnasiums die als Anlagen 8a bis 8d „Stundentafel für das Gymnasium Sekundarstufe I“ beigefügten Stundentafeln.

7    Sorbisches Gymnasium
Zur Erteilung des Unterrichts in der Sekundarstufe I gelten am Sorbischen Gymnasium die als Anlagen 9a und 9b „Stundentafel für das Sorbische Gymnasium Sekundarstufe I“ beigefügten Stundentafeln. 1

8    Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 1997 in Kraft. Gleichzeitig treten die Punkte 1 und 2 der Anlage der Verwaltungsvorschrift zur Gestaltung von Stundentafeln an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet und Gymnasien (Sekundarstufe I) im Freistaat Sachsen vom 10. Juli 1992 (ABl.SMK Nr. 10/1992 S. 5) außer Kraft.

Dresden, den 16. Juli 1997

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
In Vertretung
Norbert Görlich
Ministerialdirigent